Schreiben vom Finanzamt

  • Guten Morgen,


    seit 3/2024 ist ein Berliner Eigentümer und Besitzer einer Eigentumswohnung in Berlin, durch Schenkung vom Vater.


    Nun stellt das Finanzamt folgende Frage an den Sohn.
    Sie bitten um Mitteilung bis zum xx....2024 wie diese Immobilie vom Eigentümer genutzt wird.
    Ohne Angaben zu den Gründen oder rechtlichen Vorgaben.


    Natürlich hat der Eigentümer versucht die Sachbearbeiterin telefonisch zu erreichen oder über die Vermittlung des Amts eine Nachricht für sie zu hinterlassen. Erfolglos. Die Sprechzeiten des Amts sind in der Woche von 9-15 Uhr bzw. Freitags bis 13 Uhr

    Zu diesen Zeiten und länger arbeitet der Eigentümer der Immobilie und kann sich nicht in telefonische Warteschleifen einreihen.


    Daher hier nun die Bitte um Antwort, warum und mit welchem Hintergrund will das FA das wissen und ist es berechtigt das zu erfragen?

    Die Wohnung ist vermietet und der Sohn wird also daraus Einnnahmen erzielen. Der Sohn arbeitet im Angestelltenverhältnis.

    Welchen Einfluss haben die Mieteinnahmen auf seine Besteuerung ?


    Besten Dank und einen schönen Sonntag

    ikopi

  • Sie bitten um Mitteilung bis zum xx....2024 wie diese Immobilie vom Eigentümer genutzt wird.

    Was spricht dagegen, die Frage zu beantworten mit "gar nicht, denn die Wohnung war bei Eigentumsübergang und ist bis heute vermietet"?

    Welchen Einfluss haben die Mieteinnahmen auf seine Besteuerung ?

    Die Mieteinnahmen erhöhen sein zu versteuerndes Einkommen. Er wird dann mehr Steuern zahlen müssen.

  • Im Prinzip sind ja alle Rechte und Pflichten die das Eigentum mit sich bringt vom Vater auf den Sohn übergegangen. Daher könnte auch der Vater ein hilfreicher Ansprechpartner sein, hört es sich doch so an als wäre die Wohnung schon vor der Schenkung vermietet gewesen, womit hoffentlich auch schon der Vater die Mieteinnahmen in der Vergangenheit versteuert hat.

  • Die Mieteinnahmen müssen versteuert werden und zwar mit deinem persönlichen Steuersatz. Insofern hat das Finanzamt schon ein berechtigtes Interesse daran, es zu erfahren.


    Mich wundert nur, daß jetzt schon gefragt wird, wenn der Übergang 3/2024 war. Anzugeben wären die Mieteinnahmen erst in der Steuererklärung für 2024.


    Aber so oder so. Noch mehr wundert mich, daß Du fragst und warum. Es scheint einen gewissen Widerstand dagegen zu geben diese Frage zu beantworten. Darf das Finanzamt das überhaupt? Ja, ich denke es darf. Hat dein Vater die Mieteinnahmen versteuert? Für mich klingt es so als würde das Finanzamt hier Unregelmäßigkeiten aufdecken wollen, vielleicht auch rückwirkend was den Vater angeht.


    Besteht da schon länger ein und dasselbe Mietverhältnis? Wurde die Wohnung leer übergeben? Das Finanzamt kann Einsicht in die Mietverträge bekommen und evt. so auch feststellen, was vorher war.

  • Mich wundert nur, daß jetzt schon gefragt wird, wenn der Übergang 3/2024 war. Anzugeben wären die Mieteinnahmen erst in der Steuererklärung für 2024.

    Für unversteuerte regelmäßige Einnahmen, z. B. Mieten, verlangt das Finanzamt in der Regel quartärlich Vorauszahlungen auf die zu entrichtende Einkommensteuer, in für das FA konfortabler Höhe - im ersten Jahr meist auf Basis der Bruttoeinnahmen (kann vom FA auch geschätzt werden), ab dem zweiten Jahr auf Basis der Nettoeinnahmen des Vorjahres, sofern bereits eine Einkommenssteuererklärung erfolgt ist.

  • Vielen Dank für die Einlassungen, Informationen, Hinweise usw.

    Meine Frage ob das FA berechtigt ist und auf auf welcher Grundlage wurde sehr subjektiv
    " beantwortet".

    Weder Vater noch Sohn haben sich oder beabsichtigen sich "betrügerisch" zu verhalten.
    Das bleibt den wirklich wohlhabenden Erben oder Beschenkten mit den entsprechenden Möglichkeiten vorbehalten.


    Muss der Sohn nun dieser "Bitte" des FA nachkommen ? Wie beschrieben, es ist eine Bitte die mit keinen weiteren Angaben worauf die basiert, unterfüttert ist.


    Danke und Grüße

    ikopi