Überschreibung Ferienimmobilie & ein paar Fragen

  • Hallo,

    Seit geraumer Zeit steht der Verkauf einer Ferienimmobilie der Eltern meines Partners im Raum.

    Wir würden diese sehr gerne übernehmen. Auf Grund von Geschwistern, Altervorsorge, Emotionen, etc. ist das Ganze, man möge es ahnen, etwas komplizierter... ;) Long story short, anstatt einem direkten Abkauf der Immobilie, überlegen wir gerade, wie man das Ganze noch, natürlich möglichst steuergünstig, gestalten könnte. Dabei kam uns folgender Gedanke:

    • Auszug Eltern aus derzeitiger Bleibe steht momentan ebenfalls im Raum und finanzielle Mittel für die nächste Wohnung sind eher begrenzt, weshalb einfache Schenkung oder Erbe eher unwahrscheinlich ist
    • Wir finanzieren eine Wohnung hier in DE und räumen den Eltern (lebenslanges oder begrenzetes) Wohnrecht ein
    • Eltern schenken uns Ferienimmobilie (könnte evtl. sogar unter Freibetrag von 300k liegen)
    • Da die finanzierte Wohnung ja unser Eigentum wäre, könnte man hier durchaus mehr ausgeben, als den Gegenwert der Ferienimmobilie. Beispielrechnung: Wert Ferienimmobilie ≈ 300k, Wert finanzierte Wohnung ≈ 400-500k.
    • Anreiz Eltern: obwohl die Wohnung ja letztendlich uns gehören würde, hätten die Eltern eine feste Bleibe für das Alter zur Verfügung, welche sie selbst so wahrscheinlich nicht finanziell stemmen könnten (man müssten hier natürlich Miete VS Finanzierung auch mal genauer unter die Lupe nehmen, was wiederum auch von dem eigentlichen Objekt abhängen würde)
    • Anreiz für uns: "zwei Fliegen mit einer Klatsche", da das Ferienhaus endlich uns gehören würde, während wir in ein weiteres Asset hierzulande investieren UND den Eltern helfen würden

    Das Ganze ist natürlich einfacher gesagt als getan und im nächsten Schritt würden wir selbstverständlich auch Steuerberater und Anwalt hinzuziehen. Aber uns würde im ersten Schritt erstmal interessieren, ob das (Steuer)rechtlich so überhaupt abbildbar bzw. so vorteilhaft ist, wie wir uns das vorstellen? Welche Nachteil/ Tücken gilt es zu bedenken (Stichwort "Schenkung mit Gegenleistung")? Alternative Modelle, die im obigen Kontext sinnvoll wären?

    Besten Dank im Voraus!

  • Das Ganze ist natürlich einfacher gesagt als getan und im nächsten Schritt würden wir selbstverständlich auch Steuerberater und Anwalt hinzuziehen. Aber uns würde im ersten Schritt erstmal interessieren, ob das (Steuer)rechtlich so überhaupt abbildbar bzw. so vorteilhaft ist, wie wir uns das vorstellen? Welche Nachteil/ Tücken gilt es zu bedenken (Stichwort "Schenkung mit Gegenleistung")? Alternative Modelle, die im obigen Kontext sinnvoll wären?

    Als ersten Schritt wäre es vermutlich sinnvoll, gleich zum nächsten Schritt zu schreiten.
    Wobei zu differenzieren wäre:

    A)
    Führt dieser Schritt zu einem nicht-anwaltlich tätigen Notar, könnte/sollte man den zu viert aufsuchen und sich beraten lassen. Und auch nicht protestieren, wenn die beiden Altvorderen auch noch den ein oder anderen zusätzlichen Abkömmling dazu bitten würden.

    B)
    Sollte die erste Sitzung im möglichst kleinen Kreis stattfinden, könnte der TE natürlich auch seinen Partner motivieren, sich allein zu zweit schlau machen zu lassen. Dann täte es natürlich auch ein Anwalt.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Seit geraumer Zeit steht der Verkauf einer Ferienimmobilie der Eltern meines Partners im Raum.

    Wenn ich Deinen verwirrenden Text richtig interpretiere, stehen da noch etliche Dinge mehr im Raum. Für Anfragen in einem Forum ist es nützlich, die Sachlage schlüssig darzustellen. Die Antworten werden einfach besser.

    Ich will mal wiedergeben, was ich verstanden habe:

    Deine Schwiegereltern haben ein Ferienhaus, das sie verkaufen, aber aus emotionalen Gründen gern auch behalten wollen. Bei einem Verkauf wollen sie das Geld gern zur eigenen Altersvorsorge behalten.

    Daher wollt Ihr den Schwiegereltern das Ferienhaus abkaufen. Ob Ihr das Geld dafür habt oder auftreiben könnt, darüber schreibst Du nicht. Du deutest ein oder mehrere Geschwister Deines Partners an, dahinter könnte man eine (Teil-)Schenkung vermuten, auf jeden Fall ist Gerechtigkeit zwischen Geschwistern ein Thema.

    [Der] Auszug Eltern aus derzeitiger Bleibe steht momentan ebenfalls im Raum, und finanzielle Mittel für die nächste Wohnung sind eher begrenzt, weshalb einfache Schenkung oder Erbe eher unwahrscheinlich ist

    Was ist das denn für eine Bleibe? Wer Eigentum an einem Ferienhaus hat, dürfte selbst regelmäßig im Immobilieneigentum wohnen (mutmaßlich ein Einfamilienhaus). Die Schwiegereltern wollen oder sollen oder müssen dort in nächster Zeit ausziehen (gesundheitliche Gründe?). Sie würden sich gern eine altengerechte Eigentumswohnung kaufen, haben aber das Geld nicht dazu.

    Also überlegt Ihr:

    Wir finanzieren eine Wohnung hier in DE und räumen den Eltern [ein] (lebenslanges oder begrenztes) Wohnrecht ein.

    Damit nicht die Jungen den Alten was schenken, sondern zumindest ein kleiner Ausgleich für Eure Investition erfolgt ...

    Eltern schenken uns Ferienimmobilie (könnte evtl. sogar unter Freibetrag von 300k liegen)

    ... sollen die Eltern die Ferienimmobilie an ihr Kind übertragen. Vermutlich gehört die Ferienimmobilie den Eltern gemeinsam, somit wäre rein steuerlich eine Schenkung vermutlich steuerfrei (Freibetrag 2*400 T€ binnen 10 Jahren, 400 T€ von Mutter, 400 T€ vom Vater).

    Fragt sich halt, was das oder die Geschwister dazu sagen.

    Da die finanzierte Wohnung ja unser Eigentum wäre, könnte man hier durchaus mehr ausgeben, als den Gegenwert der Ferienimmobilie. Beispielrechnung: Wert Ferienimmobilie ≈ 300k, Wert finanzierte Wohnung ≈ 400-500k.

    Anreiz für uns: "zwei Fliegen mit einer Klatsche", da das Ferienhaus endlich uns gehören würde, während wir in ein weiteres Asset hierzulande investieren UND den Eltern helfen würden.

    Dein Partner und Du wollen also unbedingt Eigentümer der Ferienimmobilie werden.

    Für mich klingt das alles recht unausgegoren, vor allem versperrt die forentypisches Obfuszifizierung den Blick auf die Verhältnisse.

    Meines Erachtens müßte der erste Schritt weiter oben ansetzen: Ihr müßtet erstmal klären, was Ihr überhaupt wollt. Der zweite Schritt wäre dann ein grober Überblick über die Finanzflüsse unter Berücksichtigung der familiären Situation.

    All das sollte klar sein, bevor man einen Rechtsdienstleister konsultiert. Wenn Du einem Rechtsanwalt die Sachlage so schwammig präsentierst wie und hier, kann er damit nämlich auch nichts anfangen.

  • Obfuszifizierung

    Sehr gut ausgedrückt. Ich wundere mich auch immer wieder über diesen Ansatz.

    Man kann doch in der Anonymität des Netzes einfach schreiben: wenn ich Schwiegereltern sind 67 und 69 Jahre alt, haben eine Nettorente von 2400 € und wohnen in einem Reihenhaus Baujahr 1962. Die drei Kinder sollen zu gleichen Teilen beschenkt werden, das Ferienhaus soll irgendwie verkauft werden.

    Aber nein….

    Durch die konsequente Hyperkomplexifizierung der semantischen Substratstruktur gelang es, eine transversale Obfuszifizierung der kognitiven Interpolationsmatrix zu implementieren. Infolge der paradigmatischen Dekontextualisierung des diskursiven Meta-Narrativs kulminierte der Diskurs in einer ontologisch ambivalenten Paradoxie. Die algorithmische Perforation der synaptischen Rückkopplungsschleife führte schließlich zur Emergenz postlogischer Kausalität. Gleichzeitig oszillierte die interdimensionale Ambiguität zwischen epistemischer Dissoziation und quantenmechanischer Inkontinenz. Letztlich bleibt nur die Frage, ob die transzendentale Regression innerhalb der semiotischen Hyperrealität überhaupt noch relevant ist – oder ob wir alle längst Teil einer phänomenologisch subvertierten Feedback-Illusion sind.

  • Also ich verstehe den Post gut (wer nicht, kann ja auch einfach mal nix schreiben) und finde das eine spannende Idee. Spontan würde ich sagen, dass ihr das in der Familie gut besprechen müsst. Sonst bekommt ihr vielleicht eine Debatte, dass ihr die Eltern durch die Wohnung "bestochen" habt.

  • Also ich verstehe den Post gut (wer nicht, kann ja auch einfach mal nix schreiben) und finde das eine spannende Idee. Spontan würde ich sagen, dass ihr das in der Familie gut besprechen müsst. Sonst bekommt ihr vielleicht eine Debatte, dass ihr die Eltern durch die Wohnung "bestochen" habt.

    "Ihr müßte das in der Familie gut besprechen."

    Zugegeben: Einen derart differenzierten Rat hätte ich angesichts der Vorgabe der TE vermutlich auch geben können. Fragt sich nur, was er nützt.

  • "Ihr müßte das in der Familie gut besprechen."

    Zugegeben: Einen derart differenzierten Rat hätte ich angesichts der Vorgabe der TE vermutlich auch geben können. Fragt sich nur, was er nützt.

    Mehr als es bringt, JEDEM Neumitglied immer wieder zu erklären, dass man um etwas dazu sagen zu können mehr Details (oder hier: weniger vorgeblich wirre Darstellung) braucht. jms28 interessieren Meinungen zu dem Modell. Meine ist, dass der springende Punkt nicht die Steuern sind, sondern die familiären Beziehungen.