Guten Morgen,
ich hätte da mal eine Frage.
Ich versuche es mal kurz zu beschreiben: ein Witwer übernimmt die Haushaltshilfe nach Versterben seiner Gattin. In den Jahren 2009 - 2014 bedenkt er diese mit ca. 350.000€. Dieses erfolgt durch Barabhebungen (mehrfach 5 stellig, 1 x sechs stellig), Überweisungen als Unterhaltskosten deklariert (die Tochter welche genannt wird gibt es aber nicht) Führerschein, Autokauf etc.
Schenkungssteuer wurden von beiden Seiten nicht gezahlt. 2014 verstirbt der Schenker. Ein Schließfach für die Haushaltshilfe war vom Schenkenden übertragen worden.
Die Haushaltshilfe ist aktuell bei einem weitaus vermögenderen Witwer angestellt und die Dinge wiederholen sich eins zu eins.
Nun kommt meine Frage:
wenn ich eine Anzeige beim Finanzamt gegen die Haushaltshilfe erstatte, könnten dann die damaligen Erben noch zur Zahlung der Schenkungssteuer (anstelle des Schenkers) herangezogen werden, wenn die Damen zahlungsunfähig wäre.
Vielen Dank für Eure Antworten