Teils bar teils EC Karte bezahlen

  • Hallo, ich habe mal eine Frage an die Runde hier. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen welchen steuerlichen Vorteil hat es für mich, wenn ich einen Betrag teils bar und teils mit EC Karte bezahle?

  • Die wichtigsten Vorteile sind:


    - geringere Kontobelastung

    - Maximale Erhöhung der Unübersichtlichkeit (falls jemand Fremdes Dein Konto sieht)

    - doppelter Zeitaufwand beim Bezahlen (Slow down)

    - Erhöhter Aufwand beim Zahlungsempfänger (selbst Schuld, wenn er Dir was verkauft)

    - Verwirrung aller Beteiligten (deren Kopfschütteln führt zu einer besseren Durchblutung der Halsmuskeln)

  • Bezahlst du z.B. eine Handwerkerrechnung teilweise bar kannst du sie meines Wissens überhaupt nicht bei der Steuererklärung geltend machen - auch nicht den Teil, der mit Karte oder per Überweisung bezahlt wurde.


    Also klares nein auf deine Frage

  • Bezahlst du z.B. eine Handwerkerrechnung teilweise bar kannst du sie meines Wissens überhaupt nicht bei der Steuererklärung geltend machen - auch nicht den Teil, der mit Karte oder per Überweisung bezahlt wurde.


    Also klares nein auf deine Frage

    Ja um die Handwerkerrechnungen steuerlich geltend zu machen ist nach Paragraph 35a ESTG es zwingend notwendig die Rechnung nicht bar zu begleichen.


    Diese Regelung wurde ins Leben gerufen um damit die Schwarzarbeit einzudämmen.