Wir haben mehrere Anlagekonten (Zinsgewinne p.a. > 2.000 €) und selbstverständlich die Freistellungsaufträge über 2.000 € aufgeteilt.
Frage: Wenn eine Festgeldanlage z.B. von Juni 24 - Mai 25 läuft (= 1 Jahr) und die Zinsen im Mai '25 ausgezahlt werden - macht es dann Sinn, für 2024 auch einen anteiligen Freistellungsauftrag zu erteilen oder wird die gesamte Zinssumme erst im kommenden Jahr steuerlich fällig?