Als Altersrenter weiter arbeiten (bei anderem Arbeitgeber dh neuer Job)

  • Als "normaler" Altersrentner bekommt man ja wohl nur noch 102€ als Werbungskostenpauschale zugewiesen. Zudem ist man ab dann ja "hauptberuflich" "Rentner in Vollzeit".

    Wenn man aber zeitgleich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt - zählt diese Tätigkeit nur noch als "bezahlter Nebenjob" und wird mit Steuerklasse 6 abkassiert. Zugleich ist man automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.


    Was ich nirgendwo (zu meiner Zufriedenheit) finden kann ist eine klare und verständliche Aussage, ob man nicht ggf doch für "die erarbeiteten Einkünfte" ja/nein doch die übliche Werbungskostenpauschale "für Arbeitnehmer" anwenden kann.

    Die Anzahl der Arbeitstage, der tägliche Weg zur Arbeit, ggf Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser "Nebentätigkeit" sind doch unverändert gegeben ...

    Optimal wäre es ja, würde man die beiden Einkünfte (Altersrente vs Gehalt aus dem Job) separat behandeln. Oder nicht?

    Hat man als Rentner hohe Ausgaben für Ärzte etc (hab ich aktuell noch nicht Gott sei Dank !!!) - haben die doch nichts mit erarbeitetem Gehalt zu tun ...

    Ich versteh grad Bahnhof. Wo kann man nachlesen ???? Danke für jeden Rat vorab!


    Fiktiv: Altersrente plus Betrieberente plus Auszahlung einer Pensionskasse - monatlich um die 2.500€ Netto.

    Dazuverdienst per "Nebenjob" neu - ca 3.800€.

    Da freut sich der Staat Dank abkassierter Abgaben am meisten --- oder?

  • Als "normaler" Altersrentner bekommt man ja wohl nur noch 102€ als Werbungskostenpauschale zugewiesen. Zudem ist man ab dann ja "hauptberuflich" "Rentner in Vollzeit".

    Wenn man aber zeitgleich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt - zählt diese Tätigkeit nur noch als "bezahlter Nebenjob" und wird mit Steuerklasse 6 abkassiert. Zugleich ist man automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

    Stimmt so nicht.
    Ich arbeite seit Beginn der Rente einfach weiter. An den Abrechnungen, Steuerklasse etc. hat sich beim Arbeitseinkommen gar nichts geändert.

    Steuererklärung ist obligatorisch, da deine nun höhere Steuer aus beiden Einkommensarten bestimmt wird. Die Werbungskostenpauschale ist wie gehabt.

    Da freut sich der Staat Dank abkassierter Abgaben am meisten --- oder?

    Hast du schon mal ins Gesicht des Staates schauen können? Du und die du hier fragst, gehören auch dazu. Würde also den Tonfall weglassen.

  • Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der bAV, also kann man hier auch 2× bAV sagen.


    Steuerklasse 6 heisst ja, dass laufend sehr hohe Abgaben anfallen und nach der Steuererklärung mit einer Erstattung zu rechnen ist. Inwiefern Steuerklasse 6 überhaupt angezeigt ist wurde weiter oben bereits ausgeführt.

  • Optimal wäre es ja, würde man die beiden Einkünfte (Altersrente vs Gehalt aus dem Job) separat behandeln. Oder nicht?

    Ja, geht doch - und dann wird es in der Steuererklärung zusammengefasst.

    Hat man als Rentner hohe Ausgaben für Ärzte etc (hab ich aktuell noch nicht Gott sei Dank !!!) - haben die doch nichts mit erarbeitetem Gehalt zu tun ...

    "hohe Ausgaben für Ärzte etc" sammelt man bei den "außergewöhnlichen Belastungen" und kann sie, wenn hoch genug, von der Steuer absetzen. Das ist immer gleich, egal ob nun bei Rente oder "nichtselbstständiger Arbeit".

    Dazuverdienst per "Nebenjob" neu - ca 3.800€.

    Da freut sich der Staat Dank abkassierter Abgaben am meisten --- oder?

    Wenn du viel verdienst/bekommst, zahlst du auch viele Steuern. Brauchst ja nicht soviel arbeiten oder du kannst ja auf Teile deines Einkommens freiwillig verzichten. :)

  • Als "normaler" Altersrentner bekommt man ja wohl nur noch 102€ als Werbungskostenpauschale zugewiesen. Zudem ist man ab dann ja "hauptberuflich" "Rentner in Vollzeit".

    Wenn man aber zeitgleich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt - zählt diese Tätigkeit nur noch als "bezahlter Nebenjob" und wird mit Steuerklasse 6 abkassiert. Zugleich ist man automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

    Nö, nö, nö, nö, ja.


    Deine Tastatur ist kaputt, zuviel Gänsefüßchen. :( Ich habe den Eindruck, Dein ganzes Leben ist nur "sogenannt".


    Das meiste, was Du da schreibst, stimmt nicht. Zugewiesen wird die Werbungskostenpauschale nicht, sie ist im Tarif eingearbeitet. Wenn Du Rentner bist, sind das in der Tat 102 €, die automatisch von Deiner Bruttorente abgezogen werden. Arbeitest Du nebenher noch in einem normalen Job, kannst Du die normalen Werbungskosten ansetzen, tust Du das nicht, wird eine Werbungskostenpauschale von 1230 € automatisch angesetzt. Bei einem Minijob allerdings nicht. Außerdem dürfte man Dir aufgrund Deines Alters bei Berufstätigkeit den Altersentlastungsbetrag abziehen, spart wiederum Steuer. Den Altersentlastungsbeitrag gibt es aber nur bei Berufstätigkeit. Ein Nur-Rentner bekommt den nicht.


    Steuerklassen werden generell überbewertet, sie beziehen sich ja nur auf den unterjährigen Steuerabzug vom Lohn. Die Höhe der Steuer insgesamt beeinflussen sie nicht. Sollte man Dir in Deiner Rentnertätigkeit tatsächlich die Steuerklasse VI zuordnen (was ungewöhnlich wäre), bekommst Du mit der Steuererklärung halt einen Batzen Geld zurück. Ich kenne das aber nicht so. Normalerweise bekommt man für den ersten Job Steuerklasse I, und Rentenbezug ist in diesem Sinne ja keine Tätigkeit.


    Steuererklärung ist für immer mehr Rentner Pflicht, wenn Du zusätzlich arbeitest, dann praktisch in jedem Fall.

    Was ich nirgendwo (zu meiner Zufriedenheit) finden kann ist eine klare und verständliche Aussage, ob man nicht ggf doch für "die erarbeiteten Einkünfte" ja/nein doch die übliche Werbungskostenpauschale "für Arbeitnehmer" anwenden kann.

    Dann findest Du diese Angabe halt hier. Ob meine obige klare Aussage zu Deiner Zufriedenheit ausgefallen ist, kann ich allerdings nicht ermessen.


    Übrigens: Jeder Steuerberater kann Dir diese Auskunft auch geben, sogar mit Garantie. Allerdings kostet es Geld, was für manche prospektiven Kunden einen Hinderungsgrund darstellen mag.

    Optimal wäre es ja, würde man die beiden Einkünfte (Altersrente vs Gehalt aus dem Job) separat behandeln. Oder nicht?

    Jeder hat so seine Wünsche! Leider ist das nur ein Traum. In jeder Lebensphase werden die Einkünfte aus verschiedenen Tätigkeiten zusammengerechnet und die Summe versteuert. In der Tat zahlt ein Rentner mit zusätzlicher beruflicher Tätigkeit eine Menge Steuern - aber er verdient ja auch eine Menge Geld.

    Fiktiv: Altersrente plus Betriebsrente plus Auszahlung einer Pensionskasse - monatlich um die 2.500€ netto.

    Nein: brutto. Es ist für viele Rentner ungewöhnlich, daß sie das erste Mal in ihrem Leben die Bruttoeinkünfte ausbezahlt bekommen, die sie dann selbst versteuern müssen. Ihr ganzes Berufsleben lang hat der Arbeitgeber die Steuer ausgerechnet und abgeführt, so daß der Arbeitnehmer selbst keine Steuer zahlen mußte. Das wird mit der Rentenzeit anders. Ich halte das für ungünstig, mir fällt aber kein gutes Verfahren ein, wie man das vereinfachen könnte.

    Fiktiv: Altersrente plus Betrieberente plus Auszahlung einer Pensionskasse - monatlich um die 2.500€ Netto.

    Dazuverdienst per "Nebenjob" neu - ca 3.800€.

    Da freut sich der Staat dank abkassierter Abgaben am meisten --- oder?

    Hier jammern viele Leute über hohe Steuern. Solche lassen sich völlig trivial vermeiden: Arbeite nicht, verdiene nichts, dann brauchst Du auch keine Steuern zahlen. Mach mit Deinen Geldanlagen keinen Gewinn, sondern Verlust, schon brauchst Du keine Steuern mehr zu zahlen. Ob das wirklich besser ist?


    Ich bin beileibe kein begeisterter Steuerzahler! Wenn man mir aber die Wahl läßt, lieber viel Steuer oder lieber wenig zu zahlen, dann zahle ich lieber viel Steuer, weil das nämlich heißt, daß mir selbst auch viel übrigbleibt.

  • Ob Antworten gefallen - lass ich mal dahin gestellt. Dieses "muss gefallen" hab ich vor vielen Jahren abgelegt. Klartext. Und ja, wenigstens Deine Antworten sind hilfreich. Danke dafür.

    Großes NEIN aber - ich rede tatsächlich von NETTO und nicht von BRUTTO-Beträgen. Brutto ist deutlich mehr. Ich hatte mir vorab Netto ausrechnen lassen. Wen schert schon Brutto. Wichtiger ist doch, was aufs Konto kommt. Okay, ich hatte halt separat ausrechnen lassen .- einmal die Rente (Lst.Kl. 1) und dann eben den Zuverdienst (Lst.Kl. 6) - eben infolge der Unsicherheit wegen möglichen pauschalen Abzügen "insgesamt". Steuererklärungen mache ich seit Jahzehnten, aber eben noch nie als Rentner. Bin da Lehrling ...


    Woher hast Du die Info, dass bei weiterer Berufstätigkeit DOCH die normal hohe Werbungskostenpauschale genommen werden kann? DAS war mein Anliegen und nur das.

    Genau danach hatte ich quer durchs Internet gesucht, fand aber keine klare Aussage.

    Und nein - Arztkosten habe ich keine (höchstens paar wenige Euro für Erkältungsmittel) und hoffe, es bleibt noch lange so. Man weiß ja nie.... Selbst die Zähne sind alle noch Originale und ohne Verplompung.

  • Okay, ich hatte halt separat ausrechnen lassen .- einmal die Rente (Lst.Kl. 1) und dann eben den Zuverdienst (Lst.Kl. 6)

    Das ist so aber nicht richtig, weil Summe aus Rente und Zuverdienst die Grundlage für die Steuerberechnung sind. Bei der Zahlung laut Steuererklärung werden dann die bereits getätigten Steuerzahlungen beim Hinzuverdienst entsprechend deiner Lohnsteuerklasse gegengerechnet.


    Und hier steht, wonach du gesucht hast: "Die beiden Pauschbeträge von 1.230 Euro und 102 Euro können Dir nebeneinander gewährt werden, wenn Du gleichzeitig Arbeitslohn und Versorgungsbezüge beziehst."

    Werbungskostenpauschale / Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten
    Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben, die Du von der Steuer absetzen kannst. 1.230 Euro sind ohne Belege drin.
    www.finanztip.de

    Ist doch toll, was der Staat dir so ermöglicht, oder?