Alles anzeigenDie hier geäußerten persönlichen Kritiken an der Person des Fragestellenden lassen mich einmal mehr dazu raten, gleich zu sagen: "Ich frage für einen Freund!"
Tatsächlich kann ich mir vorstellen, dass dieser 'Freund' zwei oder mehr Kinder hat.
Eins davon hat auch Kinder, also Enkelkinder. Da kann man in etwa von ausgehen, dass das selbst ererbte und vergrößerte Vermögen, das man im hohen Alter partout nicht ausgeben konnte, in der Familie bleibt.
Aber schon bei dem anderen kinderlos verheirateten Kind möchte man vielleicht nicht, dass das mit warmer Hand an dieses Kind (ca. 30) verschenkte Vermögen im Todesfall an die ungeliebte Schwiegertochter fällt und anschließend dann noch an die noch unbeliebtere Verwandtschaft dieser Schwiegertochter.
Da würde es der 'Freund' vorziehen, dass das Vererbte und vorweg Geschenkte im Todes- oder auch Scheidungsfall dieses Kindes an seine Geschwister, deren Kinder oder auch an ihn (inzwischen 90) zurückfällt.
berghaus 10.02.25
Der Freund sollte eine Risiko-Lebensversicherung auf den Sohn abschließen und als Begünstigen einen Prank-Dienst wie poopsenders [Link von Moderation entfernt] eintragen, der sich verpflichtet, nach dem Ableben des Sohnes an die Schwiegertocher und ihre Familie über Jahrzehnte 4 Mal im Jahr eine Kiste mit Tierextrementen zu schicken. Nur so kann er sicher gehen, dass auch nach seinem Tod seine verkorkste Weltsicht weiterlebt.