Schenkung und Haftung nach Tod des Schenkers

  • Guten Morgen,

    ich hätte da mal eine Frage.

    Ich versuche es mal kurz zu beschreiben: ein Witwer übernimmt die Haushaltshilfe nach Versterben seiner Gattin. In den Jahren 2009 - 2014 bedenkt er diese mit ca. 350.000€. Dieses erfolgt durch Barabhebungen (mehrfach 5 stellig, 1 x sechs stellig), Überweisungen als Unterhaltskosten deklariert (die Tochter welche genannt wird gibt es aber nicht) Führerschein, Autokauf etc.

    Schenkungssteuer wurden von beiden Seiten nicht gezahlt. 2014 verstirbt der Schenker. Ein Schließfach für die Haushaltshilfe war vom Schenkenden übertragen worden.

    Die Haushaltshilfe ist aktuell bei einem weitaus vermögenderen Witwer angestellt und die Dinge wiederholen sich eins zu eins.

    Nun kommt meine Frage:

    wenn ich eine Anzeige beim Finanzamt gegen die Haushaltshilfe erstatte, könnten dann die damaligen Erben noch zur Zahlung der Schenkungssteuer (anstelle des Schenkers) herangezogen werden, wenn die Damen zahlungsunfähig wäre.

    Vielen Dank für Eure Antworten

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich finde konkrete, juristische Fragen immer nervig in so einem Forum.

    Vor allem, wenn sie wirklich immer so konkret sind.

    Melde diesen Vorfall einfach den Behörden, in diesem Fall Finanzamt und eventuell Staatsanwaltschaft und lass die ihre Arbeit machen.

    Schenkungssteuer hat der Mensch zu entrichten, der eine Schenkung erhalten hat.

  • Ich finde konkrete, juristische Fragen immer nervig in so einem Forum.

    Vor allem, wenn sie wirklich immer so konkret sind.

    D'accord.

    Melde diesen Vorfall einfach den Behörden, in diesem Fall Finanzamt und eventuell Staatsanwaltschaft und lass die ihre Arbeit machen.

    Schenkungssteuer hat der Mensch zu entrichten, der eine Schenkung erhalten hat.

    Du täuschst Dich. Schenkungsteuerschuldner sind sowohl der Schenker (das wären hier die Erben als Rechtsnachfolger) als auch der Beschenkte.


    Vermutlich ist unser Zardoz einer der Erben, der sich an der Hausdame rächen möchte, die seinen mittlerweile verstorbenen Vater ausgenommen hat wie eine Weihnachtsgans (und somit jetzt einen Teil des Geldes hat, das Zardoz gern hätte). Mit seiner Frage möchte er klären, ob er etwas zu befürchten hätte, wenn er die Dame verpfiffe.


    Ja, hat er möglicherweise.

  • Du täuschst Dich. Schenkungsteuerschuldner sind sowohl der Schenker (das wären hier die Erben als Rechtsnachfolger) als auch der Beschenkte.

    Wer zahlt die Schenkungsteuer?
    Wer muss eigentlich die Schenkungsteuer zahlen? Die schenkende oder die beschenkte Person?
    www.finanzamt.nrw.de


    Kann mich ans Studium erinnern, dass der Prof das als nur theoretischen Fall bezeichnete.


    Im Fall des Verstorbenen ergibt sich ein interessantes krimireifes Konstrukt, weil der Schenker entweder Opfer einer Straftat hätte sein können oder eventl. willenlos war. Oder aber natürlich fröhlich mitgemacht hat.


    Die Angst eines Erbys vor eventuell noch zu zahlender Erbschaftssteuer für verschenktes Geld an entfeuchtete Personen ist schon bedrückend…

  • Ich versuche es mal kurz zu beschreiben: ein Witwer übernimmt die Haushaltshilfe nach Versterben seiner Gattin.

    Was spricht dagegen, dass die Goldgräberin, sorry, die Haushaltshilfe, beim Versterben etwas Hilfestellung geleistet hat? Erst bei der Gattin, dann bei der Weihnachtsgans, kurz bevor deren Konten allmählich auf Grundeis gingen? Jeden Morgen 1 Tropfen X2YZ3 in den Kaffee, das schmeckt man nicht heraus, wirkt aber mit der Zeit. 8)


    Wenn schon Kriminal-Tango hier in der Finanztip-Forum-Taverne, dann aber richtig, mit allen Facetten und Schikanen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Schenkungssteuer zahlt der Beschenkte. Übernimmt das der Schenker (per Erklärung im Steuerformular), dann ist das wieder eine Schenkung.


    Ohne Steuererklärung ist der Beschenkte der Schuldner der Steuer.

  • Vielleicht war die auch einfach Nett und hat sich gut um den alten Herren gekümmert.

    Steuern sollten trotzdem bezahlt werden und hat sie ja vielleicht auch.


    Man Vater spielt mit seiner Haushaltshilfe gerne Mühle, ich schau morgen früh mal auf seinem Konto nach ob noch alles da ist. 😉

  • vielen Dank für die illustren Beiträge.

    Zitat

    Mit seiner Frage möchte er klären, ob er etwas zu befürchten hätte, wenn er die Dame verpfiffe.


    Genau, das ist der Punkt.

    Wie schon erwähnt, das ganze ist bereits knapp 10 Jahre her. Mir hätte nichts daran gelegen etwas auszurichten, wenn Goldy nicht schon wieder eine Schatzkammer aufgetan hätte. Ich finde solchen Leuten darf man auch gerne mal Schwierigkeiten bereiten um ihnen das Handwerk zu legen.

  • vielen Dank für die illustren Beiträge.

    Genau, das ist der Punkt.

    Wie schon erwähnt, das ganze ist bereits knapp 10 Jahre her. Mir hätte nichts daran gelegen etwas auszurichten, wenn Goldy nicht schon wieder eine Schatzkammer aufgetan hätte. Ich finde solchen Leuten darf man auch gerne mal Schwierigkeiten bereiten um ihnen das Handwerk zu legen.

    Eigentlich schon ein Fall für unseren


    Prof. Karl-Friedrich Boerne