Regelsparbeitrag BSH

  • Hallo Staphy,
    mein Anschreiben lautete kurz und knapp (natürlich sollten Sie vorher in Ihren ABB nachsehen, ob ein Wechsel in die FR Variante möglich ist):



    Betreff: Tarifänderung Renditevariante FR
    Bauspar-Nr. XXXXXXXXXXXX

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Hiermit beantrage ich, die Tarifumwandlung meines Vertrages in die in den ABB unter §3 Abs.(2) beschriebene Renditevariante FR mit einem zusätzlichen jährlichen Bonuszins von 1%.

    Um schriftliche Bestätigung wird gebeten.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo maxxam,


    vielen Dank! Das hat mir schonmal sehr geholfen. Ich habe in der Tat auch diesen Vertrag und liege noch erst bei etwa 85% der Zuteilungsreife, weil ich immer ziemlich wenig eingezahlt habe. Das könnte sich nun auszahlen. Danke für den Tipp, v.a. auch an BSHKunde. Wenn ich den Vertrag richtig deute, habe ich das Recht auf Tarifumwandlung ja auf jeden Fall, solange der Vertrag noch vor der Zuteilungsreife ist.


    Viele Grüße
    staphy

  • Hei zusammen,
    habe seit 2003 einen BSV bei der Deutschen Bank im Tarif A7. Die BSS ist 20T€. Von Beginn an wurden monatlich 50€ bespart.
    Nun bekomme ich Post, dass ich auf einmal den Regelsparbetrag iHv 60€ zahlen soll. Laut ABB ist der RSB 5%0 der BSS, was 60€ wären. Wieso kommen die auf einmal damit um die Ecke? Ich mein ist klar, der Vertrag hat hohe Zinsen..
    Ist die Frage, ob ich es auf eine Kdg. abkommen lassen? DEr Vertrag hatte immer nur den Sinn, gut verzinst ansusparen und am Ende die Sonderzinzzahlung zu bekommen. Ein Darlehen soll nie genommen werden. Was empfehlt Ihr?

  • Hallo vocaris,


    wie Saidi stört auch mich, dass Ihre Angaben unvollständig, in einem Punkt wohl sogar fehlerhaft sind (bei einem Regelsparbeitrag von 5 Promille der Bausparsumme im Monat (? - die Angabe des Bezugszeitraums fehlt, üblicherweise werden die Regelsparbeiträge jedoch in Promille der Bausparsumme im Monat angegeben) und einer Bausparsumme von 20.000 Euro beträgt der Regelsparbeitrag 100 Euro/Monat). Sofern Ihre sonstigen Angaben stimmen, müsste das Guthaben gegenwärtig bereits über 10.000 Euro liegen. Sofern Ihr Vertrag die übliche Regelung enthält - auch hierzu schweigen Sie sich leider aus -, dass die Zuteilungsreife erreicht wird, wenn das Guthaben 50% der Bausparsumme beträgt (und zudem die erforderliche Bewertungszahl erreicht wurde, was ich auf Grund der über 15-jährigen Laufzeit des Vertrages und der Besparung des Vertrags mit immerhin dem halben Regelsparbeitrag jedoch stark vermute), ist also bereits eine Zuteilung erfolgt. Zehn Jahre nach der ersten Zuteilung kann die Bausparkasse Ihnen aber sowieso kündigen (vgl. BGH-Urteile vom 21.02.2017). Sofern die für Ihren Vertrag geltenden ABB die Bausparkasse berechtigen, den Regelsparbeitrag zu verlangen und dieses Recht auch nach Zuteilung noch gilt - dazu sollten Sie sich noch einmal die ABB durchlesen - befürchte ich, dass Sie wenig Chancen haben, der Zahlungsaufforderung Ihrer Bausparkasse erfolgreich entgegen zu treten. Wenn Sie es ernstlich auf eine Klage ankommen lassen wollen, sollten Sie sich jedoch nicht von einem Forum Hilfe erhoffen, sondern frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufsuchen …
    Sofern und solange diese Bereitschaft nicht besteht und Sie es sich finanziell leisten können, den vollen Regelsparbeitrag zu zahlen, dürfte dieses für Sie - und da schließe ich mich Saidis Empfehlung an - die wirtschaftlich sinnvollste Lösung sein, mit der Sie zudem einer kurzfristigen Kündigung Ihres Vertrages durch die Bausparkasse entgegen treten.
    Ich empfehle Ihnen, ergänzen den Thread "Schwäbisch Hall zwingt Verbraucher zum Übersparen der Bausparverträge - Kredit & Bauen - Finanztip Community" zu lesen, wo dieses Thema ebenfalls diskutiert wurde. Bedenken Sie auch, dass das LG Aachen in einem in dem verlinkten Thread behandelten Urteil die Auffassung vertreten hat, dass Bausparkassen sogar die Regelsparbeiträge rückwirkend vom Vertragsbeginn an nachfordern können - da ist "Ihre" Bausparkasse - ebenso wie "meine" - noch zurückhaltend, wenn sie nur "ab sofort" die Regelsparbeiträge fordert ...


    Viele Grüße


    BSHKunde

  • Hallo BSH Kunde,


    in Ihren Ausführungen zum Regelsparbeitrag informieren Sie darüber, dass Sie in dem Tarif Rendite gewechselt haben. Nachdem mein Vertrag als Tarif Standard aktuell läuft, habe ich bei der Bausparkasse den Wechselwunsch zu Tarif Rendite angefragt. Diese lehnt den Wunsch ab, der Tarif wäre ausschließlich zum Beginn möglich gewesen. Deshalb meine Frage, hat der Wechsel bei Ihnen funktioniert? Habe Sie mit einen Tipp?
    Danke und Grüße Steffen74

  • Hallo Steffen74,


    ich bin irritiert und ratlos - Sie sind der erste, der hier vermeldet, dass es nicht geklappt hat.


    Dass die Wahl des Tarifes FR nur bei Vertragsabschluss möglich gewesen sein soll, ist definitiv falsch, vgl. § 3 Abs. 2 ABB - https://www.finanztip.de/commu…-fassung-januar-1998-pdf/ -.
    Über die Gründe der Ablehnung seitens der Bausparkasse Schwäbisch Hall (BSH) kann ich nur spekulieren (Es werden der BSH zu viele Wechsler und sie versucht es einfach mal mit einer Ablehnung und wartet ab, ob der Kunde insistiert ...?Möglicherweise ist Ihr Bausparvertrag bei der BSH jüngeren Datums als Mitte / Ende 90er Jahre des letzten Jahrhunderts und es gelten andere ABB?)
    Ich kann Ihnen nur raten, noch einmal zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Wechsel in den Tarif FR auf Sie zutreffen und es dann ggf. noch einmal zu probieren.


    Viele Grüße


    BSHKunde

  • Hallo Steffen74,


    Schau mal in die ABBs (wenn Du keine hast, lass sie dir von der BSH zusenden).
    In meiner steht unter §3 (2) :


    " Der Bausparer kann bis vor Zuteilung des Bausparvertrags durch eine schriftliche Mitteilung - mit Wahl der Renditevariante FR - einen jährlichen Bonus in Höhe eines zusätzlichen Zinses von 1% wählen ..."


    Also, falls Du noch keine Zuteilung hast :
    Mach 'ne Kopie von Deiner ABB, streich den Satz mit Lechtmarker fett an und/oder zitiere Ihn im Anschreiben mit Aufforderung zum Wechsel der Renditevariante und schicke es nochmals an die Bausparkasse.


    LG,
    maxxam

  • Hallo,


    kurze Info von meiner Seite. Bei mir wurde ebenfalls der Wechsel von Tarif F auf Rendite FR abgelehnt da laut AGB nicht vorgesehen. Leider habe ich die AGB nicht mehr. Ist die Schwäbisch Hall verpflichtet mir die damalige Version zuzuschicken (Vertragsabschluss 19.08.1999)?. Auf Anfrage kam lediglich die neue Version. Evtl. hat ja auch hier jemand zufällig die Version vom 08/99 und könnte Sie mir zur Verfügung stellen. Irgendwie beschleicht mich mittlerweile das Gefühl es handelt sich um eine Standardabsage um Geld zu sparen.


    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo mbg511,


    bei mir war der Sachverhalt sehr ähnlich:
    - Abschluss des Bausparvertrages erfolgte 08.08.1989 im Tarif F-Standard. Im August 2004 erfolgte eine Zusammenlegung mit einem anderen Vertrag und damit wechselte der Vertrag in Tarif F-Plus. Anders wäre die Zusammenlegung nicht möglich gewesen. Und in diesem Zusammenhang ist jetzt die ARB vom 22.02.1999 gültig. Dort seht in §1 Absatz 5 "...die Renditevariante FR können nur bei Vertragsabschluss gewält werden".


    Nach mehrmaligem Nachfragen habe ich die ABB per 22.02.1999 mit Fassung Juni 2016 erhalten. Leider kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen, wie damals die ABB geschrieben waren. Auch ich wäre dankbar, wenn jemand die ARB vom 22.02.1999 einstellen könnte.


    VG, Steffen74

  • Hallo Maxxam,


    die Fassung aus Januar 1998 bringt mir leider nichts ausser die wäre im August 1999 noch gültig gewesen (was ich kaum glauben kann). Evlt. ist aber auch jemand im Forum der in dem Zeitpunkt einen Bausparer abgeschlossen hat und die Geschäftsbedingungen von damals nocht hat. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

  • Hallo mbg511,


    fordere bei der Bausparkasse die ABBs für Verträge die 1999 abgeschlossen wurden an. Die Bausparkasse wird dir eine ABB zusenden, ich glaube die sind sogar verpflichtet dazu.


    Habe ich auch gemacht, habe die ABB für meinen Vertragszeitraum (bis 1996) in einer Fassung von 2016 erhalten, in den entscheidenden Punkten war die ABB wortgleich mit der alten Fassung.


    LG,
    maxxam

  • Hallo Steffe74 und mbg511,


    wenn auch etwas verspätet: Vielen Dank dafür, dass Ihr Euch noch einmal gemeldet habt und mitgeteilt habt, dass Eure Bausparverträge etwas jünger sind als die z. B. von maxxam und mir.


    Auch wenn das Ergebnis für Euch unbefriedigend ist, ist es doch für die Community wichtig, abschätzen zu können, unter welchen Voraussetzungen man mit welcher Reaktion der Bausparkasse Schwäbisch Hall rechnen muss. Außerdem kann nur durch solche Rückmeldungen abgeschätzt werden, ob die Bausparkasse wenigstens gleiche Sachverhalte gleich behandelt (was natürlich nicht identisch damit ist, ob das dann auch rechtmäßig ist).


    In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Ihr auch weiterhin über den Fortgang Eurer Bemühungen berichtet, wenn es einen neuen Sachstand gibt.


    Nochmals vielen Dank!


    BSHKunde

  • Hallo BSHKunde und alle,
    bei mir war es übrigens im Vertrag der §6 Abs.(1) der ABB zum Tarif F in der Fassung vom 01.01.1995. Und da hat die Bausparkasse SH es anstandlos gemacht (naja, Anstand hatten die ja ohnehin nie). Ab 1998 scheint es also nicht mehr zu gehen.
    Vielen Dank nochmal für den Tipp!
    staphy

  • Hallo zusammen,
    bin zwar nicht bei BSH sondern bei Badenia, aber gleiches Thema:
    - Anfang 2019 die Aufforderung der Badenia zur Zahlung des Regelsparbeitrags von 175 €, da seit 12 Monaten keine Zahlung meinerseits, sonst Kündigung
    - Erklärung von mir wie bisher 25 €/Monat zu bezahlen; Beginn der Zahlung
    - Badenia kündigt, da kein Regelsparbeitrag
    - ich wende mich an die Schlichtungsstelle, da vertraglich individuell 25 € festgelegt sind
    - Schlichtungsstelle gibt der Badenia recht, weißt aber darauf hin dass diese nur 100 € hätte fordern dürfen


    Ich habe aber bis vor ca. 3 Jahren Sonderzahlungen in Höhe von
    mehreren Tausend Euro getätigt. Die Summe daraus ist weitaus höher als alle fehlenden Regelsparbeiträge. Wie ist dann die Rechtslage? Es steht so in den ABBs der Badenia: "Hat der Bausparer auch unter Anrechung von
    Sonderzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres keinen Regesparbeitrag
    geleistet...kann die Bspk kündigen".


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Hallo an alle,


    ich bin leider jetzt mit Erhalt der Jahresunterlagen ebenfalls betroffen und aufgefordert die Regelsparbeiträge wieder aufzunehmen. Es sind zwei Verträge mit Beginn April 2000 im Tarif A-Standard und A-Spezial (ursprünglich war es ein A-Spezial und wurde dann getrennt; der getrennte Teil bekam den Tarif A-Standard). Beide Verträge sind zu ca. 70% angespart und stehen nur so da (außer eine sehr geringe VL Zahlung von 6,X Euro monatlich). Ich plane die Regelsparbeiträge zu bezahlen, wollte aber nochmal eure Meinung erfragen. Ich hatte gelesen, dass wenn man nichts unternimmt nochmal separat eine Zahlungsaufforderung kommt. Sollte ich diese gegebenenfalls abwarten? Oder besteht dann Gefahr das die Schwäbisch Hall sofort kündigt?


    Wegen der Zuteilung wurde ich bei beiden Verträgen schon gefragt. Ich habe dabei die Prämienoption gewählt (der VRBank-Berater sagte mir nach einem Jahr Ruhephase gäbe es dann 0,5% Verzinsung oben drauf). Das eine Jahr ist bereits etwas länger vorbei. Da sollte ich demnächst mal nachfragen was damit ist. Oder gibt es die Bonuszahlung erst am Ende?


    Und noch etwas zum Wechsel in die Renditevariante. Die gab es auch beim A-Spezial. Ich habe hier leider nicht die ABB. Ich müsste in den Unterlagen mal schauen, aber ich meine mich zu erinnern, dass der Wechsel von der Schwäbisch Hall abgelehnt werden kann, wenn bestimmte Schatzanweisungen des Bundes(?) unter 4 oder 5 oder 6(?) % rentieren?


    Ich danke Ihnen für die Hilfe und Unterstützung.
    Liebe Grüße

  • Wenn du mit Bonuszahlung die Treueprämie meinst: Die wird üblicherweise zusammen mit der Auszahlung deines Guthabens ausbezahlt (also "am Ende"), wenn du diese Treueoption rechtzeitig vorher gewählt hast und damit auf das Darlehen verzichtest.