Expertenfrage: PKV Leistungsüberprüfung Beihilfe

  • Moin moin,

    aus Interesse mal eine kurze Frage, vor allem für die Versicherungsexperten ;). Wenn man nicht möchte, dass eine Behandlung bei der PKV abgerechnet wird und eventuell zu Problemen führt (im Sinne der VVA), ist es dann widersprüchlich diese dennoch bei der Beihilfestelle einzureichen (insofern man auch dafür sorgt, dass diese Behandlung auch nicht bei anderen Ärzten o.ä. bekannt wird)? Eigentlich ist es doch so, dass die PKV im Falle der Leistungsüberprüfung Daten der behandelnden Ärzte sowie Vorversicherer einholen kann/darf, aber damit hat doch die erst nach Vertragsschluss dazugekommene Beihilfestelle nichts zu tun, korrekt? Es sei denn, es gibt konkrete Hinweise darauf, dass Rechnungen bei der Beihilfe wohl und bei der PKV nicht eingereicht wurden, gibt es doch für die PKV keinen Grund zur Annahme, dass dies geschieht und braucht/wird (darf?) dies nicht zu kontrollieren? Haben die Versicherungsexperten unter uns vielleicht Erfahrungen dazu, ob dies in der Praxis schonmal vorgekommen ist (ohne dass es dazu einen konkreten Anlass gab, also einfach mal um zu 'fischen' ob der Patient eventuell etwas nicht einreicht)? Erscheint mir sehr unrealistisch und fragwürdig, aber weiß hier vielleicht jemand was Konkretes zu? Vielen Dank!

  • Wenn Du eine bestehende PKV hast, was willst Du dann an neu hinzugekommener Krankheit/ Gesundheitsrisiko verheimlichen? Und warum? Was hat das mit Vorvertraglichen Anzeigepflicht (VVA) zu tun?

    Hast Du bei Abschluss der PKV nicht mit offenen Karten gespielt, kann das bis zum Rücktritt der PKV vom Versicherungsverhältnis gehen.

    PKV-Schummelei: vorvertragliche Anzeigepflicht und die Konsequenzen - KVoptimal.de GmbH
    PKV-Schummelei: vorvertragliche Anzeigepflicht und die Konsequenzen │ Was Sie bei bewussten oder unbewussten Falschangaben befürchten müssen!
    kvoptimal.de

    Kommt es zum Streitfall, kannst Du Dir sicher sein, dass die PKV bei der Beihilfestelle nachhaken möchte. Ohne konkreten Anlass fischt da niemand nach Informationen.

    Falls es um das Thema Berufunfähigkeitsversicherung geht, würde ich aber tendeziell nicht zu der Versicherungsgesellschaft gehen, bei welcher ich die PKV habe ...

  • DidiRich hat es verstanden 😂 es geht darum, ob die PKV bei der Beihilfestelle nach Informationen fischt (und das ohne konkreten Hinweis, dass etwas bei der Beihilfe wohl und bei der PKV nicht eingereicht wird), um einen Rücktritt herbeizuführen.

    Achim Weiss

  • Vielleicht könnte man es auch noch anders formulieren: Hat jemand schonmal mitbekommen, dass die PKV bei Leistungsprüfung bei Beamten auch eine Schweigepflichtsentbindung für die aktuellen Daten der Beihilfestelle wollte?

  • Vielleicht könnte man es auch noch anders formulieren: Hat jemand schonmal mitbekommen, dass die PKV bei Leistungsprüfung bei Beamten auch eine Schweigepflichtsentbindung für die aktuellen Daten der Beihilfestelle wollte?

    Umgekehrt gefragt: weshalb sollte eine Versicherung nicht auf diese naheliegende Idee kommen und von ihr Gebrauch machen?

  • Umgekehrt gefragt: weshalb sollte eine Versicherung nicht auf diese naheliegende Idee kommen und von ihr Gebrauch machen?

    Weil die Gesundheitsfragen sich auf Behandlungen/Erkrankungen vor Vertragsschluss beziehen. Wenn die danach auftreten sind sie unerheblich. m.E. also nicht naheliegend. Vielleicht macht die PKV es aber trotzdem?

  • Weil die Gesundheitsfragen sich auf Behandlungen/Erkrankungen vor Vertragsschluss beziehen. Wenn die danach auftreten sind sie unerheblich. m.E. also nicht naheliegend. Vielleicht macht die PKV es aber trotzdem?

    Wenn eine Erkrankung erst nach Vertragsschluss aufgetreten ist, verstehe ich Deine Frage nicht mehr. Wenn eine Erkrankung schon vor Vertragsschluss aufgetreten ist oder schon seit langem oder seit immer besteht, kann die Versicherung das noch Jahre später feststellen.

  • hallo @VDOS24

    Weil die Gesundheitsfragen sich auf Behandlungen/Erkrankungen vor Vertragsschluss beziehen.

    Das ist ja auch gar nicht anders möglich, jedenfalls ohne Glaskugel.

    Ausnahme: Es kann auch gefragt worden sein, ob Bedandlungen beabsichtigt oder z.B. ärztlich empfohlen oder angeraten sind.

    Wenn die danach auftreten sind sie unerheblich. m.E. also nicht naheliegend.

    Da bist du im Irrtum. Behandlungen nach Vertragsabschluss können aufgrund von Erkrankungen stattfinden, die schon vor Vertragsabschluss auf- oder eingetreten, also bekannt waren.

    Vielleicht macht die PKV es aber trotzdem?

    Vielleicht ja, aber eben nicht "trotzdem", sondern weil "kann ja sein". Und in Deinem Fall scheint es ja auch wirklich so zu sein. Warum sonst dieser Thread?

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Deswegen dann die Frage danach, ob jemand (ein Versicherungsberater?) Erfahrungswerte dazu hat, ob dies in der Praxis tatsächlich „einfach so“ durch die PKVs angefragt wird bei den Beihilfestellen oder ob dies nur theoretisch möglich ist, aber nicht gemacht wird, weil es einfach so unwahrscheinlich ist, dort ohne jegliche Hinweise auf Problematische Daten zu stoßen?

    Bzw: wenn eine leistungsprüfung durchgeführt wird, wird pauschal (ohne jegliche Hinweise, dass dort was zu finden sein könnte) auch eine Abfrage bei der Beihilfestelle angefordert? Ich habe hiervon noch nicht gehört und bisher nur schweigepflichtsentbindungen für Ärzte und die vorherige GKV gesehen

  • Ohne Anlass wird die PKV nicht bei der Beihilfestelle nachfragen. Ich habe das in 23 Jahre öffentlichem Dienst nie mitbekommen, vermutlich denken die von der PKV, dass Beamte neben der Treue zum Staat eine Afinität zur Wahrheit haben.

    Als Beamter hast Du in den Beihilfeergänzungstarifen meist bei Wechsel des Beihilfesatzes (z.B. bei zweiten Kind (oder dessen Wegfall), Eintritt in den Ruhestand) den Tarif in der PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge zu wechseln. Will damit sagen, oftmals würde es gar keinen Grund zu "Lüge" geben.

    Nach Abschluss wird Dir die PKV wenig Probleme machen, es sei denn die können deinen Namen mit deinem Foumsbeitrag verknüpfen .... dann würde ich mich auf unangenehme Nachfragen einstellen. :thumbup: :rolleyes: 8|

    Im Übrigen dürfte die PKV ohne dein Einverständnis nicht in deiner Beihilfeakte fischen .... daher ist das eine sehr hypotetische Frage.

  • Deswegen dann die Frage danach, ob jemand (ein Versicherungsberater?) Erfahrungswerte dazu hat, ob dies in der Praxis tatsächlich „einfach so“ durch die PKVs angefragt wird bei den Beihilfestellen oder ob dies nur theoretisch möglich ist, aber nicht gemacht wird, weil es einfach so unwahrscheinlich ist, dort ohne jegliche Hinweise auf Problematische Daten zu stoßen?

    Bzw: wenn eine leistungsprüfung durchgeführt wird, wird pauschal (ohne jegliche Hinweise, dass dort was zu finden sein könnte) auch eine Abfrage bei der Beihilfestelle angefordert?

    Was machst du, wenn dir hier einer oder sogar mehrere dazu Berufene beim Barte des Karl Lauterbach schwören würden, dass ihrer Erfahrung nach die PKV niemals nicht bei der Beihilfe nachfragt? Legst du dann die betreffenden Arztrechnungen deiner Beihilfe vor?

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Was machst du, wenn dir hier einer oder sogar mehrere dazu Berufene beim Barte des Karl Lauterbach schwören würden, dass ihrer Erfahrung nach die PKV niemals nicht bei der Beihilfe nachfragt? Legst du dann die betreffenden Arztrechnungen deiner Beihilfe vor?

    Darum geht es ja gar nicht ;) ich frage lediglich nach Erfahrungswerten, die hier der ein oder andere auch zu haben scheint.

  • Es gibt mE zwei mögliche Anlässe für zulässige Nachfragen:

    - Überprüfung der Angaben im Versicherungsantrag (auch nach Vertragsschluss zulässig),

    - Überprüfung der Leistungspflicht bei jeder Einreichung einer Rechnung.

    Beide sind mE unabhängig voneinander und dienen verschiedenen Zwecken.

  • DidiRich hat es verstanden 😂

    Es geht darum, ob die PKV bei der Beihilfestelle nach Informationen fischt.

    Ich habe in Deinen alten Beiträgen gefischt und dort herausgelesen, daß Du vermutlich bei der Aufnahme in eine PKV tricksen willst. Das ist eine heiße Kiste! Wenn das so ist, erklärt das auch Deinen verschwurbelten Text, in dem Du Dich sichtlich bemühst, Dich möglichst undeutlich auszudrücken.

    Nichts für mich! An der Stelle klinke ich mich aus.

  • Ich habe in Deinen alten Beiträgen gefischt und dort herausgelesen, daß Du vermutlich bei der Aufnahme in eine PKV tricksen willst. Das ist eine heiße Kiste! Wenn das so ist, erklärt das auch Deinen verschwurbelten Text, in dem Du Dich sichtlich bemühst, Dich möglichst undeutlich auszudrücken.

    Also für mich kommt man schon allein mit dem Einstiegspost hier auf diesen Verdacht bzw. ist es hier schon Recht offensichtlich.

  • einfach mal um zu 'fischen'

    Ich finde den Thread fishy!

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.