Schenkung

  • Hallo

    ich habe vor 2 Jahren das Haus meine Tochter geschenkt und teils verkauft.

    nun möchte sie es wieder rückgängig machen,

    was kann ich tun um die Schenkungssteuer so niedrig wie möglich zu halten und auch die Erwerbssteuer?

    Es handelt sich um 130000€

  • Elena H. 15. Dezember 2024 um 21:05

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine 5 jährige Tochter sagt immer "Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen".

    Was ich damit sagen will: Rückgängig machen kann man eine Schenkung üblicherweise nicht.

    Die Tochter kann dir natürlich das Haus zurück schenken, wenn sie das denn möchte. Wenn sie nicht möchte, dann sehe ich keine Möglichkeit, dein Haus zurück zu bekommen.

    Und wenn die Tochter dir das Haus schenkt, dann gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro.

    Natürlich kannst du ihr das Haus auch abkaufen. Da müsstest du dann für Details einen Steuerberater aufsuchen, aber meine Laienmeinung wäre, dass beim Verkauf eine Wertsteigerung zu versteuern wäre (sofern es eine Wertsteigerung gab)

  • Hallo savo710,

    Ihre Tochter möchte die gemischte Schenkung rückgängig machen. Sie auch? Wenn nicht, Ihre Tochter kann Sie nicht zwingen (einmal von extremen Ausnahmen abgesehen).

    Grunderwerbssteuer fällt beim Verkauf an Verwandte ersten Grades nicht an. Das gilt in beide Richtungen. Spekulationssteuer könnte fällig werden, wenn es einen Wertzuwachs gibt.

    Gruß Pumphut

  • Ich sähe hier zunächst Folgefragen an den TE:

    Was bedeutet „geschenkt und teilweise verkauft?“

    Hat die Tochter das Haus nach „Schenkung und teilweisem Verkauf“ selbst bewohnt? Oder vermietet?

    Nach kurzer I-Net-Recherche:

    > Steuerfreibeitrag für Schenkungen unter Lebenden von Kind auf Eltern = 20.000 Euro (war mir auch neu, bei Erbschaften sind’s 100 k€).

    > Grunderwerbsteuer: https://www.finanztip.de/grunderwerbste…erbsteuer%20aus.

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup: