Es soll hier im Forum oder bei Finanztip ein Musterschreiben geben, um die Erbschaft bei Gericht auszuschlagen.
Ich bitte um Hilfe, dieses Musterschreiben zu finden.
Es soll hier im Forum oder bei Finanztip ein Musterschreiben geben, um die Erbschaft bei Gericht auszuschlagen.
Ich bitte um Hilfe, dieses Musterschreiben zu finden.
Hallo egal,
ich habe so ein Musterschreiben nicht gefunden. Ist auch ziemlich logisch, da Sie das Erbe nicht mit einem einfachen Brief ausschlagen können. Entweder Sie erklären die Erbausschlagung zu Protokoll beim Nachlassgericht, d.h. Sie müssen persönlich erscheinen, oder bei einem Notar (auch mit persönlichem Erscheinen),
Diese Institutionen kennen dann auch die Formvorschriften.
Gruß Pumphut
Die Suchfunktion verbirgt sich auf vielen Webseiten hinter eine stilisierten Lupe.
=>
https://cdn.finanztip.de/secure/signupwall/Recht/Erbausschlagung_Musterschreiben.docx
Hallo Balu,
Danke für den Link, hatte an der falschen Stelle gesucht.
Allerdings erschließt sich mir der Sinn des Musterschreibens nicht. Die Unterschrift muss nämlich vom Notar beglaubigt werden. Nach https://notar-durchlaub.de/kos…terschriftsbeglaubigungen beträgt dafür die Mindestgebühr für ein Geschäft ohne Wert (z.B. Ausschlagung überschuldetes Erbe) 32,84€. Dann muss ich noch dafür sorgen, dass der Brief nachweisbar beim Nachlassgericht angekommen ist. Die eigene Erklärung beim Nachlassgericht kostet 30€.
Gruß Pumphut
Allerdings erschließt sich mir der Sinn des Musterschreibens nicht. Die Unterschrift muss nämlich vom Notar beglaubigt werden.
In manchen Bundeslaendern kann man das Erbe auch unter Verwendung eines Auschlagungsformulars und oeffentlich beglaubigter Kopie (z.B. bei der Stadtverwaltung) das Erbe auschlagen. Ist ewtas billiger als bei einem Notar. Eventuell geht das auch mit diesem Musterbrief. So hatte ich es zumindest vor ein paar Jahren gemacht.
Hallo Balu,
Danke für den Link, hatte an der falschen Stelle gesucht.
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Sollte an den TE gerichtet sein und gar nicht an dich.
Ich gehe davon aus, dass eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift notwendig ist. Eine Stadtverwaltung kann nur eine einfache Beglaubigung machen.
Im Hessen kann zusätzlich noch ein Ortsgericht eine öffentliche Beglaubigung machen. Das ist deutlich billiger (ca. 6€). Etwas Ähnliches soll es in BW geben, in anderen Bundesländern aber nicht.
Ich gehe davon aus, dass eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift notwendig ist. Eine Stadtverwaltung kann nur eine einfache Beglaubigung machen.
ZItat von der Seite der Stadtverwaltung:
ZitatAusnahmefälle, hier darf das Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen:
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmacht
- Generalvollmacht
- Erbausschlagungen
- ...
kostete damals 20Euro, wenn ich mich nicht täusche
Ein allgemeiner Hinweis noch:
Das Erbe muss grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls ausgeschlagen werden. Danach ist es nicht mehr möglich.
Es wäre aber auch unschädlich, da in diesem Fall - bei tatsächlich überschuldeter Erbmasse - immer noch eine Nachlassinsolvenz möglich ist.