Wohnungskredit vorzeitig auflösen oder bis zum Ende abbezahlen?

  • Zwei Kredite werden in 4 Jahren fällig. Ein Folgekredit wird vermutlich einen deutlich höheren Zinssatz haben. Daher würde ich wenigstens einen der beiden Kredite bis 2028 ablösen wollen.

    Für 4 Jahre würde ich aber keine Neuanlagen in Aktien-ETFs machen, das ist zu risikoreich. Hier bieten sich Festgeld oder Anleihen an, also ein echtes Zinsdifferenzgeschäft. Fälligkeiten im ersten Halbjahr 2028.

    Das ist ja eigentlich nicht die Frage.

    Sofern ich das richtig verstanden habe, laufen a) mehrere Kredite und b) bespart der Häuslebauer zusätzlich einen ETF-Sparplan, auf dem mittlerweile mehr liegt als die Restschuld zumindest eines Kredits. Das heißt: Ein Zinsdifferenzgeschäft läuft schon lange Zeit, denn das Guthaben des ETF-Sparplans ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern hat sich über längere Zeit aufgebaut.

    Man kann nun (rein theoretisch) zu jedem beliebigen Zeitpunkt Manschetten kriegen und sich zu fragen: Was mache ich, wenn die Börse morgen einbricht? Ist es dann nicht sinnvoll, schnell das ETF-Depot aufzulösen und den Kredit aufzulösen?

    Wenn andererseits die Börse weiter besser läuft als festverzinsliche Papiere, macht der Anleger den besseren Schnitt, wenn er die Sache einfach weiterlaufen läßt. Bisher kann er die Monatsrate offensichtlich gut tragen, denn er hat ja darüber hinaus Geld, das er anlegen kann.

    Wenn die Kredite zur Verlängerung anstehen, kann man neu überlegen. Der Zins dürfte dann höher sein als jetzt, fragt sich, welche Rate er dann zu bezahlen hat. Wenn die weiterhin gut tragbar ist, hat er für die dann vereinbarte Zinsbindungsfrist den Rücken frei und kann mit eventuell zusätzlichem Geld dann frei entscheiden, was er macht.

    Ich würde sicher in dieser Situation nicht neu ein Zinsdifferenzgeschäft anfangen. Aber ich könnte mir schon vorstellen, daß ich ein bestehendes Zinsdifferenzgeschäft weiterführen würde.

    Aber ich muß mir ja keine Gedanken machen, wie ich handeln würde. Mir ist der Fall zu unübersichtlich, bei dem der Threadersteller mit jedem Posting ein Bröckchen Info nachliefert. Für eine informierte Entscheidung braucht man vollständige Information (und zwar gleich und nicht in Etappen).

  • Für eine informierte Entscheidung braucht man vollständige Information (und zwar gleich und nicht in Etappen).

    Das liegt aber fast immer nicht am fehlenden Willen. Das Problem besteht häufig schon darin, dass die Fragesteller gar nicht wissen, welche Angaben relevant sind.

    Wir könnten den FT-Community-Vorbereitungsfragebogen entwickeln und das Ausfüllen einfordern aber a) viel Spaß und b) würde uns denn wohl ein klein wenig die Niedrigschwelligkeit verloren gehen, die zur Plattform dazugehört.

  • Tut mir leid, aber es ist genauso wie Pantoffelheld sagt... Ist keine Absicht von mir das die Infos nach und nach kommen.
    Ich stellte mir die Tage nur die ganz einfache Frage, soll ich die Wohnung so schnell wie möglich komplett abbezahlen um damit das Thema Kreditschulden abzuhaken, oder verliere ich dadurch am Ende etwas Geld weil der Zinseszinseffekt dadurch wegfällt und ich ja mit der aktuellen monatlichen Belastung gut zurecht komme.
    Das es so ins Detail geht war mir nicht klar, daher die eher ungenauen Angaben zum Anfang.

    Die Wohnung habe ich mit 26 gekauft und bin bzgl. der Finanzierung zu meiner Bank des Vertrauens und habe dies dann so abgeschlossen.
    Ich weiß natürlich auch von der nachgelagerten Besteuerung des Riesters welche zum Renteneintrittsalter in Kraft tritt usw. aber alle Infos aus dem FF kenne ich leider auch nicht.
    Gerne liefere ich später alle Details die ich zum Riester habe.

    Ich bin jedem von euch dankbar der sich dies durchliest und weitere Infos für mich hat.

  • bespart der Häuslebauer zusätzlich einen ETF-Sparplan, auf dem mittlerweile mehr liegt als die Restschuld zumindest eines Kredits. Das heißt: Ein Zinsdifferenzgeschäft läuft schon lange Zeit

    Ein Zinsdifferenzgeschäft bedeutet, dass ich mein Geld zu einem höheren Zinssatz anlegen kann, als ich für einen Kredit zahle. Das ist bei Fristenkongruenz ein sicheres Geschäft.

    Ein Aktien-ETF zahlt keinen Zins. Also sehe ich auch keine Zinsdifferenz.

    Natürlich kann ich auch Aktienprodukte auf Kredit kaufen. In den letzten Jahren wäre das eine lohnenswerte Spekulation gewesen. Wie das in den nächsten 4 Jahren ist, kann man nicht vorhersehen.

  • Für eine informierte Entscheidung braucht man vollständige Information (und zwar gleich und nicht in Etappen).

    Das liegt aber fast immer nicht am fehlenden Willen. Das Problem besteht häufig schon darin, dass die Fragesteller gar nicht wissen, welche Angaben relevant sind.

    Manchmal so, manchmal so.

    Wenn ich eine Frage lese wie etwa "Ich habe eine Frage zu meinem Immobiliendarlehen. Konditionen habe ich nicht zur Hand, kann ich heute abend zuhause nachschauen." dann frage ich mich: Warum wartet dieser Frager mit seinem Posting denn nicht gleich bis zum Abend, wo er schon ahnt, daß die dort lagernden Informationen für die Antwort notwendig sind?

    Ein weiteres, häufiges Ärgernis ist, daß der Frager auf Rückfragen nicht antwortet.

    Du hast beruflich reichlich Kontakt mit Rechtsanwälten, also Leuten, die regelmäßig um Rechtsrat gefragt werden. Ein Rechtsanwalt sagt erstmal überhaupt nichts, wenn eine Frage an ihn herangetragen wird, sondern fragt zunächst solange nach, bis die Sachlage ggf. bis ins Detail klar ist, und läßt sich erst dann zur Sache ein.

    Und nein, als Mandant läßt Du in diesem Zusammenhang keine Rückfrage offen, weil der Rechtsanwalt sonst nämlich sagt: Wenn Sie mir die Sachlage nicht offenlegen wollen, kann ich Sie nicht vertreten. Das ist dort also völlig anders als hier.

    Wir könnten den FT-Community-Vorbereitungsfragebogen entwickeln und das Ausfüllen einfordern aber a) viel Spaß und b) würde uns denn wohl ein klein wenig die Niedrigschwelligkeit verloren gehen, die zur Plattform dazugehört.

    Ich war gestern auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW, die dort Geld- und Anlageberatung anbietet (also Honorarberatung). Auf der Seite steht folgender Passus:

    Vorbereitung des Termins

    Bitte füllen Sie zu Hause den Beratungsbogen vollständig aus und bringen Sie ihn zum Beratungsgespräch mit. Ihre Angaben sind unerlässlich, um Sie individuell und umfassend beraten zu können.

    Das hat mir gut gefallen. Der Beratungsbogen scheint mir nützlich auch für den Selbermacher, der do-it-yourself seine Privatbilanz aufstellen möchte.

    Ansonsten hast Du natürlich recht: Wie öde wäre dieses Forum, wenn alle Fragen vollständig und klar gestellt würden. Daraufhin käme dann - zack! - die passende Antwort, und fertig. Das wäre vermutlich der Tod jeglicher Diskussion. :)

  • Ich hoffe das hilft ein wenig weiter :)

    KfW

    DarlehensgeberKfW
    ModellbezeichnungKfW-Wohneig. 25 1 10
    DarlehensartAnnuitätendarlehen
    Darlehensbetrag50.000,00€
    Sonstige Einmalkosten nicht mitfinanziert112,11€
    Nettodarlehensbetrag50.000,00€
    Angenommene Auszahlung am01.07.2018
    Gebundener Sollzinssatz p.a.1,550%
    Sollzinsbindung bis30.07.2028
    Dauer Sollzinsbindung10 Jahre
    Restschuld zum 30.07.202833.387,74€
    Monatlicher Abschlussrhythmus ab dem30.07.2018
    Effektiver Jahreszins auf die Gesamtlaufzeit 30.07.2043 (25 Jahre)1,58%
    Erste Teilzahlung am30.08.2019
    Monatliche Annuität208,02€
    Bis zur Fälligkeit der ersten Annuität ist die Zinsrate zu zahlen.
    Anzahl Teilzahlungen287
    Letzte Teilzahlung am 30.07.2043204,84€
    Anfängliche jährliche Tilgung3,44%
    Tilgungsverrechnungsofortige Verrechnung
    Gesamtlaufzeit bis30.07.2043
    Gesamtlaufzeit in Jahren und Monaten25 Jahre
    Zahlungen über die Sollzinsbindung
    Sollzinsbetrag6.691.29€
    Tilgungsbetrag16.612,26€
    Gesamtbetrag23.303,55€
    Restschuld33.387,74€
    Zahlungen über die Gesamtlaufzeit
    Sollzinsbetrag10.743,97€
    Tilgungsbetrag50.000€
    Gesamtbetrag60.743.97€


    Riester

    BausparkasseSchwäbisch Hall
    AngebotsmodellFuchsKonstant Wohn-Riester 25
    TA-Darlehen (Zinszahlungsdarlehen)90.000,00€
    Voraussichtliche Laufzeit (unverbindlich)23 Jahre, 2 Monate
    Sollzinssatz1,54%
    Sollzinsbindung bis
    (Sollzinsbindung bis Ende der Sparphase und
    anschließend Darlehen Bausparvertrag)
    bis Zuteilung
    Auszahlungskurs100%
    Effektiver Jahreszins2,19%
    Bausparvertrag
    Vertragsbeginn11.06.2018
    TarifFuchsImmo1 (WL)
    Bausparsumme90.000,00€
    Anfänglicher monatlicher Sparbeitrag280,50€
    Voraussichtliche Zuteilung (unverbindlich)30.09.2031
    Sparzeit bis Zuteilung (unverbindlich geschätzt)13 Jahre, 3 Monate
    Wahlzuteilung50%
    Summe der Einzahlungen44.599,50€
    - Abschlussgebühr900,00€
    - Vertragsentgelte244,50€
    + Riester-Zulage2.275,00€
    + Zinsen301,03€
    Guthaben46.031,03€
    Bauspardarlehen
    Zuteilung am (unverbindlich)30.09.2031
    Bausparsumme90.000,00€
    Bausparguthaben46.031,03€
    Bauspardarlehen43.968,97€
    Gebundener Sollzins für das Bauspardarlehen2,150%
    Zins- und Tilgungsbeitrag396,00€
    Riester-Zulagen1.750,00€
    Sollzinsen Bauspardarlehen4.896,81€
    Voraussichtliches Tilgungsende31.08.2041
    Riesterförderung
    Steuervorteil gesamte Laufzeit12.942,00€
    Förderquote im 1. Jahr38%
    Wohnförderkonto
    am Ende der Sparphase 09.203128.354,30€
    am Ende der Darlehensphase 08.204155.257,62€
    am Beginn der Auszahlungsphase 06.205983.499,24€
    Nachgelagerte Steuerrechnung
    jährliche Steuerschuld bei Steuersatz 20%878,94€
    einmalige Steuerschuld bei Steuersatz 25%14.612,37€
    Monatliche Zahlungen mit Riester-Zulagen
    Zeitraum07/2018 - 09/2031
    Sollzinsen115,50€
    Sparleistung280,50€
    Summe396,00€
    Zeitraum10/2031 - 08/2041
    Zins- und Tilgung396,00€
    Summe396,00€
    Gesamtbetrachtung mit Riester-Zulagen
    Gesamtkosten24.350,78€
    Gesamtkosten als jährlicher Prozentsatz2,19%
    Gesamtlaufzeit23 Jahre, 2 Monate


    Bank-Darlehen

    ModellbezeichnungBankdarl. 10 Jahre fest.
    DarlehensartAnnuitätendarlehen
    Darlehensbetrag42.000,00€
    Individuelles Entgelt jährlich15,00€
    Sonstige Einmalkosten nicht mitfinanziert94,18€
    Nettodarlehensbetrag42.000,00€
    Angenommene Auszahlung am01.07.2018
    Gebundener Sollzinssatz p.a.2,500%
    Sollzinsbindung bis01.07.2028
    Dauer Sollzinsbindung10 Jahre
    Restschuld zum 01.07.202827.700,07€
    Monatlicher Abschlussrhythmus ab dem30.07.2018
    Effektiver Jahreszins auf die Gesamtlaufzeit 30.10.2042
    (24 Jahre, 3 Monate)
    2,61%
    Erste Teilzahlung am30.07.2018
    Monatliche Annuität192,50€
    Anzahl Teilzahlungen291
    Letzte Teilzahlung am 30.40.204242,37€
    Anfängliche jährliche Tilgung3,00%
    Tilgungsverrechnungsofortige Verrechnung
    Gesamtlaufzeit bis30.10.2042
    Gesamtlaufzeit in Jahren und Monaten24 Jahre, 3 Monate
    Bereitstellungsprovision ab dem 01.12.20180,25000% pro Monat
  • Sag mall, wie viel Geld wurde ausgezahlt? 50.000+42.00=92.000 €?

    Dann würde es halbwegs passen, abgesehen von Feinheiten wie der fehlenden Zinsbindung 2028 bis 2031 (falls der Busparer pünktlich ausgezahlt wird) und der überhöhten Bausparsumme von 90.000 €. Bis 2031 wirst Du hoffentlich mehr als nur 2.000 € getilgt haben. (Fleißige Menschen könnten das anhand Deiner übermittelten Daten schon ausrechnen.)

  • Sag mall, wie viel Geld wurde ausgezahlt? 50.000+42.00=92.000 €?

    Dann würde es halbwegs passen, abgesehen von Feinheiten wie der fehlenden Zinsbindung 2028 bis 2031 (falls der Busparer pünktlich ausgezahlt wird) und der überhöhten Bausparsumme von 90.000 €. Bis 2031 wirst Du hoffentlich mehr als nur 2.000 € getilgt haben. (Fleißige Menschen könnten das anhand Deiner übermittelten Daten schon ausrechnen.)

    Ich habe das so verstanden, dass 182.000 EUR ausgezahlt wurden:

    - 50.000 EUR KfW

    - 42.000 EUR Bank

    - 90.000 EUR Tilgungsaussetzungsdarlehen, d.h. da wird bis 2031 nur der Zins auf die vollen 90.000 EUR ohne Tilgung gezahlt, parallel wird ein Bausparer bezahlt. Das TA-Darlehen wird dann vom Bauspardarlehen abgelöst, wenn es nach Einzahlung von ca. der Hälfte der Bausparsumme zugeteilt wird (so die Bausparkasse denn wie geplant zuteilt).

    Das heißt, es sind folgende Restschulden da:

    2028:

    - ca. 33.000 EUR KfW

    - ca. 28.000 EUR Bank

    2031:

    - ca. 44.000 EUR Bauspardarlehen

  • Kannst du die Frage etwas erklären?

    Tut mir leid ich weiß gerade nicht was du mit "ausgezahlt" meinst.

    Ich glaube er meinte, wie hoch insgesamt der Betrag war, der ganz am Anfang von KfW, Bank und Bausparkasse ausgezahlt wurde, um den Kaufpreis zu zahlen, also welche Summe Du insgesamt abzahlen musst.

  • Ich zahle seit 6 Jahren einfach monatlich meine knappen 800€ (396 Riester + 208 KfW + 193 Bank).

    Bei KfW (1,55%) und Bank (2,61%) sind die Zinssätze für heutige Verhältnisse günstig, da würde ich nichts sondertilgen. Die TA-Darlehen / Bausparer-Kombi ist regelmäßig teuer, aber ich vermute (kenne mich damit aber nicht aus), da lässt sich ohnehin nicht viel ändern.

    Ich würde wahrscheinlich überschüssiges Geld bis zum Auslaufen der Zinsbindung der KfW- und Bankdarlehen sicher anlegen, um dann möglichst viel ablösen zu können. Wir wissen natürlich nicht, wie die Zinsen 2028 sein werden, aber bei beiden Darlehen ist die Restschuld so niedrig, dass sich kaum eine andere Bank für eine Anschlussfinanzierung finden wird (Bauspardarlehen werden oft erst ab 50.000 EUR vergeben), erst recht falls die Bausparkasse mit dem TA-Darlehen im ersten Rang sein sollte. Wahrscheinlich wirst Du da nehmen müssen, was Dir Bank und KfW für die Verlängerung anbieten. Das Gute ist, bei derart niedriger Restschuld ist auch das Zinsänderungsrisiko für die Anschlussfinanzierung faktisch nicht allzu hoch. Selbst wenn 2028 der Zins bei 5% oder gar 10% liegt, wird Dich das finanziell nicht umbringen.

  • Also doch noch ein drittes, tilgungsfreies, Darlehen. Bei genauer Betrachtung finde ich es auch:

    TA-Darlehen (Zinszahlungsdarlehen)
    90.000,00€
    Sollzinssatz
    1,54%

    Effektiver Jahreszins
    2,19%

    Der große Abstand zwischen Sollzins und Effektivem Jahreszins wundert mich. Normalerweise entsteht er durch die monatlichen Zahlungen der Zinsen und ist viel kleiner. Ist das Darlehen noch mit anderen Kosten belegt?

  • Respekt. Da soll noch mal jemand kommen und über mangelnde Informationen klagen. ;)

    Du täuschst Dich und belegst mit Deiner eigenen Rückfrage, daß eben immer noch nicht alle notwendigen Informationen vorliegen.

    Es ist eine bekannte Taktik, einen Rückfrager damit lächerlich zu machen, daß man ihn mit jeder Menge irrelevanter Details zuwirft.

    Eine wesentliche Frage in diesem Thread ist, unter welchen Bedingungen man sondertilgen kann. Das beispielsweise geht aus diesem Zahlenwust aber nicht hervor. Die Frage des Threadstarters wird so letztlich immer schwieriger zu beantworten. Ich halte diesen Thread jetzt schon für entgleist.

  • Danke für deine netten Beiträge Achim Weiss :S

    KfW

    keine Sondertilgungsmöglichkeit

    Riester

    Sonderzahlungsmöglichkeit in der Sparphase 5% in das Bausparkonto (4.500,- je Kalenderjahr); Bauspardarlehen sind unbegrenzt Sonderzahlungen möglich

    Bank-Darlehen

    Sonderzahlungsmöglichkeit 2.100,- je Kalenderjahr)

    Inwiefern spielt das eine Rolle? Nach 10 Jahren kann man doch alles sondertilgen oder nicht?

  • Also das sind mir jetzt aber wiederum zu viele Zahlen auf einmal..... bitte kürzen! (Scherzle gmacht :thumbup: )

  • Bei KfW (1,55%) und Bank (2,61%) sind die Zinssätze für heutige Verhältnisse günstig, da würde ich nichts sondertilgen. Die TA-Darlehen / Bausparer-Kombi ist regelmäßig teuer, aber ich vermute (kenne mich damit aber nicht aus), da lässt sich ohnehin nicht viel ändern.

    Die Bausparkombi ist vermutlich teurer als sie scheint (Opportunitätskosten!), aber möglicherweise dennoch günstiger als ein "normales" Darlehen auf heutigem Zinsniveau, zumal der größte Kostenblock, nämlich die Abschlußgebühr von etwa 1500 € schon am Anfang abgezogen wurde (sunk costs).

    Zu beachten wird sein, daß die Rate für den Bausparvertrag mit Zuteilung steigt, Bausparkassen wollen pro Monat regelmäßig 0,6% Rate sehen, das sind 540 € (statt 400 € jetzt). Gerade großvolumige Bausparverträge belasten die Liquidität von so manchem Bauherrn erheblich.

    Dazu kommen die bürokratischen Verkrümmungen eines Wohnriesters, von denen ich nur weiß, daß sie unendlich kompliziert sind, in deren Einzelheiten ich jetzt aber nicht hineinsteige.

    Ich würde wahrscheinlich überschüssiges Geld bis zum Auslaufen der Zinsbindung der KfW- und Bankdarlehen sicher anlegen, um dann möglichst viel ablösen zu können. Wir wissen natürlich nicht, wie die Zinsen 2028 sein werden, aber bei beiden Darlehen ist die Restschuld so niedrig, dass sich kaum eine andere Bank für eine Anschlussfinanzierung finden wird (Bauspardarlehen werden oft erst ab 50.000 EUR vergeben), erst recht falls die Bausparkasse mit dem TA-Darlehen im ersten Rang sein sollte. Wahrscheinlich wirst Du da nehmen müssen, was Dir Bank und KfW für die Verlängerung anbieten.

    Der Threadstarter hat sich vermutlich schon vor Jahren anders entschieden, indem er nämlich parallel zu seiner Baufinanzierung ein ETF-Depot aufgebaut hat, das er aktuell mit erheblichen 500 € pro Monat bespart (Die Baufinanzierung kostet ihn 800 €/m). Das heißt: Er hat sich von Beginn an zu einem Renditedifferenzgeschäft entschlossen. Das muß man natürlich nicht durchziehen. Er könnte aktuell Manschetten bekommen (oder wir reden sie ihm ein). Wenn er seine Gründe hatte, das damals so einstielen, schiene es mir aber logisch, bei der gewählten Linie zu bleiben.

    Verblüffend (oder bezeichnend?) finde ich die Erwähnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Der Begriff gehört offensichtlich zu den Angstwörtern der Deutschen. Nein, in Zeiten steigender Zinsen (oder hier: gestiegener Zinsen) ist diese eigentlich kein Thema.

    Auf seinem ETF-Depot hat der Threadersteller aktuell 64 T€; pro Jahr spart er 6 T€ dazu. Das ETF-Depot könnte in 4 Jahren bei beispielsweise 90 T€ stehen. Die beiden Darlehen (KfW und Bank) stehen dann zusammen bei etwa 60 T€ Restschuld. Da würde ich mir gelassen ein Angebot vorlegen lassen und danach entscheiden, ob ich dieses Angebot annehmen würde (und somit das Renditedifferenzgeschäft fortführen würde) oder nicht. Auch verschiedene Mittelwege wären dann möglich, etwa ein Darlehen abzugelten und das andere fortzuführen.

    Das Gute ist, bei derart niedriger Restschuld ist auch das Zinsänderungsrisiko für die Anschlussfinanzierung faktisch nicht allzu hoch. Selbst wenn 2028 der Zins bei 5% oder gar 10% liegt, wird Dich das finanziell nicht umbringen.

    Wenn der Zins bei 10% läge, würde der Threadersteller das Darlehen vermutlich zurückzahlen.

    Insgesamt ist er in meinen Augen finanziell in einer recht komfortablen Situation.

  • Mit diesen Werten könnte ich theoretisch in ca. 5 Jahren die Wohnung vorzeitig abbezahlen (wenn die Umstände wie Kursstand usw. stimmen) und müsste auch keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.

    Gilt das denn auch für das Tilgungsaussetzungsdarlehen? Also darfst du da überhaupt jetzt schon tilgen bzw. gibt es da ein Kündigungsrecht nach 10 Jahren?Ich weiß, dass es da eine gesetzliche Regelung gibt, aber gilt die auch für diese spezielle Art von Darlehen? Auch wenn sie gilt, tatsächlich sind es übrigens 10 Jahre + 6 Monate Kündigungsfrist nach vollständiger (!) Auszahlung (nicht Abschluss des Darlehensvertrags).

    Wieviel Risiko du da fahren willst, musst du dir überlegen. Wenn das ETF-Depot einen Monat vor geplanter Kreditablösung um 50% abstürzt, wäre das blöd, bei deinen Beträgen aber ggf. auch nicht dramatisch, wenn du dann doch die Anschlussfinanzierung brauchst. Das musst du dir durchrechnen (und beim Depotwert nicht die Kapitalertragsteuer vergessen, die beim Verkauf anfällt!).

    Wir legen das Geld, das wir zur Ablösung unseres Immobilienkredits in gut 10 Jahren brauchen, sicher an (da geht es aber auch um deutlich sechsstellige Beträge und wir haben jetzt 0,x%, da wäre eine Anschlussfinanzierung zu 5% Zinsen richtig teuer).

  • KfW

    keine Sondertilgungsmöglichkeit

    Da habe ich mich dann richtig erinnert.

    Riester

    Sonderzahlungsmöglichkeit in der Sparphase 5% in das Bausparkonto (4.500,- je Kalenderjahr); Bauspardarlehen sind unbegrenzt Sonder[tilgungen] möglich

    Also keine Turbo-Zuteilungsbeschleunigung möglich.

    Eine kleine Stachelbeere fehlt übrigens: Wenn das Bauspardarlehen nicht rechtzeitig zugeteilt wird, kann eine Lücke zwischen Zinsbindung des tilgungsfreien Darlehens und der Zuteilung des Bausparvertrags entstehen, die Dir die Bausparkasse unproblematisch und gern, aber oftmals nicht ganz billig schließt.

    Bank-Darlehen

    Sonderzahlungsmöglichkeit 2.100,- je Kalenderjahr)

    Inwiefern spielt das eine Rolle? Nach 10 Jahren kann man doch alles sondertilgen oder nicht?

    Sondertilgung ist eigentlich bei allen Baufinanzierungen ein Thema. Es gibt Leute, die mit Schulden schlecht schlafen und lieber eine Baufinanzierung zu 0,6% sondertilgen, als verfügbares Geld parallel zu 5% festverzinslich anlegen.

    Längerfristige Darlehen kann man nach 10 Jahren nach BGB kündigen, das ist so ähnlich wie eine Sondertilgung, aber nicht gleich. Das spielt für Dich aber keine Rolle, da die beiden fraglichen Darlehen ja ohnehin nach 10 Jahren auslaufen.