Bei BU-Abschluss Gesundheitsangaben vergessen

  • Ich hab vor gut 5 Jahren eine BU abgeschlossen, damals leider noch nach dem Motto "so günstig wie möglich".

    Check24, von da zu einem Versicherungsberater der Baloise (damals Basler) weitergeleitet und bei diesem abgeschlossen. Der Berater arbeitet (soweit ich weiß) exklusiv für die Versicherung, z.B. lautet die email auch "@baloise-agentur.de".


    1) Erste Frage: Kann ich mich bei Problemen überhaupt an diesen Berater wenden? Oder muss ich da Angst haben, dass er der Versicherung "treu" ist und schlimmstenfalls sogar der Versicherung empfiehlt, mir zu kündigen?


    Dann zum konkreten Problem:


    Als ich die Versicherung damals abgeschlossen habe, wurde mir der Gesundheitsfragebogen zum ausfüllen mitgegeben, ich wusste aber nicht, dass ich Arztakten anfordern sollte. Ich konnte mich an keine Krankheiten erinnern und hab ihn als "ohne Probleme" ausgefüllt. Inzwischen habe ich welche angefordert und weiß jetzt, dass mein Hausarzt damals wohl Kopfschmerzen und auch "Stress und Überforderung bei Aufgabenbewältigung" (war halt Masterarbeit) aufgeschrieben hatte. Ich nehme mal an, dass mich das in einem BU-Fall, gerade bei den häufigen Psyche-Gründen, sehr angreifbar macht. Eine neue BU werde ich inzwischen leider nicht mehr bekommen.


    2) Wenn ich das richtig verstehe, führen fehlende Gesundheitsangaben nur zur Ablehnung von Rente, wenn sie damals auch zur Ablehnung/Einschränkung des Vertragsabschlusses geführt hätten, oder? Gibt's einen Weg, herauszufinden, ob das damals bei Abschluss zur Ablehnung geführt hätte? Meinen Berater zu fragen, traue ich mich wegen Frage 1) nicht, es sei denn, das ist komplett unbegründet.


    3) Ich habe außerdem gehört, dass es eine "Verjährungsfrist" für fehlende Gesundheitsangaben von 10 Jahren gibt. Stimmt das für alle BUs? Kann ich warten, bis der Vertrag 10 Jahre alt ist, und dann ist egal, was ich damals im Fragebogen vergessen habe? Aber selbst dann hätte ich eine Versicherung, die ich die nächsten 5 Jahre zahlen muss, aber nicht nutzen kann, oder?

  • Hallo throwaway2397 , ich kann verstehen, dass Sie sich da Sorgen machen. Das Thema wäre mir persönlich offen gesagt zu heikel, um es mit User-Meinungen auf Basis von unvollständiger Sachverhaltskenntnis zu lösen.


    Generell finden Sie auf unserer Seite, die man beim Googeln nach "Fehler bei Gesundheitsfragen von Versicherungen" gut findet, ausführliche Informationen, nach welchen Fristen welche Fehler wie relevant sind. Wenn Sie diese Seite hier dann für andere verlinken (ich selbst darfs nicht, andere schon) freue ich mich. :)


    In einem ersten Schritt könnte man z.B. mit der Gesellschaft per anonymer Risikovoranfrage klären, wie diese mit den "richtigen" Gesundheitsangaben entschieden hätte.


    Die gute Nachricht. Nach fünf Jahren sieht das schon mal nicht so schlecht für Sie aus. Wenn das was Sie schreiben belegbar ist, dann dürfte nur Fahrlässigkeit vorliegen. Nach zehn Jahren droht kaum noch Ungemach sofern Sie nicht arglistig getäuscht haben. Mit vorschnellen Aktionen wäre ich deshalb besonders vorsichtig.


    Sie beim Umgang mit solchen Fehlern zu beraten ist letztlich Aufgabe Ihres Vermittlers, auch wenn er kein unabhängig agierender Makler sondern ein für eine einzelne Gesellschaft tätiger Versicherungsvermittler ist. Monetäre Interessen halte ich hier für weniger problematisch, nach fünf Jahren sog. "Stornohaftungszeit" muss er normalerweise auch nichts mehr von seiner Vergütung zurückzahlen.


    Hilft das?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Dem Fragensteller möchte ich vorschlagen, sich mit dem konkreten Einzelfall an einen Versicherungsberater zu wenden (nicht ist hier gemeint: Versicherungmakler oder Versicherungsvermittler). Versicherungsberater sind unabhängig von Versicherungsgesellschaften und insb. dürfen sie juristisch beraten. Kostenlos wird das freilich nicht sein, aber sicherlich eine verlässliche Auskunft erbringen. Eine Liste dieser Berater gibt es beim Bundesverband der Versicherungsberater, http://www.bvvb.de.

  • Dem Fragensteller möchte ich vorschlagen, sich mit dem konkreten Einzelfall an einen Versicherungsberater zu wenden

    Das ist hier auch eine gute Idee. Ich würde es ggf. erst mal (kostenlos) über den ursprünglichen Vermittler versuchen. Möglicherweise lässt sich die Frage mit einer anonymen Risikovoranfragen relativ einfach klären. Wenn man auf diesem Weg nicht weiterkommt, Versicherungsberater oder einen spezialisierten Anwalt einschalten.

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  • Ich würde es ggf. erst mal (kostenlos) über den ursprünglichen Vermittler versuchen. Möglicherweise lässt sich die Frage mit einer anonymen Risikovoranfragen relativ einfach klären.

    Das Szenario, das ich bei dieser Vorgehensweise sehe, wäre: Der ursprüngliche Vermittler ist nicht unabhängig von "seiner" Versicherungsgesellschaft und legt die nicht angegebene Diagnose "Stress und Überforderung bei Aufgabenbewältigung" gegenüber dem Versicherer namentlich statt anonym offen (loyal gegenüber der Versicherungsgesellschaft statt gegenüber dem Kunden). Der Versicherer beendet daraufhin den Versicherungsvertrag und schreibt dem ehemals Versicherten auch noch einen hübschen Eintrag in die InformaHIS-Datei. Der daraufhin keinen neuen Vertrag bekommt.


    Zugegeben: Das ist übler Pessimismus, aber muss meiner Meinung nach als Szenario bedacht werden. Man darf mich gerne berichtigen, falls ich hier falsch liege.

  • Das Szenario, das ich bei dieser Vorgehensweise sehe, wäre: Der ursprüngliche Vermittler ist nicht unabhängig von "seiner" Versicherungsgesellschaft und legt die nicht angegebene Diagnose "Stress und Überforderung bei Aufgabenbewältigung" gegenüber dem Versicherer namentlich statt anonym offen (loyal gegenüber der Versicherungsgesellschaft statt gegenüber dem Kunden). Der Versicherer beendet daraufhin den Versicherungsvertrag und schreibt dem ehemals Versicherten auch noch einen hübschen Eintrag in die InformaHIS-Datei. Der daraufhin keinen neuen Vertrag bekommt.

    Die Befürchtung ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Allerdings ist das mit dem Beenden des Vertrags in diesem Fall nicht so einfach (Fahrlässigkeit, > 5 Jahre) und die HIS Datei wird heutzutage kaum noch genutzt.

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  • Die Baloise zieht sich aus Deutschland zurück…wird von der Helvetia geschluckt…

    Durch die Fusion mit der Helvetia dürfte der von einem Aktionär geforderte Rückzug aus Deutschland eher vom Tisch sein.

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  • Das klingt dann nach einem Honorarberater. Wird sich sicher auch lohnen, das Geld da einmal in die Hand zu nehmen. Wenn jemand gute Erfahrungen gemacht hat und wen empfehlen kann, nur zu gern. Ansonsten schon mal vielen Dank in die Runde.