private Rentenversicherung: Kapitalabfindung oder lebenslange monatliche Rente

  • Hallo zusammen,


    ich bin 64 und Rentner und verheiratet. Nun muss ich mich zwischen einer Kapitalabfindung oder einer monatl. Rente entscheiden.

    Fakten: Versicherungsbeginn 2001 mit einem Einmalbetrag von 12270€.


    Kapitalabfindung wären am 1.8.24, 24543€ ohne Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven.


    Oder monatliche Rente von 127€ lebenslang.


    Rentengarantiezeit endet 1.8.34


    Frage: a. was ist steuerlich besser für mich.

    b. würde eine Kapitalabfindung und ein anlegen auf dem Festgeldkonto mehr Sinn machen.


    Danke für Eure Meinung!!!

  • Hallo.


    Falls ich nicht ganz falsch gerechnet habe, dann müsstest Du die Rente grob 16 Jahre beziehen, um Dein Geld ausgezahlt zu bekommen.


    Wenn Du das Geld aus der Einmalzahlung anlegst, würdest Du Dir für mehr als 16 Jahre die 127 Euro monatlich auszahlen können.


    Die Besteuerung für Versicherungen aus einer Einmalzahlung habe ich gerade nicht parat, da solltest Du vielleicht noch mal jemanden vom Fach fragen.


    Eine klare Empfehlung würde ich nicht aussprechen, auch weil ich die Gesamtsituation nicht kenne.


    Wärst Du denn auf die 127 Euro monatlich angewiesen?

  • Ich bin 64 und Rentner und verheiratet. Nun muss ich mich zwischen einer Kapitalabfindung oder einer monatl. Rente entscheiden.

    Fakten: Versicherungsbeginn 2001

    Kapitalabfindung wären am 1.8.24, 24.543€ ohne Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven.

    Alter Vertrag, Kapitalabfindung ist steuerfrei.

    Oder monatliche Rente von 127€ lebenslang.

    Rentengarantiezeit endet 1.8.34

    Rentengarantiezeit wird von sicherheitsbewußten Kunden gern genommen, kostet Rentenhöhe. Eine Rentenversicherung ohne Rentengarantiezeit zahlt mehr Rente.

    Frage:
    a. Was ist steuerlich besser für mich?

    b. Würde eine Kapitalabfindung und ein Anlegen auf dem Festgeldkonto mehr Sinn machen?

    Wenn Du uns den Tag Deines Abflugs mitteilst, können wir Dir genau ausrechnen, was steuerlich günstiger ist.


    Solange das unklar ist, kann man Dir nur sagen, daß die Kapitalabfindung steuerfrei ist, von der Rente aber 19% als steuerbares Einommen gelten.


    Generell sind Versicherungen gehalten, Rentenversicherungen so zu rechnen, daß das Geld bis Lebenserwartung + 5 Jahre reicht. Solltest Du also nicht älter werden als 5 Jahre über Deine statistische Lebenserwartung hinaus, stellst Du Dich mit einer Eigenlösung besser. Wirst Du älter, wäre die Rente besser.


    Ich persönlich würde immer die Kapitalabfindung nehmen, aber damit ist der eigentliche Zweck der Rentenversicherung, nämlich die lebenslange Zahlung natürlich weg.

  • Wie die Kollegen schon schrieben ist eine lebenslange Rente immer eine Wette auf die eigene Langlebigkeit.

    Ein anderer Aspekt den ich als Denkanstoß hinweisen möchte ist die Lebensqualität bei Verfügbarkeit des Geldes.

    Es mag sich gut anfühlen mit 65 zu wissen, dass man auch mit 90 noch 127€ zusätzliche Rente bekommt. Nur was nutzen die 127€ mit 90, wenn man es evtl. nicht mal mehr allein auf das Klos schafft!? Mal ganz davon abgesehen, dass die 127€ mit 90 evtl. noch ausreichen um eine Pizza davon zu bestellen (Inflation).

    Wenn man also auf die zusätzliche Rente nicht angewiesen ist um die Lebenshaltungskosten zu decken, könnte man das Geld auch nehmen und sich damit Wünsche erfüllen, so lange man noch etwas davon hat (z.B. Reisen, Anschaffungen, Altersgerechter Umbau des Bads, usw.).


    Meine Partnerin hat sich bewusst für die einmalige Kapitalabfindung Ihrer bAV entschieden. Und ich werde mich wohl auch für die einmalige Kapitalabfindung meiner bAV entscheiden.

    Wir sind uns einig und wollen das zusätzliche Geld lieber nutzen, so lange wir noch bewusst etwas damit anfangen können.

  • Ist es nice-to-have-Geld oder in die Lebenshaltung eingeplant. Ohne eine Gesamtübersicht kann man nichts raten.


    Rein finanziell spricht ein Rentenfaktor von ca. 52 natürlich klar für die Rente. Aus einem Depot wird man kaum 6,2% p.a. entnehmen wollen.

  • Danke für die Antworten. nein ich bin nicht auf die 127€ angewiesen.

    Mir geht es in erster Linie um die Steuer bei der Kapitalabfindung, da ich den Vertrag nicht monatlich bespart habe, sondern einen Einmalbetrag eingezahlt habe.

    Ich weiß das ältere Verträge steuerfrei sind, aber gilt das auch wenn eine einmalige Summe eingezahlt wurde?

    Danke für Eure Tipps!

  • Ich weiß das ältere Verträge steuerfrei sind, aber gilt das auch wenn eine einmalige Summe eingezahlt wurde?

    Nein. Es mussten mindestens 5 Beiträge bezahlt werden. Daher waren die 5+7-Verträge beliebt (5 Jahre Beitrag, dann 7 Jahre ruhen).

    Eine andere Variante war eine Kombination aus zwei Verträgen: Ein Sparvertrag über 5 Jahre, bei dem jedes Jahr 1/5 in die KLV umgeschichtet wurde.


    Wenn Du wirklich nur einen Vertrag mit einer Einzahlung hast, könnte das ein weiteres Argument für die Rente sein, bei der Du vermutlich nur die pauschalen Ertragssteuern ab Rentenbeginn zahlen musst.


    Erkundige Dich beim Anbieter. Die machen zwar keine Steuerberatung, haben idR. aber Merkblätter o.ä. zur steuerlichen Behandlung des Vertrages.

  • Ich weiß das ältere Verträge steuerfrei sind, aber gilt das auch wenn eine einmalige Summe eingezahlt wurde?

    Nein. Es mussten mindestens 5 Beiträge bezahlt werden. Daher waren die 5+7-Verträge beliebt (5 Jahre Beitrag, dann 7 Jahre ruhen).

    Du hast recht mit dieser Einschränkung. Es ist allerdings nicht gesagt, daß die Bedingung nicht erfüllt ist. wenn der Versicherungsnehmer nur einmal Geld an die Versicherung bezahlt hat. In vielen Fällen ist dieses Geld nicht in die Versicherung gegangen, sondern in ein (verzinstes) Beitragsdepot, von dem aus dann die geforderten 5 Zahlungen in die Versicherung übergeleitet wurden. Somit war mit einer einmaligen Zahlung die Form gewahrt.

    Aus den Unterlagen des Threadstarters müßte eigentlich hervorgehen, ob das damals so gehandhabt wurde.