Aktien Verrechnungstöpfe Gewinne und Verluste

  • Hallo zusammen,

    ich habe wegen Kauf einer Immobilie einen Teil meines Depots verkauft. Hier Einzelaktien, die bis zum Verkauf deutlich Gewinn gemacht haben. Auf die Gewinne zahle ich ja Steuern. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es jetzt ja die Möglichkeit die Gewinne (aus Aktien) mit Verlusten (aus Aktien) zu verrechnen und damit weniger Steuern zu bezahlen. Frage: wie funktioniert das genau? Den Verkauf (mit Gewinn) habe ich vor paar Wochen getätigt. Kann ich jetzt noch die Aktien mit deutlichen Kursverlust noch verkaufen um diese o.g. Verrechnung "durchzuführen"? Macht das der Broker (in dem Fall Trade Republic) automatisch oder muss ich das bei der hier genannten Reihenfolge bei der Steuererklärung machen?

    Beispiel: Aktien verkauft und dadurch 10.000 € Kursgewinn gemacht. Die 10.000 Kursgewinn (Freistellungsauftrag mal außen vor gelassen) müssen somit versteuert werden. Im Nachgang werden weitere Aktien verkauft, wo ich aber 6.000 Kursverlust gemacht habe. Ist es korrekt, dass ich dann insgesamt nur 4.000 Gewinn versteuern muss? Wie würde es aussehen, wenn ich Aktien verkaufe, wo ich 10.000 Kursverlust gemacht habe - dann müsste ich gar keine Steuern zahlen, oder?

    Ich hoffe mein Anliegen kommt verständlich rüber, sonst bitte nachfragen.

    Vielen Dank schonmal im Voraus! :thumbup:

  • Vielen Dank für deine Antwort.

    Und wie sieht das generelle Prozedere, wie oben gefragt, aus? Im Broker oder nur per Steuererklärung umsetzbar? Geht ersteres auch, wenn zuerst die Gewinne und dann die Verluste realisiert werden?

    Prinzipiell stimme ich dir natürlich zu, bezüglich Steuern zahlen und keine Verluste machen. Allerdings sind diese Fälle sehr risikoreiche Aktien gewesen, die teils mit >90% im Minus stehen. Alles spekulativ, aber ich sehe hier kein Erholungspotential bzw. ein besseres Investment das Geld in einen ETF/andere Aktie zu stecken. Deswegen die o.g. Formulierung. Es geht hier auch nicht um eine Anlageberatung, sondern lediglich um Erklärungen/Hintergrundinfos zu o.g. Fragen. Nichtsdestotrotz, schätze ich deine persönliche Einschätzung zur Thematik.

    Ggf. kann mir noch jemand zu den offenen Fragen helfen :)

  • Beispiel: Aktien verkauft und dadurch 10.000 € Kursgewinn gemacht. Die 10.000 Kursgewinn (Freistellungsauftrag mal außen vor gelassen) müssen somit versteuert werden. Im Nachgang werden weitere Aktien verkauft, wo ich aber 6.000 Kursverlust gemacht habe. Ist es korrekt, dass ich dann insgesamt nur 4.000 Gewinn versteuern muss? Wie würde es aussehen, wenn ich Aktien verkaufe, wo ich 10.000 Kursverlust gemacht habe - dann müsste ich gar keine Steuern zahlen, oder?

    Wenn du das alles im gleichen Kalenderjahr beim gleichen Broker machst, dann ist das so.

    Die (nachträglichen) Verluste werden bei dem Broker mit den vorangegangenen Gewinnen verrechnet und du bekommst beim Verkauf der Verlustaktien eine entsprechende Steuergutschrift ("Steuerausgleichsrechnung" lautet der Begriff) auf dein Konto.

    Verkaufst du erst im kommenden Jahr, dann kann allerdings ein Verlust nicht mehr mit dem Gewinn aus diesem Kalenderjahr verrechnet werden.

    Sind die Verluste dann höher als die Gewinne, dann wird der überschüssige Verlust auf das kommende Kalenderjahr vorgetragen und verwendet, wenn du in den kommenden Jahren wiederum Aktien mit einem Kursgewinn verkaufst.

  • Hallo,

    habe den Thread eben erst entdeckt. Da Tante Google keine klare Antwort liefert ergänzend folgende Detailfrage: Kann ich ALTverluste (Aktie, vor 2009 erworben) mit NEUgewinnen (Aktie, 2016 erworben) verrechnen, wenn ich beides im selben Kalenderjahr verkaufe?

    Ich denke nicht, da für die Altverluste noch die alte Rechtsprechung gilt und ich somit im Fall von Gewinnen keine Abgeltungssteuer zahlen müsste, aber im Gegenzug eben auch keine Verlustverrechnung machen kann. Stimmt das?

    Danke Euch

  • habe den Thread eben erst entdeckt. Da Tante Google keine klare Antwort liefert ergänzend folgende Detailfrage: Kann ich ALTverluste (Aktie, vor 2009 erworben) mit NEUgewinnen (Aktie, 2016 erworben) verrechnen, wenn ich beides im selben Kalenderjahr verkaufe?

    Nein.

    Wenn Du eine Aktie vor 2009 erworben hast, spielt der Verkaufserlös nach Ablauf der 12monatigen Spekulationsfrist keine Rolle mehr. Wenn Du einen Gewinn verbuchst, ist dieser steuerfrei, wenn Du einen Verlust verbuchst, kannst Du den Verlust nicht mehr anrechnen.

  • Beispiel aus der Realität:

    Sparerfreibetrag ist durch Dividendeneingänge im Juni längst ausgeschöpft.

    Am 11.11 meine Fortis Inc Aktien verkauft auf die 266,78 Euro Steuern fällig wurden. Laut Abrechnung ist der Steuertopf für Aktiengewinne nun 245,06 Euro

    Am 12.11 verkaufe ich 13 Hamborner Reit Aktien mit einem Verlust von 38,51 Euro. Der Aktienverlusttopf ist 38,51 Euro

    Am selben Tag kommt eine Nachricht mit Steuerausgleichsrechnung und erstattet werden "breits gezahlter Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 11,60 Euro. (Quellensteuertopf vorher 10,43 Euro, nacher 0 Euro

  • Beispiel aus der Realität:

    Sparerfreibetrag ist durch Dividendeneingänge im Juni längst ausgeschöpft.

    Am 11.11. meine Fortis Inc Aktien verkauft auf die 266,78 Euro Steuern fällig wurden. Laut Abrechnung ist der Steuertopf für Aktiengewinne nun 245,06 Euro

    Am 12.11. verkaufe ich 13 Hamborner Reit Aktien mit einem Verlust von 38,51 Euro. Der Aktienverlusttopf ist 38,51 Euro

    Am selben Tag kommt eine Nachricht mit Steuerausgleichsrechnung. Erstattet werden "bereits gezahlte Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag" [in Höhe von] 11,60 Euro. Quellensteuertopf vorher 10,43 Euro, nachher 0 Euro.

    Diese Kalkulation läßt sich ohne weitere Unterlagen nicht nachvollziehen.

    Einen "Steuertopf für Aktiengewinne" gibt es nicht.

  • Diese Kalkulation läßt sich ohne weitere Unterlagen nicht nachvollziehen.

    Einen "Steuertopf für Aktiengewinne" gibt es nicht.

    Nennt sich in der Überschrift "Merkposten / Steuerstöpfe" Kapitalertragsteuer Aktiengewinne vorher 0,00 Euro, Erhöhung/Reduktion 245,06 Euro nacher 245,06 Euro

    Wie dem auch sei, ist ohnehin alles wahnsinnig unübersichtlich und eine Frechheit das versteuertes Einkommen über die Arbeit, investiert darüber auch wieder zigfach weiter besteuert wird.

  • Wie dem auch sei, ist ohnehin alles wahnsinnig unübersichtlich ...

    Eben drum läßt sich Deine Darstellung ja auch nicht nachvollziehen. Wenn Du eine genauere Erklärung wünschst, müßtest Du die Blätter scannen, anonymisieren und hochladen. Wenn man die Zahlen hat, kann man mehr dazu sagen.

  • Wie würdet ihr es denn in folgendem Fall machen: Dieses Jahr eine Aktie mit Verlust verkauft. Diese mit einem Gewinn einer anderen Aktie durch deren Verkauf ausgleichen oder den Verlust einfach so stehen lassen?

    Geschmackssache.

    Wenn Du eine andere Aktie willkürlich rollst, verlierst Du dabei halt die Spesen und den Spread.

    Wäre es andersherum, würde ich es typischerweise machen (so ich kann): Wenn ich eine Aktie mit Gewinn verkauft hätte (und Steuer bezahlt hätte), würde ich eine Verlustaktie verkaufen oder rollen (wenn ich sie aus irgendwelchen Gründen behalten möchte).

    Muß man sich im Einzelfall ausrechnen.

  • Geschmackssache.

    Wenn Du eine andere Aktie willkürlich rollst, verlierst Du dabei halt die Spesen und den Spread.

    Wäre es andersherum, würde ich es typischerweise machen (so ich kann): Wenn ich eine Aktie mit Gewinn verkauft hätte (und Steuer bezahlt hätte), würde ich eine Verlustaktie verkaufen oder rollen (wenn ich sie aus irgendwelchen Gründen behalten möchte).

    Muß man sich im Einzelfall ausrechnen.

    Bauchgefühl sagt: Lass den Verlust Verlust sein und die Gewinneraktien bleiben im Depot. Das kommt auf Dauer günstiger.

  • Moin, Verständnisfrage: Ich habe in 2024 mit diversen Aktienanlagen gute Gewinne gemacht.

    Leider läuft es zur Zeit in 2025 nicht so gut und ich müsste einen Teil meiner Aktien mit Verlust verkaufen.

    Werden diese Verluste mit den Steuerzahlungen auf die Gewinne aus 2024 in diesem Jahr (2025) verrechnet, erstattet mir die Bank also Steuern aus 2024? Und wenn nicht, was muss ich tun, um Steuern erstattet zu bekommen? Vielen Dank für eure freundlichen Antworten.

  • Verstehe ich richtig was du meinst? Realisierte Gewinne 2024 versus realisierte Verluste 2025?

    Ein Beispiel:

    Im August 2024 hast du dir zu 250 Euro 100 Allianz gekauft und kurz vor Weihnachten bei 290 insgesamt 4.000 Euro Gewinn mitgenommen?

    Darauf hast du 1000 Euro Steuer gezahlt (Soli lass ich jetzt mal weg)

    3000 Euro also hat der Zock gebracht.


    Am 03.Februar hast du dann z.B. 100 Merck & Co für umgerechnet 97 Euro gekauft und willst jetzt bei 83 Euro die Reissleine ziehen?

    Der Verlust von 1400 Euro würde dann im Jahr 2025 in den Aktienverlusttopf wandern.

  • Moin, Verständnisfrage: Ich habe in 2024 mit diversen Aktienanlagen gute Gewinne gemacht.

    Leider läuft es zur Zeit in 2025 nicht so gut und ich müsste einen Teil meiner Aktien mit Verlust verkaufen.

    Werden diese Verluste mit den Steuerzahlungen auf die Gewinne aus 2024 in diesem Jahr (2025) verrechnet, erstattet mir die Bank also Steuern aus 2024? Und wenn nicht, was muss ich tun, um Steuern erstattet zu bekommen? Vielen Dank für eure freundlichen Antworten.

    Nein, das würde nur umgekehrt gehen:

    Gewinne aus 2024 konnten nur mit Verlusten aus 2024 oder davor verrechnet werden.

    Der 31.12. war (ist) das entscheidende Datum


    Verluste, die in 2025 oder davor entstanden sind, können nur mit den Gewinnen aus 2025 oder in den Jahren danach verrechnet werden.

    Es gibt keinen Weg, die gezahlten Steuern aus 2024 erstatten zu lassen.

  • Werden diese Verluste mit den Steuerzahlungen auf die Gewinne aus 2024 in diesem Jahr (2025) verrechnet, erstattet mir die Bank also Steuern aus 2024?

    Nein. Das findet nur unterjährig statt. Also bspw. falls du später noch Gewinne aus Aktienverkäufen oder Dividendenerträge erzielen solltest. 2024 ist leider gegessen. Aber Umgekehrt würde es gehen: Verluste werden in Folgejahre fortgeschrieben. Solltest du in Zukunft also Gewinne erzielen, werden die bestehenden Verluste gegengerechnet. Du sparst Steuer auf zukünftige Erträge.