Altersvorsorgeaufwendungen und Steuer

  • Der folgenden Beitrag von finanztip gibt Hinweise zur Steuererklärung.

    Vorsorgeaufwendungen - Abzugsfähigkeit & Höchstbetrag
    Beiträge für die Altersvorsorge, Krankenversicherung und weitere Versicherungen setzt Du in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen ab.
    www.finanztip.de

    In einer Beispielrechung unter Punkt 2 geht es (soweit ich sehe) anhand eines konkreten Falls um abgesetzte Altersvorsorgeaufwendungen, aber nicht um den maximal absetzbaren Betrag.

    Wie würde eine allgemeine Rechenformel lauten, mit der die maximal absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen berechnet (oder abgeschätzt) werden können, damit diese noch steuermindernd wirken?

  • Doch, die maximal möglichen Beträge sind im Text genannt, auch für 2024. Und die Tabelle "Altersvorsorge absetzen für 2022 und 2023" enthält eine Beispielrechnung, in der du die genannten Zahlen durch deine Zahlen austauschen kannst. Und ggfs. noch den Höchstbetrag für 2024 eintragen kannst.

  • Doch, die maximal möglichen Beträge sind im Text genannt, auch für 2024. Und die Tabelle "Altersvorsorge absetzen für 2022 und 2023" enthält eine Beispielrechnung, in der du die genannten Zahlen durch deine Zahlen austauschen kannst. Und ggfs. noch den Höchstbetrag für 2024 eintragen kannst.

    Für die im Rechenbeispiel genannte rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin mit einem Jahresbruttoeinkommen von rund € 50.000,- sind die genannten € 7650,- an Altersvorsorgeaufwendungen natürlich der maximal absetzbare Betrag (für 2023).

    Meine Frage hingegen zielte in eine etwas andere Richtung, wo die Altersvorsorgeaufwendungen sich nicht nur aus dem Verdienst ergeben, sondern durch zusätzliche freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung praktisch frei wählbar sind:

    Wieviel freiwillige Beiträge (zusätzlich zu den sich aus meinem Verdienst sich ergebenden Altersvorsorgeaufwendungen) kann ich noch leisten, damit diese steuermindernd wirken?

  • Zitat

    Die gewünschten Zahlen stehen in dem von Dir selbst verlinkten Finanztip-Beitrag im Abschnitt 2 doch ausdrücklich drin!

    Außerdem gibt es für derlei Info auch noch Google.

    Es geht ja nicht nur um den maximal möglichen Absetzbetrag von Altersvorsorgeaufwendungen (erwähnt im Abschnitt 2) , sondern um die Frage, welcher Anteil von zusätzlichen Altersvorsorgeaufwendungen noch steuermindernd wirkt (dabei spielt natürlich auch das persönliche "zu versteuernde Einkommen" eine Rolle).

    Und mit den Stichworten "Berechnung noch verfügbarer steuermindernder Altersvorsorgeaufwendungen" scheint Google überfordert zu sein.


    Ich habe nun mal selbst ein Rechenschema entworfen, stimmt dieses?


    gesucht: Ermittlung des maximal möglichen, noch steuermindernd wirkenden Betrags für zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen


    Berechnung:

    max. Betrag für Altersvorsorgeaufwendungen (für 2023 = € 26.528,-)

    - (minus) Arbeitnehmer-Rentenbeitrag

    - (minus) Arbeitgeber-Rentenbeitrag

    - (minus) andere als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigbaren Beträge (zB berufsständige Versorgungswerke, Rürup-Rente)

    = Betrag A

    "Zu versteuerndes Einkommen" (geschätzt)

    - minus (steuerfreier) Grundfreibetrag (für 2023 = € 10.908,-)

    = Betrag B

    Ergebnis: Der niedrigere der beiden Beträge A und B ist der gesuchte Wert.

    Erläuterungen:

    1) Wenn A höher als B ist und A gewählt wird, würde ein Teil der zusätzlichen Altersvorsorgeaufwendungen nicht mehr steuermindernd wirken.


    2) Wenn B höher als A ist und B gewählt wird, würde der maximal mögliche Betrag für Altersvorsorgeaufwendungen überschritten, ein Teil dieser würde also steuerlich nicht akzeptiert.


    3) Abschätzung des "zu versteuernden Einkommens" (das bekanntlich nicht identisch ist mit dem Bruttoeinkommen oder dem Nettoeinkommen):

    Zu versteuerndes Einkommen: Berechnungsschema | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe
    Zusammenfassung Überblick Das zu versteuernde Einkommen wird in mehreren Schritten ermittelt und bildet die Bemessungsgrundlage für die festzusetzende…
    www.haufe.de

    Auch der letzte Steuerbescheid kann dazu einen Anhaltspunkt geben.