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Steuern

  • Jazzy61
  • 12. August 2024 um 09:58
  • Erledigt
  • Jazzy61
    Finanztip Fan
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    • 12. August 2024 um 09:58
    • #1

    Hallo liebe Mitglieder.

    Ich habe eine Steuerfrage und hoffe ihr könnt mir helfen.

    Ich war vom 1. Januar 2024 bis 30. Januar 2024 arbeitslos und habe ALG 1 bezogen. Seit dem 1. Juli 2024 bekomme ich Rente (2252 Euro brutto und 1885 Euro netto).

    Ich weiß nicht, ob und wieviel Steuern ist jetzt auf die Rente zahlen muss (ich habe nichts ab zusetzen).

    Vielen lieben Dank, Jazzy 61

  • Janina_finanztip 12. August 2024 um 11:26

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Online
    Fred_
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    • 13. August 2024 um 04:09
    • #2

    Das AlG1 wirkt mit Progressionsvorbehalt. (Am Ende werden die Steuer-Prozente so berechnet als wenn Du das ALG1Geld als Einkommen bekommen hast, der dadurch höhere Steuersatz aber von deinem wirklichen Einkommen abgezogen.)

    Wenn du Febr -Juni gearbeitet hast, dann hast du die Werbungskostenpauschale 1000+€

    Als Rentner hast du eine Werbungskotenpauschale von 102€ pro Jahr.

    Absetzen kannst du:

    - Behindertenpauschalen

    - Außergewöhnliche Belastungen

    - Sonderausgaben

    Besorge dir ein Steuerberechnungsprgramm, Finanztip empfiehlt da einige.

    Es gibt aber auch welche, die nix kosten. Eine Suche bringt es!

    Wenn du Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden,..) hast, geht das bis 1000/2000€ Sparerpauschbetrag frei, darüber Kapitalertragsteuer fällig.

    Wenn du nix zum Absetzen hast, kommst du über den Grundfreibetrag, und dann sind nächstes Jahr mit der Steuererklärung Ek-Steuern zu zahlen.

    Überschlägig kann man das auch mit dem vorjährigen Steuer-Programm machen.

  • Referat Janders
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    • 13. August 2024 um 04:19
    • #3

    Hallo.

    Die Steuerlast auf eine Rente, die in 2024 beginnt, kann erst 2025 ermittelt werden, da der steuerfreie Teil der Rente in Euro und Cent von der Jahressumme der Rente im ersten Kalenderjahr nach Rentenbeginn abhängig ist.

  • Pumphut
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    • 13. August 2024 um 16:27
    • #4

    Hallo Jazzy61,

    neben den Punkten, die Fred_ aufgeführt hat, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit noch Handwerkerkosten, die Sie absetzen können. Ob nun selbst beauftragte Handwerker oder bei einer Mietwohnung auch die von der Hausverwaltung beauftragten. Da kommt üblicherweise zwar nicht viel zusammen, aber Kleinvieh…

    Falls Sie Kapitalerträge über dem Freibetrag haben, können Sie über die Günstigerprüfung nachdenken.

    Gruß Pumphut

  • Jazzy61
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    • 15. August 2024 um 00:22
    • #5

    Vielen lieben Dank für die Antworten und Tipps.

  • Online
    Fred_
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    • 15. August 2024 um 01:48
    • #6
    Zitat von Referat Janders

    Die Steuerlast auf eine Rente, die in 2024 beginnt, kann erst 2025 ermittelt werden, da der steuerfreie Teil der Rente in Euro und Cent von der Jahressumme der Rente im ersten Kalenderjahr nach Rentenbeginn abhängig ist.

    Nein

    Rente in 2024 begonnen: (kein volles Jahr)

    Summe der erhaltenen Rente in 2024 *0,83 = Zu versteuernder Anteil der erhaltenen Rente.

    Dann in 2025:

    Summe der erhaltenen Rente in den 12 Monaten von 2025 *0,83 = Zu versteuernder Anteil.

    Die Reduzierung über das 1. volle Jahr (also Rente in den 12 Monaten von 2025 *0,17) wird dann als Rentenfreibetrag in Euro für die Folgejahre festgeschrieben.

    (Die Prozente gelten nur zu Anfang und erstmalige Berechnung)

  • Achim Weiss
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    • 16. August 2024 um 23:23
    • #7
    Zitat von Jazzy61
    Ich war vom 1. Januar 2024 bis 30. Januar 2024 arbeitslos und habe ALG 1 bezogen. Seit dem 1. Juli 2024 bekomme ich Rente (2252 Euro brutto und 1885 Euro netto).

    Woher hast Du diese Beträge und was genau ist damit gemeint?

    Typischerweise bezeichnet man als "brutto" unversteuerte Einkünfte, als "netto" versteuerte. Das ist bei der Rente aber anders. Wenn Du damit steuerpflichtig wirst, führst Du die Steuer selber ab, nicht der Arbeitgeber wie früher. Den Arbeitgeber gibts beim Rentenbezieher ja üblicherweise nicht.

    Zitat von Jazzy61
    Ich weiß nicht, ob und wieviel Steuern ist jetzt auf die Rente zahlen muss (ich habe nichts abzusetzen).

    Jedes Steuerbüro kann das ausrechnen. Ich könnte Dir das auch ausrechnen. Das ist nicht so schwer, wenn man weiß, wie die Rechnung geht. Aber Du wirst mir die notwendigen Informationen nicht bereitstellen wollen.

    Du kannst hilfsweise für eine Peilung ein beliebiges Steuerprogramm nehmen, das rechnet aber mit der Formel für das Vorjahr (also 2023) und wird Dir vermutlich zu viel Steuer ausrechnen. Mach das trotzdem und spare entsprechend Geld, wenn Du keins auf der Seite hast. Du mußt des Arbeitslosengelds wegen (Lohnersatzleistung) fürs laufende Jahr ohnehin eine Steuererklärung abgeben.

  • Achim Weiss
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    • 16. August 2024 um 23:44
    • #8
    Zitat von Fred_

    Rente in 2024 begonnen: (kein volles Jahr)

    Summe der erhaltenen Rente in 2024 *0,83 = Zu versteuernder Anteil der erhaltenen Rente.

    Dann in 2025:

    Summe der erhaltenen Rente in den 12 Monaten von 2025 *0,83 = Zu versteuernder Anteil.

    Die Reduzierung über das 1. volle Jahr (also Rente in den 12 Monaten von 2025 *0,17) wird dann als Rentenfreibetrag in Euro für die Folgejahre festgeschrieben.

    (Die Prozente gelten nur zu Anfang und erstmalige Berechnung)

    Alles anzeigen

    Es ist schon etwas komplizierter.

    Der Threadstarter hat im Januar 2024 Arbeitslosengeld bekommen. Diese Zahl ist für die Steuerberechnung wichtig. Ob das Arbeitslosengeld wirklich am 30. endete und nicht am 31., müßte man klären.

    Was vom 31. Januar bis zum 30. Juni 2024 war, verrät uns der Threadstarter nicht, das wäre für die Berechnung auch wichtig. Ich nehme mal an, daß er Erwerbseinkommen bezogen hat. Davon hat der Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt. Die Zahlen auf der Lohnsteuerbescheinigung brauchen wir zur Berechnung (hilfsweise die Zahlen auf der letzten Monatsabrechnung, bei uns stehen die nötigen Werte auch mit drauf).

    Ab dem 1. Juli bis zum Jahresende bekommt der Threadstarter Rente (hinterher auch noch, aber das ist dann ein anderes Steuerjahr). Die Rente wird sich in dieser Zeit voraussichtlich nicht verändern, man kann die Werte des Monats Juli also einfach mit 6 multiplizieren. 2024 ist sein erstes Rentenjahr, also versteuert er davon 83%. Auch im nächsten Jahr wird das Finanzamt so rechnen, dann allerdings einen individuellen Freibetrag errechnen, der ab 2026 gelten wird.

    Weiter braucht man: 1.230 € Werbungskostenfreibetrag für die angenommene Berufstätigkeit, 102 € Werbungskostenfreibetrag für die Rente, je nach Alter den Altersfreibetrag, die Beiträge zu den Sozialversicherungen, ggf. weitere beschränkt abziehbare Sonderausgaben. Dann: unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben (ggf. Pauschbetrag), ggf. Kirchensteuer.

    Bei den meisten Leuten reicht das, obwohl es natürlich noch tausend Sondertatbestände gibt, die hier den Rahmen sprengen.

    Mit all dem rechnet man das (vorläufig) zu versteuernde Einkommen aus und bekommt einen Steuerbetrag, den man durch das (vorläufig) zu versteuernde Einkommen dividiert. Heraus kommt ein Prozentsatz, der für diesen Fall relevante Steuersatz.

    Nun nimmt man aus der Rechnung das Arbeitslosengeld heraus, denn das wird ja nicht versteuert, sondern unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt. Entsprechend reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Für dieses rechnet man aber nun die Steuer nicht nach Formel aus, sondern multipliziert es mit dem oben errechneten Steuersatz.

    Wenn man weiß, daß man nirgendwo an geänderte Grenzen stößt, kann man das (vorläufig) zu ersteuernde Einkommen mit einem Steuerprogramm für 2023 ermitteln und zur Steuerberechnung die Formel des laufenden Jahres verwenden.

    Ich habe hier ein selbstgebasteltes Excelblatt dafür, das ich in der Vergangenheit schon einmal gepostet habe (das aber nicht wiederholen werde).

    Wenn man alle Zahlen hat, ist das also nicht besonders schwierig. :)

  • Online
    Fred_
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    • 17. August 2024 um 00:06
    • #9
    Zitat von Achim Weiss

    Es ist schon etwas komplizierter.

    Nein, für mich in dem Punkt nicht.

    Ich habe meine Antwort nur auf die Detail-Aussage #3 von Referat Janders bezogen. (dass man den steuerfreien Teil einer Rente nicht vorab bestimmen könnte.

  • Jazzy61
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    • 20. August 2024 um 16:45
    • #10

    Korrektur

    Ich war vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 arbeitslos und bekomme nahtlos Rente

  • Jazzy61
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    • 20. August 2024 um 16:50
    • #11
    Zitat von Achim Weiss

    Woher hast Du diese Beträge und was genau ist damit gemeint?

    Typischerweise bezeichnet man als "brutto" unversteuerte Einkünfte, als "netto" versteuerte. Das ist bei der Rente aber anders. Wenn Du damit steuerpflichtig wirst, führst Du die Steuer selber ab, nicht der Arbeitgeber wie früher. Den Arbeitgeber gibts beim Rentenbezieher ja üblicherweise nicht.

    Jedes Steuerbüro kann das ausrechnen. Ich könnte Dir das auch ausrechnen. Das ist nicht so schwer, wenn man weiß, wie die Rechnung geht. Aber Du wirst mir die notwendigen Informationen nicht bereitstellen wollen.

    Du kannst hilfsweise für eine Peilung ein beliebiges Steuerprogramm nehmen, das rechnet aber mit der Formel für das Vorjahr (also 2023) und wird Dir vermutlich zu viel Steuer ausrechnen. Mach das trotzdem und spare entsprechend Geld, wenn Du keins auf der Seite hast. Du mußt des Arbeitslosengelds wegen (Lohnersatzleistung) fürs laufende Jahr ohnehin eine Steuererklärung abgeben.

    Die Bruttorente beträgt 2 152,24 Euro abzüglich 157,11 Euro Krankenversicherung, 23,56 Euro Zusatzbeitrag und 86,09 Euro Pflegeversicherung. Verbleiben 1885,48 Euro.

  • Achim Weiss
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    • 20. August 2024 um 18:01
    • #12
    Zitat von Jazzy61

    Die Bruttorente beträgt 2152,24 Euro abzüglich 157,11 Euro Krankenversicherung, 23,56 Euro Zusatzbeitrag und 86,09 Euro Pflegeversicherung. Verbleiben 1885,48 Euro.

    Abzüglich Steuer.

    Auch wenn Du das wiederholst, sagt man das so nicht.

    Für eine überschlägige Steuerberechnung fehlt noch die Höhe des Arbeitslosengelds.

  • Jazzy61
    Finanztip Fan
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    • 20. August 2024 um 21:09
    • #13
    Zitat von Achim Weiss

    Abzüglich Steuer.

    Auch wenn Du das wiederholst, sagt man das so nicht.

    Für eine überschlägige Steuerberechnung fehlt noch die Höhe des Arbeitslosengelds.

    Arbeitslosengeld habe ich von 1. Januar bis 30. Juni 2024 (ich habe mich beim 1. Post verschrieben) bezogen; 1771,50 Euro.

  • Jazzy61
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    • 20. August 2024 um 21:10
    • #14

    Mir ist halt wichtig zu wissen, was i h an Steuern beiseite legen muss. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • Achim Weiss
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    • 20. August 2024 um 21:56
    • #15
    Zitat von Jazzy61

    Arbeitslosengeld habe ich von 1. Januar bis 30. Juni 2024 (ich habe mich beim 1. Post verschrieben) bezogen; 1771,50 Euro.

    Du läßt Dir wirklich jede Einzelheit einzeln aus der Nase ziehen.

    Ich nehme an, Du bist ledig.

    Von Januar bis Juni hast Du insgesamt 10629 € Arbeitslosengeld bekommen, das rechnen wir erstmal als Einkommen. Dazu kommen 2152,24 € * 6 * 83% = 10718 € Rente. Von anderen Renten hast Du nichts erzählt, etwa von einer Betriebsrente. Vielleicht kommt die ja noch. An sich sind mehr als 2000 € Rente eine ganze Menge, Du dürftest gut verdient haben.

    Rentenbeiträge hast Du nicht bezahlt (aber das Arbeitsamt für Dich).

    GKV und GPV wirst Du im 2. Halbjahr insgesamt 1613 € bezahlen, die Beiträge des Arbeitsamts im 1. Halbjahr sind steuerneutral. Dieser Posten könnte 1900 € sein, der Normalmensch hat ihn mit dem GKV-Beitrag bereits übererfüllt; Du könntest dort beispielsweise noch eine private Haftpflichtversicherung unterbringen oder sonst eine Versicherung.

    36 € Sonderausgabenpauschale. Ob Du kirchensteuerpflichtig bist, hast Du nicht verraten. Die bezahlte Kirchensteuer gehörte hierhin.

    Von außergewöhnlichen Belastungen hast Du nichts erzählt. Von anderen steuerrelevanten Tatsachen hast Du auch nichts erzählt.

    Bleibt nach meiner Rechnung ein vorläufiges (!) zu versteuerndes Einkommen von 19596 €, für das nach Grundtabelle 1658 € Steuer fällig wären, das sind 8,46%.

    Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Nehme ich jetzt das Arbeitslosengeld aus der Rechnung heraus, blieben 8967 € zu versteuerndes Einkommen, das läge unter dem Grundfreibetrag und wäre daher steuerfrei. So wird Dein Fall aber nicht gerechnet. Es gilt in Deinem Fall nämlich der ausgerechnete Steuersatz von 8,46%, das sind nach meiner Rechnung 769 € Steuer für 2024. Zur Abgabe der Steuererklärung für 2024 bist Du verpflichtet (und für die Folgejahre nach aktuellem Stand auch).

    Die Steuerformel für 2025 ist noch nicht heraus. Die folgende Rechnung ist also eine Peilung nach der Steuerformel für 2024. Verdopple ich Deine Rente (für 12 Monate statt für 6) und die Kassenbeiträge, so komme ich auf ein zu versteuerndes Einkommen von 18073 €. Dafür wären im Jahr 2024 nach der Grundtabelle 1283 € Steuer fällig. Die will das Finanzamt in 4 Raten von Dir bekommen, nämlich im März, Juni, September und Dezember. Der Grundfreibetrag wird auch 2025 steigen (weniger Steuer), die Rente wird steigen (mehr Steuer), es steht zu erwarten, daß die Kassenbeiträge steigen werden (mehr Beitrag, aber deswegen minimal weniger Steuer).

    Soweit die Ausführungen eines Laien mit Kristallkugel. Der Steuerberater ohne Kristallkugel kann das vermutlich besser, kostet aber halt Geld.

  • Referat Janders
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    • 21. August 2024 um 09:51
    • #16
    Zitat von Jazzy61

    Mir ist halt wichtig zu wissen, was i h an Steuern beiseite legen muss. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Eine Monatsrente sollte das wohl abdecken.

    (Laienmeinung, keine Steuerberatung.)

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