Als "normaler" Altersrentner bekommt man ja wohl nur noch 102€ als Werbungskostenpauschale zugewiesen. Zudem ist man ab dann ja "hauptberuflich" "Rentner in Vollzeit".
Wenn man aber zeitgleich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt - zählt diese Tätigkeit nur noch als "bezahlter Nebenjob" und wird mit Steuerklasse 6 abkassiert. Zugleich ist man automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Was ich nirgendwo (zu meiner Zufriedenheit) finden kann ist eine klare und verständliche Aussage, ob man nicht ggf doch für "die erarbeiteten Einkünfte" ja/nein doch die übliche Werbungskostenpauschale "für Arbeitnehmer" anwenden kann.
Die Anzahl der Arbeitstage, der tägliche Weg zur Arbeit, ggf Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser "Nebentätigkeit" sind doch unverändert gegeben ...
Optimal wäre es ja, würde man die beiden Einkünfte (Altersrente vs Gehalt aus dem Job) separat behandeln. Oder nicht?
Hat man als Rentner hohe Ausgaben für Ärzte etc (hab ich aktuell noch nicht Gott sei Dank !!!) - haben die doch nichts mit erarbeitetem Gehalt zu tun ...
Ich versteh grad Bahnhof. Wo kann man nachlesen ???? Danke für jeden Rat vorab!
Fiktiv: Altersrente plus Betrieberente plus Auszahlung einer Pensionskasse - monatlich um die 2.500€ Netto.
Dazuverdienst per "Nebenjob" neu - ca 3.800€.
Da freut sich der Staat Dank abkassierter Abgaben am meisten --- oder?