Wechsel von PKV zurück in GKV

  • Hallo in die Runde,


    ich hoffe, ich bin hier mit meiner Frage richtig und ihr könnt mir etwas weiterhelfen.


    Aktuell bin ich privat krankenversichert (angestellt mit ca. 89.000€ Jahreseinkommen). Jedoch würde ich gerne zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.


    Ab kommenden Jahr (2025) bin ich zum Jahresende mehrere Monate in Elternzeit. Dadurch werde ich ca. 71.000 Jahreseinkommen in 2025 haben.


    Da dies insgesamt unter der Versicherungspflichtgrenze (ab 2025 = 73.800) liegen wird, lautet meine Frage: Kann ich aufgrund der Elternzeit und meiner Aussage, dass ich bei ca. 71.000 Jahreseinkommen landen werde zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Oder zählt die Elternzeit für sowas nicht? Braucht die private Krankenversicherung irgendetwas „Offizielles“, anstatt nur meiner Aussage? Und wie würde so ein Wechselprozess ablaufen?


    Ich bin hier leider nicht wirklich bewandert. Aber vielleicht kann mir hier ja einer helfen.


    Vielen Dank schonmal! :)

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  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mal interessehalber: Weshalb wollen Sie denn wieder zurück in die GKV peppoyellow ?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Diese Fundstelle ist etwas irreführend. Ich zitiere mal aus dem auf unserer Website zum Download verlinkten KV-Handbuch einer großen deutschen Versicherung und markiere die relevanten Passagen:


    "Privat Krankenversicherte bleiben für die Dauer der Mutterschutzfristen

    sowie der Elternzeit weiterhin privat krankenversichert.

    Wenn sie während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen,

    werden sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der

    GKV. Hiervon können sie sich für die Dauer der Elternzeit befreien

    lassen. Die beitragsfreie Familienversicherung beim Ehegatten ist

    nicht möglich. Angestellte, die privat versichert sind, müssen ihre

    Versicherungsprämien weiter selbst tragen, und zwar auch den bisher

    von der Arbeitgeberseite übernommenen Anteil."

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  • Stimmt. Dennoch beinhaltet das obige Zitat die Antwort auf seine Frage. 🙂

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