Moin moin,
aus Interesse mal eine kurze Frage, vor allem für die Versicherungsexperten ;). Wenn man nicht möchte, dass eine Behandlung bei der PKV abgerechnet wird und eventuell zu Problemen führt (im Sinne der VVA), ist es dann widersprüchlich diese dennoch bei der Beihilfestelle einzureichen (insofern man auch dafür sorgt, dass diese Behandlung auch nicht bei anderen Ärzten o.ä. bekannt wird)? Eigentlich ist es doch so, dass die PKV im Falle der Leistungsüberprüfung Daten der behandelnden Ärzte sowie Vorversicherer einholen kann/darf, aber damit hat doch die erst nach Vertragsschluss dazugekommene Beihilfestelle nichts zu tun, korrekt? Es sei denn, es gibt konkrete Hinweise darauf, dass Rechnungen bei der Beihilfe wohl und bei der PKV nicht eingereicht wurden, gibt es doch für die PKV keinen Grund zur Annahme, dass dies geschieht und braucht/wird (darf?) dies nicht zu kontrollieren? Haben die Versicherungsexperten unter uns vielleicht Erfahrungen dazu, ob dies in der Praxis schonmal vorgekommen ist (ohne dass es dazu einen konkreten Anlass gab, also einfach mal um zu 'fischen' ob der Patient eventuell etwas nicht einreicht)? Erscheint mir sehr unrealistisch und fragwürdig, aber weiß hier vielleicht jemand was Konkretes zu? Vielen Dank!