Riester-Bausparer - Steuerlast bei Renteneintritt größer als Gesamtförderung - Minusgeschäft?!

  • Oh! Du mußt wirklich reichlich Zeit haben!


    Eigentlich brauchst Du das nicht, weil Du nämlich von den mehreren Möglichkeiten gleich von vornherein eine ganz bestimmte ausgewählt hast, nämlich einen Bausparvertrag (eigentlich zwei, möglicherweise einen von Dir und einen von Deiner Frau).


    Das ganze Segment Wie hole ich Geld aus meinem (normalen) Sparvertrag und stecke das in das Bauvorhaben? kommt bei Dir nicht in Betracht. Bei Dir geht es nur darum, die Bausparverträge zu nutzen (oder eben nicht).


    Solange Du sie nutzt, gelten die normalen Kautelen: Du bekommst Steuervorteile für Deine Einzahlungen (und per saldo keine Zulage, weil die Steuervorteile größer sind als die Zulage), auch für die Rate des Bauspardarlehens bekommst Du Steuervorteile. Das aber wird säuberlich notiert in einem Wohnförderkonto.


    Grundsätzlich sollst Du ja aus der Riesterei einen Rente bekommen, das ist bei Dir nicht der Fall, denn Du entnimmst das Geld ja bereits vorher. Dafür hast Du eine Spardose aus Beton, in der das Geld dann drinsteckt.


    Wenn Du dann tatsächlich in Rente gehst, wird abgerechnet. Dann kannst Du entweder das fiktive Wohnförderkonto auf einmal plattmachen, indem Du (mit Abschlag) die Steuer darauf bezahlst, die oben erwähnten Steuervorteile also zurückzahlst, oder Du stotterst die Steuer auf das Wohnförderkonto monatlich ab.


    Soweit klar.


    Deinen einen Bausparvertrag mit 2,9% könntest Du in die Baufinanzierung einbinden, das ist aktuell noch ein bißchen billiger als Marktniveau.


    Den mit 4,3% Darlehenszins wirst Du aktuell nicht nutzen wollen. Was macht man dann mit ihm? Weiterzahlen der Steuervorteile wegen? Die Zahlung einstellen, keine Steuervorteile mehr kassieren, dafür aber die Kündigung der Bausparkasse riskieren? Das kann die Bausparkasse ja machen, wenn man die Mindestsparrate nicht einhält. Was passiert, wenn Du den Bausparvertrag weiter besparst, weiter Steuervorteile erhältst - und der Vertrag ist genau dann überspart, wenn Du in Rente gehst? Kündigt dann die Bausparkasse förderschädlich für Dich und Du mußt die Steuervorteile zurückzahlen?

    1. Vertrag behalten, Darlehen nehmen und samt Riesterförderung in die Gesamtfinanzierung einbringen. In der Rente dann die Steuerlast tragen.

    2. Vertrag behalten, Darlehen nehmen und ohne Riesterförderung in die Gesamtfinanzierung einbringen. Bisherige Riester-Förderung zurückzahlen.

    3. Vertrag kündigen und freiwerdendes Kapital in die Finanzierung einbringen. Bisherige Riester-Förderung zurückzahlen.

    4. Vertrag behalten, beitragsfrei stellen, warten, wie die Bausparkasse darauf reagiert?

    5. Vertrag behalten, Darlehen nicht in Anspruch nehmen, weiterzahlen bis zur Rente, bis dann der Vertrag überspart ist?


    Mächtig kompliziert, die ganze Chose! Und das bei begrenztem Finanzumfang.

  • Deinen einen Bausparvertrag mit 2,9% könntest Du in die Baufinanzierung einbinden, das ist aktuell noch ein bißchen billiger als Marktniveau.


    Den mit 4,3% Darlehenszins wirst Du aktuell nicht nutzen wollen. Was macht man dann mit ihm? Weiterzahlen der Steuervorteile wegen? Die Zahlung einstellen, keine Steuervorteile mehr kassieren, dafür aber die Kündigung der Bausparkasse riskieren? Das kann die Bausparkasse ja machen, wenn man die Mindestsparrate nicht einhält. Was passiert, wenn Du den Bausparvertrag weiter besparst, weiter Steuervorteile erhältst - und der Vertrag ist genau dann überspart, wenn Du in Rente gehst? Kündigt dann die Bausparkasse förderschädlich für Dich und Du mußt die Steuervorteile zurückzahlen?

    Ich habe meinem Bank"berater" jetzt mal einen Fragenkatalog zu den verschiedenen Konstellationen geschickt, um etwas mehr Klarheit insbesondere zu möglicherweise entstehenden Gebühren zu bekommen.


    Ich denke, ich werde die Bausparer vorerst mit dem Mindestbeitrag weiterbesparen bis die Immobilienfinanzierung wirklich ansteht, damit die Bausparkasse mir nicht kündigen kann. Dann muss man sich das nochmal anschauen und auch das dann bestehende Zinsumfeld.


    Tendenziell ist die Verwendung des 2,9%-Bausparers aufgrund des Zinssatzes eine Option.

    Bei dem 4,3%-Bausparer könnte man dann ja nur das Kapital samt Förderung entnehmen und auf das Darlehen verzichten; sollte der Zinssatz zum Zeitpunkt der Finanzierung immer noch mies sein.


    Bei einem kurzen Telefonat mit meiner Bausparkasse heute habe ich zudem noch zwei interesssante Infos bekommen:

    1. Meine Verträge sind nicht wirklich übersparbar. Sobald die Bausparsumme durch Sparbeiträge und Förderungen erreicht wird, erhöht sich die Bausparsumme um weitere 10.000€.

    2. Wenn ein Wohnriester-Vertrag bis zum Renteneintritt nicht in Anspruch genommen wird, wird er automatisch in einen Riesterrenten-Vertrag umgewandelt und entsprechend als Rente ausgezahlt.

  • Ich denke, ich werde die Bausparer vorerst mit dem Mindestbeitrag weiterbesparen bis die Immobilienfinanzierung wirklich ansteht, damit die Bausparkasse mir nicht kündigen kann. Dann muss man sich das nochmal anschauen und auch das dann bestehende Zinsumfeld.

    Der Mindestbeitrag ist erst einmal 0€.

    Es gibt einen Regelbeitrag. Wenn Du diesen seit Vertragsbeginn unterschritten hast, kann die BSK die Nachzahlung verlangen. Wenn Du das dann nicht tust, kann sie kündigen. Du kannst also nicht durch eine Kündigung überrascht werden.


    Beispiel: Regelbeitrag 100€, 4 Jahre 200€ mtl. eingezahlt, dann 0€. Dann kann die BSK 9 Jahre nach Abschluss die Einzahlung von 1.200€ verlangen und alternativ die Kündigung androhen.


    Muss die BSK aber nicht: Ich habe eine BSV von 2015, Einmalige Einzahlung 100€, dann nichts mehr. Ich habe bis heute keine Aufforderung zur Einzahlung oder Kündigung erhalten.

  • Tendenziell ist die Verwendung des 2,9%-Bausparers aufgrund des Zinssatzes eine Option.

    Bei dem 4,3%-Bausparer könnte man dann ja nur das Kapital samt Förderung entnehmen und auf das Darlehen verzichten; sollte der Zinssatz zum Zeitpunkt der Finanzierung immer noch mies sein.

    Irgendwann könnte man eventuell bei bestimmten Marktbedingungen und abhängig von persönlichen Umständen vielleicht mal ein Darlehen aufnehmen oder zumindest darüber nachdenken.

    Bis dahin hat man weiter hohe Opportunitätskosten und verbrennt weiter fleißig Geld.

    Sobald ... erhöht sich die Bausparsumme

    Für eine Vertragsänderung muss schon der Bausparer aktiv mitwirken.

    Wenn ein Wohnriester-Vertrag bis zum Renteneintritt nicht in Anspruch genommen wird, wird er automatisch in einen Riesterrenten-Vertrag umgewandelt

    Eigentlich ist es umgekehrt. Es ist jetzt ein normaler Riesterrenten-Vertrag, der bei Entnahme oder Darlehensauszahlung zum Wohnriester wird. Erst dann wird ein Wohnförderkonto angelegt.

    als Rente ausgezahlt

    von der entsprechenden Verbundversicherung zu dann festgelegten Konditionen, ohne jede Beeinflussungsmöglichkeit des Bausparers.

  • Wenn ein Wohnriester-Vertrag bis zum Renteneintritt nicht in Anspruch genommen wird, wird er automatisch in einen Riesterrenten-Vertrag umgewandelt und entsprechend als Rente ausgezahlt.

    Eigentlich ist es umgekehrt. Es ist jetzt ein normaler Riesterrenten-Vertrag, der bei Entnahme oder Darlehensauszahlung zum Wohnriester wird. Erst dann wird ein Wohnförderkonto angelegt.

    Ich weiß nicht, ob das so ist. Finanzschorsch hat als Sparvertrag ja ausdrücklich einen Bausparvertrag abgeschlossen und darauf seine Riesterprämie bekommen. Dieser Sparvertrag funktioniert wie jeder normale Bausparvertrag, nur daß halt die Einzahlungen bzw. die Darlehensraten bonifiziert sind.


    Der übliche Wohnriesterzirkus, bei dem man aus einem normalen Sparvertrag Geld entnimmt und für Wohnzwecke verwendet, kommt hierbei ja nicht zum Tragen.


    In beiden Fällen wird daraufhin das Wohnförderkonto angelegt, das ist hierbei gleich.


    Mich hat interessiert, was passiert, wenn man den Bausparvertrag nicht nutzt (was im Falle von Finanzschorsch ja eine Option ist) und ihn in die Rente laufen läßt. Das hat Finanzschorsch genannt: In diesem Fall werde der Sparvertrag dann (mit massiven Opportunitätskosten, natürlich, aber immerhin möglich) zur Rentenversicherung.


    Ich könnte mir vorstellen, daß es für ihn billiger wäre, den Bausparvertrag förderschädlich zu kündigen. Vielleicht kann er auch nur das Bausparguthaben in seine Finanzierung einbringen. Ich hatte ja vermutet, daß ein Bausparvertrag auf einen Ehepartner läuft und der andere auf den anderen. Darauf ist Finanzschorsch nicht weiter eingegangen.


    Komplizierte Konstruktion jedenfalls, eine wenig rentable dazu.

  • Bei der Ausgangsfrage vergleichst Du Äpfel mit Birnen, (...)

    Und ich hatte Tomaten auf den Augen. Mein Einwand, dass bei einem Vergleich die Zahlungszeitpunkte berücksichtigt werden müssen, war zwar richtig, aber davor kommt noch ein anderer wichtigerer Punkt:


    Bei einem Vergleich Zulagen/Steuerersparnis vs. Stand Wohnförderkonto zum Rentenbeginn müssen wir bedenken, dass es beim ersten Posten die tatsächliche Höhe ist, während das Wohnförderkonto die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ist. Bei einem Vergleich dürfen wir also nur den Anteil des persönlichen Steuersatzes heranziehen.

  • Irgendwann könnte man eventuell bei bestimmten Marktbedingungen und abhängig von persönlichen Umständen vielleicht mal ein Darlehen aufnehmen oder zumindest darüber nachdenken.

    Bis dahin hat man weiter hohe Opportunitätskosten und verbrennt weiter fleißig Geld.

    Das ist mir bewusst, weswegen das "Hinhalten" lediglich eine Option für max. die kommenden Jahre ist, in welchen ich hoffentlich mein Bauvorhaben umsetzen kann.

    Sicherlich werde ich die Verträge nicht für den Fall einer Renovierung o.ä. in 25-30 Jahren behalten.

    Für eine Vertragsänderung muss schon der Bausparer aktiv mitwirken.

    Steht in den Tiefen der Vertragsbedingungen, die ich die Tage mal durchgegangen bin.

    Hab ich also bei Abschluss unterschrieben - natürlich ohne jeglichen Hinweis darauf durch den "Berater".

  • Ich könnte mir vorstellen, daß es für ihn billiger wäre, den Bausparvertrag förderschädlich zu kündigen. Vielleicht kann er auch nur das Bausparguthaben in seine Finanzierung einbringen.

    Und genau das sind derzeit zwei Optionen, die wirklich zu überlegen sind und die ich auf möglichst objektive Beine stellen möchte. Entgegen würde nur die Option der regulären Inanspruchnahme zumindest des 2,9%-Bausparers stehen; den 4,3%er hab ich eigentlich abgehakt.


    Ich hatte ja vermutet, daß ein Bausparvertrag auf einen Ehepartner läuft und der andere auf den anderen. Darauf ist Finanzschorsch nicht weiter eingegangen.

    Stimmt, tut mir leid. Beide Bausparer laufen auf mich.

    Meine Frau hat keine Bausparer, bespart aber eine Riesterrentenversicherung und die wird meine nächste Baustelle :rolleyes:

  • Bei einem Vergleich Zulagen/Steuerersparnis vs. Stand Wohnförderkonto zum Rentenbeginn müssen wir bedenken, dass es beim ersten Posten die tatsächliche Höhe ist, während das Wohnförderkonto die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ist. Bei einem Vergleich dürfen wir also nur den Anteil des persönlichen Steuersatzes heranziehen.

    Das habe ich bereits berücksichtigt.

    Die von mir eingangs genannte Steuerlast von ca. 25.000€ war bereits das Endergebnis. Der Stand des Wohnförderkontos liegt laut Simulation bei ca. 70.000€.


    Und dem Thema Zahlungszeitpunkte habe ich durch Inflations- bzw. Verzinsungsbereinigung versucht möglichst realitätsnah Rechnung zu tragen. Aber selbst dann steht die Steuerlast noch bei ca. 15.000€ zu ca. 12.500€ Gesamtförderung (Zulagen und Steuervorteile).


    HINWEIS:

    Die Summen weichen etwas von früher genannten ab, da ich meine Berechnungen natürlich im Laufe dieses Threads immer wieder auf die von euch genannten Punkte, die es zu berücksichtigen gilt, angepasst habe.


    Mir ist bewusst, dass meine zukünftigen Steuersätze nicht exakt vorhersehbar sind.

    Aber wie ich bereits angeführt habe, bin ich Beamter und kann meine Beförderungen (damit einhergehend die Höhe meines Gehalts) sowie mein Endbesoldungsamt und somit die Höhe meiner "Rente" bereits ziemlich gut vorhersehen.

    Dabei gehe ich natürlich davon aus, dass sich bis zu meinem Renteneintritt inflationsbedingt zwar einerseits die Besoldungsstufen, andererseits aber auch die Grundfreibeträge erhöhen und sich die Steuersätze somit ebenfalls anpassen. Das muss ich kalkulatorisch jetzt einfach mal im Ausgleich sehen; der Rest ist Glaskugel-Wissen.


    Da bei mir gehaltstechnisch die mehr oder weniger lukrativen Sprünge erst noch kommen und ich eine durchaus akzeptable Pension erhalte, werde ich wohl tatsächlich in der Rente einen gleichen bzw. sogar höheren Steuersatz haben als jetzt.

  • Da bei mir gehaltstechnisch die mehr oder weniger lukrativen Sprünge erst noch kommen und ich eine durchaus akzeptable Pension erhalte, werde ich wohl tatsächlich in der Rente einen gleichen bzw. sogar höheren Steuersatz haben als jetzt.

    Die Minderung des Steuersatzes im Rentenalter wird vermutlich allgemein überschätzt.

  • Ich könnte mir vorstellen, daß es für ihn billiger wäre, den Bausparvertrag förderschädlich zu kündigen. Vielleicht kann er auch nur das Bausparguthaben in seine Finanzierung einbringen. Ich hatte ja vermutet, daß ein Bausparvertrag auf einen Ehepartner läuft und der andere auf den anderen. Darauf ist Finanzschorsch nicht weiter eingegangen.

    Stimmt, tut mir leid. Beide Bausparer laufen auf mich.

    Meine Frau hat keine Bausparer, bespart aber eine Riesterrentenversicherung und die wird meine nächste Baustelle :rolleyes:

    Ich kenne mich in den Fialen der Riesterbezuschussung nicht aus. Wozu schließt man zwei kleine Bausparverträge ab? Wozu hält man einen Bausparvertrag mit einem Darlehenszins von 4,3% in der aktuellen Situation? Wohin gehen die Riester-Zuschüsse? Kann man die Riesterzuschüsse übertragen oder muß man den Vertrag kündigen?


    Eine Menge Fragen, die sich aufdrängen, auf die ich aber keine Antwort weiß.