Mietdepot

  • Hallo in die Runde,

    Hat jemand Erfahrung bezüglich Mietdepot?

    Ich möchte mein normales Kautions-„Sparbuch“ ( ;( ) gerne in ein Mietdepot ändern und benötige Infos bei welcher Bank ich das machen kann. Ich würde das Geld dann gerne in einen ETF einzahlen. Meine im Jahr 2012 eingezahlten 2500€ möchte ich nicht weiter schrumpfen sehen.

    Hat jemand Erfahrung?

    Danke im Voraus!

    Monika

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn ich der Vermieter wäre, würde ich dieses Angebot ablehnen.
    Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber ich würde ausschließlich als Sicherheit "Bargeld" in Form einer Anlage auf einem schnell "verfügbarem" Konto akzeptieren.

  • Hat jemand Erfahrung bezüglich Mietdepot?

    Ich habe mal eine Mietkaution bei der Bundesschuldenverwaltung angelegt (der Zinsen wegen). Als die Bundesschatzbriefe zur Verlängerung anstanden, hat der Vermieter Manschetten bekommen, sein Pfandrecht ausgeübt und die Kaution eigenmächtig auf ein Sparbuch angelegt. So what? Vermieter sind oftmals ängstliche Genossen. Sie fürchten immer, daß der Mieter die Wohnung unter den Arm klemmt und abhaut.


    Rechne das doch einfach so: Du hast 2500 € Kaution und bekommst auf einem Sparbuch keine Zinsen darauf. Hättest Du eine höherverzinsliche Anlage irgendwelcher Art, bekämest Du aktuell z.B. 3% Zinsen, also 75 € im Jahr oder 6,25 € im Monat. Würdest Du Deine aktuelle Wohnung auch dann mieten, wenn die Monatsmiete 6,25 € höher wäre? Wenn ja, schlag Dir den Gedanken mit dem "Mietdepot" aus dem Kopf.

  • Ich hatte auch mal eine Mietkaution bei der Bundesschuldenverwaltung angelegt - und damals die Tagesanleihe des Bundes anteilig verpfändet. Die war recht ordentlich verzinst und auch der Vermieter war damit sehr glücklich.


    Vielleicht findest Du ja ein gut verzinstes Tagesgeldkonto, das sich (anteilig) verpfänden lässt? Bei ETF dürfte kaum ein Vermieter das Kursrisiko tragen wollen.

  • Ich hatte auch mal eine Mietkaution bei der Bundesschuldenverwaltung angelegt - und damals die Tagesanleihe des Bundes anteilig verpfändet. Die war recht ordentlich verzinst und auch der Vermieter war damit sehr glücklich.


    Vielleicht findest Du ja ein gut verzinstes Tagesgeldkonto, das sich (anteilig) verpfänden lässt? Bei ETF dürfte kaum ein Vermieter das Kursrisiko tragen wollen.

    Ein Mietkautionskonto ist immer ein separates Konto.
    Es kann auf den Namen des Mieters angelegt werden, der die Einlage als Mietkaution für den Vermieter verpfändet.


    Es kann aber auch auf den Namen des Vermieters angelegt werden, allerdings muss es dann als "Treuhandkonto" angelegt werden, um es von dem Privatvermögen des Vermieters zu trennen.
    Dieses Konto würde somit im Falle eines Konkurses nicht in die "Konkursmasse" fallen.

  • Ein Mietkautionskonto ist immer ein separates Konto.
    Es kann auf den Namen des Mieters angelegt werden, der die Einlage als Mietkaution für den Vermieter verpfändet.

    In meinem Fall lag auf meinem Schuldbuchkonto eine sechsstellige Summe und es war ein Posten (Tagesanleihe) in Höhe von drei Monatsmieten an den Vermieter verpfändet.


    Die Schuldbuchverwaltung hatte über das verpfändete Papier eine Urkunde an den Vermieter ausgestellt. Nach Ablauf des Mietvertrags händigte mir der Vermieter das unterschriebene Freigabeformular aus, das ich an die Bank weiterleitete. Danach konnte ich auch über diesen Posten wieder frei verfügen.


    Es geht also auch auf demselben (Mieter-)Konto, wenn Bank und Vermieter mitspielen.

  • Wann war denn das? Keine Bank macht heutzutage noch so ein aufwändiges/arbeitsintensives Herumgehampel mit.

    2011-2016. Das war überhaupt nicht aufwändig,


    Aufwändig wäre die Eröffnung eines neuen Kontos gewesen. So haben wir nur zwei Vordrucke mit unseren Namen ausgefüllt und unterschrieben. Die Bank hat die Zinsen weiter an mich ausgezahlt und ich habe sie versteuert.


    P.S.: das Formular gibt es heute noch:
    https://www.deutsche-finanzage…ndfreigabe_einziehung.pdf

  • Naja, ist für den Vermieter schon etwas aufwändiger als ein Sparbuch. Da er es gesetzlich nicht machen muss, wird er vermutlich nicht darauf eingehen.


    Wie hätte man in deinem Fall denn eine Teilinanspruchnahme der Kaution handeln müssen? Kommt in der Praxis ja doch oft vor, dass nur ein Teilbetrag der Kaution zurückgezahlt wird.

  • Du trägst in dem Formular auf Seite 2 einfach die WKN sowie den Betrag ein (z.B. 123,43 EUR).


    10 Tage später ist das Geld auf Deinem Konto. Ganz ohne Sparbuch - online oder mit Briefmarke. Der Vermieter war so happy, kein Treuhandkonto eröffnen zu müssen, er ist mir fast um den Hals gefallen.

  • Der Vermieter darf m.E. über die Zinsen nicht verfügen. Wird er bei Mietrückständen oder NK Nachzahlungen zum Mietende aber vermutlich trotzdem einfach machen.

    Hier der Text aus einer Kautionsvereinbarung eines Kreditinstitutes:


    Zur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des "Vermieters" aus dem Mietvertrag vom XX.XX.XXXX wird das derzeitige und künftige Guthaben auf dem Konto, höchstens aber € X.XXX.XX verpfändet.
    Das Pfandrecht erstreckt sich auf Zinsen und Zinseszinsen ohne Anrechnung auf den Höchstbetrag.

    Verlangt der Vermieter die Auszahlung, wird das Kreditinstitut den Verpfänder (Mieter) davon unterrichten.

    ....


    Der Vermieter kann erst nach einer bestimmten Frist (hier: 6 Wochen) über das Guthaben verfügen, der Mieter hat in dieser Zeit ein Widerspruchsrecht und kann so seine eigenen Rechte gegenüber dem Vermieter geltend machen.


    Also so ganz einfach ist es für den Vermieter nicht, an das Geld zu kommen....

  • Der Vermieter darf m.E. über die Zinsen nicht verfügen. Wird er bei Mietrückständen oder NK Nachzahlungen zum Mietende aber vermutlich trotzdem einfach machen.

    Ein Blick ins Gesetzbuch sorgt für Klarheit, im vorliegenden Fall §551(3) BGB:

    Die Erträge stehen dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit.


    Der Vermieter muß die Erträge also bei der Mietsicherheit lassen, die von seinem Vermögen getrennt angelegt sein muß. Am Ende des Mietverhältnisses muß er sie mit der Kaution zurückzahlen, es sei denn, es gibt einen Grund, die Mietkaution einzubehalten.


    Ich halte das Gewese um die Mietkaution insgesamt für lächerlich. Ein Mietnomade kann entscheidend mehr Schaden anrichten als drei Monatsmieten. Die BGB-Bestimmung zur Ratenzahlung spielt in der Wirklichkeit keine Rolle. Wer bei Mietvertragsunterzeichnung die Mietkaution nicht auf den Tisch legt, bekommt die Wohnung einfach nicht, es gibt aktuell ja genügend Bewerber. Davon abgesehen: Die Miete mag 30% des Monatseinkommens betragen, vielleicht auch mehr. Wenn ein Mieter bei Abschluß des Mietvertrags das Geld nicht auf der Seite hat, woher will er denn einen solchen Betrag in den drei Folgemonaten nehmen? Das hat selbst ein braver Sparer nicht, der regelmäßig 20% seines Gehaltes spart.

  • Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: nach dem Gesetz hat der Vermieter ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist getrennt von seinem Vermögen anzulegen.


    Wenn man stattdessen eine Verpfändung (oder Bürgschaft) anbieten kann, auf die der Vermieter ohne Kündigungsfrist unbürokratisch und werktäglich zugreifen kann (in meinem Fall bis 2016 war das die Tagesanleihe des Bundes auf meinem Schuldbuchkonto), dürfte er im Zweifel sogar dankbar sein.