Mit 40 Jahren noch private Altersvorsorge möglich?

  • Guten Abend,


    meine Frage: Ist es mit 40Jahren noch nicht zu spät eine neue Altersvorsorge zu beginnen?

    Wenn ja, welche Tips habt ihr? Wir haben keine Altersvorsorge. Als Absicherung für die Finanzierung haben wir eine Lebensversicherung abgeschlossen mit fester Auszahlungssumme. Keine Aktien oder Aktienfonds...

    Nur betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber, was ca. 80€ im Monat sind und mein Arbeitgeber zahlt auch etwas dazu.

    Ich habe mich ehrlich gesagt noch nie wirklich über Altersvorsorge im Kontext Aktien, Aktienfonds, Risterrente... beschäftigt.



    Meine Situation dazu:

    Ich 40 ( 1983) angestellt erwerbstätig 3225€ netto, Meine Frau 35 ( 1989) nicht erwerbstätig/Hausfrau, zwei Kinder ( 6 und 4), dritte Kind kommt im Mai 2024.

    Eigentum:

    - Doppelhaushälfte ( selbst bewohnt) + Einliegerwohnung (noch nicht vermietet, wollen es über AirBnb vermieten wenn ausgebaut)

    - Mehrfamilienhaus, Mieteinnahmen kalt: 2488€ / Monat

    - Schulden Hausfinanzierung: 1. 400.000€ , 0,89% Zins bis 2036 2. 62.000€, 1,7% bis 2032

    monatliche Tilgung beider Kredite: 1802€


    Nach der Geburt des dritten Kindes gehe ich 2 Monate 100% in Elternzeit und Elterngeldbezug, danach 20 Monate Elterngeld Plus und 50% Arbeiten ( werde aber Überstunden aufbauen und 80% arbeiten).

    Ich bin ein Familienmensch und verbringe gerne Zeit Zuhause und mit den Kindern.

    Ich stehe nur vor der Entscheidung unsere Altersvorsorge zu erweitern. Entweder mit monatlich mit Aktien, Aktienfonds... oder eben aktuell die Situation nutzen eine dritte Immobile kaufen welche voll vermietet wird.


    Danke euch!

  • Hallo.


    Deine Frau sollte einen x-beliebigen Riestervertrag (oder noch besser einen guten) abschließen.

    Für 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr 1075 Euro an Zulage zu bekommen, sollte man sich nicht durch die Lappen gehen lassen.

    Allein durch die Kindererziehungszeiten für "Nummer 3" wären die Zulagen für die Jahre 2024 bis 2027 gesichert.


    Das nur als Einstieg.

  • Abend und danke für den Einstieg. Bin gerade dabei mich mit Riester zu beschäftigen. Macht es hier Sinn wenn meine Frau statt der 60€ auch einen höheren Eigenbetrag wählt?

    Was wäre denn ein gute? Oder einfach einen von einem bekannten Vergleichsportal?

    Würde auch für mich ein Riestervertrag Sinn machen?

    Danke.

  • Wie Referat Janders schreibt: Einer der gaaaaanz seltenen Fälle, wo sich Riestern lohnt.


    Aus Diversifikation würde ich von einer 3. Immo Abstand nehmen und stattdessen in einem weltweiten ETF investieren. Wie viel Geld ist denn übrig?


    Edit: Nein, wenn deine Frau kein Einkommen hat, ist der Sockelbeitrag 60 Euro. Alles darüber ist Geldverbrennung.


    DU hingegen solltest dich von Riester fernhalten!

  • Danke für die Rückmeldung.

    Neben Rücklagen für die beiden Häuser und ein geringer Puffer auf dem Konto sollten im Monat aktuell 150€ bis 200€ möglich sein.

    Wenn die Einliegerwohnung dazu kommt werden sicher nochmal 600€ / Monat kalt vor Steuern möglich sein. Einen Teil davon will ich aber in die Sondertilgung stecken.


    Riester für meine Frau jetzt schon abschließen oder erst wenn das dritte Kind auf der Welt ist? Habe gesehen sie kann ja dann auch rückwirkend für das ganze Jahr 2024 die Beiträge nachzahlen.

  • Abend und danke für den Einstieg. Bin gerade dabei mich mit Riester zu beschäftigen. Macht es hier Sinn wenn meine Frau statt der 60€ auch einen höheren Eigenbetrag wählt?

    Was wäre denn ein gute? Oder einfach einen von einem bekannten Vergleichsportal?

    Würde auch für mich ein Riestervertrag Sinn machen?

    Danke.

    Finanztip sollte eigentlich noch ein paar Empfehlungen auf Lager haben.

    Bei den Rahmenbedingungen macht es eher keinen Sinn, wenn Deine Frau mehr als das bare Minimum einzahlt. Für Dich macht ein Riestervertrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Sinn, da gebe ich BS.C voll und ganz Recht.


    Ab dem Jahr 2028 (also spätestens am 31.12.2028) muss Deine Frau wieder dafür sorgen, dass sie rentenversicherungspflichtig ist, da reicht auch ein Minijob mit Eigenbeitrag.


    Ansonsten wäre ich auch eher beim ETF-Sparplan vor der nächsten Immobilie.

  • Riester für meine Frau jetzt schon abschließen oder erst wenn das dritte Kind auf der Welt ist? Habe gesehen sie kann ja dann auch rückwirkend für das ganze Jahr 2024 die Beiträge nachzahlen.

    Die paar Monate könnt Ihr ruhig noch warten, aber wenn Ihr jetzt schon einen Vertrag findet, könnt Ihr den auch problemlos sofort abschließen. Die 60 Euro solltet Ihr Euch einmal im Jahr wohl leisten können. Der Zeitpunkt ist da nicht ganz so wichtig.

  • DU hingegen solltest dich von Riester fernhalten!

    Muss, wenn der Partner nur mittelbar zulagenberechtigt ist, nicht der unmittelbar berechtigte auch einen Riestervertrag haben? Sprich, der TE muss auch einen Vertrag abschließen damit seine Frau Zulagen erhält?

  • Ab dem Jahr 2028 (also spätestens am 31.12.2028) muss Deine Frau wieder dafür sorgen, dass sie rentenversicherungspflichtig ist, da reicht auch ein Minijob mit Eigenbeitrag.


    Ansonsten wäre ich auch eher beim ETF-Sparplan vor der nächsten Immobilie.

    Wieso sollte sie dafür Sorgen wieder zu arbeiten? Ich würde das natürlich begrüßen bei so einer Intelligenten Frau wie meiner.


    Mit ETFs habe ich null Ahnung? Gibt es hier große Unterschiede über wen man das abschließt?

    Die örtliche Bank, irgendwo online...? Es geht ja auch um Sicherheit und wer im Fall des Falles Zugriff auf das Geld hat.

  • Muss, wenn der Partner nur mittelbar zulagenberechtigt ist, nicht der unmittelbar berechtigte auch einen Riestervertrag haben? Sprich, der TE muss auch einen Vertrag abschließen damit seine Frau Zulagen erhält?

    Durch die Kindererziehungszeiten liegt Rentenversicherungspflicht vor und die Dame des Hauses ist unmittelbar zulagenberechtigt.

    Bei 36 Kalendermonaten Kindererziehungszeiten ab Folgemonat der Geburt wären die Jahre 2024 bis 2027 damit abgedeckt.


    Wieso sollte sie dafür Sorgen wieder zu arbeiten?

    Wegen der unmittelbaren Zulagenberechtigung ab 2028, bis 2027 liegt die durch die Kindererziehungszeiten vor, danach muss sie anders begründet werden.

    Geht um den Deal "1075 Euro Zulagen für 60 Euro Eigenbeitrag".


    Aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive wäre es natürlich zu begrüßen, wenn sie früher wieder arbeitet, aber ich hatte nur die Zugangsvoraussetzungen für die Riesterförderung im Blick.

  • Mit ETFs habe ich null Ahnung? Gibt es hier große Unterschiede über wen man das abschließt?

    Die örtliche Bank, irgendwo online...? Es geht ja auch um Sicherheit und wer im Fall des Falles Zugriff auf das Geld hat.

    Finanztip hat diverse YouTube-Videos und Podcast-Folgen zum Thema "Anfangen mit ETFs" am Start. Dort gerne einmal reinschauen. Eine Filialbank braucht man dafür nicht.

  • Sollte meine Frau nun "riestern", 2028 einen MiniJob anfangen, dann aber zum Beispiel erkanken, oder eine Zeit lang nicht mehr erwerbstätig sein? Hat dies Auswirkungen auf den Riestervertrag?

    Denn es kann durchaus sein, dass meine Frau dann einfach komplett Zuhause bleibt und sich um die Vermietung und Verpachtung sowie die Kinder kümmert.

    Idee: Ich könnte meine Frau als Minijobberin anstellen?

  • Sollte meine Frau nun "riestern", 2028 einen MiniJob anfangen, dann aber zum Beispiel erkanken, oder eine Zeit lang nicht mehr erwerbstätig sein? Hat dies Auswirkungen auf den Riestervertrag?

    Denn es kann durchaus sein, dass meine Frau dann einfach komplett Zuhause bleibt und sich um die Vermietung und Verpachtung sowie die Kinder kümmert.

    Idee: Ich könnte meine Frau als Minijobberin anstellen?

    Ein Tag Versicherungspflicht pro Jahr reicht aus.


    Die Ehefrau anstellen würde gehen, wenn das nicht im gemeinsamen Privathaushalt ist. In einem Betrieb geht das schon.


    Das sind aber jetzt Überlegungen, die man sich ab 2028 machen sollte. ;)

  • Dein Erwerbseinkommen ist auch abgesichert? (BUV oder so?)

    Ich habe nur eine Versicherung welche im Krankheitsfall nach 6 Wochen den Betrag der Krankenkasse um 600€ aufstockt, so dass ich auch im längeren Krankheitsfall auf meine 100% Lohn komme.

    BUV mit 40 Jahren ist recht teuer / Monat. Ich bin Sozialpädagoge, einen wirklichen Grund bei Unfall nicht mehr arbeiten zu können gibt es fast nicht, außer halt schwere Hirnschäden, Koma.... Aber ansonsten kann ich immer auch irgendwo noch arbeiten, auch wenn ich keine Beine und Füße mehr hätte.

  • Die Entscheidung für oder gegen eine BUV muss jede/r für sich treffen.

    Ich habe die Entscheidung auch erst getroffen, als der Nachwuchs unterwegs war.

    Vorher war die Bewertung eben eine andere.


    Psychische Erkrankungen sollte man auch auf dem Schirm haben, wenn man die Notwendigkeit bzw. Angemessenheit einer BUV bewertet. Vielleicht kann Dr. Schlemann noch etwas Input dazu beitragen.

  • meine Frage: Ist es mit 40Jahren noch nicht zu spät eine neue Altersvorsorge zu beginnen?

    Früher ist natürlich besser. Auf der anderen Seite gilt auch besser spät als nie. Und mit einer Anlageimmobilie hast du auch schon einen Schritt in diese Richtung gemacht (die selbstgenutzte Immobilie zähle ich nur ungern zur Altersvorsorge).

    Ich würde an der Stelle auch eher von einer dritten Immobilie (wahrscheinlich am gleichen Ort) absehen und eher weltweit an der Börse streuen. Vermietung ist ja auch ein gewisser Aufwand, mit bald 3 Kindern würde ich mir was pflegeleichtes suchen und in den ETF gehen. Ausreichende Rücklagen nicht vergessen, mit 2 Immobilien kann auch schnell mal was größeres kommen.

  • Markus83


    Bin zugegebenermaßen über den Strang nur drüber geflogen.


    Ganz unabhängig davon, ob dieser Fokus auf Immobilien die beste Vorgehensweise war, Du hast diese jetzt nun mal. Muß übrigens nicht schlecht sein (auch wenn der Makro- und Mikrostandort unbekannt ist), habe selbst auch Immobilien - aber auch noch ein paar andere Dinge, was ich (ganz persönlich !) in Sachen Risikostreuung immer bevorzugen würde.


    Mich wundert nur etwas, daß ein (noch etwas schnellerer) Schuldenabbau nicht mal thematisiert bzw. angeprüft wurde ... Oder ich habe das überlesen.


    Und zwar unabhängig hiervon

    Wenn die Einliegerwohnung dazu kommt werden sicher nochmal 600€ / Monat kalt vor Steuern möglich sein. Einen Teil davon will ich aber in die Sondertilgung stecken.

    Statt sich schon z. B. um einen speziellen ETF (Umsetzungsebene) Gedanken zu machen (Nr. 9), würde ich da die Ebene darüber (Strategie) zumindest mal andenken.


    Nur ein kurzer Gedanke: Sollten die beiden von Dir genannten Darlehen zum Ablauf der jeweiligen Zinsfestschreibung nicht auf Null Restschulden auslaufen - könnte man zumindest auch mal an das Ansparen für Sondertilgungen denken (so weit das gem. den Darlehensverträgen ohne Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) möglich ist) und/oder das Ansparen, um bei Ablauf der Zinsfestschreibung das jeweilige Darlehen bzw. Darlehensteile ablösen zu können.


    Eventuell wäre auch (je nach Darlehensvertrag; kann erlaubt sein, zudem ohne Gebühr oder gegen eine ganz geringe Gebühr) eine Erhöhung des Tilgungssatzes in der Annuität möglich auch schon vor Ablauf der Zinsbindungsfrist. Dies wäre eventuell auch ohnehin eine Option bei Ablauf der Zinsfestschreibung. Meines Wissens könnte eine solche höhere Tilgung (bedeutet Verkürzung der Gesamtlaufzeit des Darlehens) ohne erneute aufwändige Darlehensprüfung möglich sein (bei einer Absenkung der Tilgung und damit Verlängerung der Darlehenslaufzeit dagegen wird das wohl immer - auch beim Verbleib mit dem Darlehen bei der gleichen Bank - wie ein Neuvertrag behandelt mit der Folge, daß eine aufwändige Kreditwürdigkeitsprüfung gem. der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) zu erfolgen hat)


    Hoffe, daß (wegen der steuerlichen Absetzbarkeit der Schuldzinsen bei Vermietung) das höhere Darlehen das vermietete MFH betrifft ? Hier würde ich deshalb immer eigengenutzte Immobilien schnellstmöglich und vermietete Immobilien möglichst langsam tilgen ...


    monatliche Tilgung beider Kredite: 1802€

    Nur am Rande: Ist das wirklich der Tilgungsanteil in der Annuität (plus Zinsanteil ergibt dann eine entsprechend höhere monatliche Rate) ? Oder ist das die gesamte monatliche Rate sprich Annuität ? (falls ja, wie hoch ist dann der darin enthaltene Zinsanteil ?).


    By the way: Von der Überlegung eine dritte Immobilie anzuschaffen, würde ich schon aus Gründen der Diversifikation (Risikostreuung) eher absehen - aber auch aufgrund Deiner privaten Situation (Alleinverdiener, Einkommenshöhe, Familie mit mehreren Kindern). Dazu kommt die Frage, ob Vermietung mit zunehmendem Alter wirklich gewünscht wird ?


    Was wird die KLV eventuell bei Auszahlung bringen ? Wann wird die fällig ? Was kannst Du etwas später ungefähr grob als (Gesetzliche) Rente erwarten ? Darüber sollte man sich auch Klarheit (so weit jetzt schon möglich) verschaffen. Da einen Überblick zu haben, gehört für mich zum Thema "Altersvorsorge" bzw. "Ruhestandsplanung" dazu (muß Du ja in konkreten Zahlen hier nicht mitteilen, selbst wissen bzw. kennen sollte man es aber dennoch).


    Ebenso übrigens die Frage, ob eine wirklich adäquate Rücklage für die Immobilien bereits vorhanden ist.


    Sollte ich da was falsch gelesen bzw. übersehen haben (siehe oben), übersehe bzw. ignoriere meinen Beitrag einfach.


    Gute Gedanken und ebensolche Entscheidungen wünsche ich !

  • Denn es kann durchaus sein, dass meine Frau dann einfach komplett Zuhause bleibt und sich um die Vermietung und Verpachtung sowie die Kinder kümmert.

    Idee: Ich könnte meine Frau als Minijobberin anstellen?

    Deine Frau ist jetzt 35. bei bereits zwei Kindern und in den nächsten Jahren nicht weiter geplanter Erwerbstätigkeit wird ihr Rentenkonto ziemlich mau aussehen.

    Ein Minijob beim Ehemann wird das ebenfalls nicht fördern , sondern fördert nur weiter ihre finanzielle Abhängigkeit.


    Wenn Sie die ganze Care-Arbeit erledigt, solltet ihr dringend einen entsprechenden Ausgleich in Form einer privaten Altersvorsorge für sie angehen. Riester ist gut, um die Zulagen mitzunehmen, aber um im Alter abgesichert zu sein, wird das allein nicht reichen.


    Im Idealfall sollte sie durch Erwerbseinkommen ebenfalls eigenes Einkommen generieren und somit die Möglichkeit zum Vermögensaufbau haben.

    Wenn Sie durch eigenes Einkommen zum Familieneinkommen beiträgt, habt ihr beide mehr finanzielle Möglichkeiten, beispielsweise über EFTs fürs Alter vorzusorgen.


    Seid ihr bei den Immobilien beide im Grundbuch eingetragen und Kreditnehmer?