Riester DWS TopRenteDynamik kurz vor Auszahlphase - welche Variante dafür wählen?

  • Hallo zusammen,


    kürzlich habe ich ein Schreiben von meinem Vertragspartner, der DWS, zu meinem Riestervertrag „DWS Top Rente Dynamik“ erhalten, weil ich ihn zum 1. Mai d.J. erstmals zur Auszahlung abrufen kann, da ich im April vorher 60 Jahre alt werde. Das ist das damals vertraglich vereinbarte, früheste Abrufdatum. Stand 19.2. betrug das Fondsvermögen 70.333,05€.


    Nun gibt es verschiedene Varianten zum Auszahlungsbeginn:


    1) vollständigen Verrentung (mtl. 173,10) bis zum 85. LJ des nach Abzug der Versicherungsprämie i.H.v. 18.404,04€ für die vorgesehene Leibrente ab 85 übrigbleibenden Betrages oder


    2) zusätzlich zur verpflichtenden Leibrentenprämie eine vorherige Entnahme aus dem Fondsvermögen von bis zu 100% des ungeförderten Kapitals (11.950,41€), das sich angeblich derzeit im Vertrag befindet und deshalb dann natürlich auch entsprechend weniger monatlicher Rente (143,69€), aber auch gleichzeitig einer geringeren LR-Prämie (15.276,98€) oder


    Variante 3) nur Entnahme von bis zu 30% (zur Zeit 21.099,92€) des gebildeten, derzeit vorhandenen Fondsvermögens (70.333,05€) und einem dann errechneten, erforderlichen Leibrentenanteils von 12.882,83€ und einer mtl. Rente von 121,17€ oder abschließend


    Variante 4) sowohl Entnahme von bis zu 100% des ungeförderten Kapitals (11.950,41€) als auch zusätzlich eine einmalige Entnahme von bis zu 30% des gebildeten Kapitals (derzeit 17.514,79€), wodurch auch die Prämie für die Leibrente nochmals deutlich absinken würde (10.693,88€), die mtl. Rentenzahlung allerdings auch auf dann mtl. 100,58€.


    Des Weiteren besteht als 5. Variante die Möglichkeit der Verschiebung der Auszahlungsphase bis (ich glaube) maximal 67 Jahre oder halt irgendwo zwischen 60 und 67 Jahre. Dazu muss man allerdings wissen, dass das bei diesem Vertrag dahinter liegende Modell so funktioniert , dass mit zunehmendem Alter der Aktienanteil gemanagt zugunsten eines immer weiter zunehmenden Rentenanteils abnimmt. D.h. er ist derzeit aufgrund des quasi bevorstehenden, möglichen Auszahlungsbeginns schon gering und würde bei Auszahlung aufgrund der anstehenden Rentenzahlungen komplett zugunsten einer Umschichtung in einen Geldmarktfonds der DWS aufgelöst werden. Vermutlich würde die DWS bei einer Verlängerung der Laufzeit des Vertrages je nach neuem Wunschablauf (60-67) zum jetzigen Zeitpunkt auch wieder an dieser Schraube (Aktien/Renten) drehen.


    Noch ein paar kurze Anmerkungen zur Vererbbarkeit:


    1) Das Kapital für die Leibrente steht in der Auszahlphase im Falle einer Vertragskündigung oder im Todesfall nicht mehr zur Auszahlung oder Vererbung zur Verfügung. Es wäre dann also futsch.


    2) Das nach Abschluss der Leibrentenversicherung verbleibende Altersvorsorgevermögen steht für den Auszahlplan zur Verfügung und kann vererbt werden. Im Todesfall, vor dem 85. Lj, kann das Restguthaben an die Erben förderschädlich ausgezahlt oder förderunschädlich auf einen Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden.


    In der Hoffnung, dass sich hierzu vielleicht schon mal einige aus diesem Forum Gedanken gemacht oder sogar bereits echte Erfahrungen damit gesammelt haben, folgende Fragen dazu:


    1) Welche Variante würdet ihr bevorzugen und weshalb?


    2) Hinsichtlich der Besteuerung handelt es sich hier grundsätzlich um die nachgelagerte Besteuerung. Ich verstehe es also so, dass sämtliche Auszahlungen egal ob in Form einer monatlichen Rente oder als Entnahmen wie oben beschrieben dem persönlichen Steuersatz im Jahr der jeweiligen Auszahlung unterliegen. Ist das richtig?

    Bei einer möglichen Entnahme von ungeförderten Beträgen meine ich aber mal gelesen oder gehört zu haben, dass im Falle einer Laufzeit von (mind.?) 12 Jahren und (bei Vertragsabschluss vor dem 1.1.12/ist hier der Fall) ab dem 60. Geburtstag der Unterschiedsbetrag zwischen eingezahlten Beiträgen und Leistungen nur hälftig mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Kann das stimmen? Oder wird hier womöglich (zusätzlich) die Fünftelregelung angesetzt?


    3) Wichtig wäre für mich auch zu wissen, ob bei der möglichen Teil-Entnahme von bis zu 30% des gebildeten Kapitals (s.o.) die Fünftelregelung zur Anwendung käme oder ob dieser Betrag voll besteuert würde, denn das wäre natürlich steuerlich wichtig für das Jahr der Auszahlung.


    4) Vor dem Hintergrund der Steuer wäre eventuell tatsächlich die vollständige und ausschließliche Rentenzahlung ohne vorherige Entnahmen sinnvoll, weil die Beträge dadurch stark verkleinert und verteilt würden und somit steuerlich betrachtet nicht so stark in‘s Gewicht fallen, kann diese Annahme so stimmen und sehe ich das falsch?


    5) Wie sieht es aus mit einer möglichen Verbeitragung im SV-System? (derzeit ges. kV und PV über meine Frau im Rahmen der Familienversicherung!)


    6) Woran muss/sollte ich in Sachen meines Riestervertrages in der hier vorgestellten, derzeitigen Situation noch denken? Habe ich etwas vergessen?


    Über Meinungen, Anregungen, Ideen, Ergänzungen oder sogar eigene Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen!


    Dank vorab und Gruß, Nick :)

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Vielen Dank für die ausführliche und detaillierte Darstellung eines solchen Angebots in der Verrentungsphase.


    Das sind ja schockierende Zahlen insbesondere was die Kosten der Versicherung für die Zeit nach dem 85. Lebensjahr betrifft.

    Ich würde das schon legale Enteignung nennen.

  • Moin Nick2 und willkommen im Forum.


    Danke für das traurige Beispiel. Das treibt einem die Tränen in die Augen. Das ist noch nicht mal ein Rentenfaktor von 25.

    Da du von den 173€ Rente noch Steuern bezahlen darfst werden dir geschätzt 140€ Rente bleiben. ( Deine Steuerlast kannst du über den BMF Steuerrechner abschätzen)


    70000/140= 500 Monate Rente oder fast 42 Jahre Rente brauchst du um dein Kapital zurück bekommen. Da ist noch nicht mal der Inflationsschaden einberechnet.


    Kündigst du komplett und bekommst 50000€ nach Abzügen

    der Zulagen und Steuererstattungen heraus kannst du dir damit einen Auszahlplan machen.


    Mit 3% Rendite kannst du dir über 150€ nach Steuern für 40 Jahre selber auszahlen.

    Entnahmeplan online berechnen


    Wie hoch deine Abzüge bei förderschädlicher Verwendung sind kannst du bei der Zulagenstelle erfragen.


    Nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
    Allgemeine, nicht kontextbezogene Kontaktaufnahme mit einem Ansprechpartner des Auftritts
    riester.deutsche-rentenversicherung.de



    Ich wünsche Dir kluge Finanzentscheidungen beim Umgang mit deiner Riesterrente und ein langes gesundes Leben damit Du lange Spaß an der richtigen Entscheidung hast.




  • Ich habe es jetzt so verstanden, dass die Versicherung dann 18.000 € dafür will, dass sie die Zeit ab 85 absichert.

    Wer ist denn diese Versicherung?

    Wenn ich mich richtig erinnere, kann man auch andere Angebote einholen… theoretisch.


    Das wird doch wahrscheinlich eine mit der Deutschen Bank verbandelte Versicherung sein.

  • Puh, das ist wirklich nicht prall. Ich bin gespannt, was mir Union Investment offerieren wird - ist aber noch gute 10 Jahre hin.


    Ich werde meinen Riester auf jeden Fall bis zum Renteneintritt verlängern lassen, sonst frisst die Steuer zu viel auf. Dann die 30% mit Fünftelregelung auszahlen lassen und den Rest verrenten, wenn das Angebot stimmt. Wenn nicht wird halt förderschädlich gekündigt.

  • Puh, das ist wirklich nicht prall. Ich bin gespannt, was mir Union Investment offerieren wird - ist aber noch gute 10 Jahre hin.


    Ich werde meinen Riester auf jeden Fall bis zum Renteneintritt verlängern lassen, sonst frisst die Steuer zu viel auf. Dann die 30% mit Fünftelregelung auszahlen lassen und den Rest verrenten, wenn das Angebot stimmt. Wenn nicht wird halt förderschädlich gekündigt.

    Was meinst du mit verlängern?

    Du kannst doch jetzt die Zahlungen schon einstellen und den Vertrag einfach ruhen lassen.

    Dann ist der Schaden nicht so groß.

    Du holst dann 30 % raus..

  • Verlängern, da der Riester abgeschlossen wurde, als das Renteneintrittsalter noch bei 65 lag, das steht auch so im Vertrag. Muss ich also noch auf voraussichtlich 67 schieben.


    Ich hätte vielleicht noch erklären sollen, dass ich meinen Riestervertrag als RK1-Teil meines Vermögens ansehe. Und dafür rentiert der vortrefflich: Ich gehöre zu den Glücklichen, die nie von Aktien in Anleihen umgeschichtet wurden, aktuell liegt die Verzinsung bei knapp 9% p.a. ohne Zulagen, mit Zulagen bei knapp 11%. Wenn ich mir aktuell 30% auszahlen ließe, entspräche das fast meinen Einzahlungen. Für mich gibt es also keinen Grund auszusteigen oder betragsfrei zu stellen. ETF-Sparplan läuft natürlich auch und da geht mehr rein, als in den Riester ;)

  • Verlängern, da der Riester abgeschlossen wurde, als das Renteneintrittsalter noch bei 65 lag, das steht auch so im Vertrag. Muss ich also noch auf voraussichtlich 67 schieben.

    Darüber hatte ich mich gewundert und ganz anders in Erinnerung.


    Die Deutsche Rentenversicherung schreibt hierzu:


    „Der Beginn ihrer Riester-Rente und der Beginn ihrer gesetzlichen Rente sind unabhängig voneinander. Das bedeutet sie beginnen nicht unbedingt zum gleichen Zeitpunkt.“


    Riester-Auszahlung
    Wann kann ich mir meine Riester-Rente auszahlen lassen? Was muss ich beachten? Alle Informationen zur Riester-Auszahlung finden Sie hier.
    riester.deutsche-rentenversicherung.de





    Der Beginn Ihrer Riester-Rente und der Beginn Ihrer gesetzlichen Rente oder Pension sind unabhängig voreinander. Das bedeutet, sie beginnengleichen Zeitpunkt.

    Der Beginn Ihrer Riester-Rente und der Beginn Ihrer gesetzlichen Rente oder Pension sind unabhängig voreinander. Das bedeutet, sie beginnen gleichen Zeitpunkt.

  • Ich würde mich nicht zu sehr von den niedrigen Zahlen abschrecken lassen, denn das sind ja nur die garantierten Werte. Mehr dürfen die DWS oder die Versicherung gar nicht versprechen, auch wenn sie vermutlich später mehr zahlen (= Überschüsse aus den Zinsen und Erträgen oder aus der höheren Sterblichkeit als kalkuliert).


    Ich würde mir stattdessen folgende Fragen stellen:

    1) Brauchst Du das Geld dringend zum Leben und, falls ja, ggf. ab wann?

    2) Falls nicht, bist Du aktuell gesund bzw. was sagen Deine Ärzte?

    3) Erreichen die Menschen in Deiner Familie öfter ein hohes Alter (ab 85 Jahre oder älter)?

    4) Hast Du Pläne für ein langes und aktives Leben und freust Du Dich darauf oder eher nicht? Siehst Du das Alter positiv?


    Wenn Du die Fragen 2) bis 4) positiv beantworten kannst, würde ich persönlich an Deiner Stelle entweder die reine Rentenzahlung (Option 1) nehmen oder sogar den Vertrag bis 67 verlängern.


    Wenn Du das Geld eher sofort brauchst oder die Fragen 2) bis 4) eher mit nein beantworten würdest, würde ich je nach Ausprägung auf der x-Achse eine der anderen Varianten wählen (Teilauszahlung oder sogar förderschädliche Kündigung).


    Die steuerliche Betrachtung wäre m.E. der am wenigsten wichtige Punkt.

  • Danke für die hier mehrfach geäußerte Anteilnahme. Die hilft mir nur nicht weiter bei den oben in meinem Eingangspost gestellten Fragen. Auch mit den staunenden Kommentaren, die bisher zu meinem Beitrag abgegeben wurden, komme ich leider nicht weiter und das was Horst Talski bis hierhin geschrieben hat, war mir auch vorher alles schon klar. Sorry!

    Kann aber konkret zu den einzelnen Fragen hier jemand etwas Brauchbares mitteilen? Würde mich freuen! Dann kann ich das im Herzen bewegen und hätte dann ein paar Entscheidungshilfen.

    Gruß, Nick


    PS: Tomarcy auf deine obige Frage zur Versicherung, die hinter der Leibrente ab Alter 85 steckt: „Versicherungs- und Vertragspartner der DWS Investment GmbH für die Leibrente ist derzeit ein Konsortium bestehend aus vier Gesellschaften unter Führung der Generali Deutschland LV AG und den Konsorten Alte Leipziger LV aG., Life Style Protection LV AG und Stuttgarter LV aG. Da ist nichts für den Riestersparer auszuwählen oder hinsichtlich verschiedener Angebote zu vergleichen, alles vertraglich geregelt und festgezurrt.

  • Wanderslust: Danke auch dir für deine Antwort auf meinen Post, aus der ich ein paar brauchbare Anregungen ableiten und drüber nachdenken kann. Leider muss ich dir jedoch die Hoffnung auf künftige Überschüsse und Erträge nehmen. Die von mir oben genannten Zahlen sind brandaktuell von der DWS auf den tatsächlichen Stand per 19.2. mit Bezug auf das Ist-Fondsvermögen in genannter Höhe hochgerechnet. Da ist nichts mit „jetzt nur Garantiewerte und vielleicht dann doch noch höher“ zu erwarten. Denn der Auszahlungszeitpunkt steht kurz bevor (1.5.) und im April, also kurz vor Beginn der Auszahlung, wird laut Schreiben der DWS das komplette Fondsvermögen in einen Geldmarktfonds der DWS umgeschichtet, alles! Woher sollen dann noch großartige Erträge erwirtschaftet werden? Da kommt nichts mehr. Und die anschließende Leibrente beginnt, wenn überhaupt für mich, erst mit 85 und das Konsortium wird einen Teufel tun, in der Zwischenzeit viel mit dem Geld aus meiner Prämie für meine Leibrente zu erwirtschaften. Ich erwarte das jedenfalls nicht.

  • Für mich gibt es also keinen Grund auszusteigen oder betragsfrei zu stellen.

    Ein Riestervertrag ist eine Kombination von 2 verschiedenen Verträgen: Einem Sparvertrag und eine Verrentung.

    Wenn Du einen guten Sparvertrag erwischt hast: Glückwunsch.

    Daraus kannst Du aber nicht schließen, dass der zweite Vertrag auch gut ist! Meistens ist genau der zweite Vertrag das große Problem beim Riestern!



    So sehe ich das auch bei Nick2 : Egal, wie der erste Teilvertrag war (ist Vergangenheit und lässt sich nicht mehr ändern), der zweite Teilvertrag ist Mist!


    Wenn ich auf eine Rente zur Altersversorgung angewiesen wäre, würde ich die Rente maximal reduzieren (Variante 4). Sonst erscheint mir die förderschädliche Kündigung am sinnvollsten.


    Falls Du eine Rente bevorzugst, rechne doch mal folgende Alternative durch:

    Förderschädliche Kündigung und Einzahlung in die GRV.

    Vermutlich würde da eine deutlich bessere Rente herauskommen. Noch dazu ist diese Rente quasi inflationsgeschützt und nicht konstant! Und beinhaltet ggf. eine Witwenrente.

  • Wenn du die steuerunschädlichste Variante wählen willst, wenn du die monatlich Riesterrente bis zum Lebensende haben willst (mit Riester so "zufrieden" bist), wenn du auf ein langes Leben hoffst, dann nimm die Variante 5 mit der monatlichen Rente ab dem Rentenbeginn und da ist deine Steuerlast am geringsten. Ich würde Variante 4 nehmen, da ich nicht auf ein langes Leben hoffe, über 25 % des Vermögens erst ab 85 Jahre auch nur häppchenweise bekommen würde. So hast du sofort einen größeren Batzen Geld (auch wenn es steuerschädlicher ist) und kannst machen, was du willst. Ob die Entnahme der 30 % voll oder nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz belangt wird, konnte mir noch niemand verbindlich sagen; möglicherweise nur der Steuerberater. Wenn du mit Riester abschließen willst, könnte auch eine Kündigung (mit Schmerzen) sinnvoll sein. Das hängt natürlich auch davon ab, wieviel von den 70.000 € du selber einbezahlt hast (das Geld kriegt man ja voll wieder) und wie hoch die Zulagen und Steuervorteile sind (die fallen dann ja weg). Die reine Wertsteigerung wird dann halt voll versteuert.

  • Wie sieht’s denn konkret aus hinsichtlich meiner Fragen 2-4 bezüglich der Besteuerung, kann hier dazu jemand eine verlässliche Aussage treffen?


    Und was ist mit meiner Frage 5 zur möglicherweise Verbeitragung in der SV und das dann auf die verschiedenen, von mir oben auch beschriebenen und zur Wahl stehenden Varianten bezogen, findet Verbeitragung statt und gibts da Unterschiede je nach Variante?

  • Ein Riestervertrag ist eine Kombination von 2 verschiedenen Verträgen: Einem Sparvertrag und eine Verrentung.

    Meist von dreien! Das haut rein, das sieht man gerade hier.


    Erst kommt der Sparvertrag, dann könnte eine Verrentung kommen oder ein Auszahlplan. Das sind Phasen/Verträge.


    Auf jeden Fall kommt aber ab dem 85. Lebensjahr zwingend eine Rentenversicherung, die im Beispielfall (siehe oben) mit 18.400 € von 70.300 € berechnet wird (also mit 26% des Kapitals). Das heißt: für die Zeit der üblichen Lebenserwartung stehen nur knapp 52 T€ zur Verfügung.


    Mal überschlagen: In den 25 Jahren vom 60. bis zum 85. Lebensjahr werden 52 T€ aufgebraucht, also etwa 2 T€ pro Jahr. In 25 Jahren ist vom Kollektiv der heute 60jährigen die

    Hälfte gestorben. Die jetzt reservierten 18.400 € verteilen sich dann auf die restliche Hälfte, das sind fast 37 T€ pro verbleibendem Kopf.


    Wenn davon weiterhin 2 T€ pro Jahr ausgezahlt werden, reicht das Geld länger als 18 Jahre, also bis zum 103. Lebensjahr aller Riesterer in der zweiten Hälfte.


    Würde jetzt von dieser zweiten Hälfte in den folgenden 9 Jahren wiederum die Hälfte sterben, dann wäre von diesem Geld die Hälfte übrig, das sich dann aber wiederum auf die Hälfte verteilt (also insgesamt auch ein Viertel des ehemaligen Kollektivs). Das reicht für das verbliebene Viertel dann wieder 18 Jahre, also bis zum 122. Lebensjahr.


    Wenn das keine guten Aussichten sind!


    (All das ist ohne jeglichen Kapitalertrag gerechnet - aber ok, die Versicherung hat ja auch ihre Verwaltungskosten ... )

  • Hornie du schreibst, wenn ich „auf eine Rente zur Altersversorgung angewiesen bin, würdest du Variante 4 wählen“. Ist das ein Schreibfehler, denn in der Variante ist die mtl. Rente am geringsten?


    An dieser Stelle ergänzend noch der Hinweis für mögliche Empfehlungen von eurer Seite in dieser Sache, dass ich nicht auf eine Rentenzahlung aus diesem Vertrag angewiesen bin. Mein oberstes Ziel ist es, nun am sinnvollsten mit diesem existierenden Riestervertrag umzugehen, vor allem was Steuer (Fragen 2-4), Verbeitragung (Frage 5), Verwendungsmöglichkeiten (auch, aber nicht nur bei Tod/vererbbare Masse) und künftige Rendite daraus angeht. Grundsätzlich bin ich diesbezüglich offen und zu allen Schandtaten bereit, wenn es Sinn macht und überzeugt.


    Die Anfrage an die ZfA wegen Berechnung bei förderschädlicher Verwendung etc. gebe ich prophylaktisch heute mal auf den Weg. Wie lange muss man da wohl aktuell auf Antwort warten, geht so etwas schnell? Denn „mein“ Auszahlungszeitpunkt ist ja schon bald (1.5.) und ich muss der DWS ggf. noch eine kurzfristige Rückmeldung (bis 1.4.) hinsichtlich der gewünschten Variante geben.


    Mein letzter Berührungspunkt mit der ZfA war nämlich nicht so toll. Da musste ich meine Zulageberechtigung nur von unmittelbar auf mittelbar ab dem Jahr 2022 geändert haben und die mir daraus für das Jahr 2022 fehlende Grundzulage i.H.v. 175€ gleichzeitig beanstanden und anfordern und das hat dann ca. 7 Monate bis zur endgültigen Klärung gedauert. Ging aber nur so „schnell“, weil ich mich Anfang diesen Jahres selber nochmal etwas intensiver dahinter geklemmt habe, weil der Vertrag nun bald fällig wird und ich das mit der Verbuchung gerne vorher geklärt haben wollte.