Die Krise nutzen, um Kapitalertragsteuer zu sparen.

  • Ha, die Tücke lauert im Detail! Ich mache einen Teilverkauf und sehe mir die Verrechnung erstmal im Depot an.

    Danke, dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast. :thumbup:

    Was natürlich auch noch ein Thema ist, ist das Risiko, dass sich zwischen Verkauf und Wieder-Kauf die Kurse verändern. Wenn sie sinken, wäre das günstig für Dich. Wenn sie steigen, zahlst Du quasi einen zusätzlichen "Spread". Normalerweise sind die Schwankungen innerhalb weniger Minuten bei gängigen Titeln nicht allzu groß, bei der aktuellen Volatilität würde ich da aber nicht drauf wetten...

  • Was natürlich auch noch ein Thema ist, ist das Risiko, dass sich zwischen Verkauf und Wieder-Kauf die Kurse verändern. Wenn sie sinken, wäre das günstig für Dich. Wenn sie steigen, zahlst Du quasi einen zusätzlichen "Spread". Normalerweise sind die Schwankungen innerhalb weniger Minuten bei gängigen Titeln nicht allzu groß, bei der aktuellen Volatilität würde ich da aber nicht drauf wetten...

    Es ist doch ohnehin sinnvoll, dann gleich einen ETF eines anderen Anbieters zu kaufen…

  • Ich habe das tatsächlich kürzlich so gemacht bei der ING, mit einer Einmalanlage von Februar 2025, um den Effekt mal "auszuprobieren".


    - Sparerpauschbetrag für 2025 wird bei mir ohnehin überschritten, aufgrund der Umschichtung eines alten, aktiven Fonds in ETF, der aber zu dem Zeitpunkt im Gewinn war, plus noch auflaufende Zinsen aus Tagesgeld plus Vorabpauschalen.

    - die kürzlich verkauften ETF-Anteile waren 200 EUR im Minus.

    Aber dann bei der Abrechnung die unschöne Überraschung: Der Verlusttopf füllt sich nicht mit 200 EUR, sondern nur mit 140 EUR. Die Pauschalbesteuerung von 70% gilt offenbar nämlich auch bei Verlusten, nicht nur bei Gewinnen (!!), deswegen passt deine Beispielrechnung oben nicht ganz.

    - für einen ähnlichen Betrag habe ich dann Anteile eines anderen Anbieters auf den gleichen Index gekauft (die inzwischen übrigens auch wieder 200 EUR im Minus sind...)

    - durch die 140 EUR im Verlusttopf spare ich immerhin dieses Jahr ca. 37,80 EUR Kapitalertragssteuer, abzüglich Kosten bei der ING durch Verkauf und Neukauf.

    Also irgendwie insgesamt etwa 20 EUR Gewinn durch die Steuerstundung.

    Wie gesagt, das ganze verbuche ich eher so als ein "Ausprobieren was passiert". ;)

  • Wenn Du mit anderen Kapitalerträgen den Verlust nicht ausgeglichen bekommst, könnte es sinnvoll sein, nur einen Teil des ETFs umzusetzen. Den Rest kannst Du im nächsten Jahr machen.

    Auch wenn jetzt mehr Verlust angehäuft wird als man ausgleichen kann, sodass der Sparerfreibetrag ungenutzt bleibt … man weiß aber ja nicht, wie sich das Jahr entwickelt. Möglicherweise kommen Gewinne zusammen, durch die man auch den Sparerfreibetrag dann verballern kann … Wenn man es macht und ohnehin Ordergebühren anfallen, würde ich es gleich richtig machen.

  • Was natürlich auch noch ein Thema ist, ist ...

    ... der Spread.


    Das kann man nicht genug betonen. Die Leute setzen sich üblicherweise auf die offiziell ausgewiesenen Kaufspesen und sagen im Brustton der Überzeugung: Ich kann handeln, soviel ich will, mich kostet jeder Handel ja nur 99 ct (oder er ist gar "kostenlos")!


    Das ist falsch gedacht, weil das den Spread unterschlägt, der regelmäßig mehr ausmacht als die offiziellen Spesen.

    Ich habe das tatsächlich kürzlich so gemacht bei der ING, mit einer Einmalanlage von Februar 2025, um den Effekt mal "auszuprobieren".

    Eigentlich nicht. Eigentlich geht es aktuell um etwas anderes, nämlich daß Verlustverrechnung vor Sparerfreibetrag geht, daß man also den Sparerfreibetrag verschenkt, wenn man willkürlich so viele Verluste generiert, daß man sie im Verlauf des gleichen Jahres mit positiven Einkünften (+ Sparerfreibetrag) nicht ausgleichen kann.

    - die kürzlich verkauften ETF-Anteile waren 200 EUR im Minus.

    Aber dann bei der Abrechnung die unschöne Überraschung: Der Verlusttopf füllt sich nicht mit 200 EUR, sondern nur mit 140 EUR. Die Pauschalbesteuerung von 70% gilt offenbar nämlich auch bei Verlusten, nicht nur bei Gewinnen.

    Das ist so. Es handelt sich übrigens nicht um eine Pauschalbesteuerung von 70%, sondern um eine Teilfreistellung von 30%, durch die Gewinne und Verluste und auch Ausschüttungen von Aktienfonds nur zu 70% versteuert werden. Das muß man natürlich berücksichtigen, aber eine unschöne Überraschung ist das eigentlich nicht, weil man das ja vorher weiß.


    Wer solche Dinge plant, tut wohl daran, Excel anzuwerfen und die Auswirkungen des Stunts vorher zu simulieren.


    Depotfee erniedrigt mit Verkauf und Kauf ihres ETF-Postens den Kaufpreis desselben. Wenn sie den Handel richtig dimensioniert, macht sie nicht mehr Verlust, als sie mit Kapitalerträgen unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags im Lauf des Jahres ausgleichen kann. Sie erzielt damit einen Steuerstundungseffekt. Auf den nun tiefer nachgekauften ETF wird sie dereinst mehr Steuer zu zahlen haben, als wenn sie den ETF jetzt behielte (Kurssteigerung in der Zukunft unterstellt), zahlt dann also die Steuer, die sie jetzt spart bzw. zurückerstattet bekommt.

  • Hallo zusammen,

    nach meinem Verständnis wird nach der Realisierung von Verlusten

    1. bereits gezahlte KESt erstattet

    2. der Freistellungsauftrag aufgefüllt

    3. die Verlustverrechnungstöpfe gefüllt (Aktien / Sonstiges)


    Wie kann es vor diesem Hintergrund zu dieser Konstellation kommen?


  • Manchmal kommt das verzögert als Steuerkorrektur. Wann war denn der Verkauf?