Anlage KAP / Steuererklärung 2023

  • Hallo,


    hatte 2023 den Freistellungsauftrag nicht optimal aufgeteilt und möchte jetzt die Anlage KAP ausfüllen um die Steuern erstattet zu bekommen.


    Es liegen mehrere verschiedene Steuerbescheinigungen von Banken vor, da mehrere Tagesgeldkonten vorhanden.


    Allerdings betrifft es nur ein Tagesgeldkonto bei der ich die Erstattung haben möchte, da bei den anderen die Freistellungsaufträge korrekt waren und nichts abgeführt wurde.


    Nun zu meiner Frage:


    Muss ich für die Steuererklärung (Anlage KAP) trotzdem alle Daten von allen Bescheinigungen eintragen / addieren oder reicht es nur von der einen Bescheinigung, wo ich eine Erstattung haben möchte ??


    Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.


    Vielen Dank!


    P.S.: Steuererklärung wird noch in Papierform ausgefüllt

  • Früher konnte man nur die betroffenen Kapitalerträge erklären und es gab eine Zeile "bereits in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag" (oder so ähnlich).

    Seit diesem Jahr müssen aber meines Wissens alle Kapitalerträge erklärt werden. Aber guck sonst einfach mal in der Anlage KAP, ob es da noch die Möglichkeit gibt, den bereits bei anderen Banken in Anspruch genommenen Betrag angeben kannst.

  • Wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, würde ich unabhängig von einer Pflicht alles eintragen. Wenn der Betrag ausgeschöpft ist und alle Banken dem deutschen Steuerrecht unterliegen, kann man es ganz weglassen, es sei denn man hofft bei der Günstigerprüfung einen Vorteil zu erzielen.

  • Danke für die bisherigen Rückmeldungen.


    Es geht ja um letztes Jahr (2023).


    Angaben zu bereits in Anspruch genommenem Freibetrag kann man wohl machen.

    Bin mir trotzdem nicht ganz sicher wie das genau einzutragen ist.


    Günstigerprüfung möchte ich nicht beantragen.


    Vielleicht hatte jemand so einen Fall und kann das hier erläutern...

    Würde mich freuen


    LG

  • Okay ich hoffe mal meine elektronische Steuererklärung stimmt mit der auf dem Papier überein, wovon ich allerdings ausgehe. Von deiner Bank bekommst du eine Steuerbescheinigung, in dieser sind die einzelnen Beträge aufgeführt und darunter steht die Zeile in der du sie in der Anlage eintragen musst. Elektronisch kann man jetzt so viele Steuerbescheinigungen hinzufügen wie man benötigt, schriftlich wird man wohl mehrere Anlagen verwenden müssen.

  • Wenn von Kapitalerträgen bereits Abgeltungssteuer von der Bank abgezogen wurde, dann war die Besteuerung für diese Erträge bereits *abgeltend* und diese Erträge müssen nicht mehr erklärt werden.


    Im Fall eines ungünstig verteilten Freistellungsauftrags ist es ausreichend, nur die zu korrigierenden (d.h. nachträglich freizustellenden) Kapitalerträge zu erklären.



    Schau dir die Beschreibungen zu Zeile 16 und Zeile 17 der Anlage KAP an.

    Vor allem die zu Zeile 17.

    Damit ist klar, dass es auch Kapitalerträge geben kann, die in der Anlage KAP nicht erklärt worden sind.


    Beispiel:

    Wenn man Bank A und Bank B jeweils 500 Euro FSA erteilt hatte, aber die Erträge bei A nun 300 und bei B 700 Euro waren, dann würde man die Steuerbescheinigung von Bank B in die Anlage KAP eintragen. In Zeile 16 käme dann 500 und in Zeile 17 käme dann 300.

    Von den (Bank B) Erträgen, die man in Zeile 7-15 eingetragen hat, würden dann via Steuerbescheid zusätzliche 200 Euro freigestellt, d.h. man bekäme ca. 50 Euro Steuer zzgl. Soli und ggf. KiSt erstattet.