Steuerklasse falsch angegeben

  • Ah, und weil das so unprofessionell wirkt, wäre es sinnvoll nachzufragen, ob der "Chef" die Meldungen an die Sozialversicherungen (Krankenversicherung und Rentenversicherung) gemacht hat. Nicht dass da v.a. in der Rente anrechenbare Zeiten verlorgen gehen.

  • Für die Steuerfestsetzung aufgrund einer Steuererklärung ist es egal, welche Steuerklasse das Finanzamt angesetzt hat. Die Steuerklasse wirkt sich nur auf den Lohnsteuerabzug aus, nicht auf die Höhe der Einkommentsteuer.

  • Hallo, ich habe hätte da eine Frage für eine Bekannte.

    Es ist immer erfreulich, wenn man Bekannte hat, die für einen selbst die Fragen in einem Forum stellen.

    Sie ist alleinerziehende Mutter von 3 Kindern. Hatte 6 Jahre in einem Betrieb gearbeitet. Im ersten Jahr war sie noch auf Steuerklasse 2, aber urplötzlich [wurde sie] auf Steuerklasse 1 umgestuft ... Was kann sie machen?

    Die Steuerklasse legt das jeweilige Finanzamt fest, nicht der Arbeitgeber.


    Wenn man nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann man eine Steuererklärung vier Jahre lang rückwirkend einreichen. Es könnte nützlich sein, wenn Deine Bekannte das täte. Der (ehemalige?) Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.


    PS: Es kommt der Übersicht des Threads zugute, wenn Du Deine Gedanken zusammenfaßt und nicht pro Satz ein separates Postings erstellst.

  • Wenn man nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann man eine Steuererklärung vier Jahre lang rückwirkend einreichen. Es könnte nützlich sein, wenn Deine Bekannte das täte. Der (ehemalige?) Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.

    Das setzt voraus, dass die Frage nach der richtigen Steuerklasse mit dem Finanzamt geklärt ist. Sonst macht sie eine Steuererklärung mit Steuerklasse 1 und gewinnt nichts oder nicht viel.

  • Sofern die Fakten stimmen, dürfte sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Demnach beträgt die Festsetzungsfrist 4 Jahre, sprich sie kann noch die Steuererklärungen 2020, 2021, 2022 und 2023 einreichen.


    Für diese Jahre kann sie die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückholen, falls die Voraussetzungen für Steuerklasse II erfüllt sind und der Arbeitgeber alles korrekt abgeführt und angemeldet hat.


    Alles vor 2020 ist verjährt.


    Bleibt noch die Frage:


    Wer bekommt für die Kinder das Kindergeld ausgezahlt und bei wem sind sie mit Hauptwohnsitz gemeldet? Ach und: Hat der Kindsvater sich von der Frau irgendetwas unterschreiben lassen, dass er die Freibeträge für Alleinerziehende zugesprochen bekommt?

  • Ich bedanke mich recht herzlich an allen und werde es der Frau so weitergeben. Ich muss jetzt leider arbeiten gehen, aber ich werde denn Chat verfolgen und gegebenenfalls antworten wenn es die Zeit erlaubt. Ich wünsche noch einen schönen Tag an alle. Mit freundlichen Grüßen Kani

  • Das setzt voraus, dass die Frage nach der richtigen Steuerklasse mit dem Finanzamt geklärt ist. Sonst macht sie eine Steuererklärung mit Steuerklasse 1 und gewinnt nichts oder nicht viel.

    Steuerklassen beziehen sich nur auf den Lohnsteuerabzug, also die laufende Steuerzahlung vom Einkommen. Mit der geschuldeten Steuer haben sie nichts zu tun. Dieser Umstand ist in der Bevölkerung nahezu unbekannt, immer wieder verkämpfen sich die Leute hier leidenschaftlich für ihre Steuerklasse.


    Die Steuererklärung muß natürlich in der Sache richtig sein, d.h. die Dame muß ihre Kinder korrekt angeben. Wenn sie das tut, gibt es auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und für die Zukunft wird das Finanzamt ihr dann wohl auch die Steuerklasse 2 zuerkennen.


    Man sollte immer den ersten Schritt vor dem zweiten machen.

  • Es leben noch alle drei im Haushalt. Also sie mit ihren Kindern. Mehr nicht.

    Sind die Kinder dort gemeldet? (Wenn nicht, wohnen die Kinder für das Finanzamt nicht dort und sie ist nicht alleinerziehend.)

    Kann das Finanzamt Anhaltspunkte haben, dass eine erwachsene Person mit ihr zusammen lebt oder gelebt hat? (Auch dann ist sie nicht alleinerziehend.)

  • Steuerklassen beziehen sich nur auf den Lohnsteuerabzug, also die laufende Steuerzahlung vom Einkommen. Mit der geschuldeten Steuer haben sie nichts zu tun. Dieser Umstand ist in der Bevölkerung nahezu unbekannt, immer wieder verkämpfen sich die Leute hier leidenschaftlich für ihre Steuerklasse.


    Die Steuererklärung muß natürlich in der Sache richtig sein, d.h. die Dame muß ihre Kinder korrekt angeben. Wenn sie das tut, gibt es auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und für die Zukunft wird das Finanzamt ihr dann wohl auch die Steuerklasse 2 zuerkennen.


    Man sollte immer den ersten Schritt vor dem zweiten machen.

    Genau das meinte ich. Und ich würde zuerst versuchen beim Finanzamt rauszufinden, wann und warum die Änderung von 2 auf 1 erfolgt ist.
    Wenn das Finanzamt nämlich Gründe hat (Kinder sind nicht bei ihr gemeldet, eine andere volljährige Person lebt bei ihr...) auf 1 zu stellen, dann hilft ihr die Steuererklärung auch nicht oder zumindest nicht sehr.

  • Ich würde zuerst versuchen beim Finanzamt rauszufinden, wann und warum die Änderung von 2 auf 1 erfolgt ist.

    Solche Dinge nach Jahren anderswo nachzuvollziehen ist meistens schwierig. Erfolgversprechender sollte sein, erstmal die eigenen Unterlagen zu sichten.


    Steuerangelegenheiten sind in Polen recht ähnlich wie bei uns. Das heißt: Auch dort muß man seine eigenen Unterlagen zusammensammeln, auch dort muß man eine Steuererklärung abgeben.


    Wer zuviel Steuer zahlt und das über Jahre hinnimmt, ohne daß er etwas dagegen tut, erntet in Polen wie in Deutschland vermutlich Nachteile.

    Wenn das Finanzamt nämlich Gründe hat (Kinder sind nicht bei ihr gemeldet, eine andere volljährige Person lebt bei ihr...) auf 1 zu stellen, dann hilft ihr die Steuererklärung auch nicht oder zumindest nicht sehr.

    Dabei kann Kani ihr dann ja helfen.

  • Da es wahrscheinlich nicht nur um Steuern geht, sondern auch um die Frage, ob überhaupt Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, möge die Frau das doch mal bei ihrer Krankenkasse erfragen. Bei der gehen die Meldungen ein (oder eben auch nicht) und die hat auch die notwendigen Druckmittel gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber. Die Krankenkasse kann eventuell nötige Vollstreckungsbescheide selbst schreiben...

  • Da es wahrscheinlich nicht nur um Steuern geht, sondern auch um die Frage, ob überhaupt Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, möge die Frau das doch mal bei ihrer Krankenkasse erfragen. Bei der gehen die Meldungen ein (oder eben auch nicht) und die hat auch die notwendigen Druckmittel gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber. Die Krankenkasse kann eventuell nötige Vollstreckungsbescheide selbst schreiben...

    Da könnte man auch den Zoll drauf anstoßen.

    In der Gastronomie müssen Sofortmeldungen erstellt werden. :/