Freistellungsaufträge

  • Wir haben mehrere Anlagekonten (Zinsgewinne p.a. > 2.000 €) und selbstverständlich die Freistellungsaufträge über 2.000 € aufgeteilt.

    Frage: Wenn eine Festgeldanlage z.B. von Juni 24 - Mai 25 läuft (= 1 Jahr) und die Zinsen im Mai '25 ausgezahlt werden - macht es dann Sinn, für 2024 auch einen anteiligen Freistellungsauftrag zu erteilen oder wird die gesamte Zinssumme erst im kommenden Jahr steuerlich fällig?

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  • Xenia

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    Hallo Gregg2602,

    Frage: Wenn eine Festgeldanlage z.B. von Juni 24 - Mai 25 läuft (= 1 Jahr) und die Zinsen im Mai '25 ausgezahlt werden - macht es dann Sinn, für 2024 auch einen anteiligen Freistellungsauftrag zu erteilen oder wird die gesamte Zinssumme erst im kommenden Jahr steuerlich fällig?

    Der Teufel liegt im Detail. Es gibt Banken, die berechnen zum 30.(31.) 12. die Zinsen und schlagen sie dem Kapital zu und dann nochmal zum Ablaufdatum des Festgeldes. Und es gibt Banken, die berechnen die Zinsen nur zum Ablaufdatum. Verfügen können Sie über die Zinsen in beiden Fällen erst zum Ablauf. Im ersten Fall fällt der Teilzins aber bereits im Vorjahr steuerlich an und es wäre in dem Fall gut, Sie haben einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt. Wie die Bank das handhabt, steht in den Bedingungen für das Festgeld.


    Gruß Pumphut

  • Gregg2602

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