Wer bezahlt den Schaden bei Einbruch mit Wohnrecht?

  • Guten Abend, ich hatte ja letztens geschrieben, dass mein Vater am 30.12.2024 verstorben und am 31.12.2024 ein Einbruch in sein, von der Lebensgefährtin bewohntes Haus mit ständigem Wohnrecht, von dem ich der Erbe bin, stattfand. Damals ging es um die Versicherung, welche nach seinem Tod greift. Jetzt habe ich aber das Problem, dass zu dem Zeitpunkt nur eine Gebäudeversicherung, keine Hausratversicherung bestand. Da ich mich mit meinem Vater geeinigt hatte, dass die Lebensgefährtin keine Miete bezahlt, dafür aber alle Pflichten übernimmt, das Haus und das Grundstück zu erhalten und alle finanziellen Lasten, wie Grundsteuer und Versicherung zu übernehmen, was ich auch schriftlich habe, möchte ich wissen, wer für den Schaden in Höhe von 4700€ für eine Terrassentür aufkommen muss, den sie mir als Erben in Rechnung stellt. Was mich noch weiterhin stutzig macht ist das nichts gestohlen wurde. Dazu möchte ich morgen die Polizei befragen. Danke für Ihre Hilfe!

  • Hallo Aser61,

    wohnte Ihr Vater bis zu seinem Ableben auch im Haus oder nur die Lebensgefährtin?

    Gab es in den Vereinbarungen zum Wohnrecht die explizite Verpflichtung, eine Hausratversicherung abzuschließen? Wie der Name schon sagt, deckt die Hausratversicherung vorrangig den Verlust des Hausrats ab. Die Mitversicherung der anlässlich des Einbruchs verursachten Schäden ist nur Nebenbestimmung. Und ob der Eigentümer des Hausrats eine Versicherung abschließt oder nicht, ist grundsätzlich seine Entscheidung.

    Wie weit geht die Verpflichtung, Haus und das Grundstück zu erhalten, nur Reparatur oder auch Totalersatz? Ich glaube, die Terrassentür dürfte auf Ihre Rechnung gehen.

    Ein Einbruch ohne gestohlene Gegenstände lese ich in meiner Gegend wöchentlich. Der heutige Dieb sucht nur noch nach Bargeld, Schmuck und hochwertiger Elektronik. Sonst geht er auch ohne Beute zum nächsten Haus.

    Gruß Pumphut

  • Vorschlag zu Güte - momentan habt Ihr beide ja wohl andere Sorgen:

    Im Hinblick auf die vorherigen Beiträge, etwa den von Pumphut, sagst Du ihr zu, den Schaden "freiwillig, also ohne Versicherungseiertanz", zu übernehmen, schlägst ihr aber auch vor, dass sie sich bei allernächster Gelegenheit darum kümmert, den Hausrat zu versichern.

    Dann wäre der nächste ungebetene Gast "Kunde" dieser Hausratversicherung.

    Und das Ganze wäre dann natürlich auch versichert, wenn dieser nächste ungebetene Gast oder vielleicht auch sie selbst versehentlich oder fahrlässig die Bude in Brand gesteckt hat (Vorsatz bei ihr als Brandstifterin natürlich außen vor).

    Kann natürlich sein, dass sie einverstanden ist, aber nur unter der Bedingung, dass Du die Prämie bezahlst, denn "der ganze Klimbim, den es da zu versichern gilt, gehöre ja nicht ihr, sondern Dir, und sie nutze ihn ja nur, weil er ohnehin da ist".

    Davon ausgehend, dass auch Dir der betreffende Klimbim weniger am Herzen liegt, sieht es eher nach einer Hängepartie aus, was weitere aufgebrochene Haus- oder Terrassentüren anbelangt.

    Wie auch immer, erst mal die Beerdigung hinter Euch bringen, möglichst ohne vermeidbaren Zoff.

    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo Aser61,

    als Erbe erben Sie nicht nur das Vermögen, sondern sind Gesamtrechtsnachfolger Ihres Vaters. Der hatte eben einmal entschieden, keine Hausratversicherung abzuschließen und eine Wohngebäudeversicherung ohne Diebstahlschutz. Dann werden Sie grundsätzlich die Terrassentür selbst bezahlen müssen. Sie könnten nur noch prüfen, ob die Aufwendungen angemessen waren.

    Gruß Pumphut

  • Ich schließe mich hier mal an. In unserer Gegend wird gerade sehr, sehr häufig eingebrochen. Da ich eigentlich nur Sachen versicher, bei denen der Schadensfall mich in Existenznöte bringt, hab ich natürlich keine Hausratversicherung.

    Ich überlege jetzt ob ich mich gegen Einbruch versichern soll und bin mir nicht ganz sicher, welche Versicherung ich benötige. Meinen Hausrat an sich muss ich weiterhin nicht versichert haben. Aber ich würde gerne ggf. die Schäden, die durch den Einbruch am Gebäude entstehen könnten, abdecken. Also insbesondere Haus- bzw. Terrassentür und Parkettboden etc..

    Welche Versicherung greift hier? Im Internet wird man nicht ganz schlau ob Wohngebäudeversicherung oder Hausrat.

    Lieben Dank vorab!

  • Wir haben's früher immer so gelernt: wenn man das Haus umdreht und schüttelt - alles was rausfällt, sollte von der Hausratversicherung erstattet werden, alles was fest angebracht ist, von der Gebäudeversicherung.

    Da die Terassentür fest angebracht ist, wäre es wohl ein Fall für die Gebäudeversicherung. Wenn diese keinen Raub/Diebstahl und keinen Vandalismus einschließt, dann bleibt's wohl am Fragesteller hängen.

  • Wir haben's früher immer so gelernt: wenn man das Haus umdreht und schüttelt - alles was rausfällt, sollte von der Hausratversicherung erstattet werden, alles was fest angebracht ist, von der Gebäudeversicherung.

    Da die Terassentür fest angebracht ist, wäre es wohl ein Fall für die Gebäudeversicherung. Wenn diese keinen Raub/Diebstahl und keinen Vandalismus einschließt, dann bleibt's wohl am Fragesteller hängen.

    Danke, das ist auch mein Verständnis. Das Internet sagt nur, es wäre teilweise bei der Hausrat mit drin. Ich frag mal bei der Gebäudeversicherung an.

  • Streitfall war bei dieser Definition oft die Einbauküche - Hausrat oder Gebäude? Um sicher zu gehen - wenn man beides hat - schließt man beide Versicherungen bei der gleichen Gesellschaft ab, dann dürfen sie sich überlegen, wer im Fall des Schadens an der Küche bezahlen soll...