Teilfreistellung + Sparerpauschbetrag voll nutzen

  • Hallo zusammen,


    ich spare für mein Kind in einen ETF Sparplan und überlege nun welche Möglichkeiten ich habe das etwas zu optimieren.

    Dabei bin ich bei der Ausnutzung der Teilfreistellung und des Sparerpauschbetrags gerade angelangt.


    Wenn ich das richtig verstanden habe können bei einem Aktien-ETF im Jahr Gewinne in Höhe von ~1428€ steuerfrei realisiert werden (Rahmenbedingung es sind die einzigen Kapitaleinkünfte).


    Meine Rechnung war hierbei

    1428€ Kapitalertrag

    -428€ (30% Teilfreistellung)

    -1000€ (Sparerpauschbetrag)

    ---------

    0€ zu versteuern


    Dies ist etwas vereinfacht und lässt Vorabpauschalen + Transaktionsgebühren erstmal außen vor, würde aber ca. 375€ Steuervorteil im Jahr erzeugen oder hab ich einen Denkfehler in der Rechnung?


    Vielen Dank im Voraus!


    Iulius

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich spare für mein Kind in einen ETF Sparplan und überlege nun, welche Möglichkeiten ich habe, das etwas zu optimieren.

    Dabei bin ich bei der Ausnutzung der Teilfreistellung und des Sparerpauschbetrags gerade angelangt.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, können bei einem Aktien-ETF im Jahr Gewinne in Höhe von ~1428€ steuerfrei realisiert werden (Rahmenbedingung es sind die einzigen Kapitaleinkünfte).


    Dies ist etwas vereinfacht und lässt Vorabpauschalen + Transaktionsgebühren erstmal außen vor, würde aber ca. 375€ Steuervorteil im Jahr erzeugen oder hab ich einen Denkfehler in der Rechnung?

    Den hast Du.


    Mit dem Sparerfreibetrag sparst Du (ohne Kirchensteuer) maximal 263,75 € im Jahr, nämlich die Steuer, die auf 1000 € anrechenbaren Kapitalertrag anfallen würde, die im fraglichen Fall aber nicht zu bezahlen ist.


    Mit einem Kinderdepot kannst Du noch viel mehr Steuern sparen. Eine sinnvolle Grenze dürfte die Grenze der Krankenversicherung sein, bis zu der Dein Kind noch familienversichert ist (etwa 6000 €/a). Nur für richtig große Depots kommt der Grundfreibetrag ins Spiel.


    Wie groß ist denn das Depot Deines Kindes? Und was für Papiere liegen denn darin?

  • Dieses Thema hatten wir hier schon häufig, wichtig ist in aller erster Linie, wenn das Depot auf dein Kind läuft gehört alles deinem Kind. Du kannst da nicht einfach etwas entnehmen selbst wenn es deinem Kind zu gute kommt. Zum Rest der Frage hat ja Achim Weiss schon alles geschrieben.

  • Hier steht Alles drin was Du suchst: https://www.finanztip.de/geldanlage/sparen-fuer-kinder/


    Und wie ichbins schon schrieb. Wenn das Depot auf den Namen des Kindes läuft gehört auch Alles was sich im Depot des Kindes befindet dem Kind. Die Erziehungsberechtigten verwalten das Eigentum des Kindes nur.

    Wir hatten hier nämlich schon 'Steuersparexperten', die mal eben ETF-Anteile auf das Depot des Kindes geschoben haben um Ihre eigenen Steuern zu optimieren. :/

  • Es tut mir Leid, ich muss hier nochmals aufsetzen, weil es aktuell bei uns diskutiert wird.


    Kind (kommt bald in die Schule) hat Kinderdepot. Kind hat von den Großeltern insgesamt ca. 12.000 EUR geschenkt bekommen - die sind dort in zwei breit gestreuten ETF angelegt, einer ausschüttend, einer thesaurierend.

    Nun sind seit Kauf Wertsteigerung da, die uns auf den Gedanken bringen, ob es nicht gut wäre, zu Verkaufen und gleich wieder zu kaufen, um später, wenn es um noch mehr Gewinne geht, schonmal den Steuerfreibetrag und die Einkommensgrenze ausgenutzt zu haben - wobei der Gewinn zwar über dem Sparerpauschbetrag ist aber noch weit weg von der steuerlichen Einkommensgrenze. Wir könnten also noch gut einige Jahre warten, bis wir das tun.


    Jetzt habe ich auch verstanden, dass es aus Sicht der Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung eine niedrigere Einkommensgrenze gibt. Nur weiß ich nicht, wann und ob die in unserem Fall greift.


    Ein Elternteil ist gesetzlich Kranken- und Pflegeversichert, der Hauptverdiener aber Privat.

    Weil der Hauptverdiener Privatversichert ist, ist das Kind auch privatversichert.


    Ab welchem Wert müssen wir jetzt damit rechnen, dass die Gesetzlichen Versicherungen die Hand aufhalten? Und ist es dann nur die Pflegeversicherung oder sind es Pflege- und Krankenversicherung?

    Und spielt es eine Rolle ob das eine oder das andere Elternteil mehr Einkommen hat?


    Grüße,

    DerDenker

  • Ein Elternteil ist gesetzlich Kranken- und Pflegeversichert, der Hauptverdiener aber Privat.

    Weil der Hauptverdiener Privatversichert ist, ist das Kind auch privatversichert.


    Ab welchem Wert müssen wir jetzt damit rechnen, dass die Gesetzlichen Versicherungen die Hand aufhalten? Und ist es dann nur die Pflegeversicherung oder sind es Pflege- und Krankenversicherung?

    Wir haben die selbe Konstellation: Meine Frau ist gesetzlich versichert und meine Tochter und ich sind privat versichert.

    Mein Wissen ist, dass in diesem Fall die einzige relevante Grenze bei den Kapitalerträgen des Kindes der steuerliche Grundfreibetrag ist. Die (niedrigere) Einkommensgrenze bei der Krankenkasse greift nur, wenn das Kind gesetzlich versichert ist.

  • Wirklich? Dachte ich auch - bis ich über diesen Satz in dem von monstermania verlinkten Artikel gestolpert bin:

    In der privaten Pfle­ge­ver­si­che­rung hingegen sind Kinder unter den gleichen Bedingungen wie in der GKV beitragsfrei mitversichert – also bis zur Einkommensgrenze der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung.


    In diesem Fall also kein Krankenkassenbeitrag aber gesetzliche Pflegeversicherung?

  • Kind hat Kinderdepot ... insgesamt ca. 12.000 EUR ... sind ... in zwei breit gestreuten ETF angelegt ...

    Nun sind seit Kauf Wertsteigerung da, die uns auf den Gedanken bringen, ob es nicht gut wäre, [die Anteile zu rollen], um später, wenn es um noch mehr Gewinne geht, schonmal den Steuerfreibetrag und die Einkommensgrenze ausgenutzt zu haben - wobei der Gewinn zwar über dem Sparerpauschbetrag ist aber noch weit weg von der steuerlichen Einkommensgrenze. Wir könnten also noch gut einige Jahre warten, bis wir das tun.

    Man muß nicht alle Anteile rollen, man kann auch jedes Jahr nur passend viele Anteile rollen, so daß der Sparerfreibetrag ausgenutzt wird. Damit kassiert man immerhin einen Teil der Gewinne steuerfrei, spart sich aber die Bürokratie für die Nichtveranlagungsbescheinigung oder die Steuererklärung. Spesen beachten! Es führen viele Wege nach Rom.

    Jetzt habe ich auch verstanden, dass es aus Sicht der [gesetzlichen ] Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung eine niedrigere Einkommensgrenze gibt. Nur weiß ich nicht, wann und ob die in unserem Fall greift.[Kind ist privat krankenversichert]


    Ab welchem Wert müssen wir jetzt damit rechnen, dass die gesetzlichen Versicherungen die Hand aufhalten?

    Ein in der GKV familienversichertes Mitglied darf etwa 500 € im Monat selbst verdienen, bevor ein eigener Beitrag fällig wird.


    Das kann Dir aber egal sein, weil das bei Deiner Konstellation nicht in Betracht kommt.