Hallo zusammen,
Jedes Kammermitglied ist verpflichtet zur Mitgliedschaft im jeweiligen Versorgungswerk.
Das hatte ich unscharf formuliert. Mitgliedschaft grundsätzlich ja, wenn man freiwillig in der GRV bleibt werden die Beiträge aber i.d.R. angerechnet. Also kein doppelter Beitrag.
Besser auch an die Ausnahmen von der Regel bezüglich der Mitgliedschaft denken.
LG