Zuschuss der DRV zur PKV

  • Guten Tag,

    Ich bin als Rentner privat krankenversichert. Als vor einigen Jahren die Beiträge der PKV von einem Jahr zum nächsten in der Größenordnung von 30% stiegen, habe ich mich auf die Suche nach einem günstigeren Tarif gemacht. Dabei bin ich schließlich zu einem Tarif mit hohem Selbstbehalt (3000 €) gekommen. Das schien mir eine gute Wahl, da ich bis dahin eigentlich nie ernsthaft krank war. Das änderte sich leider bereits ein Jahr später. Seither muss ich den Selbstbehalt fast jedes Jahr ausschöpfen.

    In der Zwischenzeit bin ich mir nicht mehr sicher, ob der Tarifwechsel sinnvoll war. Auch deshalb, da der Zuschuss der Rentenversicherung sich aus dem Minimum von monatlichem KV-Beitrag oder einem Prozentsatz der Rente orientiert. Mein KV-Beitrag liegt wegen des Selbstbehalts deutlich unterhalb des Betrages, der sich aus der Rente berechnen würde. Legt man den Selbstbehalt auf 12 Monate um, so ergibt sich pro Monat aber eine um 250 € höhere Belastung als allein durch den KV-Beitrag.

    Leider kann mir bisher niemand verbindlich sagen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Selbstbehalt oder die tatsächlich entstandenen Kosten als Quasi-Beitrag bei der DRV geltend zu machen, so dass ein angemessener Zuschuss erlangt werden kann.

    Deshalb möchte ich das Finanztip-Forum bitten, mir einen Rat zu geben, falls jemand diese Fragestellung schon hatte und lösen konnte.

    Vielen Dank schon im Voraus dafür!

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin als Rentner privat krankenversichert. Als vor einigen Jahren die Beiträge der PKV von einem Jahr zum nächsten in der Größenordnung von 30% stiegen, habe ich mich auf die Suche nach einem günstigeren Tarif gemacht. Dabei bin ich schließlich zu einem Tarif mit hohem Selbstbehalt (3000 €) gekommen. Das schien mir eine gute Wahl, da ich bis dahin eigentlich nie ernsthaft krank war.

    Das war vermutlich eine erkennbar schlechte Wahl.

    Das änderte sich leider bereits ein Jahr später. Seither muss ich den Selbstbehalt fast jedes Jahr ausschöpfen.

    In der Zwischenzeit bin ich mir nicht mehr sicher, ob der Tarifwechsel sinnvoll war. Auch deshalb, da der Zuschuss der Rentenversicherung sich aus dem Minimum von monatlichem KV-Beitrag oder einem Prozentsatz der Rente orientiert. Mein KV-Beitrag liegt wegen des Selbstbehalts deutlich unterhalb des Betrages, der sich aus der Rente berechnen würde. Legt man den Selbstbehalt auf 12 Monate um, so ergibt sich pro Monat aber eine um 250 € höhere Belastung als allein durch den KV-Beitrag.


    Leider kann mir bisher niemand verbindlich sagen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Selbstbehalt oder die tatsächlich entstandenen Kosten als Quasi-Beitrag bei der DRV geltend zu machen, so dass ein angemessener Zuschuss erlangt werden kann.

    Verbindliche Aussagen gibts vor Gericht, nicht aber in einem Forum.


    Ich kann Deine Kalkulation nachvollziehen. Du wirst auf den Selbstbehalt aber keinen Zuschuß von der DRV bekommen. Deswegen war die Vereinbarung des Selbstbehaltes ja auch keine gute Idee. Du kannst mit der Krankenkasse vereinbaren, den Selbstbehalt wieder wegzunehmen, aber das wird Dich vermutlich nicht auf das Niveau zurückführen, von dem Du gekommen bist.


    Auch steuerlich wäre das eine gute Idee: Den PKV-Beitrag kannst Du von der Steuer absetzen (jedenfalls in dem Maß, in dem es der Basisversorgung entspricht, vermutlich etwa 80% des Beitrags). Den Selbstbehalt zahlst Du komplett selber.

  • Hallo.


    Selbstbehalt ist kein Beitrag.


    Der Zuschuss ist 8,15% der Rente, begrenzt auf die Hälfte des Beitrages, den man tatsächlich zahlt.


    Die DRV ist Dir insgeheim sicher dankbar, dass Du den Beitrag durch den Selbstbehalt gesenkt hast.

  • Der jährliche Selbstbehalt (soweit real erlitten) kann in den aussergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden

    Bei Hinweisen auf die außergewöhnlichen Belastung, sollte man deren ungeliebte Schwester, die zumutbare Belastung nicht unerwähnt lassen. ;)


    So dürften die 3.000 € Selbstbehalt zum größeren Teil, wenn nicht sogar ganz, in den Bereich der zumutbaren Belastung fallen, wenn nicht noch weitere steuerrelevante Belastungen hinzukommen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Den Selbstbehalt zahlst Du komplett selber.

    Der jährliche Selbstbehalt (soweit real erlitten) kann in den aussergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden

    Wie von Alexis und Oldie schon erwähnt, wird von den 3000 € Selbstbehalt erstmal die zumutbare Belastung abgezogen, das könnten 6% der Einkünfte sein, die ich mal mit 30.000 € annehmen möchte. Die zumutbare Belastung wären also 1800 €, bleiben vom Selbstbehalt 1200 €, die man bei der Steuer geltend machen könnte. Ich will auch hier mal großzügig mit 30% Grenzsteuersatz rechnen. Also gibt es für die anrechenbaren 1200 € 360 € Steuer zurück. Viele Leute freuen sich darüber, wenn sie was bei der Steuer absetzen können, und vergessen darüber, daß die steuerliche Absetzbarkeit nur einen Teil der Kosten abdeckt.


    Du hast aber recht: Den Selbstbehalt zahlt er nicht komplett selber, sondern die Steuer tut zu den 3000 € 360 € dazu. Bleiben ihm selbst also nur 88%, die er vom Selbstbetrag selbst bezahlt.


    Bekäme er einen Tarif ohne Selbstbehalt zu nur 250 €/m mehr, würde sich die Rentenkasse mit 1500 € am Beitrag beteiligen, außerdem könnte er etwa 80% der anderen Hälfte des Mehrbeitrags von der Steuer absetzen (also 1200 €), was zu einer Steuerminderung von wiederum 360 € führen würde.


    Es war vermutlich ein Fehler, mit Blick nur auf die Höhe des Beitrags den Selbstbehalt abzuschließen.