Frage zur Vorabpauschale bei ETF

  • Hallo zusammen! Ich habe 2 Fragen.

    1. Ich habe einen Aktien-Verlustvortrag bei meiner depotführenden Bank.

    Wenn ich einen thesaurierenden ETF kaufe, wird der Verlustvortrag (aus Aktien) dann bei der Vorabpauschale (ETF) berücksichtigt?

    2. Ist es richtig, dass die Vorabpauschale nur beim thesaurierenden ETF anfällt und nicht beim ausschüttenden?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    LG Tanja :)

  • 1. Ich habe einen Aktien-Verlustvortrag bei meiner depotführenden Bank.

    Wenn ich einen thesaurierenden ETF kaufe, wird der Verlustvortrag (aus Aktien) dann bei der Vorabpauschale (ETF) berücksichtigt?

    Nein.

    2. Ist es richtig, dass die Vorabpauschale nur beim thesaurierenden ETF anfällt und nicht beim ausschüttenden?

    Das ist nicht richtig.

  • 2. Ist es richtig, dass die Vorabpauschale nur beim thesaurierenden ETF anfällt und nicht beim ausschüttenden?

    Die Vorabpauschale fällt in beiden Fällen an, beim ausschüttenden ETF werden aber die Ausschüttungen (und darauf schon angefallene Steuer) dagegen gerechnet. Dadurch ist es häufig so, dass beim Ausschütter letztlich anders als beim Thesaurierer keine (weitere) Steuer mehr anfällt (wenn die Ausschüttungen hoch genug waren).

  • Wird der Verlustvortrag überhaupt nicht berücksichtigt oder nur nicht von der Bank, die abführt? Also würde es in der nachfolgenden Steuererklärung berücksichtigt oder gar nicht?

    Das hat mit der Bank nichts zu tun. Es ändert nichts, wenn die Verlusttöpfe zum Finanzamt wandern. Die nächste Steuererklärung ändert daran also auch nichts.

    Die Verluste im Verlusttopf Aktien kann man nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgleichen, nicht mit anderen Kapitalgewinnen.

    Verluste im Verlusttopf Sonstiges kann man mit allen Kapitalgewinnen ausgleichen, auch etwa mit Zinsen und Dividenden.

    Das ist unsystematisch, es wird deswegen dagegen geklagt. Bis das jedoch entschieden ist, mag es ein Weilchen dauern. Bis dahin: Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen ausgleichbar.


    Willst Du Verlusttöpfe partout ausgleichen, kannst Du ggf. Aktien rollen, sinngemäß so, wie hier immer wieder über das Rollen von ETF-Anteilen zum Ausnutzen des Sparerfreibetrags am Jahresende geschrieben wird.

    a) Du hast einen Verlust im Verlusttopf Aktien bei Deiner Bank. Du hast eine Aktie im Portfolio, die gut im Gewinn steht. Von der verkaufst Du eine passende Anzahl von Stücken, realisiert also einen Buchgewinn. Bei der Abrechnung müßtest Du für den realisierten Gewinn Steuer zahlen. An der Stelle rechnet Dir Deine Bank aber den Verlust aus dem Verlusttopf gegen, so daß keine Steuer anfällt. Wenn Du willst, kaufst Du die Aktie gleich wieder zurück, sie steht dann mit einem höheren Kaufkurs im Portfolio. Diese Aktion kostet Dich die Spesen und den Spread.

    b) Du hast einen Verlust im Verlusttopf Aktien beim Finanzamt. Du verkaufst wieder eine passende Stückzahl Aktien eines Gewinnerpapiers. In diesem Fall aber rechnet Dir die Bank die Steuer ab und bescheinigt sie Dir letztlich in der Jahressteuerbescheinigung. Im Folgejahr deklarierst Du Deine Kapitaleinkünfte. Das Finanzamt rechnet Dir den Verlust dagegen und erstattet die Kapitalertragsteuer. Das ist weniger praktisch als a). Weil Du die Steuer erstmal zahlen mußt, kannst Du das Papier nicht gleich wieder zurückkaufen. Bis das Geld zurückkommt, geht vielleicht ein Jahr ins Land.

    Man kann sich den Stand der Verlusttöpfe bescheinigen lassen. Damit stellt die Bank die Verlusttöpfe auf 0. Paß auf, daß Du das Papier nicht verlierst, es ist Geld wert! Du reichst es mit der nächsten Steuererklärung ein (mit oder ohne andere Kapitalerträge). Dann bekommst Du mit dem Steuerbescheid einen weiteren Bescheid, nämlich einen Bescheid über einen verbleibenden Verlustvortrag (der über Jahre gilt).

    Das oben beschriebene Verfahren a) funktioniert nur innerhalb einer Bank und innerhalb eines Jahres.

    Willst Du Verluste zwischen Banken ausgleichen, geht das nur übers Finanzamt, dafür aber auch über Jahresgrenzen hinweg. Heute Verlust eingereicht, in drei Jahren Gewinn dagegengerechnet.

  • Das oben beschriebene Verfahren a) funktioniert nur [...] innerhalb eines Jahres.

    Nein. Der Verlusttopf bleibt über den Jahreswechsel stehen und kann auch in den Folgejahren genutzt werden.

    Willst Du Verluste zwischen Banken ausgleichen, geht das nur übers Finanzamt

    M.W. wird der Verlusttopf mit übertragen, wenn das komplette Depot zu einer anderen Bank übertragen wird.

    ... Heute Verlust eingereicht, in drei Jahren Gewinn dagegengerechnet.

    Kein Problem ohne Finanzamt, s.o.

  • Das oben beschriebene Verfahren a) funktioniert nur ... innerhalb eines Jahres.

    Nein. Der Verlusttopf bleibt über den Jahreswechsel stehen und kann auch in den Folgejahren genutzt werden.

    Stimmt. Das habe ich nicht richtig aufgeschrieben.

    Die Verlusttöpfe der Bank überleben den Jahreswechsel.

    Ich hatte irrig den gegenteiligen Fall im Hinterkopf: Bezahlte Kapitalertragsteuer. Die kann innerhalb des Jahres verrechnet werden, wenn man etwa im Mai ein Papier mit Gewinn verkauft (Steuer wird abgezogen) und im September eins mit Verlust (Steuer wird erstattet). Das geht nur innerhalb des (Steuer)jahres.

    Willst Du Verluste zwischen Banken ausgleichen, geht das nur übers Finanzamt

    M.W. [werden die Verlusttöpfe] mit übertragen, wenn das komplette Depot zu einer anderen Bank übertragen wird.

    Stimmt. Bei vollständigem Depotübertrag mit folgender Depotauflösung können die Verlusttöpfe mit zur aufnehmenden Bank übertragen werden. Man darf als Kunde aber nicht vergessen, das passende Kreuzchen auf dem Antrag zu setzen.

    Ich hatte im Hinterkopf den Ausgleich zwischen bestehenden Depots bei verschiedenen Banken. Das geht nicht. Verlust bei Bank A mit Gewinn bei Bank B verrechnen geht nur übers Finanzamt.