ETF: Wiederanlage von Dividenden

  • Laut einem Video von finanztip werden (die bereits versteuerten) Dividenden aus einem ETF bei Wiederanlage nie mehr versteuert, sie seien wie "eigenes Geld".


    Bleibt dieser steuerliche Vorteil auf irgendeine Weise auch erhalten, ...

    - wenn vor der Wiederanlage der Dividenden das Depot für wenige Tage auf Null war (da alle Anteile zur Ausnutzung des Sparerpauschbetrags verkauft wurden)?

    - wenn eine Dividende erst nach mehreren Jahren wieder angelegt wird (und seit der Ausschüttung keine weiteren Einzahlungen in den Fonds erfolgt sind)?

    - wenn Dividenden nie mehr wieder angelegt werden, und der ETF auch nicht weiter bespart wird?

  • Kurz gesagt ja.

    Wenn Du die Dividende (Ausschüttung) versteuert hast ist das Geld für alle Zeit steuerfrei. Wenn die Ausschüttung wieder angelegt wird sind die Kapitalerträge (Zinsen, Ausschüttungen) darauf aber natürlich wieder zu versteuern.

  • Es werden nur Gewinne versteuert, alles Geld was neu angelegt wird, ist kein Gewinn sondern dein Kapital. Hierbei spielt es keine Rolle ob es aus deinem normalen Vermögen oder aus bereits versteuerten Gewinnen kommt.

  • Kurz gesagt ja.

    Wenn Du die Dividende (Ausschüttung) versteuert hast ist das Geld für alle Zeit steuerfrei.

    1) Das Depot "merkt sich" also den Betrag der Ausschüttung, der dann nach Wiederanlage in Zukunft steuerfrei ist, auch wenn der Depotbestand vor der Wiederanlage zwischenzeitlich kurze Zeit auf Null war?


    2) Und wie sieht es im letzten Fall meiner ursprünglichen Frage aus (keine Wiederanlage der Ausschüttung/en, und auch kein weiteres Besparen des ETF)?

    Ist dann der entsprechende Betrag der nicht wieder angelegten Ausschüttung/en bei einem späteren Verkauf oder Teilverkauf des ETF steuerfrei?

  • 1) Das Depot "merkt sich" also den Betrag der Ausschüttung, der dann nach Wiederanlage in Zukunft steuerfrei ist, auch wenn der Depotbestand vor der Wiederanlage zwischenzeitlich kurze Zeit auf Null war?

    Nein!

    Die Ausschüttung aus Deinem Depot landet auf Deinem Referenzkonto. Diese Ausschüttung wird dabei versteuert (Kapitalertragssteuer). Evtl. hinterlegte Freistellungsaufträge werden berücksichtigt.

    Damit ist die Ausschüttung ein für alle mal steuerfrei geworden!

    Wenn Du dies Ausschüttung jetzt wieder anlegst (ETF-Anteile kaufst) ist das Geld also 'frisches' Geld.


    2) Und wie sieht es im letzten Fall meiner ursprünglichen Frage aus (keine Wiederanlage der Ausschüttung/en, und auch kein weiteres Besparen des ETF)?

    Ist dann der entsprechende Betrag der nicht wieder angelegten Ausschüttung/en bei einem späteren Verkauf oder Teilverkauf des ETF steuerfrei?

    Ich verstehe die Frage nicht wirklich! :/

    Die Ausschüttung ist kein ETF-Anteil, sondern Geld.

    Es ist nicht so, dass Du 100 ETF Anteile hast und durch die Ausschüttung jetzt irgendwie 0,5 ETF-Anteile zusätzlich auf ein Sonderkonto bekommst.

    Mit dem ausgeschütteten Geld kannst Du machen was Du willst!

  • Laut einem Video von finanztip werden (die bereits versteuerten) Dividenden aus einem ETF bei Wiederanlage nie mehr versteuert, sie seien wie "eigenes Geld".

    Das klingt mehr eher so als hättest du da was falsch verstanden.

    Oder man hat sich sehr unglücklich in dem Video ausgedrückt.


    Bei Wiederanlage wird natürlich auch der auf das wieder angelgte Kapital anfallende Ertrag (durch Dividende oder Gewinn bei Verkauf) versteuert.


    P.S. Oder ging es in dem Video vielleicht um Thesausierer (bei dem die Dividenden nicht ausgeschüttet werden) und die Vorabpauschalte?

  • Egal mit welchem Geld du einen ETF kaufst (es gibt nur 1 Geld). Der Kaufkurs wird dir bescheinigt und entspricht dem Geld was du ausgibst für den Kauf.


    Bei Verkauf wird nur die Differenz zwischen Verkaufskurs und Einkaufskurs als Gewinn versteuert.


    Dein Geld was du eingezahlt hast kann somit nie wieder versteuert werden.

  • Es ist halt wichtig, dass man es genau so betrachtet. Natürlich wird der eingezahlte Betrag (das eingezahlte Geld) selbst nicht wieder versteuert. Aber die Erträge daraus.

    Wozu muss man das extra erwähnen oder erklären? Das führt ja offensichtlich nur zu Irritationen.

  • Es geht nicht um Thesaurierer und nicht um die Vorabpauschale.

    Dass Ausschüttungen einmal und nicht mehrmals versteuert werden (bzw von dem Sparerpauschbetrag abgedeckt werden) und zur eigenen Verfügung stehen, ist klar; ebenfalls klar ist, dass mögliche Gewinne aus wiederangelegten Ausschüttungen wie andere Gewinne behandelt und also besteuert werden.


    Bei dem erwähnten Video ging es übrigens um folgendes (speziell die Passage ab Minute 1:05, dass wiederangelegte Ausschüttungen bei einem späteren Verkauf steuerfrei und "wie eigenes Geld" sind):

    Thesaurierende ETFs: Sparerpauschbetrag nutzen und Steuern sparen
    Leider hat sich in das Video ein Fehler eingeschlichen: Von 100€ Gewinn wie im Bsp. sind bei einem Aktien-ETF nur 70% zu versteuern. Um also 100€ Freistellun...
    www.youtube.com


    Aber das gilt ja eigentlich für das gesamte Kapital in einem ETF, dass dieses selbst nicht besteuert wird, sondern nur die daraus entstehenden Gewinne.


    Welche Bedeutung hat dann die erwähnte Passage in dem Video?

  • Das ist ja genau der Punkt. Es gibt nicht so etwas wie reinvestierte Ausschüttungen. Das Video drückt das unglücklich aus.


    Ausgeschüttet heißt versteuert und auf dem Konto gelandet. Danach kann ich von meinem Konto (versteuertes Geld) neue Anteile kaufen.


    Genauso wie ich Anteile vom Nettogehalt kaufen kann.