Blöde Frage: Kann man in der GRV auch Versicherungszeit nachkaufen?

  • Bin 57 Jahre alt und möchte gerne mit 63 in Rente gehen. Allerdings fehlt mir hierzu laut Kontenklärung ca. 1 Beitragsjahr um auf 35 Pflichtjahre zu kommen. (Ich war einige Zeit selbständig und habe damals nicht in die GRV eingezahlt)


    Kann man anstatt Rentenpunkten auch Versicherungszeit nachträglich erwerben? Habe dazu keine schlüssigen Auskünfte im Netz gefunden.

  • Hallo.


    Man kann für das laufende Jahr (eingeschränkt auch für das Vorjahr) freiwillige Beiträge zahlen, sofern man in den entsprechenden Monaten nicht versicherungspflichtig war.


    Die Schilderung lässt mich vermuten, dass laufend Versicherungspflicht vorliegt. Da wird sich der Rentenbeginn wohl um ein Jahr nach hinten verschieben.


    Eine Beratung bei der Rentenversicherung sollte Klarheit bringen.

  • Bin 57 Jahre alt und möchte gerne mit 63 in Rente gehen. Allerdings fehlt mir hierzu laut Kontenklärung ca. 1 Beitragsjahr, um auf 35 Pflichtjahre zu kommen. (Ich war einige Zeit selbständig und habe damals nicht in die GRV eingezahlt).

    Das war vermutlich ein Fehler, der Mindestbeitrag hätte Dich nicht arm gemacht. Aber das kannst Du vermutlich jetzt nicht mehr ändern.

    Kann man anstatt Rentenpunkten auch Versicherungszeit nachträglich erwerben? Habe dazu keine schlüssigen Auskünfte im Netz gefunden.

    Meines Wissens geht das nicht.


    Du bist ärgerlich spät dran, vielleicht aber noch nicht zu spät. Ruf bei der DRV an und frag. Vielleicht bekommst Du die Antwort noch zeitnah. Bereits die Hotline-Leute sind erstaunlich kompetent.


    Wenn Du nachzahlen darfst (!), ist es finanziell günstig, den Antrag noch dieses Jahr zu stellen, weil Du damit nämlich die (deutlich günstigeren) Konditionen des Jahres 2024 festhältst. Im Jahr 2025 werden Entgeltpunkte deutlich teurer.


    Die "Rente für langjährig Versicherte" ist nicht an das 63. Lebensjahr gebunden. Wenn Du die Bedingung 35 Jahre erst mit 64 erfüllst, dann kannst Du diese Art Rente halt erst mit 64 beantragen. Das ist immer noch früher als mit 67.


    Wärest Du auch nur 4 Wochen früher auf den Trichter gekommen, hättest Du die Genehmigung zur Nachzahlung noch in diesem Jahr bekommen und wärest flexibler gewesen, ob Du die Nachzahlung 2024 oder 2025 oder in beiden Jahren leistest. Das wäre möglicherweise steuerlich günstiger gewesen.

  • Ich verstehe das so, das der OP für eine vergangene Zeit nachzahlen möchte, weil er aktuell "nur" 27 Jahre eingezahlt hat und bis 63 daher nur auf 34 Jahre kommt.

    Mir ist so eine Möglichkeit nach dem 45 Geburtsjahr nicht bekannt, aber er kann mit 64, dann mit weniger Abschlägen, in Rente gehen

  • Ich verstehe das so, das der OP für eine vergangene Zeit nachzahlen möchte, weil er aktuell "nur" 27 Jahre eingezahlt hat und bis 63 daher nur auf 34 Jahre kommt.

    Mir ist so eine Möglichkeit nach dem 45 Geburtsjahr nicht bekannt, aber er kann mit 64, dann mit weniger Abschlägen, in Rente gehen

    Ggf. sind tatsächlich nur Beitragszeiten gemeint und es ergeben sich durch beitragsfreie Zeiten (Anrechnungszeiten) dennoch 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten.

  • Du bist ärgerlich spät dran, vielleicht aber noch nicht zu spät. Ruf bei der DRV an und frag. Vielleicht bekommst Du die Antwort noch zeitnah. Bereits die Hotline-Leute sind erstaunlich kompetent.

    + 1


    Es geht nichts über kompetente Beratung von den Menschen, die es vermutlich am besten wissen - bitte hinterher Bescheid sagen. Der Mann ist mir rund 1,5 Jahre voraus, wenn ich da Boden gut machen kann, wäre das echt interessant. ;(

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Ganz kurz: Wer die Möglichkeit hat, die "Rente für langjährig Versicherte" zu nutzen, sollte das vermutlich tun. Die angeblich so hohen Abschläge sind in Wirklichkeit zu gering dimensioniert. Mittlerweile kann man eine Rente unabhängig vom Lohn beziehen. Man kann also tatsächlich in den Ruhestand gehen oder aber auch parallel zum Rentenbezug noch eine Weile weiterarbeiten.


    Die Rechnung ist komplexer, wer die Möglichkeit hat, die "Rente für besonders langjährig Versicherte" zu beanspruchen (das schließt die Option "Rente für langjährig Versicherte" ein). Das muß man sich dann im Einzelfall anschauen.


    In jedem Fall lohnt es sich, die Verhältnisse frühzeitig zu klären, damit man nicht in die Verlegenheit kommt, am einem 22.12. etwas anschieben zu müssen, was schlauerweise bis zum Jahresende erledigt sein sollte.

  • In jedem Fall lohnt es sich, die Verhältnisse frühzeitig zu klären, damit man nicht in die Verlegenheit kommt, am einem 22.12. etwas anschieben zu müssen, was schlauerweise bis zum Jahresende erledigt sein sollte.

    Ich wollte da jetzt nichts übers Knie brechen. Habe nur vorhin mal in meiner Kontenklärung nachgeschaut und da ist mir das Thema aufgefallen. So wie ich es im Internet sehe, kann man jedoch keine BetragsZEITEN nachkaufen.

  • Hallo alpha_zulu, ich habe bereits eine Rentenminderung berechnen lassen und Beiträge nachgezahlt vor zwei Jahren. Du bekommst dann entsprechend dem Wert des Rentenpunktes in dem Jahr, in dem du den Antrag stellst, Punkte gutgeschrieben durch die Zahlung. Die erhöhen deine Rente, also mehr Kohle, egal ob du früher in Rente gehst oder nicht.


    Allerdings Zeit erkaufst du dir damit nicht, dafür gibt es keine Möglichkeit.


    Aber wie schon irgendwo geschrieben, kannst du eine Teilrente mit 63 nehmen und evtl. nur noch einen Minijob machen. Dieser wird dann auf deine 35 Jahre angerechnet. (Achte darauf, dass die RV eingezahlt wird). Hast du die paar Jahre zusammen, die fehlen, gehst du dann in Altersrente.


    Ich hoffe, so stimmt alles... Lasse mich gern belehren....

  • Die Teilrente ist eine Gestaltungsform der Altersrente.


    Ab 63 (mit GdB von mindestens 50 auch etwas früher) und erfüllter Wartezeit (35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten kann man eine Altersrente beanspruchen. Ob die dann als Voll- oder Teilrente bezogen werden soll, muss man dann sehen.

  • In jedem Fall lohnt es sich, die Verhältnisse frühzeitig zu klären, damit man nicht in die Verlegenheit kommt, am einem 22.12. etwas anschieben zu müssen, was schlauerweise bis zum Jahresende erledigt sein sollte.

    Ich wollte da jetzt nichts übers Knie brechen. Habe nur vorhin mal in meiner Kontenklärung nachgeschaut und da ist mir das Thema aufgefallen. So wie ich es im Internet sehe, kann man jedoch keine BetragsZEITEN nachkaufen.

    Letzteres haben Dir in diesem Thread ja bereits mehrere Leute bestätigt.


    Was Du mit Deinem Geld machst, hat mich nichts anzugehen. Und doch ist der 22.12. so ziemlich die dümmste Zeit, die Frage zu stellen, ob man Rentenpunkte kaufen soll.


    Warum?


    Rentenpunkte kann man nicht einfach so kaufen, sondern man muß das beantragen und von der DRV genehmigen lassen. Nicht jeder kann das, das gilt es im Vorfeld zu klären. Wenn dann aber klar ist, daß man Rentenpunkte kauft, ist es sinnvoll, sich nicht durch ungünstige Terminierung die Gestaltungsfreiheit zu nehmen.


    Meistens dürfte es sinnvoll sein, die Genehmigung im Altjahr einzuholen und die Zahlung im neuen Jahr zu leisten. Regelmäßig steigt der Preis für den Entgeltpunkt mit dem Jahreswechsel, von 2024 auf 2025 nämlich von 8437€ auf 9392€, also um satte 11%. Beantragst Du die Nachzahlung noch im Altjahr, bekommst Du die Genehmigung im neuen Jahr und hast dann 3 Monate Zeit zur Zahlung.


    Freiwillige Rentenbeiträge sind in Grenzen steuerlich absetzbar. Es mag je nach individueller Situation günstiger sein, den Steuerabsetzbetrag noch im Altjahr zu haben oder aber im neuen Jahr oder vielleicht sogar halbe-halbe in beiden.


    Damit Du Dir diese Option aber erhältst. mußt Du den Antrag rechtzeitig stellen, so daß Du die Genehmigung noch rechtzeitig im Altjahr bekommst.


    Aus diesem Grund ist es ungünstig, wenn man erst am 22.12. auf den Gedanken kommt.

  • Aus diesem Grund ist es ungünstig, wenn man erst am 22.12. auf den Gedanken kommt.

    Hallo Achim,


    wie bereits mehrfach erwähnt, ging es mir nicht um Rentenpunkte. Es war einfach nur eine grundsätzliche Frage, ob man Versicherungzeit ebenfalls nachkaufen kann. Dies ist offensichtlich nicht der Fall und somit ist das Thema für mich erledigt.


    Der Grund, warum ich danach am 22.12. fragte: Ich hatte die Tage den Artikel von Georg zum Renteneintritt mit 63 gelesen (und auch weitgehend verstanden, warum er dies unbedingt jedem empfiehlt). Bisher hatte ich mich nicht mit diesem Thema (vorgezogener Ruhestand) befasst und deshalb mal in meiner Kontenklärung die aufgelaufenen Rentenzeiten nachgeschlagen. Dabei ist mir aufgefallen, dass mir zur Rente mit 63 ein Beitragsjahr fehlen würde.

  • Die Teilrente ist eine Gestaltungsform der Altersrente.


    Ab 63 (mit GdB von mindestens 50 auch etwas früher) und erfüllter Wartezeit (35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten kann man eine Altersrente beanspruchen. Ob die dann als Voll- oder Teilrente bezogen werden soll, muss man dann sehen.

    Hallo Referat Janders,


    da stellt sich also heraus, dass ich es immer noch nicht ganz verstanden habe. Eine Beratung hatte ich einmal vor 3 Jahren (Versorgungsamt der Stadt). Da wurde mir erklärt, ich würde - bei meiner zu erwartenden Minirente (viele Jahre alleinerziehend und Teilzeit gearbeitet) mit Abschlägen (mit 63) in Rente gehen können. Die 35 Jahre habe ich schon lange zusammen, die 45 leider erst mit 66 u. 3 Mon.


    Sollte ich weiterarbeiten bis 67 (ich habe mit dem 8. Januar 1964 das große Los gezogen), dann würde ich am Ende wenig mehr in der Rentenkasse haben, sagte der Berater.


    Mein Plan ist also, das fehlende Geld von den Ersparnissen zu nehmen monatlich und einen Nebenjob zu machen.


    Hier kommt die Frage zur Teilrente: Hypothetisch kündige ich mit 63 meinen Job. Suche mir einen Minijob und nehme Teilrente. Vermutlich muss ich den Minijob bereits vor dem Antritt der Teilrente haben, damit die KV weiterläuft? Erhöht die Arbeit im Minijob noch die Rente und die Wartezeit auf die 45? Hat mein Modell eher Vor- oder Nachteile?


    Sollte ich evtl. ein abgekoppeltes Posting erstellen bei meiner Frage?

  • Wenn Du vor 65 in Rente gehst, dann ist das zwingend eine andere Rente als die für besonders langjährig Versicherte. Daher können Dir in dem Fall die 45 Jahre völlig gleichgültig sein. Ein Wechsel von einer Altersrente in die andere ist nicht möglich.


    Du müsstest Dich also entscheiden, ob Du die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 mit 14,4% Abschlag (oder etwas später mit entsprechend niedrigeren Abschlägen) in Anspruch nimmst oder eben die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab (theoretisch 65, bei Dir praktisch) 66 und 3 Monaten.


    Also rechnest Du 85,6% × 39 Monate / 14,4% um auszurechnen, ab welcher Rentenbezugsdauer es sich rechnen würde, auf die abschlagsfreie Rente zu warten.


    Die Frage "Teilrente oder Vollrente?" ist davon losgelöst. Für eventuelle andere Ansprüche bzw. arbeitsrechtliche Fragen müsste man schauen, ob eine Teilrente besser wäre als eine Vollrente.

  • Also rechnest Du 85,6% × 39 Monate / 14,4% um auszurechnen, ab welcher Rentenbezugsdauer es sich rechnen würde, auf die abschlagsfreie Rente zu warten.

    Da ich kein Rechencrack bin, habe ich das mal einfach bei google eingegeben. Das wurde ausgespuckt... kann ja wohl nicht stimmen, wer soll so lange warten 😎:

    (85,6% × 39 Monate) / 14,4% = 19,3194444 Jahre


    Ich sehe schon, ich muss für eine Entscheidung auf jeden Fall im nächsten Jahr einen Termin bei der RV machen und mich nicht Corona-mäßig in einem Kurztelefonat abservieren lassen.

  • Da ich kein Rechencrack bin, habe ich das mal einfach bei google eingegeben. Das wurde ausgespuckt... kann ja wohl nicht stimmen, wer soll so lange warten 😎:

    (85,6% × 39 Monate) / 14,4% = 19,3194444 Jahre


    Ich sehe schon, ich muss für eine Entscheidung auf jeden Fall im nächsten Jahr einen Termin bei der RV machen und mich nicht Corona-mäßig in einem Kurztelefonat abservieren lassen.

    Nee, kommt wohl hin.

    Erst mit "85 und ein bisschen" wird es sich gelohnt haben auf die höhere Rente gewartet zu haben.


    Also bleiben folgende Varianten:


    1. Durchziehen bis Beginn der abschlagsfreien Rente (Zahlen dazu s. o.)


    2. Mit 63 Teilrente nehmen und normal bzw. etwas reduziert weiterarbeiten


    3. Mit 63 Vollrente nehmen und auf Minijob-Basis weiterarbeiten