Verständisproblem Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    ich bin recht neu in dem ganzen Thema und auch wenn ich mir in kurzer Zeit schon sehr viel durchgelesen, angeschaut und angehört habe entschuldige ich mich vorab für fehlendes Wissen :)


    Ich verstehe noch nicht so ganz was alles in die Anlage KAP eingetragen und welche Aufteilung vorgenommen werden muss.


    Szenario:

    • Ehepaar eröffnet ein gemeinschaftliches ETF Depot mit monatlicher Einzahlung von 1000€.
    • Ehepartner Nr. 1 (nicht mehr in der Kirche) besitzt ein Tagesgeldkonto mit 50000€ und monatlichem Sparauftrag von weiteren 500€ im Ausland mit 3,25% Zinsen p.a (Hier erst recht eine Auflistung in der KAP)
      Ein weiteres Tagesgeldkonto von festen ~20000€ (Notgroschen) wird im Inland geführt.
    • Ehepartner Nr. 2 (noch in der Kirche) besitzt lediglich ein Tagesgeldkonto mit 50000€ im Inland.


    Die durch das Tagesgeld generierten Zinsen würden mWn den Sparerpauschbetrag von 2000€ komplett füllen.


    1. Muss bei der gemeinsam veranlagten Steuererklärung nun bei beiden Ehepartner die gesamt Rendite (Ausland + Inland) in der Anlage KAP genannt werden oder muss nur bei dem Ehepartner 1 lediglich die Rendite aus dem Ausland in der Anlage KAP genannt werden?
    2. Müssen desweiteren für die inländischen Gewinne durch Tagesgeld und ETF's pro Ehepaar aufgeteilt werden bzw. wie genau wird das gemeinschaftliche Depot in der Steuererklärung abgebildet?
    3. Werden dort nur die Gewinne aufgelistet die den Freistellungsauftrag übersteigen oder die Gesamtgewinne da die Bank die zu versteuernden Summen übermittelt?

    Ich hoffe die Fragen waren soweit verständlich und mein Knoten im Kopf kann gut gelöst werden :)


    Mit freundlichen Grüßen

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mein Verständnis ist:

    Wenn KAP, dann muss alles rein (In- und Ausland, mit oder ohne Abzug, bezahlte Steuer).

    Wegen der ausländischen Erträge brauchst Du zwingend die Anlage KAP.

    Erträge eines gemeinschaftlichen Depots 50/50 aufteilen.

  • Meine Steuersoftware (vom Discounter) fragt explizit, ob ich alle Kapitalerträge erfassen möchte oder nur Teile davon. Dazu gibt es dann einige Erklärungen, wann welche Option gewählt werden sollte.

  • Mein Verständnis ist:

    Wenn KAP, dann muss alles rein (In- und Ausland, mit oder ohne Abzug, bezahlte Steuer).

    Wegen der ausländischen Erträge brauchst Du zwingend die Anlage KAP.

    Erträge eines gemeinschaftlichen Depots 50/50 aufteilen.

    Verstehe! Vielen Dank für die Info. :)

  • Wegen der ausländischen Erträge brauchst Du zwingend die Anlage KAP.

    Ich würde das anders formulieren:

    Wenn die Erträge im Ausland anfallen und der (inländische) Broker keine Steuer abführt, braucht es die Anlage KAP. (Z.B. bei Tagesgeldzinsen von ausländischen Banken über Weltsparen).

    Wenn ein US-Unternehmen Dividenden zahlt und das über einen in Deutschland ansässigen Broker läuft, führt der die Steuern ab und es braucht keine Anlage KAP.

    (Meine persönliche Interpretation, bin kein Steuerberater.)

  • Ich verstehe das wie folgt:

    Inländische (oder über einen deutschen Broker gelaufene ausländische) Kapitalerträge werden mit den 25%+Soli+ggf.-Kirchensteuer versteuert.

    Da diese steuerlich "endbehandelt" sind brauchen die nicht in die Anlage KAP.

    Wenn der Sparerpauschbetrag nicht ausgenutzt wurde, muß man diese angeben, da es dann ja etwas zurück gibt.


    Gibt es ausländische Kapitalerträge, von denen keine deutsche Steuer+Soli+ggf.-KiSt abgezogen wurde, gehören die in die Anlage KAP. (Zum Steuern zahlen)

    Und dazu alle Kapitalerträge, die dem Freistellungsbetrag unterlagen, angeben, damit das FA auch richtig rechnen kann. (Obwohl das FA die schon hat.)


    Was ich bislang mitbekommen habe.

    Kapitalerträge, die normal mit 25%+Soli+ggf.-Kirchensteuer versteuert abgerechnet wurden, werden dem Finanzamt von Banken/Instituten nicht gemeldet.

    Nur die Kapitalerträge, die unter dem Freistellungsbetrag abgerechnet wurden, werden dem Finanzamt gemeldet. (Also die Ausnutzung der Freistellungsauftrages.)


    (Achso ja, persönliche Erfahrungen, keine Steuerberatung)

  • Wenn Kapitalerträge entweder schon bei der Bank mit Abgeltungssteuer, plus Soli und ggf. KiSt besteuert wurden, oder auf sie ein Freistellungsauftrag gegriffen hat, dann sind diese Erträge bereits abgegolten besteuert. D.h. sie müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.


    Die Anlage KAP braucht man u.a. dann,

    • wenn obiges nicht der Fall ist (z.B. Erträge bei ausländischen Brokern, Erträge von p2p-Plattformen, ...).
    • Oder wenn man Gewinne und Verluste institutsübergreifend verrechnen lassen will.
    • Wenn man den Sparerpauschbetrag nicht oder falsch auf die Banken verteilt hat und daher fälschlicherweise nicht vollständig ausgenutzt hat.
    • Wenn man eine Günstigerprüfung machen will, weil man annimmt dass aufgrund sehr geringen Einkommens die Kapitalerträge lieber mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden sollen, der dann <25% ist.


    Btw, es gibt in der Anlage KAP auch zwei Felder, wo man die Höhe des bereits genutzten Sparerfreibetrags einträgt, der

    1) auf die in der Erklärung angegebenen Erträge entfallen ist.

    2) auf die in der Erklärung nicht angegebenen Erträge entfallen ist.


    Aus 2) ergibt sich, dass man gar nicht alle Erträge erklären muss (siehe oben erster Abschnitt).

  • Normalerweise schickt die Depotbank oder der Broker einen Jahressteuerbescheid, allerdings bei Verlusten sollte man die Verlustbescheinigung bis Anfang Dezember anfordern. Für den TE heißt das die Steuerbescheinigung prüfen und nicht versteuerte Anlagen im KAP angeben, ich würde alles angeben, besonders wenn bei einer Bank der Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft wurde. Wäre noch die Günstigerprüfung, allerdings nur bei geringem Einkommen.