Grunderwerbsteuer

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir planen ein Grundstück zu kaufen und anschließend ein Haus darauf zu errichten. Nun ist der Grundstücksverkäufer aller Voraussicht nach auch die Hausbaufirma.

    Besteht die Möglichkeit das Grundstück per Notarvertrag zu erwerben und anschließend ein Werklieferungsvertrag über den Hausbau (ohne Notarvertrag) abzuschließen um somit der Grunderwerbsteuer für den Hausbau zu sparen?

    Wenn ja, gibt es da Fristen oder sonstige Dinge zu beachten?


    Wir freuen uns auf Ihre Ausführungen!


    Vielen Dank im Voraus.


    Fam. Schneider

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Möglich ist viel, ob es noch rechtlich ok ist, kommt auf den Einzelfall an.


    Wenn Grundstückskaufvertrag und Bauträgervertrag in einer engen wirtschaftlichen Verflechtung stehen, dann dürfte es nicht mehr ganz koscher sein. Gemacht werden kann es trotzdem, denn der Notar weiß ja nichts vom Bauträger.

  • Achtung Laienmeinung, ich glaube wenn ein Vertrag über den Kauf des Grundstücks und ein Vertrag über den Hausbau getrennt werden und diese nicht am gleichen Tag abgeschlossen werden, sollte das wohl möglich sein, vielleicht mal klären wie weit diese beiden Verträge zeitlich auseinander liegen müssen. Diese Auskunft müsste ein auf Baurecht spezialisierter Anwalt problemlos geben können.

  • Ich wüsste nicht, was daran illegal sein soll.

    Wenn man ein Grundstück von einer Gemeinde oder Privatperson kauft und später frei mit Architekt baut (natürlich unter Berücksichtigung aller Vorgaben), dann zahlt man die Steuer ja auch nur für das Grundstück (im Gegensatz z. B. zu einer projektierten ETW).


    Nur glaube ich , dass Du vom Verkäufer keinen losgekoppelten Vertrag bekommst (sondern nur den kompletten Werkvertrag).


  • Hallo Fam. Schneider,


    wie meine Vorschreiber schon angedeutet haben, dürfte Ihr Problem nicht die Grunderwerbssteuer sein – da findet man rechtskonforme Regelungen – sondern der Verkäufer. Schwer zu glauben, dass der Ihnen ein Grundstück verkauft und Sie entscheiden dann im Abschluss, ob Sie mit der Firma bauen oder einer anderen. Normalerweise kauft man das Paket oder gar nicht. In der Makler- und Bauträgerverordnung MaBV sind die gesetzlichen Randbedingungen geregelt. Wenn dieser einheitliche Vertrag besteht, müssen Sie auch auf den gesamten beurkundeten Kaufpreis die Grunderwerbssteuer bezahlen.


    Auch wenn Sie es nicht fragen: Derzeit besteht wieder ein erhöhtes Insolvenzrisiko bei Bauträgern. Im worste case haben Sie 20-30% des Kaufpreises bezahlt und haben nichts – gar nichts. Überlegen Sie sich sehr gut, ob Sie mit einem Bauträger bauen wollen. Positiv wäre, der bietet Ihnen eine Insolvenzversicherung an. Ärger und viele Monate Bauverzögerung hätten Sie im Fall der Insolvenz trotzdem.


    Gruß Pumphut