Gemeinsamer Freistellungsauftrag

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum gemeinsamen Freistellungsauftrag.

    Meine Frau und ich haben ja zusammen 2000€

    Auf einer Bank habe ich einen Freistellungsauftrag erteilt mit 350€.

    Auf unserem Gemeinsamen Konto haben wir einen Auftrag in Höhe von 450€.

    Wie viel kann ich jetzt noch bei TradeRepublik hinterlegen? Habe ich noch 650€ frei oder 200€?

    Viele Grüße

  • Elena H. 8. Dezember 2024 um 15:09

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Jede Person hat grundsätzlich erst einmal einen Freibetrag in Höhe von € 1.000.
    Das bedeutet, dass jeder für sein persönliches Konto Zinserträge bis zu diesem Betrag freistellen lassen kannst, ohne den Ehegatten um eine Unterschrift zu bitten.

    (... das war früher mal anders, da mussten immer beide Eheleute unterschreiben ...)

    Als Eheleute habt ihr zusammen einen Freibetrag in Höhe von € 2000,00, den ihr beide aber nur gemeinschaftlich nutzen könnt. Ob dieser Freibetrag für ein Einzelkonto oder ein Gemeinschaftskonto genutzt werden soll, ist grundsätzlich gleichgültig. Handelt es sich um ein Einzelkonto, dann verzichtet der zweite Partner, der nicht Kontoinhaber ist, auf seinen Anteil am Freibetrag.

    Wenn du also bei TradeRepublic für dein persönliches Konto den Freibetrag erhöhen willst, dann kannst du das bis zu maximal € 1.000,00 selbständig (auf deinen Namen lautend) machen - Voraussetzung, du hast nicht noch anderweitig Freibeträge erteilt.

    Wenn dieser Betrag nicht ausreicht, dann kann der Freibetrag bis auf max. € 2.000,00 erhöht werden, sofern dein Ehepartner mitspielt und den Auftrag mit unterschreibt.

  • Auf einer Bank habe ich einen Freistellungsauftrag erteilt mit 350€.

    Auf unserem Gemeinsamen Konto haben wir einen Auftrag in Höhe von 450€.


    Wie viel kann ich jetzt noch bei TradeRepublik hinterlegen? Habe ich noch 650€ frei oder 200€?

    Weder noch. Wie kommst du auf diese Werte?

    2000 - 350 - 450 = 1200.

    Ihr habt also noch 1200 Euro übrig, die ihr frei verteilen könnt.

  • Richtig, zusammen haben wir noch 1200, aber wie viel habe ich alleine noch?

    Zählt der Freistellungsauftrag beim Gemeinschaftskonto zu 50% auf meine 1000€ ein?

  • Ich habe eine Frage zum gemeinsamen Freistellungsauftrag.

    Meine Frau und ich haben ja zusammen 2000€.

    Auf einer Bank habe ich einen Freistellungsauftrag erteilt mit 350€.

    Auf unserem gemeinsamen Konto haben wir einen Auftrag in Höhe von 450€.

    Wie viel kann ich jetzt noch bei TradeRepublik hinterlegen? Habe ich noch 650€ frei oder 200€?

    2000 € - 350 € - 450 € = 1200 €.

    Ich halte nichts von Freibetragspimpeleien. Sehr viele Leute verlieren den Überblick, wenn sie ihren Freibetrag aufteilen. Rechtlich möglich ist das aber.

    Du kannst als Verheirateter bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe von 2000 € hinterlegen, weil keine Bank von der anderen weiß. Du solltest das nicht, nach dem Buchstaben des Gesetzes darfst Du das auch nicht. Es wird Dir jedoch so lange nichts passieren, solange das tatsächlich freigestellte Volumen die genannten 2000 € nicht übersteigt. Früher wurde die Höhe der Freibeträge den Finanzbehörden gemeldet, schon lange Jahre werden aber die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge gemeldet.

  • Ich vermute es geht hier weniger um die grundsätzliche Theorie, sondern darum, dass TR keinen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag zulässt.

    Daraus ergibt sich dann auch die Frage, ob von den eigenen 1.000€ bisher 350€ (Einzelkonto) oder schon 350€+450€ (Einzel + Gemeinschaftskonto) freigestellt sind.

    Ich würde sagen, es kommt darauf an was die Frau ansonsten schon freigestellt hat.

    Sollte da sonst nichts freigestellt sein, könnte man die 450€ vom Gemeinschaftskonto komplett ihr zuschreiben, sodass du noch 650€ zur Vergügung hättest.

  • Ich vermute es geht hier weniger um die grundsätzliche Theorie, sondern darum, dass TR keinen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag zulässt.

    Es geht hier um das Megathema Freistellungsauftrag, das für manche Leute das absolute Zentrum ihres Interesses ist.

    Daraus ergibt sich dann auch die Frage, ob von den eigenen 1.000€ bisher 350€ (Einzelkonto) oder schon 350€+450€ (Einzel + Gemeinschaftskonto) freigestellt sind.

    Das ist völlig egal. Ein Ehepaar darf 2000 € Kapitalerträge freistellen lassen. Wie diese verteilt sind, ist irrelevant.

    Wenn der Ehemann auf seinem Einzelkonto bei Trade Republic mehr als 1000 € Kapitalerträge erwartet, wird Trade Republic selbst dann keinen Freistellungsauftrag über 1000 € akzeptieren, wenn das Ehepaar insgesamt unter 2000 € bleibt. Es wird dem Einzelkontoinhaber dann nichts anderes übrigbleiben, als den Steuerausgleich über die Steuererklärung zu erledigen. 1000 € Freistellungsauftrag würde ich bei Trade Republic trotzdem einreichen. Was freigestellt ist, ist freigestellt. Stichwort Liquiditätsvorteil (wenngleich auf niedrigem Niveau, auf 2000 € Kapitaleinkünfte entfallen etwa 528 € Steuer, die man im schlimmsten Fall dann halt erst ein Jahr später zurückbekommt).

    Was wäre dieses Forum, wenn man sich um derlei Details nicht die Köpfe heißreden könnte!

  • Ich vermute es geht hier weniger um die grundsätzliche Theorie, sondern darum, dass TR keinen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag zulässt.

    Daraus ergibt sich dann auch die Frage, ob von den eigenen 1.000€ bisher 350€ (Einzelkonto) oder schon 350€+450€ (Einzel + Gemeinschaftskonto) freigestellt sind.

    Ich würde sagen, es kommt darauf an was die Frau ansonsten schon freigestellt hat.

    Sollte da sonst nichts freigestellt sein, könnte man die 450€ vom Gemeinschaftskonto komplett ihr zuschreiben, sodass du noch 650€ zur Vergügung hättest.

    Genau darum geht es mir. Ich möchte gern rechtlich alles richtig machen. Auf Finanztip im Artikel zu Freistellungsaufträge steht folgendes:

    "Bist Du verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, kannst Du mit Deiner Partnerin oder Deinem Partner einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen, den beide unterschreiben müssen."

    Hier steht beide müssen unterschreiben. Bei meinem Konto mit 350€ Freistellungsauftrag hat meine Frau nicht unterschrieben. Beim Gemeinschaftskonto denke ich, dass es automatisch ist, dass es ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag ist.

    Also blieben mir 1000-350-(450/2) = 425€?

    Oder könnte ich (wenn möglich) 1200€ auf meinem TradeRepublik Konto angeben?

    Danke euch allen schon Mal:)