Liebe Community,
wir befinden uns in der finalen Phase für eine Erstfinanzierung für eine Immobilie.
Aktuell befinden wir uns wegen Elterngeld/Elternzeit in einer schwierigen Finanzierungslage, die sich aber absehbar wieder stark verbessert.
Meine konkrete Frage ist, inwieweit wir verpflichtet sind, einen möglichen Kreditgeber/Bank über unsere konkreten, zukünftigen Arbeitspläne und dementsprechend über unsere Gehaltssituation aufzuklären?
Die Situation ist folgende:
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit. Meine Partnerin ist aktuell in Elternzeit und hat nach Ihrer Elternzeit (August 2025) wieder Anspruch auf ihre unbefristete Vollzeitstelle.
Können wir vor einem möglichen Kreditgeber/Bank angeben, dass uns ab August 2025 zwei Vollzeitgehälter zur Verfügung stehen, obwohl meine Partnerin beabsichtigt nicht Vollzeit in den Beruf zurückzukehren?
Schriftlich mit dem Arbeitgeber ist bisher nicht festgehalten, dass sie nicht in Vollzeit zurückkehrt. Daher haben wir auch auf dem Papier zwei Vollzeitgehälter ab August 2025.
Hintergrund meiner Frage ist, ob wir so (mit zwei Vollzeitgehältern) voraussichtlich mit besseren Konditionen/Zinsen bei der Bank rechnen können.
Natürlich haben wir die Finanzierung bzw. den monatlichen Abtrag für uns mit zukünftig realen Einkommenszahlen kalkuliert. Wir sind also recht sicher, dass wir den monatlichen Abtrag auch mit einem Vollzeit und einem Teilzeitgehalt leisten können. Wir haben defensiv und mit Puffern kalkuliert.
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten hierzu!
Liebe Grüße
Frank