Herstellergarantie länger als Händlergewährleistung Hersteller verweigert Austausch

  • Geht nicht um was Großes, aber ums Prinzip.

    Vor rund 2 1/4 Jahren hatte ich Philips LED-Leucht-Röhren übers Netz von einem normalen Händler gekauft. (keine 10€ pro Stk.)

    Nun hat eine "ihren Geist" aufgegeben. Leuchtdauer und Schaltleistung sind nur ein Bruchteil der "garantierten Werte".

    Auf der Röhrenverpackung ist von Philips neben verschiedenen Garantiewerten auch der Vermerk "5 years warranty" aufgedruckt.

    Der Händler sagt: "Die 2 Jahre Gewährleistung ist abgelaufen." - kann ich verstehen, mehr hat er nie versprochen.

    Philips sagt: "Ich muss Ihnen mitteilen, dass es sich bei Ihrem Produkt um ein professionelles Produkt handelt. Diese geben wir nur an Großhändler weiter. Das heißt, Sie müssen Ihren Händler kontaktieren, um ein Ersatzprodukt zu erhalten. Für diese Umstände möchte ich mich entschuldigen."

    Der Händler hat selbst nie mit längeren Zeiten geworben. Philips druckt das aber auf die Röhrenverpackungen.

    Gibt es Möglichkeiten Philips in Regress zu nehmen?

    (Es ärgert mich, das so eine Großspurigkeit dann nur heiße Luft sein soll.)

  • Hallo Fred_,

    ich denke, hier kommt es sehr auf die Details an. Falls auf der Verpackung die Garantiezusagen nur in Englisch steht, spricht schon etwas dafür, dass das Produkt nicht für den deutschen Endverbraucher bestimmt war. Was steht denn sonst noch auf der Verpackung, was für oder gegen die Aussage von Phillips sprechen könnte?

    Garantie ist immer ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, was natürlich auch einen Adressaten hat. Hat Ihr Verkäufer mit der Herstellergarantie geworben? Falls ja, könnten Sie ihn mit unrichtigen Werbeaussagen konfrontieren.

    Aber um wieviel Geld geht es? Lohnt sich eine Klage?

    Gruß Pumphut

  • Ich denke, hier kommt es sehr auf die Details an. Falls auf der Verpackung die Garantiezusagen nur in Englisch steht, spricht schon etwas dafür, dass das Produkt nicht für den deutschen Endverbraucher bestimmt war.

    Die Deutschen sind ziemlich angloman. Schau Dich mal um, beispielsweise in Deinem Konto. Steht da für Dich deutschen Kunden nicht etwa etwas von "buying power"?

    Wenn auf einer deutschen Verkaufsverpackung etwas von "5 years warranty" steht, halte ich das sehr wohl für eine zugesicherte Eigenschaft. Das ist ein klares Werbeargument; der Hersteller hofft allerdings, daß den meisten Kunden der Aufwand zu groß ist, einen vor der Zeit kaputtgegangenen Artikel im Wert von 10 € zur Garantie einzureichen.

    Ein Einzelmensch kann das nicht realistisch verfolgen, ein Wettbewerber könnte das, eine Verbraucherzentrale könnte das.

    Ich halte (wie der TE) die Angabe für unlautere Werbung, selbst wäre mir vermutlich der Aufwand zu groß, einem Garantiefall nachzugehen.

  • Hallo Achim Weiss,

    Ich halte (wie der TE) die Angabe für unlautere Werbung, selbst wäre mir vermutlich der Aufwand zu groß, einem Garantiefall nachzugehen.

    Mit der unlauteren Werbung wäre ich etwas vorsichtiger; vorausgesetzt außer der Aufschrift "5 years warranty" gibt es keine weiteren Hinweise. Wenn Phillips argumentiert, das Produkt sollte nur über Großhändler an gewerbliche Abnehmer in englischsprachigen Ländern vertrieben werden und nur für die gilt die Garantie, könnte man kaum etwas dagegenhalten. Nach meiner Erfahrung ist eine versprochene Herstellergarantie nie nur auf der Verpackung aufgedruckt und das wars. Im Regelfall liegt irgendein Zettel dabei, der die Garantie weiter spezifiziert; oft in x Sprachen.

    Maximal könnte man dem Händler unlautere Werbung vorwerfen, wenn er die Garantie des Herstellers prominent hervorgehoben hätte; soll aber lt. TE nicht sein.

    M.E. ist die Rechtsposition unseres TE nicht sonderlich gut.

    Gruß Pumphut

  • Mit der unlauteren Werbung wäre ich etwas vorsichtiger; vorausgesetzt außer der Aufschrift "5 years warranty" gibt es keine weiteren Hinweise.

    Ich dachte, ich hätte in meinem Vorrat selbst so eine Verpackung, das ist aber nicht der Fall. Vielleicht liefert uns der TE ein Photo seiner Verkaufsverpackung. Damit wäre es dann klar, ob das Produkt für den deutschen Markt gedacht ist oder offensichtliche Importware.

    Ansonsten: Wieso sollte ich "mit der unlauteren Werbung" vorsichtig sein?

  • Wenn Phillips argumentiert, das Produkt sollte nur über Großhändler an gewerbliche Abnehmer in englischsprachigen Ländern vertrieben werden und nur für die gilt die Garantie, könnte man kaum etwas dagegenhalten.

    Seit wann wäre ein geheimer Vorbehalt des Herstellers für die Reichweite einer Garantie relevant, frage ich mich?

    Der Hersteller entscheidet doch allein, was er auf die Verpackung druckt und wenn er die Garantie einschränken wollte, hätte er das in großen Lettern ausschreiben können ("Verkauf an Endverbraucher in Deutschland verboten" / "Gilt nicht für Abnehmer in der EU" o.ä.).

    Ansonsten dürfte eine aufgedruckte Blanko-Garantie, egal in welcher Sprache, im Zweifel bedeuten: "To Whom It May Concern", d.h. im Zweifel für jeden der die Packung einmal in die Hand bekommen könnte.

    Da reicht es m.E. dann nicht, auf ein kleines Zettelchen im Inneren der Verpackung zu drucken, dass man das eigentlich nicht so meint und sich auch nicht gebunden sieht..

    In der Tat wäre es aber interessant, einmal ein Foto der Verpackung zu sehen.

    Ob sich wegen 10 EUR ein Rechtsstreit lohnt, ist sicher eine andere Frage. Aber dem TE geht es ja ums Prinzip.

  • Hallo, ich hatte damals 4 Stk gekauft. Nicht alle verbaut, so dass ich die defekte Tube jetzt gegen ein, wie sagt man heute "new old stock" ausgetauscht hatte. Und dabei ist mir die Werbung mit den 5-years warranty aufgefallen. Die Rechnung fand ich im Emailarchiv.

    Die Bilder der Verpackung - 1,2m lang habe ich in 3 Teilen fotografiert:

    Ich hab jetzt erst einmal Philips zurück geschrieben und gefordert, das sie ihr Garantieversprechen einhalten müssen. Die Antwort steht noch aus.

  • Wenn in den individuellen Garantie vesinungeb steht dass die Ware über den jeweiligen Händler reklamiert werden muss. Ist dies eben ein bestandteil der garantie bedinungen.

    Was man allenfalls machen kann versuchen über einen anderen Händler zu reklamieren, dass wird allerdings eher schwierig, aber nicht unmöglich, ich hatte auch schon den fall bei einer Grafikkarte auserhalb der Gewährleistung dass der händler die RMA abgewickelt hat, dies allerdings gegen eine kleine gebühr von 10€...

  • Seit wann wäre ein geheimer Vorbehalt des Herstellers für die Reichweite einer Garantie relevant, frage ich mich?

    Der Hersteller kann durchaus für verschiedene Länder unterschiedliche Garantiebedingungen festlegen. Garantie ist ja eine freiwillige Leistung. Der Endkunde kann aber grundsätzlich an der Sprache der Aufschrift erkennen, ob das entsprechende Produkt für sein Land gedacht ist.

    Der Hersteller entscheidet doch allein, was er auf die Verpackung druckt und wenn er die Garantie einschränken wollte, hätte er das in großen Lettern ausschreiben können ("Verkauf an Endverbraucher in Deutschland verboten" / "Gilt nicht für Abnehmer in der EU" o.ä.).

    Ansonsten dürfte eine aufgedruckte Blanko-Garantie, egal in welcher Sprache, im Zweifel bedeuten: "To Whom It May Concern", d.h. im Zweifel für jeden, der die Packung einmal in die Hand bekommen könnte.

    So sehe ich das auch, so dürfte auch die Rechtslage sein.

    Wesentlich ist die Verpackung. Ich habe hier eine Produktverpackung einer LED-Lampe von Osram gefunden, die fast komplett englisch beschriftet ist, aber auf der Rückseite eine Menge Aufschriften in verschiedenen Sprachen (mit den entsprechenden Länderkennzeichnungen) aufweist. Die "3 Year Guarantee" gilt für all diese Länder. Ich hätte Anspruch auf diese Garantie gehabt. Die zugehörige Lampe ist praktisch kaputt (von vier Filamenten leuchtet nur noch eins), wäre also ein Garantiefall. Wenn ich eine neue Lampe einschraube, schreibe ich normalerweise mit Permanent-Filzer das Datum auf den Sockel. Ich kann die Lampe also zu einem bestimmten Kauf zuordnen und weiß auch, wie lang sie schon eingeschraubt war.

    Ich habe die Garantie dennoch nicht eingefordert, weil mir der Aufwand für ein 5-Euro-Produkt einfach zu groß war. Mein Englisch reicht für die verlinkte Seite, das Reklamationsformular gibts auch in deutscher Sprache, aber das will auch erst ausgefüllt und ausgedruckt sein. Typischerweise bewahre ich mir Kassenzettel auf, den Kaufnachweis hätte ich also, was wohl nicht für jeden Kunden gilt.

    Ich müßte die kaputte Lampe verpacken und unter Auslegen des Portos einschicken. Ob ich das Geld wohl wiederbekäme? Und wie? Fürs gleiche Geld, das mich allein das Porto kostet, kann ich ja gleich eine neue Lampe kaufen! Ohnehin brauche ich gleich Ersatz für die entsprechende Leuchte. Sollte die Austausch-Glühbirne dann irgendwann mal kommen, ginge die in den Vorrat.

    Die Einforderung einer Garantieleistung für einen billigen Artikel ist also auch für einen Privatkunden unpraktikabel, für einen Geschäftskunden ohnehin. Das macht also keiner oder so gut wie keiner. Der Hersteller dürfte damit kalkulieren.

  • Philips ist in seinen Gewährleistungen und Garantiebestimmungen ungewöhnlich unbürokratisch. Mehr habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.

    Da ich gerade eine LED Lampe incl. Verpackung von Osram (Classic Glass Performance Class) greifbar hatte, habe ich dort mal nachgeschaut. Garantiebedingungen finden sich in der Kategorie "professional", nicht "consumer". Osram unterscheidet da je nach Produkt.

    Es findet sich unter https://www.ledvance.de/professional/s…ce-led-leuchten folgendes:

    Zitat

    1.2. Garantienehmer sind ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, die nach Inkrafttreten gemäß TABELLE 2 und während der Gültigkeitsdauer dieser Garantiebedingungen innerhalb des Garantiegebiets gemäß TABELLE 2 (nachfolgend „Garantiegebiet“) ein Garantieprodukt gemäß TABELLE 1 gekauft haben, soweit der Kauf zu gewerblichen Zwecken oder Zwecken der selbständigen beruflichen Tätigkeit (z.B. gewerbliche Nutzung, gewerblicher Weiterverkauf oder gewerbliche Installation bei Dritten) erfolgte.

    Osram gibt dem Händler z.B. 4 Jahre (so stehts auf der Verpackung der Lampe drauf). Gibt der Händler dem Endkunden dann aber nur 2 Jahre, würde ich mich als Kunde betrogen fühlen und den Händler freundlich darauf hinweise, daß die Lampe die ich bei ihm reklamiere, von ihm bei Osram reklamiert werden kann.

    Hättest du sowas eindeutiges auch bei Philips, wäre dir schon geholfen, IMHO & IANAL.

  • Hättest du sowas eindeutiges auch bei Philips, wäre dir schon geholfen,

    Und dann heißt es evtl.: "Senden sie den Artikel auf Ihre Kosten ein und wenn ein Material- bzw Konstruktionsfehler erkannt wird, erhalten sie Ersatz."

    Also ich habe Philips erst mal geschrieben:

    "Sie drucken Ihre 5-Jahresgarantie auf die Verpackung, ohne jedwede Einschränkungen. (siehe Anlage)

    Bei einem Unternehmen wie Philips gehe ich davon aus, dass es ihre eigenen Versprechungen einhält.

    Ich fordere eine neue LED-Tube als Garantieleistung,"

    Mal sehn was als Antwort kommt.

  • Den Spruch mit dem Wald und hereinrufen kennst du?

    Bin doch noch nett geblieben.

    Freundich war ich im ersten Schreiben, auf das ich ja eine Absage erhielt. Jetzt habe ich die Firma doch "nur" eindringlch an die Erfüllung ihres Garantieversprechens erinnert.

    Ich habe weder das Produkt noch die Firma beleidigt, herabgewürdigt oder sonstwie beschimpft. Also den "heute so üblichen Ton des Niedermachens" habe ich doch noch gar nicht ´drauf.

  • So Philips hat sich wieder gemeldet per Email:

    "Sehr geehrter Herr ...,

    In Bezug auf Ihr Ticket abdcefg, defekte LED-Tube.

    Wir möchten uns für Ihre Informationen bedanken und uns für die verzögerte Antwort entschuldigen.

    Wir haben interne Verträge mit unseren Vertragshändlern, die diese Garantie garantieren, auch über die 2-Jahres-Gewährleistungsfrist.

    Wir möchten Sie bitten, sich an einen unserer Vertragspartner in Ihrer Nähe zu wenden, diese werden Ihnen die LED Tube austauschen. Falls Sie bei einem unserer Händler mit Ihrer Nachfrage nach Ersatz abgewiesen wurden, möchten wir Sie bitten, uns den Namen und die Anschrift des Händlers zu melden.

    Sie finden unsere Vertragspartner hier.

    Falls Sie noch weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich wieder mit uns in Verbindung zu setzen.

    Telefon 00800-7445 4775 *kostenfrei E-Mail: Support.DACH@signify.com

    Mit freundlichen Grüßen

    Andrea"

    ==> Ist schon interessant was sich da so ergiebt.

    Die Antwort hat mich positiv überrascht. :)

    Es scheint 2 Vertragspartner in meinem Ort zu geben. Ich werde da mal anrufen,...

    Gebe dann hier wieder Bescheid.