Geld verdienen: Nebenjob

  • Ich habe einen Erstjob, der mir gewisse Freiheiten bietet. Ich habe fixe Verantwortlichkeiten auf meinem Erstjob. Darüber hinaus kann ich frei agieren.


    Was muss ich machen, um legal freiberuflich einen Zweitjob anzubieten? Beim Erstjob um Erlaubnis fragen ist klar, das würde ich sowieso machen um meinen Arbeitsvertrag nicht zu gefährden.


    Wie wird man Zweitjob-Freelancer? Gewerbe bei der Gemeinde anmelden? Ich möchte kaufmännische Tätigkeiten in der Region bei Mittelständlern anbieten.

  • Hallo Waldlaeufer,


    so wie Sie die Fragen formulieren, stehen Sie ganz am Anfang. Die IHK, Wirtschaftsfördervereine usw. bieten regelmäßig Einsteigerkurse für die Selbständigkeit kostenlos oder für kleines Geld an. Es lohnt sich, so ein Seminar auch mit dem Ziel „nur“ Nebentätigkeit zu besuchen. Viele Fragen werden sich damit klären und für den Rest kann man gezielte Fragen formulieren.


    Gruß und Erfolg Pumphut

  • Ich habe einen Erstjob, der mir gewisse Freiheiten bietet. Ich habe fixe Verantwortlichkeiten auf meinem Erstjob. Darüber hinaus kann ich frei agieren.


    Was muss ich machen, um legal freiberuflich einen Zweitjob anzubieten?

    Du brauchst zuerst einmal eine Geschäftsidee. :)

    Wie wird man Zweitjob-Freelancer? Gewerbe bei der Gemeinde anmelden? Ich möchte kaufmännische Tätigkeiten in der Region bei Mittelständlern anbieten.

    Gelegenheit macht Job, würde ich mal sagen. Das Wollen allein reicht sicher nicht.

    Auf welche Weise möchtest Du denn Deinen ersten Kunden gewinnen? Hast Du schon eine Vorstellung, welchen Umfang Deine Zweittätigkeit umfassen soll?


    Ich habe mal längere Zeit einen Minijob ausgeübt. Speziell für privat krankenversicherte Leute ist das ggf. attraktiv (wenn der Stundenlohn stimmt).


    Wenn Deine Tätigkeit gewerblich ist, solltest Du ein Gewerbe anmelden. Den Gewerbeschein hast Du schnell, wenn sich die Sache konkretisiert, auch ist Dein Arbeitgeber dann schnell informiert.

  • Was muss ich machen, um legal freiberuflich einen Zweitjob anzubieten?

    Anzubieten oder auszuüben? Würde vll. erstmal einmal eine geringfügige Beschäftigung / Minijob anpeilen und dann darauf ggf. eine Selbstständigkeit aufbauen?


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  • Bei einer geringfügigen Beschäftigung hat man jemand, der einen anstellt, dann sagt was zu tun ist und am Ende des Monats einen vorher vereinbarten Lohn zahlt. Das ist so ziemlich das Gegenteil von Selbständigkeit.


    Übrigens wird es im Fall von Waldlaeufer keine freiberufliche Tätigkeit sein, sondern eine gewerbliche. Die freien Berufe sind auf eine Liste mit Ärzten, Apotheken, Architekten und einigen anderen eingegrenzt, kaufmännische Berufe gehören nicht dazu. Wenn selbstständig und nicht freiberuflich, dann ist es gewerblich und dazu gehören die Gewerbeanmeldung und bei Erfolg später auch Gewerbesteuer.

  • Bei einer geringfügigen Beschäftigung hat man jemand, der einen anstellt, dann sagt was zu tun ist und am Ende des Monats einen vorher vereinbarten Lohn zahlt. Das ist so ziemlich das Gegenteil von Selbständigkeit.

    Stimmt. Das macht aber erstmal nix.

    Übrigens wird es im Fall von Waldlaeufer keine freiberufliche Tätigkeit sein, sondern eine gewerbliche. Die freien Berufe sind auf eine Liste mit Ärzten, Apotheken, Architekten und einigen anderen eingegrenzt, kaufmännische Berufe gehören nicht dazu. Wenn selbstständig und nicht freiberuflich, dann ist es gewerblich und dazu gehören die Gewerbeanmeldung und bei Erfolg später auch Gewerbesteuer.

    Der Regelmensch bezeichnet eine nebenberufliche Tätigkeit (fälschlich) als "freiberuflich". Das war mir im betreffenden Posting auch aufgefallen, ich habe aber nicht eingehakt.


    Dem Frager ist in den Kopf gekommen, daß er neben seinem Hauptberuf ja vielleicht irgendwelche nicht näher bezeichneten kaufmännischen Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen könnte.


    Also ist die Vorgehensweise in Deutschland klar: die geplante/gewünschte Nebentätigkeit dem Arbeitgeber anzeigen, Gewerbeanmeldung, Anmeldung bei der zuständigen IHK, Abschluß einer Gewerbehaftpflichtversicherung, Wahl eines Datenschutzbeauftragten, Bau einer genderneutralen Toilette im Geschäftslokal.


    Wenn all das erledigt ist (und natürlich noch vieles mehr!), kann er sich auf den Weg machen, seine Ursprungsidee umzusetzen, nämlich einen Kunden zu suchen, der ihn für die beabsichtigte Dienstleistung tatsächlich beauftragt und bezahlt.


    Wenn er keinen Kunden findet, könnte er nach gemäßer Wartezeit sein Gewerbe wieder abmelden (auch bei der IHK) und die Gewerbehaftpflichtversicherung kündigen. Lediglich die genderneutrale Toilette bleibt ihm, aber die ist ja ganz allgemein praktisch. Die Toilette in meinem aktuellen Wohnquartier ist beispielsweise auch genderneutral. Ich bin diesbezüglich also völlig auf der Höhe der Zeit.


    Mich hat mal ein kleiner Selbständiger angesprochen, ob ich ihn nicht gelegentlich mal bei seiner Tätigkeit entlasten könnte. Sein Geschäft komme in Wellen; längere Zeit plätschere es dahin, aber gelegentlich komme es knüppeldick, so daß er dann punktuell Entlastung brauche. Diese Funktion wollte ich gegen Geld gern übernehmen, also sind wir handelseinig geworden. Wir haben einen Preis vereinbart, mit dem ich sehr zufrieden war (und er auch), ich habe mir einen Gewerbeschein besorgt und die Nebentätigkeit als braver Staatsbürger auch angemeldet. Das hat mir letztlich eine Menge Abgaben beschert, zumal ich wenig Kosten geltend machen konnte.

    Irgendwann ist mir aufgefallen, daß das Volumen meiner Nebentätigkeit ziemlich gut zu einem Minijob paßte, also habe ich meinem Auftraggeber vorgeschlagen, mich als Minijobber anzustellen. Das hat er dann auch getan. Die in meinem Fall überschaubaren Abgaben (PKV!) habe natürlich ich übernommen, trotzdem sind 20% Abzüge immer noch besser als 44% - und einen winzigen Rentenanspruch habe ich mir damit sogar auch noch aufgebaut.


    Klar: Das Volumen war überschaubar, und ausbauen hätte man das auf dieser Basis nicht können. Bei mir aber hat das über etliche Jahre gepaßt. 450 € netto extra jeden Monat für ein paar erfreuliche Stunden Arbeit dann und wann sind ja nicht schlecht.


    Zurück zu unserem Anfrager: Auch wenn irgendein Bürokrat das anders sehen wird, würde ich eine Nebentätigkeit immer erstmal anfangen. Erstmal sondieren, ob überhaupt jemand bereit ist für das, was ich anbieten möchte, Geld zu bezahlen. Zunächst einmal sehe ich so etwas als schlichtes Steckenpferd (auch steuerlich), und dieses will man ja nicht schon vor dem eigentlichen Anfang mit Bürokratie überfüttern. Läßt sich erkennen, daß damit tatsächlich Geld verdienen wird, kann man den bürokratischen Unter- und Überbau immer noch aufbauen.

  • Achim Weiss Die Berufsgenossenschaft hast Du noch vergessen.


    Eine Toilette brauchst Du zwingend erst bei Angestellten und wenn Du nur eine für alle nimmst, dann kannst Du Dir die zweite sparen. Bis 10 Personen soll eine reichen. Die Witze über nicht geschlechtsspezifische Toiletten kann ich irgendwie verstehen, aber es gibt tatsächlich Menschen, für die das ein Problem ist. Ich kenne einen Mann (der auch so aussieht), die aber jahrzehntelang eine Frau sein möchte und sich auch so fühlt. Bei den einen wird sie rausgeschmissen, bei den anderen fühlt sie sich falsch. Und, wie gesagt, das ist nicht mal so eben eine Laune, sondern beeinflusst durchgängig das ganze Leben. Es sind nicht viele Menschen, aber es gibt sie. Unisex-Toiletten gab es übrigens schon bei Ally McBeal und das war 1997.


    Beim Beklagen der geringen geltend zu machenden Kosten Deiner Selbstständigkeit hattest Du aber schon im Kopf, dass diese vorrangig auf geringe Kosten der Selbstständigkeit zurückzuführen sind? :P

  • Achim Weiss Die Berufsgenossenschaft hast Du noch vergessen.

    Ich habe sicherlich noch eine ganze Menge vergessen. Die Berufsgenossenschaft sicherlich.

    Beim Beklagen der geringen geltend zu machenden Kosten Deiner Selbstständigkeit hattest Du aber schon im Kopf, dass diese vorrangig auf geringe Kosten der Selbstständigkeit zurückzuführen sind? :P

    Du darfst getrost annehmen, daß mir vertraut ist, daß "Absetzen" und "Verdienen" zwei Paar Stiefel sind. "Absetzen" ist in der Tat ein Grund zur Klage, das habe ich ja verschiedene Male vorgerechnet. Wenn ich für meine Berufsausübung etwas bezahlen muß, so bleibt das ein Verlust, auch wenn ich diese Kosten von der Steuer absetzen kann. Der Verlust wird dadurch lediglich geringer.


    Ich habe eine Parallelrechnung angestellt: Normalversteuerung mit der Möglichkeit, einen Teil der Steuer über Kosten zu sparen oder Pauschalversteuerung ohne diese Möglichkeit. Ich wußte, daß ich geringe Kosten für diese Tätigkeit habe, also war die Rechnung deutlich pro Minijob. Etwa 7000 € Rohertrag im Jahr hätten bei Normalversteuerung an die 3000 € Steuer gekostet (bleiben knapp 4000 € übrig). Bei der Verrrechnung als Minijob blieben 5400 € pro Jahr übrig. Etwa 1500 € Differenz. Für mich war das damals eine klare Sache.