Generell sollte man bei Überlegungen zum Wechsel in die Private Krankenversicherung immer zwei bzw. drei Phasen im Blick haben:
- Die Zeit bis zur Rente / Pension mit normalem Einkommen: PKV ist besser und i.d.R. günstiger.
- Die Zeit mit Kindern: Je nach Kinderzahl kostet die PKV in diesem Zeitraum (20-25 Jahre von insgesamt z.B. 50-60 Jahren) etwas mehr - mit deutlich besseren Leistungen.
- Die Zeit als Rentner / Pensionär: Mit beitragspflichtigen Alterseinkünften in der Nähe der BBG (= GKV Höchstbeitrag) kostet die PKV i.d.R. auch als Rentner weniger als die GKV und leistet gerade dann deutlich mehr, wenn man es am meisten braucht.
In der Zeit bis zur Rente ist die PKV bei entsprechendem Einkommen (am besten: einem entsprechenden stabilen Einkommen) besser und für meistens günstiger. Man hat dabei allerdings einen gutverdienenden Angestellten im Blick (der kann sonst überhaupt nicht wechseln) oder einen gutverdienenden Selbständigen, nicht etwa einen Selbständigen, der gerade so über die Runden kommt und sinnvollerweise seinen Laden zuschließen und sich einen Angestelltenjob suchen sollte.
Ein Kind oder auch zwei bekommt man auch noch einigermaßen gestaut (bei besseren Leistungen), wenn die Ehefrau auch noch dazukommt, dürfte die PKV teurer sein als die GKV, das gilt es zu kalkulieren.
Beitragspflichtige Alterseinkünfte in Höhe von 5500 €/m muß man erstmal haben. Die hat auch ein wohlbesoldeter Pensionär so einfach nicht - aber der versichert sich im Ruhestand ja ohnehin nur zu 30%.
Gerade das ist es ja: Ein langjährig in der GKV-Versicherter zahlt nur von seinen offiziellen Renten Beitrag, und die sind selbst mit Betriebsrente halt meist geringer als das Erwerbseinkommen.
Je jünger man in die PKV wechselt, desto gesünder, günstiger, sinnvoller, sicherer ist man unterwegs. Es werden mehr Alterungsrückstellungen gebildet und man kann die Ersparnis vs. GKV über lange Zeit sinnvoll anlegen, sei es in einem Beitragsentlastungstarif (mit Zuschuss Arbeitgeber und steuerlicher Absetzbarkeit) oder selbst gemanagt.
Mit einem Beitragsentlastungstarif (Arbeitgeberzuschuß ohne Wenn und Aber 50%) dürften die meisten besser dran sein als mit einer bAV, der der Arbeitgeber nur mit Zähneknirschen die gesetzlich vorgeschriebenen 15% dazuschießt).
Es gibt aber durchaus gar nicht so seltene Fälle, in denen ein Wechsel in die PKV auch noch in höherem Alter in Frage kommt bzw. sinnvoll ist.
Der älteste Kunde, den ich bislang privat krankenversichert habe, war ein 66 jähriger kerngesunder Rentner, ehemaliger Unternehmer, der bei Abschluss im Jahr 2016 den GKV Höchstbeitrag von 771,23 bezahlte. Als er sich mit diesem Wunsch an mich wandte, habe ich mich gegen die Beratung offen gesagt zunächst etwas "gewehrt" und wollte ihm die Idee ausreden. Als wir dann aber konkret rechneten, wurde immer deutlicher, dass ein Wechsel für ihn sinnvoll und lohnend war. Seine PKV (guter Tarif, keine Spitzenleistungen, 1.200 EUR Selbstbehalt) kostete ihn damals 633,09 EUR plus Pflegepflichtversicherung 87,78 EUR = insgesamt 720,87.
+ 100 €/m anteiliger Selbstbehalt. Den muß man schon dazurechnen. Ein neues Spekuliereisen wird selbst dieser kerngesunde Rentner gelegentlich mal brauchen.
Also: Etwas höherer Beitrag bei entscheidend besseren Leistungen.
Im Jahr 2025 bezahlt er nun mit 75 Jahren 844,84 EUR für die PKV plus 169,56 EUR für die Pflegepflichtversicherung = insgesamt 1.014,40 EUR. Das ist eine jährliche Beitragssteigerung in der PKV von 2,93% und in der Pflegepflichtversicherung von 6,81% bzw. insgesamt 3,47%. Die GKV würde ihn 1.174,16 EUR kosten und ist seit 2016 jährlich 4,29% teurer geworden.
Also immer noch praktisch der gleiche Preis. Immerhin: Die PKV hat die GKV nicht überholt.
So viel zum verbreiteten Mythos, dass PKV-Beiträge im Alter dramatisch ansteigen, besonders wenn man später wechselt!Zusätzlich kassiert dieser weiterhin kerngesunde Rentner jedes Jahr eine kräftige Beitragsrückerstattung (alle Vorsorgeuntersuchungen werden trotzdem bezahlt). Diese betrug 2024 2.082,45 EUR.
... also etwa 2 1/2 Monatsbeiträge, die er allerdings versteuern muß.
Mit einer langjährigen Leistungsfreiheit kann man in diesem Alter allerdings nicht rechnen.
Meine Versicherung behauptet, daß sie Vorsorgeleistungen bezahlen würde, läßt man sie dann durchführen, steht das Doppelte dessen auf der Rechnung. Es wäre rechnerisch (nämlich steuerlich) erfreulich, wenn man die Leistungen, die man im Rahmen eines Selbstbehaltes leistet, zur Gegenrechnung auf die Beitragsrückerstattung einreichen könnte. Meine Versicherung zumindest macht das nicht. Ich habe mal angefragt und hatte den Eindruck, daß der Mensch, der mir schriftlich antwortete, überhaupt nicht verstanden hatte, was ich meinte.
Da sind die Kollegen hier im Forum sicher aus anderem Holz (und Sie ohnehin).
Wird er "kränker", muss man bei der PKV fairerweise monatlich 100 EUR für den Selbstbehalt addieren. Andererseits müsste man bei der GKV auch Eigenanteile, Zuzahlungen und Zusatzversicherungen zum Ausgleich diverser Leistungsdefizite berücksichtigen.Der eklatante Strickfehler bei Klotz ist, dass sich scheinbar niemand über die Situation als Rentner Gedanken gemacht hat. Mit 50 weiß man doch schon ziemlich gut, mit welchen Einkünften man ab Rente rechnen oder auch - wie in diesem Fall - nicht rechnen kann.
Das wird es sein.