Steuerliches Rechenbeispiel/Vergleich ausschüttenen vs. Thesaurierenden ETF

  • Hallo Zusammen!

    Wie oben beschrieben suche ich eine Seite( oder gibt es nicht ein Video dazu? ) wo man die Gesamtsumme an Steuern( z.b. nach 5, 10, 20 Jahren )berechnen kann bezüglich eines ausschüttenen und eines thesaurierenden ETF , wenn er am Ende Komplett verkauft werden würde. Anders gefragt, wie hoch ist die Differenz zwischen den beiden Arten von ETf's an Steuern?

    ( es soll hier bitte nicht um das Modell erst ausschüttenen und später thesaurierenden Etf gehen, wenn der Freistellungsauftrag aufgebracht ist).

    Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!

    Viele Grüße

    TOM

  • Das lässt sich aus unterschiedlichen Gründen nicht genau berechnen. Einerseits ist nicht klar, wie sich die Vorabpauschale entwickeln wird, da es sich um einen variablen Zinssatz handelt. Andererseits ist die Ausschüttungsrendite eines ausschüttenden ETFs nicht gleich. Man kann natürlich mit den derzeitigen Werten rechnen: Für 2024 sind das 2,29 % (davon nur 70% sind 1,603 %). Die werden so oder so "versteuert". Mit dem Sparerpauschbetrag bzw. einer Freistellung in der Höhe bis zu 1.000 € kann man die Versteuerung vermeiden. Soweit man darunter liegt, macht es keinen Unterschied. Bei einem thesaurierenden ETF wäre das der Fall bei einem Depotwert von 89.118 € (89.118 € x 2,29 %; davon 70% (wg. grds. Berechnung der Vorabpauschale) ergibt 1.428 €, wg. 50% Aktienquote (unterstellt bei normalem ETF) sind davon nur 70% steuerpflichtig (wg. 30% Teilfreistellung), ergibt 999,99 € Kapitalertrag über die Vorabpauschale). Jeder Euro darüber wird mit 18,4625% versteuert (wenn man nicht in der Kirche ist). Die Teilfreistellung ist da schon eingerechnet. Für normale Kapitalerträge (ohne Teilfreistellung) liegt der Steuersatz bei 26,375 % und mit Kirchensteuer bei 28,625 %. Bei einem Ausschütter, der bei genau 2,29% ausschütten würde, dürfte der Depotwert nicht über 62.383 € liegen, sonst fällt auch da Steuer an. Bei gleichem Depotwert würde für den Ausschütter für den übersteigenden Betrag über 1000 € Steuer anfallen. Hier in dem Beispiel wäre der Kapitalertrag 1.428 €. Davon wären dann 428 € (wenn Freistellung bei der Bank beantragt wurde) steuerpflichtig. Das wären ohne Kirchensteuer dann 79 € ca. Die effektive Steuerbelastung wäre in diesem Beispiel marginal. Je höher die Ausschüttungsrendite ist, desto höher ist der steuerliche Nachteil einer Dividendenstrategie.

    Aus mathematischer Sicht ist eine Dividendenstrategie nicht sinnvoll, wenn man den cashflow nicht braucht (z.b. direkt reinvestiert). Je höher der Depotwert ist, desto mehr fällt das insgesamt ins Gewicht. Bei niedrigem Depotwert ist es geringfügig bis nicht existent. Wenn jetzt der Zins für die Berechnung der Vorabpauschale weiter fällt, ist die Schere natürlich größer. Ich persönlich halte nichts von einer Dividendenstrategie, wenn der cashflow nicht erforderlich ist. Natürlich müssen die thesaurierten Erträge früher oder später auch versteuert werden, aber das ist beim Ausschütter ja nicht anders. Im Grunde beschneidet man sich selbst etwas beim Zinseszinseffekt, wenn man einen Ausschütter wählt. Gibt soweit ich weiss sogar von Finanztip ein Vergleichsvideo.

  • Hallo,

    ein Rechner ist mir nicht bekannt.

    Vielleicht meintest Du ja dieses Video:

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  • Das dürfte kaum einen Unterschied machen und die aktuell noch nicht absehbaren Unbekannten (z.B. Steueränderungen in der Zukunft) machen den sehr viel größeren Unterschied aus, als aktuelle Regelungen und dazu passende Detailrechnungen heute auf die 5. Nachkommastalle! ;)

    Ich würde die Frage Thesaurierer oder Ausschütter wirklich überdenken! Aber sicher nicht nach so einer Rechnung mit zu vielen Unbekannten entscheiden!

  • Wie oben beschrieben suche ich eine Seite( oder gibt es nicht ein Video dazu? ) wo man die Gesamtsumme an Steuern( z.b. nach 5, 10, 20 Jahren )berechnen kann bezüglich eines ausschüttenen und eines thesaurierenden ETF , wenn er am Ende Komplett verkauft werden würde.

    Ein Rechner ist mir nicht bekannt.

    Das dürfte m.E. auch sehr schwierig werden, da niemand die Renditen der Zukunft kennt. Steuern fallen ja nur auf Gewinne an. ;)

    Dazu kommt dann, dass z.B. die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETF eben nicht in jedem Jahr fällig wird. Wenn der Basiszins wieder unter Null fällt oder in einem Jahr keine (Kurs)Gewinne erzielt wurden, fällt eben auch keine Vorabpauschale an.

    Der Freibetrag kann dann aber ggf. durch 'Rollen' von ETF-Anteilen ausgeschöpft werden.

    Insgesamt wären also eine Menge unbekannte in der Gleichung. :/

    .. aktuell noch nicht absehbaren Unbekannten (z.B. Steueränderungen in der Zukunft) machen den sehr viel größeren Unterschied aus, ...

    Das ist ein valider Punkt! Niemand kennt die konkrete Regeln zur Besteuerung in der Zukunft. Die aktuellen Steuerregeln für Investmentfonds gelten ja erst seit 2018.

    Da wird sich bestimmt in den nächsten 10, 20 oder 30 Jahren noch die eine oder andere 'Gerechtigkeitslücke' ergeben, die dann unbedingt durch eine Änderung der Besteuerung von Investmentfonds geschlossen werden muss. :rolleyes:

  • Bei einem thesaurierenden ETF wäre das der Fall bei einem Depotwert von 89.118 € (89.118 € x 2,29 %; davon 70% (wg. grds. Berechnung der Vorabpauschale) ergibt 1.428 €, wg. 50% Aktienquote (unterstellt bei normalem ETF) sind davon nur 70% steuerpflichtig (wg. 30% Teilfreistellung), ergibt 999,99 € Kapitalertrag über die Vorabpauschale). Jeder Euro darüber wird mit 18,4625% versteuert (wenn man nicht in der Kirche ist). Die Teilfreistellung ist da schon eingerechnet. Für normale Kapitalerträge (ohne Teilfreistellung) liegt der Steuersatz bei 26,375 % und mit Kirchensteuer bei 28,625 %. Bei einem Ausschütter, der bei genau 2,29% ausschütten würde, dürfte der Depotwert nicht über 62.383 € liegen, sonst fällt auch da Steuer an.

    Bin gerade etwas verwirrt von der Rechnung. Ein thesaurierender Aktien ETF und ein ausschüttender Aktien ETF mit einer angenommenen Ausschüttungsrendite von exakt 2,29% müsste doch identisch besteuert werden. Und somit der Depotwert bis zu dem Steuer anfällt in beiden Fällen ebenfalls identisch :/

  • Guten Morgen!

    Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

    Es ging mir auch nur um eine grobe Rechnung um möglicherweise die Differenz zu erkennen. Es stimmt realistisch sind dort viele Faktoren, die sich ändern können.

    (P.s. bei der ausschüttenen Variante, sollte bei mir die Ausschüttung wieder angelegt werden).

    Viele Grüße

  • In meinem Beispiel habe ich die Vorabpauschale berechnet für einen thesaurierenden ETF. Der Zinssatz für 2024 beträgt 2,29 %. Für die Besteuerung wird aber nur 70% des Zinssatzes angewandt. Das entspricht 1,603%. Der daraus ermittelte Kapitalertrag ist um die Teilfreistellung von 30% zu kürzen. Bei einem ausschüttenden ETF wird natürlich auch die gleiche Berechnung für die Vorabpauschale gemacht, aber in aller Regel ist die tatsächliche steuerpflichtige Ausschüttung oftmals höher, als der Kapitalertrag, der sich anhand der Vorabpauschale ergibt. Hier in dem Beispiel bin ich der Einfachheit von einer Ausschüttungsrendite von 2,29% ausgegangen, um den Vergleich besser aufzeigen zu können. Da ist dann auf die 2,29% nur die Teilfreistellung anzuwenden und führt damit zu einem höheren steuerlichen Kapitalertrag.

  • ok, ich habe meinen Denkfehler selbst gefunden. Ich habe Basiszins und Basisertrag verwechselt. Der Basisertrag ist ja nur 70% des Basiszinses. Im Ergebnis bedeutet dies aber, dass ein Thesaurierer und ein ansonsten identischer Ausschütter mit einer angenommenen Ausschüttungsrendite von 1,603% identisch besteuert werden und auch der Depotwert bis zu der Steuer anfällt gleich hoch ist. Richtig?

  • Bei den derzeitigen Verhältnissen UND positiver Rendite ja. Die Vorabpauschale wird nicht erhoben, wenn eine negative Rendite vorliegt. Die Ausschüttung wird grds immer besteuert. Da wäre dann ein deutlicher Nachteil zum Thesaurierer. Lässt sich alles auch nur bedingt planen und eine Umschichtung löst im Zweifel noch mehr Steuer aus. Denkbar schlechte Strategie wäre ein Dividendenportfolios mit sehr hohen Ausschüttungsrenditen aus Einzelaktien. Wenn die Ausschüttung dann teilweise noch unter der Rendite liegt, bezahlt man quasi Steuer auf sein eingezahltes Kapital.

  • Tom99 24. September 2024 um 12:44

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