Nichtvermögender Rentner in der PKV

  • Ich bin aktuell in der pKV versichert, habe seit den Lockdowns mit dem Krankheitssystem in Deutschland abgeschlossen und will die Beitragserhöhung als Anlass für eine Sonderkündigung zum Jahresende nutzen, um die Versicherung so zu gestalten, dass ich nur das Minimum an Beiträgen an die Versicherung verliere.

    Was auch immer es heißt "nur das Minimum an Beiträgen an die Versicherung zu verlieren".


    Deine geplante Sonderkündigung kommt mir mehr und mehr als eine fixe Idee vor. Hast Du denn schon eine Vorstellung, wie es hinterher weitergehen soll bezüglich Krankenversicherung? Irgendeine Krankenversicherung wirst Du ja dann haben müssen.

    Ich bin 29, selbstständig und aktuell im günstigsten Tarif der Hanse Merkur mit KVS3 und PVN mit maximaler Selbstbeteiligung.


    Ich dachte vielleicht an den Notlagentarif.


    Hätten ihr noch Hinweise oder Erfahrungswerte, die für mich nützlich wären? Danke!

    Meine Kristallkugel ist heute etwas trübe. Von Dir weiß ich bisher nicht mehr, als daß Du auf Biegen und Brechen Deine PKV kündigen möchtest, weil der Beitrag um 20 €/m steigt, daß die Auswanderung nach Dubai als Privatperson läuft, daß Du 29 bist und selbständig und aktuell im günstigsten Tarif der Hanse Merkur mit KVS3 und PVN mit maximaler Selbstbeteiligung versichert bist. Das ist etwas wenig Info für einen qualifizierten Rat.


    Einen Notlagentarif muß eigentlich jede PKV-Gesellschaft anbieten - allerdings nur für Kunden, die wirklich in einer Notlage sind. Davon abgesehen bleibst Du damit im System PKV, das Du ja unbedingt verlassen willst.


    Ich habe den Eindruck, daß Du selbst keine konkreten Vorstellungen hast (außer daß Du einen billigeren Tarif haben willst). Solche sollte man aber haben, wenn man einen finanziell so weitreichenden Schritt plant.

  • Vorschlag: Könnte man diesen Thread jetzt mal in Frieden ruhen lassen und für neue Themen im Interesse der Übersichtlichkeit einen neuen Thread eröffnen?

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  • Den neuen Thread gibt's ja schon längst... Warum jetzt auf diesen ausgewichen wird, weiß ich nicht.

  • Den neuen Thread gibt's ja schon längst... Warum jetzt auf diesen ausgewichen wird, weiß ich nicht.

    Da sollten mal die Modys ordnend eingreifen. Sonst klotzt sich der Thread immer weiter.,

  • Vielleicht ist der HUK E 1500 günstiger? Minimalleistungen meist unter Kassenniveau.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

  • In einem Fall hat der Betroffene seinen Basistarif nicht erwähnt und bei Terminvergabe stolz auf seine private Krankenversicherung verwiesen. Die anschließende Rechnung des Arztes bzgl. der nicht übernommenen Kosten kam prompt. War aber dann sehr heilsam, dieses bei den nächsten Terminen tunlichst zu erwähnen.

    Das bedeutet, die Menschen, die in einen Standard- oder Basistarif wechseln sind verpflichtet, dem Arzt ihren (neuen) Tarif vorab zu nennen? Ruft der behandelnde Arzt denn stets die angegebene PKV an bevor er die Rechnung stellt und fragt nach dem Tarif? Ist das so??

  • Das bedeutet, die Menschen, die in einen Standard- oder Basistarif wechseln sind verpflichtet, dem Arzt ihren (neuen) Tarif vorab zu nennen?

    Nein, dazu sind sie nicht verpflichtet. Wenn sie es aber nicht tun, liegt es auf der Hand, dass der Arzt dann die übrlichen Steigerungssätze (2,3fach, mit Begründung 3,5fach) aufschreibt und auch verlangen kann.

    Ruft der behandelnde Arzt denn stets die angegebene PKV an bevor er die Rechnung stellt und fragt nach dem Tarif? Ist das so??

    Nein, das ist nicht so. Jedenfalls nicht, dass ich wüsste. Warum auch? (siehe oben)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • In einem Fall hat der Betroffene seinen Basistarif nicht erwähnt und bei Terminvergabe stolz auf seine private Krankenversicherung verwiesen. Die anschließende Rechnung des Arztes bzgl. der nicht übernommenen Kosten kam prompt. War aber dann sehr heilsam, dieses bei den nächsten Terminen tunlichst zu erwähnen.

    Das bedeutet, die Menschen, die in einen Standard- oder Basistarif wechseln sind verpflichtet, dem Arzt ihren (neuen) Tarif vorab zu nennen? Ruft der behandelnde Arzt denn stets die angegebene PKV an bevor er die Rechnung stellt und fragt nach dem Tarif?

    Wer im Basistarif versichert ist, unterliegt verschiedenen Einschränkungen. Eine davon ist, daß er sich dem Kassenarzt (!) gegenüber als Basisversicherter outen muß. Tut er das nicht, behauptet er einfach nur, daß er privat versichert sei, bekommt er vermutlich eine Rechnung nach der üblichen Gebührenordnung. Die Vergütungen, die der Arzt für einen im Basistarif Versicherten bekommt, sind etwa halb so hoch wie die für einen normalen Privatversicherten.


    Die verlinkte Quelle behauptet, auch ein im Standardtarif Versicherte müsse sich als solcher outen. Meiner Kenntnis nach muß er es nicht, aber es ist ratsam, das zu tun. Der eine Arzt wird ihn dann zu reduzierten Tarifen behandeln, der andere halt nicht.


    Ein im Basistarif Versicherter kann sich nur von einem Kassenarzt behandeln lassen (Ich finde das unsystematisch, aber das ist so geregelt), im Standardtarif kann man auch zum Privatarzt gehen.


    Der Arzt stellt seine Rechnung nach seinen Informationen und ruft nicht etwa bei der Krankenkasse des Patienten an. Prinzipiell wird (anders als bei einem GKV-Patienten) der Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und dem Patienten geschlossen. Bezahlt der Patient die Rechnung nicht (und einigen sich Arzt und Patient nicht), wird der Arzt eine unbezahlte Rechnung vermutlich nur mit gebremstem Schaum verfolgen.


    Ein Arzt in meiner Bekanntschaft hat mir mal erzählt, er mahne Rechnungsbeträge bis zu 500 € nur an, schreibe die Forderung aber ab, wenn der Patient nach der 2. Mahnung immer noch nicht zahlt, weil er in der Zeit, die er ohne Entgelt in die gerichtliche Eintreibung steckt, lieber mit anderen Patienten Geld verdient. Aber ein Patient (oder auch Kunde!), der im Streit eine Rechnung nicht (vollständig) bezahlt, bekommt bei diesem Arzt voraussichtlich keinen Termin mehr und kann sich auch sparen, den betreffenden Handwerker zu beauftragen.


    Das macht mal als Patient im eigenen Interesse sinnvollerweise nicht beliebig oft.

  • Nicht zu vergessen die vielen Ärztys, die Abrechenstellen mit der Erstellung (und Optimierung…) der Rechnungen beauftragen. Hier ist die Forderung dann auch an die Abrechenstelle abgetreten.

    Solche (privatärztliche) Abrechnungsstellen beauftragen inzwischen die meisten Ärzte und auch Zahnärzte, wenn es um Privatversicherte und andere Selbstzahler geht. Ausnahmen bestätigen diese Regel.


    Und ja, auch schon länger nicht mehr gehört, dass sie die Patienten gezielt übers Ohr hauen.


    Gab aber bereits um die Jahrtausendwende einen spektakulären Fall, bei dem der Geschäftsführer eine Zeitlang gesiebte Luft atmen musste. Das hat offenbar nachhaltig gewirkt. 8)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Altersvorsorge ist dann aktraktiv wenn es nicht mit Lebensversicherungen angegangen wird,

    Aus meiner letzteren Erfahrung her gebe ich dir vollkommen recht. An Lebensversicherungen

    würde ich heute keinen Cent mehr hängen, nach der Pleite, die ich da erlebt habe. Die hatte

    sich in den letzten Jahre vor der Auszahlung fast nur noch im Cent-Bereich entwickelt. Bei der Auszahlung habe ich ein langes Gesicht bekommen (Bei meinem Gesicht könnte man das so

    schon meinen). Aber im Ernst, es war enttäuschend. Wenn da nicht immer beim Verkauf

    die Schönrederei der Vertreter wäre! Aber auch hier gilt der alte Spruch: "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe" Na klar,warum denn net.

    Hans Klotz

  • Hätten ihr noch Hinweise oder Erfahrungswerte, die für mich nützlich wären? Danke!

    Hallo ne47luc,

    spät, aber trotzdem möchte ich dir gerne auf deine Frage antworten:


    Ich war ja etwa in der gleichen Situation wie du, nur halt, dass ich schon 50 war. Deshalb hatte ich wesentlich schlechtere Karten (hinsichtlich Altersversorgung) für einen Wechsel der Krankenversicherung. Du bist noch jung und hast noch alles in der Hand.


    Du interessierst dich für den Notlagentarif in deiner PKV. Das wird nix, weil du nicht so einfach in den Notlagentarif kommst, es sei denn, du wärst 2 volle Monatsbeiträge im Rückstand. Dann mahnen die dich und setzen dir eine Zahlungsfrist. Wenn du dann nicht zahltst, warum auch immer?!, dann wird dein Vertrag automatisch auf den Notlagentarif umgestellt. Bedenke aber, im Notlagentarif hast du, wie es der Begriff "Not" schon sagt, nur noch die unterste medizinische Versorgung, die "Holzklasse". Deine angesparten Rücklagen

    ruhen während der Notlagentarifzeit, bleiben dir aber für einen Wechsel in einen "normalen

    Tarif" später, erhalten. Dieser Wechsel ist Bestandteil des Notlagentarifs, du bist also immer nur vorrübergehend im Notlagentarif. Er ist kein Dauertarif!


    Und vor allem, Vorsicht bei den Ärzten!, denn dein Versicherungsstatus ist nach wie vor "Privat versichert". Das kann in den Praxen zu Missverständnissen bei der Rechnungserstellung führen. Das böse Erwachen folgt auf dem Fuss, wenn dir die hohe Rechnung ins Haus flattert.


    Diesem Disaster kannst du nur entgehen, wenn du den Nachweis "Notlagentarif" (den

    muss dir deine Gesellschaft ausstellen) vor der Behandlung! den Arztpraxen vorlegst.

    Selbst dann kann der Arzt deine Behandlung ablehnen. Jawohl, der muss dich mit

    deinem "Armentarif" nicht behandeln (warum muss er das eigentlich nicht?, ist er doch noch der Halbgott in Weiss?). Es sei denn, du trägst den Kopf unterm Arm und

    sogar bluten tut`s. Ich würde einem ablehnenden Arzt ins Gesicht sagen: "Herr Doktor,

    jetzt stellen Sie sich doch nicht so an, Sie kriegen doch auch im Notlagentarif Ihr Geld,

    halt ein bisschen weniger wie sonst. Dafür müssen Sie ja auch weniger machen bei mir".


    Jetzt gibt`s zwei Möglichkeiten: Entweder erinnert sich der Arzt an seine Berufsethik, stets kranken Menschen zu helfen und dabei finanzielle Interessen erstmal hinten anzustellen oder er zeigt dir die Tür. Bums aus. Dann kannst du dir einen anderen suchen. Das kann

    dir übrigens nicht nur im Notlagentarif passieren, auch in anderen Tarifen der PKV, wenn dem deine Nase nicht passt. Hier kommen wir zum gravierendsten Unterschied PKV vs. GVK.

    In der Dreierbeziehung "Arzt,Patient,PKV bist nur du der Vertragspartner deines Arztes, nicht deine Gesellschaft, während bei der GKV der Arzt Vertragspartner der Kasse sein muss, und du Versicherter der Kasse. Sorry, das weisst du ja sicher.

    Ich denke der "Notlagentarif" ist damit aus der Diskussion.


    Aber ich habe noch was für dich und das nennt sich Basistarif, der liegt so etwa beim früheren Standarttarif. Ich sage früher, weil der nur noch PKV-Versicherten, die vor 2009

    zur Gesellschaft gekommen sind, und mindestens 55 Jahre sind (also mehr ein Rentnertarif), offen steht. Der fällt für dich auch weg. Ich habe ihn der Vollständigkeit halber erwähnt.


    Bleiben wir noch beim Basistarif. Der Basistarif orientiert sich in Beitrag und Leistung an der GKV.

    Lass dir von deiner Versicherung alle Tarife vorlegen, in die du wechseln kannst, auch die,

    die sie noch in der Schublade liegen haben. Nehme dir das Paket mal an einem ruhigen

    Wochenende vor und schaue genau rein. Das ist kein Hexenwerk. Und auch ins Kleingedruckte. Da muss man sich ein bisschen reinlesen, um genau die Formulierungen zu verstehen. Keine Angst, ich hab`s auch geschafft. Und vor allem, dann brauchst du keinen Vertreter, der dir was aufschwätzen will. Die meisten Leute sagen immer, wer liest denn schon das "Kleingedruckte". Ich sage dazu nur eins: " Vorsicht Stolperfallen!"

    So, jetzt komme ich mal zum Ende, sonst kriege ich hier im meinem Thread wieder

    ordentliche Prügel.

    Tschüss

    Hans Klotz

  • Die verlinkte Quelle behauptet, auch ein im Standardtarif Versicherte müsse sich als solcher outen. Meiner Kenntnis nach muß er es nicht, aber es ist ratsam, das zu tun. Der eine Arzt wird ihn dann zu reduzierten Tarifen behandeln, der andere halt nicht.

    Du hast recht, es ist auf jeden Fall ratsam, sich im Standardtarif zu outen. Wenn ich euch mal aus 8 Jahren Standarttarif sage, dass ich aufgehört habe zu zählen, wieviel falsche Rechnungen ich von Ärzten bzw, deren Abrechnungsstellen bekommen habe.


    Zähneknirschend, ob dieser blöden Arbeit, bleibt dir nichts anderes übrig, die Rechnung beim Arzt oder seiner Abrechnungsstelle zu reklamieren, wenn die Rechnung auf Faktor 2,3 statt 1,8 lautet. Und wundersam kommen dann jedes mal korrigierte Rechnungen. Die kann ich dann ruhigen Gewissens meiner PKV schicken und bekomme mein Geld. Ich habe einmal den Fehler gemacht und habe eine Arztrechnung im Vertrauen auf Korrektheit erst bezahlt, dann der Versicherung eingeschickt. Prompt war an der Rechnung was faul. Eine Position hätte der Arzt lt. GOÄ nicht in Verbindung mit einer anderen Pos.der GOA berechnen dürfen. Das wurde mir nicht erstattet. So, jetzt konnte ich beim Arzt meinem Geld nachlaufen. Beim

    nachfragen in der Praxis bekam ich gesagt: Herr Klotz, meinen Sie, wir hätten hier nichts anderes zu tun, als Bürokratie zu wälzen, schauen Sie doch mal, was bei uns los ist. Nach einem halben Jahr hatte ich mein Geld bekommen. Dieser Arzt sieht mich nicht mehr. Mit

    dem könnte ich auch nicht mehr. Das sind die Freuden der PKV in der Praxis. Diese Fallstricke sind hier meines Wissens noch gar nicht besprochen worden. Korrigiert mich, wenn ich was falsches sage.

    Ach, was freue ich mich in der PKV!!

    Hans Klotz

  • So, jetzt komme ich mal zum Ende, sonst kriege ich hier im meinem Thread wieder

    ordentliche Prügel.

    Keine Sorge, Hans. Die befürchteten Prügel kriegst Du nicht. Jedenfalls nicht von mir, wo Du doch inzwischen Deinen Texten ordentliche Absatzoasen gönnst, von gelegentlichen Rückfällen mal abgesehen.


    Einen trüben Aspekt kann ich Dir leider nicht ersparen: Mit Deinem Appell an ne47luc wirfst Du Deine sprichwörtlichen Perlen doch vor ein - in dieser speziellen, von ihm selbst herbeigeschriebenen Hinsicht, wohlgemerkt! - Borstenviech allererreinsten Wassers.


    Ob der sich das zu Herzen nehmen wird?


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Du hast recht, es ist auf jeden Fall ratsam, sich im Standardtarif zu outen. Wenn ich euch mal aus 8 Jahren Standardtarif sage, dass ich aufgehört habe zu zählen, wieviel falsche Rechnungen ich von Ärzten bzw, deren Abrechnungsstellen bekommen habe.


    Zähneknirschend, ob dieser blöden Arbeit, bleibt dir nichts anderes übrig, die Rechnung beim Arzt oder seiner Abrechnungsstelle zu reklamieren, wenn die Rechnung auf Faktor 2,3 statt 1,8 lautet.

    ... wodurch die Rechnung wohlgemerkt nicht "falsch" ist. Der Arzt darf durchaus Faktor 2,3 abrechnen (mit Begründung auch mehr). Es ist eine Güterabwägung, ob er einen Patienten annimmt, bei dem er nur Faktor 1,8 abrechnen soll (nicht: muß).


    Rechnerisch ist es ein zusätzlicher Selbstbehalt, wenn der Arzt den 2,3fachen Satz verlangt, Du aber nur den 1,8fachen Satz versichert hast. Da bleiben halt etwa 22% der Rechnung an Deinem Geldbeutel hängen, der in Deinem speziellen Fall nicht so besonders gut gefüllt ist.


    Ich hatte einen wohlbetuchten Bekannten, der ganz bewußt in der GKV geblieben ist, aber Wert darauf legte, als Privatpatient behandelt zu werden. Der hat als solcher eine ganz normale Rechnung bekommen und bezahlt, die er dann bei seiner GKV eingereicht hat. Diese hat ihm etwa das erstattet, was sie als GKV für die Behandlung bezahlt hätte. Der Rest war für ihn Selbstbehalt. Wenn keine derbe chronische Krankheit besteht, kann man das durchaus machen. Die ambulante Versorgung ist so teuer nicht. Der Großteil der Kosten hängt am Krankenhaus.

    Und wundersam kommen dann jedes mal korrigierte Rechnungen. Die kann ich dann ruhigen Gewissens meiner PKV schicken und bekomme mein Geld. Ich habe einmal den Fehler gemacht und habe eine Arztrechnung im Vertrauen auf Korrektheit erst bezahlt, dann der Versicherung eingeschickt. Prompt war an der Rechnung was faul. Eine Position hätte der Arzt lt. GOÄ nicht in Verbindung mit einer anderen Pos. der GOÄ berechnen dürfen. Das wurde mir nicht erstattet. So, jetzt konnte ich beim Arzt meinem Geld nachlaufen. Beim Nachfragen in der Praxis bekam ich gesagt: Herr Klotz, meinen Sie, wir hätten hier nichts anderes zu tun, als Bürokratie zu wälzen, schauen Sie doch mal, was bei uns los ist. Nach einem halben Jahr hatte ich mein Geld bekommen. Dieser Arzt sieht mich nicht mehr.

    Es könnte durchaus sein, daß Du nach einer solchen Aktion in der Praxis überhaupt keinen Termin mehr bekämest.

    Das sind die Freuden der PKV in der Praxis. Diese Fallstricke sind hier meines Wissens noch gar nicht besprochen worden. Korrigiert mich, wenn ich was Falsches sage.

    Ach, was freue ich mich in der PKV!

    Das sind die Tücken des Standardtarifs und auch die Tücken des Hans Klotz.


    Du siehst Dich irrig in einer Position der Stärke. In dieser Position bist Du aber nicht.

  • Du siehst Dich irrig in einer Position der Stärke. In dieser Position bist Du aber nicht.

    Hallo Achim Weiss,

    danke für deinen Beitrag, in dem wir ja in weiten Teilen übereinstimmen. Aber deinen Schlusssatz kann ich dann doch nicht so stehen lassen. Ich brauche den Arzt dringend zum

    gesundwerden. Und er braucht mich als Patient bzw. Kunden für sein tägliches Brot. Da stehen wir erstmal wertfrei gegenüber.


    Richtig ist, dass ich ihm gegenüber das kranke, schwache, kleine Würstchen bin, der um Hilfe bittet. Vergessen wird dabei aber, dass uns beide auch eine knallharte Geschäftsverbindung zusammengeführt hat, weil ich den Status "Privat" habe. Ums mal so auszudrücken, er ist rechtlich nichts anderes als ein Mann, der eine Dienstleistung erbringt (Medizinischer Behandlungsvertrag), genau wie der Taxifahrer, der seinen Fahrgast von A nach B fährt. (Beförderungsvertrag). Beide haben sich an die Vertragsbedingungen zu halten. Berechnet mir der Arzt trotzdem 2,3 statt 1,8 kriegt er vielleicht ein Problem, wenn er sich nicht an die Vereinbarungen hält, der Taxifahrer natürlich auch, wenn er dem Fahrgast mehr abknöpfen will, als auf der Uhr steht.


    Man kann das nicht oft genug sagen: Arzt und Patient müssen sich vor der Behandlung handelseinig werden. Die PKV-Kasse hat damit überhaupt nichts zu tun.

    Allerdings ist die PKV jedoch wiederum Vertragspartner des Versicherten.

    Der Versicherte muss zusehen, dass er gemäss seinem Vertrag mit der PKV seine Erstattungen bekommt, evtl. nur den Teil der Rechnung, der versichert ist, Nix anderes als bei der Kfz.-Versicherung.


    Wie gut geht`s da doch meiner Frau in ihrer GKV-Kasse. Sie gibt alle viertel Jahr ihr Kärtchen

    ab und ist alle Sorgen los. Sie hat mich schon mal gefragt: "Was hast du denn da für eine komische Krankenkasse?". Ich glaube, das Zweiersystem wird über kurz oder lang zum Auslaufmodell und die Füsse strecken.


    Wenn die PKV-Versicherungen nicht mehr "haushoch" daran verdienen würden, (wir müssen unbedingt noch mehr erhöhen!) hätten sie den Geschäftszweig "Krankenversicherung" schon längst aufgegeben.


    Natürlich kriege ich jetzt wieder eine auf die Rübe: "Wie kannst du einen Arzt mit einem Taxifahrer vergleichen?" Gegenfrage: Gehören Ärzte evtl, einer elitären Gruppe an, die ich nicht kenne?

    Grüsse vom

    Hans Klotz