Stromabzocke

  • Dein neuer Tarif bei Lichtblick ist doch sogar günstiger als der alte Tarif, da würde ich nicht unbedingt auf mein Recht bestehen.


    Du müsstest eigentlich 2 Zähler haben. Einen für den Haushaltsstrom und einen für deine elektrische Heizungsanlage. Sofern beide Zähler von dir abgelesen und die Zählerstände an die richtige Stelle gemeldet wurden, sollte bei einer Übereinstimmung deiner Zählerstände mit den Rechnungsdaten von Eon/Lichtblick alles korrekt sein.


    Ich vermute, dass du längere Zeit keine Zählerstände gemeldet hast (oder diese in Gänze nur an Eon gemeldet hast) und Lichtblick daher deine Abschläge mangels Kenntnis des Verbrauchs viel zu niedrig angesetzt hat. Daher dann auch die hohe Nachzahlung für den Zeitraum 2021 bis 2023.


    Ich meine mal im Ernst: Nur 260 Euro (Abschlag) im Jahr für Heizenergie? Hast du ernsthaft geglaubt, dass das bei den derzeitigen Strompreisen alles sein kann?

  • Hallo maggie11 ,


    also ich kann auf keiner der Rechnungen eine Stromzählernummer erkennen.

    Daher noch einmal konkret:

    Welche Nummer hat Dein Stromzähler?

    Welche Zählernummer berechnet Eon?

    Welche Zählernummer berechnet Lichtblick?


    Sollten die Nummern alle identisch sein, ist vermutlich die Berechnung von Eon falsch, da die das Geschäft an Lichtblick abgegeben haben.


    Sollten die Nummern unterschiedlich sein, hast Du entweder irgendwo noch einen zweiten Zähler oder es wird Dir ein fremder Zähler berechnet.


    In jeden Fall musst Du zunächst die Zählernummern vergleichen. Ohne diese Aussage kann auch ein Anwalt nichts machen!

  • Nein,ar mir nicht bekannt, danke für die Info. Dann liegt der Schwarze Peter bei EON,das nicht "reibungslos " abgewickelt hat,sondern weiter abbucht und Bayernwerk, das den Zählerstand an EON weitergibt.

  • Wenn ich die Pressemeldung richtig interpretiere, dann liefert dir Eon seit 2021 deinen Haushaltsstrom und Lichtblick liefert dir deinen Heizstrom. Es ist also vermutlich korrekt, dass beide Anbieter Geld von dir abbuchen.


    Ich vermute mal, dass du aufgrund deiner Marmorheizung (= quasi ein Ersatz für die frühere Nachspeicherofen-Technik) irgendwann mal bei Eon einen etwas günstigeren Nachtstromtarif beantragt hast. Und aufgrund dieses Nachtstromtarifs behandelt dich Eon teilweise als "Heizungsstromkunde" und lagert deinen Heizstrombezug an Lichtblick aus.


    Zwischenzeitlich ist dann der Strompreis von 8 Cent auf > 40 Cent die kWh gestiegen und Lichtblick hat deine Abschläge mangels vorliegender Ablesedaten nicht korrekt festsetzen können. Daher dann die hohe Nachzahlung, sofern denn die Verbrauchszahlen so stimmen.


    Leider hast du bislang noch immer nichts dazu gesagt, wie hoch denn dein jährlicher Verbrauch in kWh Strom in der Zeit von 2008 bis 2020 immer so war. Die Angabe "ich habe da nie mehr als 1.800 Euro gezahlt" bringt uns da nicht weiter, denn die Strompreise sind in den letzten Jahren nun mal sehr dynamisch nach oben gegangen.

  • Nein,ar mir nicht bekannt, danke für die Info. Dann liegt der Schwarze Peter bei EON,das nicht "reibungslos " abgewickelt hat,sondern weiter abbucht und Bayernwerk, das den Zählerstand an EON weitergibt.

    Ich würde hier nicht einfach E.ON den schwarzen Peter zu schieben wollen. Die E.ON Rechnung weist offenbar einen (Standard-) Zähler aus.


    Die Rechnung von Lichtblick weist einen "Doppel-Zähler" mit Hoch und Niedertarif aus (HT und NT). Solche Zähler sind typisch für Heizstrom.


    Ich würd daher ggfs. hinterfragen, warum das erst jetzt raus kommt? Lichtblick hat das (siehe Link von Bowdenzug) Heizstromkunden-Geschäft von E.ON übernommen. Es ist somit durchaus denkbar, dass E.ON weiterhin den Haushaltsstrom liefert und Lichtblick den Heizstrom.


    Wie weiter oben schon erläutert. "Nur" mit 2800 kWh (für "alles") kriegt man die Wohnung ziemlich sicher nicht geheizt.


    Bzgl. des E.ON Vertrags: der ist teuer, weil es der Grundversorger-Tarif ist.

  • Ich warte jetzt mal noch ab, was der Anwalt sagt, aber es ist offensichtlich, dass nur die Abrechnung von Eon rechtens ist

    Aus dem, was Du bisher preisgegeben hast, traue ich mir diese Einschätzung nicht zu.


    Ich möchte nicht Dein Anwalt sein, wenn ich erlebe, wie Du Dir jede Kleinigkeit einzeln aus der Nase ziehen läßt. Den Großteil der Fragen, die Dir die Kollegen und auch ich gestellt haben, deren Antwort zur Beurteilung Deines Falles aber notwendig ist, hast Du nonchalant übergangen.


    Du hast jetzt mehrere schlampige Photos hochgeladen mit zwei Rechnungen:


    a) Eine Rechnung von e.on für den Zeitraum 18.05.2023 bis 13.05.2024 über 2775 kWh zum stolzen Preis von 47,5 ct/kWh.


    b) Eine Rechnung von Lichtblick für den Zeitraum 01.08.22 - 31.07.2023 über 12.112 kWh Hochtarif und 207,3 kWh Niedertarif. Auch Lichtblick berechnet über 40 ct/kWh (und dazu einen Grundpreis).


    Das sind zwei ziemlich unterschiedliche Zeiträume. Lichtblick schreibt etwas von einer geleisteten Vorauszahlung von 260 €. Was hat es damit auf sich?


    Zur Beurteilung des Tarifs ist stets der Lieferort wichtig. Den hast Du geschwärzt, dafür aber Deinen bürgerlichen Namen stehenlassen. Meines Erachtens wäre es umgekehrt sinnvoll gewesen.


    Für mich ist der Fall nach wie vor undurchsichtig (und solange Du weiter mauerst, wird er das wohl auch bleiben).

  • Die E.ON Rechnung weist offenbar einen (Standard-) Zähler aus.


    Die Rechnung von Lichtblick weist einen "Doppel-Zähler" mit Hoch und Niedertarif aus (HT und NT). Solche Zähler sind typisch für Heizstrom.

    Auf jeden Fall paßt das nicht zusammen. Ein Photo vom Zähler (auf dem man die Einzelheiten erkennt ...) und die Sache wäre vermutlich klar. Ein Zähler kann nicht gleichzeitig ein Ein-Tarifzähler und ein Zwei-Tarifzähler sein.


    Obwohl: Man hat schon Pferde sich übergeben sehen, mitten vor der Apotheke. Vielleicht hängt bei der TE ja tatsächlich ein Zwei-Tarif-Zähler, dessen Verbrauchswerte für die Rechnungsstellung addiert werden ...

  • Ist denn das (also zwei Stromkreise/Zwei Anbieter) über einen einzigen Zähler abbildbar? Ich denke es müsste auch einen weiteren Zähler geben.

    Lt. Link von Thebat wäre das bei Nachtspeicher möglich. Bei einer Wärmepumpe wohl nicht. Der Vertrag der TE wurde jedoch lt. Schreiben von Lichtblick auf den Wärmepumpen-Tarif umgestellt.


    Nachtspeicher:

    Zweitarifzähler - gemeinsame Messung


    Zweitarifzähler - gemeinsame Messung

    Du hast einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser misst den gemeinsamen Verbrauch für den Betrieb der Nachtspeicherheizung (Wärmestrom) im Niedertarif sowie für den Haushaltsstrom im Hochtarif.



  • Da geht es aber um zwei Tarife bei einem Anbieter (Hauptzeit und Nebenzeit).

    In den Rechnungen ist aber von 3 Tarifen die Rede: Haupt/Nebenzeit bei Lichtblick und den Allgemeintarif bei EON.

    Ich glaube nicht, dass zwei Stromlieferanten an einem Zähler hängen können (egal wieviele Zählwerke der hat).

  • Ich meine mal im Ernst: Nur 260 Euro (Abschlag) im Jahr für Heizenergie? Hast du ernsthaft geglaubt, dass das bei den derzeitigen Strompreisen alles sein kann?

    Das dachte ich auch.

    Ich verstehe sowieso nicht, wieso man, wenn man mit Strom heizt, so gar keine Ahnung von der ganze Materie haben kann. Das klingt alles so naiv was da kommt (Tenor: "die bösen Firmen sind schuld, ich werde nur abgezockt"), dabei wäre die ganze Problematik wahrscheinlich ganz einfach zu lösen, bzw. wäre gar nicht entstanden, wenn man wüsste, welche Zähler man hat und wer was warum vom Konto abbucht.


    Wenn ich so gar nicht weiß, was Lichtblick macht, schaue ich doch nicht monatelang zu, wie die Geld von meinem Konto abbuchen. Es geht mir nicht in den Kopf, wie man sich da so gar nicht drum kümmern kann, nur um am Ende dann "Abzocke" zu schreien.

    Davon abgesehen bin ich mir ziemlich sicher, dass du von E.On über den (teilweisen) Wechsel zu Lichtblick informiert wurdest. Und sehr wahrscheinlich hast du auch ein Begrüßungsschreiben von Lichtblick bekommen.

    Spätestens da hättest du dir mal anschauen müssen, wie die genaue "Stromsituation" bei dir ist.