Steuerklassen verheiratet & Elterngeld

  • Hallo

    Mein Mann und ich sind seit kurzem verheiratet. Nun stellt sich die Frage wie wir das mit den Steuerklassen machen. Ich befinde mich derzeit noch in Ausbildung, aber gehe ab April 2025 bis August 2026 in Elternzeit. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten.

    Mein Elterngeld beträgt nur 300-400€ und das Gehalt von meinem Mann liegt bei etwa 1600/1700€.

    Wie sollten wir am sinnvollsten die Steuerklassen wechseln? 3 und 5 oder 4 und 4?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Erst einmal Glückwunsch! :)


    Es kommt drauf an was ihr unter sinnvoll in dem Zusammenhang versteht.

    Lieber laufend etwas mehr Netto zur Verfügung und dafür eine Nachzahlung bei der Steuer oder lieber andersrum?
    Oder Option 3: möglichst nah an der "Realität" und nur eine kleine Nachzahlung/Erstattung.


    Der Zug das Elterngeld mit einem Wechsel der Steuerklasse zu beeinflussen ist ja bereits abgefahren.

  • Bleibt in der 4.


    Man spart durch die Steuerklassen kein Geld. Ihr spart euch aber ggf. im kommenden Jahr eine kräftige Steuernachzahlung aufgrund 3/5.


    Steuern werden nur das Ehegattensplitting gespart. Daher ist es wichtig, dass ihr eine gemeinsame Veranlagung wählt.

  • Hallo Vivien,


    die Höhe des Elterngeldes wird anhand des Nettoverdienstes des Jahres vor Geburt des Kindes berechnet. Der nachträgliche Steuerklassenwechsel wirkt sich nicht auf die Höhe des Elterngeldes aus. Direkte Steuerabzüge gibt es auf das Elterngeld nicht, wird sich aber dennoch auf die Steuerhöhe in der Steuererklärung aus.


    Um jetzt möglichst viel Geld zu haben, kann dein Mann in die Steuerklasse 3 wechseln (sofern ihr beide noch 4/4 habt), ob dabei eine Steuernachzahlung am Ende des Jahres herauskommt, kann ich Dir aber aus dem Bauch auch nicht sagen.


    Es gibt aber diverse Rechner im Netz, um auch rauszufinden, welche die optimale Steuerklasse beim Wiedereinstieg in den Job ist https://www.steuertipps.de/ser…er/wahl-der-steuerklasse/

  • Ich denke bei diesen Gehältern sollte ganzheitlich auf das Durchrechnen von

    Wohngeld


    Zuschlag zum Kindergeld


    geachtet werden.


    Hilfe hierzu leisten im Beratungsfall auch die Wohlfahrtsverbände und Pro Familia.

  • Mein Mann und ich sind seit kurzem verheiratet. Nun stellt sich die Frage, wie wir das mit den Steuerklassen machen. Ich befinde mich derzeit noch in Ausbildung, aber gehe ab April 2025 bis August 2026 in Elternzeit. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten.


    Mein Elterngeld beträgt nur 300-400€ und das Gehalt meines Mannes liegt bei etwa 1600/1700€.

    Wie sollten wir am sinnvollsten die Steuerklassen wechseln? 3 und 5 oder 4 und 4?

    Wenn Ehepartner unterschiedlich verdienen, ist die Steuerklassenkombination III und V sinnvoll (III für den mehr Verdienenden, meist den Ehemann, V für den weniger Verdienenden, meist die Frau). Das spart zwar keine Steuer (wie es oftmals heißt), sondern sorgt dafür, daß während des Jahres mehr Nettogehalt übrigbleibt. Bei der Steuererklärung (die man bei III und V machen muß), spielen Steuerklassen keine Rolle, bei der Steuererklärung kommt unabhängig von der Steuerklasse das gleiche heraus. Vermutlich ist für Euch III + V dennoch sinnvoll.

  • Ich würde in dieser Situation definitiv für den Mann Steuerklasse 3 wählen. Die Frau ist in Elternzeit bis August 2026 und zahlt daher in diesem Zeitraum sowieso keine Lohnsteuer.

    Für den Zeitraum von jetzt bis April 2025 würde ich gar nichts mehr machen aufgrund des kurzen Zeitraums.

    Nach August 2026 wenn die Frau wieder verdient, würde ich neu evaluieren.