Grabstein steuerlich absetzen

  • Hallo liebe Community,

    mich interessiert ob ich ein Grabstein steuerlich absetzen kann, wenn das erst 5 Jahre nach der Beerdigung bestellt und aufgestellt wurde?

    Und meine 2.Frage :

    Wie kann man die Fahrtkosten zu Arbeit steuerlich absetzen wenn man im Hamburger Model arbeitet? (im Hamburger Model ist man noch krankgeschrieben und bekommt von Arbeitgeber kein Geld, die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld, übernimmt aber die Fahrtkosten zu Arbeit nicht.)


    Danke für eure Antworten!

  • Hallo.


    Du kannst sicherlich versuchen, die Kosten für den Grabstein als "aussergewöhnliche Belastung" geltend zu machen, aber ein Erfolg würde mich eher überraschen.


    Allerdings gehöre ich nicht den steuerberatenden Berufen an und mutmasse nur.


    Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung absetzen
    Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung: Das können Krankheitskosten, Unterhaltsleistungen oder andere private Ausgaben sein.
    www.finanztip.de

  • Hallo paulette,


    nach meiner Laienmeinung gehören die Kosten für einen angemessenen Grabstein zu den sog. Erbfallkosten, d.h. sind vom Erbbetrag abzuziehen. Grundsätzlich stört es da auch nicht, wenn die Kosten erst fünf Jahre nach dem Erbfall entstehen, aber:

    • Falls Sie Alleinerbe sind, haben Sie nichts davon.
    • Gibt es mehrere Erben, müssen die den Betrag nach der jeweiligen Erbquote teilen, außer, die Erbauseinandersetzung ist schon verbindlich mit Vertrag beendet.
    • Theoretisch senken die Kosten für den Grabstein die Erbschaftssteuer, aber falls alle Erben unter dem Freibetrag bleiben, bleibt es Theorie.
    • Auch wenn der Erbschaftssteuerbescheid schon rechtskräftig ist, dürfte das FA keinen Anlass sehen, den wieder aufzumachen.

    Für eine Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung brauchen Sie m.E. eine sehr gute Begründung, warum der Grabstein erst jetzt und nicht als Erbfallkosten geltend gemacht wird. Ganz unabhängig von der Frage, ob die Kosten nicht im Rahmen der zumutbaren Belastung liegen.


    Gruß Pumphut

  • Vorab kurz zu deiner zweiten Frage mit den Fahrtkosten.

    Diese könntest du steuerlich problemlos als Werbungskosten ansetzen beziehungsweise absetzen.

    Die Fahrten dienen schließlich die Wiedereingliederung in einem ganz normalen Job.

    Bei der Steuererklärung über Elster werden normalerweise Krankheitstage und Urlaubstage als Plausibilitätskontrolle von der Finanzverwaltung verwendet.

    Deshalb solltest du am besten eine zusätzliche Erläuterung abgeben.




    Beerdigungskosten
    So können Sie die Kosten absetzen
    www.sparkasse.de


    Es kommt also hier stark darauf an, ob man Erb:in ist und wie hoch das Erbe war.


    War man nicht Erb:in und übernimmt oder übernahm die Kosten aus sittlichen Gründen, sieht es dann auch wieder anders aus.


    Beispiel wäre hier, dass jemand das Erbe ausschlägt und trotzdem sämtlichen Gründen die Beerdigungskosten übernimmt.

  • Vorab kurz zu deiner zweiten Frage mit den Fahrtkosten.

    Diese könntest du steuerlich problemlos als Werbungskosten ansetzen beziehungsweise absetzen.

    Die Fahrten dienen schließlich die Wiedereingliederung in einem ganz normalen Job.

    Bei der Steuererklärung über Elster werden normalerweise Krankheitstage und Urlaubstage als Plausibilitätskontrolle von der Finanzverwaltung verwendet.

    Deshalb solltest du am besten eine zusätzliche Erläuterung abgeben.


    Hallo Tomarcy,


    das ist leider falsch. Ich habe dies Anfang des Jahres auch von meiner Krankenkasse eingefordert - die Regelung gibt es nicht mehr, man darf selbst bezahlen. Also niedrigeres Gehalt, kostenfrei für den AG, zudem Fahrtkosten. Großes Glück für mich, da meine Wiedereingliederung am 2.1.25 begonnen hat.


    Der AG könnte etwas dazuschießen, meiner hatte kein Interesse daran.


    Keine Fahrtkostenerstattung bei stufenweiser Wiedereingliederung
    Keine Fahrtkostenerstattung bei stufenweiser Wiedereingliederung. Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Welche Möglichkeiten bestehen dennoch?
    www.steuertipps.de

  • Vorab kurz zu deiner zweiten Frage mit den Fahrtkosten.

    Diese könntest du steuerlich problemlos als Werbungskosten ansetzen beziehungsweise absetzen.

    Es geht um die Einkommensteuer - hier kann man die Fahrtkosten als Werbungskosten ansetzen, das macht jedoch nur dann Sinn, wenn die gesamten Werbungskosten im Kalenderjahr über dem Pauschbetrag in Höhe von EUR 1230 (Stand: 2025) liegen.


    Eine Erstattung der Fahrtkosten durch die Krankenkasse wird es nicht geben - manche Arbeitgeber erstatten einen Teil der Fahrtkosten und andere Arbeitgeber tun dies halt nicht.