Hallo zusammen,
im Newsletter werden immer die besten Zinsen angegeben.
Sehr praktisch.
LG
Hallo zusammen,
im Newsletter werden immer die besten Zinsen angegeben.
Sehr praktisch.
LG
So richtig schwierig ist das ja nicht, wenn Du Dir das passende Steuerformular mal anschaust.
Da gibt es die Rubrik: "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben". Dort trägst Du die Kapitalerträge ein, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Und dann gibt es die Rubrik: "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben". Dort trägst Du die Kapitalerträge ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
Ganz so einfach ist das nicht (für mich jedenfalls). Sonst hätte ich nicht die Frage gestellt.
Es reicht auch nicht, wenn ich nur die beiden von dir angegeben Zeilen ausfülle, sonst weiß das Finanzamt nichts, von den bereits gezahlten Kapitalertragsteuer und rechnet es doppelt drauf.
Hallo zusammen,
was fehlt den noch? (Wenn ich frage darauf).
Bei den deutschen Erträgen wird alles seitens der Bank mitgeliefert wo ich etwas eintragen kann.
Die ausländischen Erträge werden addiert.
Der genutzte Freibetrag wird eingetragen.
Dürfte passen.
Vielleicht ist das hilfreich:
Finanztip zu Zinsen und Finanzamt.
Ich hoffe, dass es nützlich ist.
LG
So richtig schwierig ist das ja nicht, wenn Du Dir das passende Steuerformular mal anschaust.
Ganz so einfach ist das nicht (für mich jedenfalls). Sonst hätte ich nicht die Frage gestellt.
Es reicht auch nicht, wenn ich nur die beiden von dir angegeben Zeilen ausfülle, sonst weiß das Finanzamt nichts von den bereits gezahlten Kapitalertragsteuer und rechnet es doppelt drauf.
Dies hier ist das Forum der Finanzselbermacher. Die Foristen helfen sich untereinander, und auch Fragen von Neulingen werden geduldig beantwortet. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe.
Ich will nicht ausschließen, daß die Kenntnis eines Fragers so gering ist, daß er mit den hier gegebenen Hinweisen nicht zurechtkommt. In solchen Fällen sucht er sich sinnvollerweise Hilfe vor Ort. Man kann eine Steuererklärung schließlich gegen Entgelt vom Fachmann anfertigen lassen.
Ganz so einfach ist das nicht (für mich jedenfalls). Sonst hätte ich nicht die Frage gestellt.
Es reicht auch nicht, wenn ich nur die beiden von dir angegeben Zeilen ausfülle, sonst weiß das Finanzamt nichts, von den bereits gezahlten Kapitalertragsteuer und rechnet es doppelt drauf.
Du nimmst einfach ALLE Steuerbescheinigungen, die du bekommen hast, und trägst ALLE Zeilen, die da jeweils angegeben sind, ein.
Es reicht auch nicht, wenn ich nur die beiden von dir angegeben Zeilen ausfülle, sonst weiß das Finanzamt nichts, von den bereits gezahlten Kapitalertragsteuer und rechnet es doppelt drauf.
Inländische Banken ziehen nicht nur die Steuer ein, sie melden sie logischerweise auch dem Finanzamt Sie müssen schließlich die Steuer dem FA geben und dürfen sie nicht selbst behalten
Du nimmst einfach ALLE Steuerbescheinigungen, die du bekommen hast, und trägst ALLE Zeilen, die da jeweils angegeben sind, ein.
Na ja, von der ausländischen Bank (Wie kommt er auf die überhaupt?) bekommt er keine Steuerbescheinigung. Von deutschen Banken bekommt man die, auf diesen Bescheinigungen steht auch die Nummer der Rubrik des Steuerformulars, in die man den entsprechenden Wert eintragen muß. Werte verschiedener Banken muß man allerdings selbst addieren. Das steht nicht dabei, darauf muß man selber kommen.
Hast Du mal eine Anleitung schreiben müssen, die idiotensicher sein sollte? Das ist unglaublich schwierig, denn Idioten sind gemeinhin sehr phantasievoll: "Wie? Ihr Rechner geht immer noch nicht? Kriechen Sie mal unter Ihren Schreibtisch und schauen sie nach, ob das 230-V-Netzkabel im Rechner und in der Steckdose steckt!" "Geht nicht, ist zu dunkel dort, im ganzen Gebäude ist der Strom ausgefallen!"
Du *musst* nur diejenigen Erträge erklären, die noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben.
Wenn du Erträge im Inland hattest, wo schon Steuer abgezogen wurde oder der Freistellungsauftrag gegriffen hat, so ist deren Steuerschuld bereits abgegolten.
Das heißt, du musst zwingend nur die ausländische Erträge erklären, und dabei zusätzlich angeben, wie viel vom Sparerfreibetrag du schon verbraucht hast (zB für "in der Steuererklärung nicht angegebene Erträge").