Unterstützung für Schwiegermutter

  • Hallo zusammen


    ich suche nach Tips und Ratschlägen für die finanzielle Unterstützung meiner Schwiegermutter


    Sie ist nicht EU-Staatsbürgerin (aus China) und war über meinen Schwiegervater in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Dort kann sie zum gesetzlichen Mindestbeitrag bleiben. Die beiden sind frisch geschieden. Sie lebt aktuell in China und bezieht eine kleine Rente (80€ monatlich). Rentenpunkte hat sie keine erhalten. Sie plant in den nächsten Jahren zu uns zu ziehen. Ich möchte sicherstellen, dass sie finanziell abgesichert ist.

    Hier sind ein paar Punkte bei denen ich um Input bitte:


    1.) Kontoeröffnung: Prinzipiell sollte das kein Problem sein. Wie können wir ihre Steuer ID erfragen? Ich glaube sie hat sich in Deutschland abgemeldet und hat keinen Wohnsitz.

    2.) Depoteröffnung: Meine Schwiegermutter hat Ersparnisse (100k). Kann sie diese in Deutschland investieren? Was ist hier steuerlich zu beachten? Eine Option wäre eine Schenkung auf meine Frau. Sie könnte das Geld für meine Schwiegermutter anlegen.

    3.) Finanzielle Unterstützung: Wir planen für die Schwiegermutter laufende Kosten zu übernehmen. Muss dabei etwas beachtet werden? Wir können die Schwiegermutter leider nicht als Minijobber anstellen, da sie im selben Haushalt leben wird


    Wir sind offen für alle Vorschläge! :)

  • Hallo Thomas,


    hier fehlen einige wichtige Informationen.


    Deine Schwiegermutter ist eine wahrscheinlich über 50-jährige Chinesin, die eine chinesische Rente bezieht?


    Sie ist derzeit nicht in Deutschland gemeldet!


    Hat sie noch einen aktuellen Aufenthaltstitel oder ist dieser erloschen?


    Wo befindet sich dieses Vermögen?


    Du musst bei dieser bestimmten Konstellation schon genauere Angaben machen.


    Wenn die Dame Chinesin ist und quasi nach China zurückgekehrt ist, kann sie natürlich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein.

    Hierzu müsste sie sich nämlich im Jahr über 181 Tage in Deutschland aufhalten und hier ihren Lebensmittelpunkt haben.


    Noch ein kleiner Hinweis zu der geplanten Unterstützung.


    Deine Schwiegermutter ist nach deutschem Recht nicht hilfebedürftig.


    Somit entfallen auch alle Möglichkeiten, Zahlungen an sie nach China als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzusetzen.


    Wie lange war sie verheiratet?

    Was hat der Versorgungsausgleich ergeben?

    Gibt es eine Bescheide der Deutschen Rentenversicherung?


    Mir ist nicht klar, warum die Kontoeröffnung in Deutschland prinzipiell kein Problem sein sollte.


    Ich kenne aus meinen Erfahrungen in der Sozialberatung genügend Fälle, bei denen das nicht funktioniert hat oder nur mit erheblichen Verrenkungen.


    Üblicherweise wollen die Banken bei der Neueröffnung natürlich eine Meldebestätigung sehen.

  • Hallo.


    Wenn sie über den Ex-Mann gesetzlich krankenversichert war, dann hat sie dennoch keine Rentenanwartschaften im Zuge des Versorgungsausgleichs erhalten?


    Wenn die Dame Chinesin ist und quasi nach China zurückgekehrt ist, kann sie natürlich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein.

    Hierzu müsste sie sich nämlich im Jahr über 181 Tage in Deutschland aufhalten und hier ihren Lebensmittelpunkt haben.

    Wie meinen?

  • Danke für die Antwort!
    Genau sie ist 55 Jahre alt und bezieht bereits chinesische Rente.
    Sie hat aktuell keinen Aufenthaltstitel mehr.
    Das Geld liegt auf ihrem Bankkonto in China.
    Ja sie ist nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Können wir sie wenn sie langfristig in Deutschland lebt in der Rentenversicherung anmelden? Da haben wir noch nicht dran gedacht.

    Sie braucht aktuell keine Unterstützung.

    Die beiden waren circa 23 Jahre verheiratet. Ich versuche ihre Renteninformation anzufragen wenn sie das nächste mal in Deutschland zu Besuch ist. Ein Versorgungsausgleich hat nicht stattgefunden. Die Scheidung ist einvernehmlich in China erfolgt. Sie hat keine Rentenpunkte erhalten. Auch für die Kindererziehungszeiten hat sie keine Rentenpunkte beantragt. Ein Bescheid hat wahrscheinlich nur der Schwiegervater. Wobei dieser keine Hilfe ist.

    Danke für den Hinweis zur außergewöhnlichen Belastung. Genau nach solchen Anhaltspunkten suche ich! Das mit dem Konto prüfen wir. Sobald die Scheidung in Deutschland anerkannt wurde werden wir sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.


    Du sprichst Sozialberatung an. Danke auch für diesen Tip. Bei ihrem nächsten Besuch mache ich einen Termin dort.

  • Hallo,


    Mir scheint der von euch geplante zeitliche Ablauf noch nicht ganz klar. Ist es so wie folgt gedacht?


    1) Ihr unterstützt die Schwiegermutter erst mal direkt bei der Lebenshaltung in China. Ihr überweist ihr jeden Monat etwas Geld. Das sollte unproblematisch sein. Möglich, dass dies für euch als außergewöhnliche Belastung absetzbar ist, weiß ich aber nicht.


    2) Schwiegermutter zieht nach Deutschland. Da besteht dann die Frage des Aufenthaltstitels und der deutschen Krankenversicherung.


    3) Jetzt mit gemeldetem Wohnsitz in Deutschland, kann die Schwiegermutter problemlos ein Konto und ein Depot hier eröffnen.


    4) Schwiegermutter überweist 100k von China auf ihr Konto in Deutschland. Aus Sicht Deutschlands kein Problem, zu prüfen wäre ob es in China Einschränkungen bei Geldflüssen ins Ausland gibt (meine mich an so etwas zu erinnern).


    5) Ihr unterstützt die Schwiegermutter auch in Deutschland finanziell. Ich vermute(!) dass ihr das dann zumindest zum Teil aus außergewöhnliche Belastung absetzen könntet.


    Das wäre der Ablauf, der am einfachsten ist. Ist das so, wie ihr euch das vorstellt?

  • Sobald sie den Wohnsitz in Deutschland hat könnte sie freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Überhaupt einem Rentenanspruch zu haben hilft ja bei der Einbürgerung.

  • Genau so ist aktuell der Ablauf geplant.

    Bei 1) braucht sie keine Unterstützung.

    Laut Aussage der Krankenkasse kann sie trotz Aufenthalt in China sich weiter gesetzlich krankenversichern.

    4) ist zu prüfen. Sollte von chinesischer Seite kein Problem sein wenn es auf zwei Jahre gestaffelt überwiesen wird

    5) das klingt sehr gut! Dann wäre eine Schenkung das beste.


    Vielen Dank für die Hinweise. Wisst ihr wie es mit Pflegeversicherung aussieht?

  • Es gibt ein Sozialversicherungsabkommen (für den Bereich Krankenversicherung) zwischen Deutschland und China, daher könnte das möglich sein.

    Ist das tatsächlich so? z.B. hier steht, dass es nur ein Abkommen für Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung gibt, und das auch nur bei „Entsendung“:


    Übersicht Sozialversicherungsabkommen | Die Techniker - Firmenkunden
    Deutschland hat mit vielen Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wir haben eine Übersicht zusammengestellt.
    www.tk.de

  • Noch mal zu der Scheidung: Wenn der Ex-Mann in Deutschland lebt und bei ihm prinzipiell finanziell etwas zu holen ist, dann könnte man auch überlegen doch noch mal mit einem Fachanwalt zu sprechen. Dass jemand nach 23 Jahren Ehe vollkommen mittellos stehengelassen wird scheint mir nicht ganz koscher (bin aber auch da nur Laie).

  • Schwiegermutter überweist 100k von China auf ihr Konto in Deutschland. Aus Sicht Deutschlands kein Problem, zu prüfen wäre ob es in China Einschränkungen bei Geldflüssen ins Ausland gibt (meine mich an so etwas zu erinnern).

    Mehrfach aus der chinesischen Community hier vor Ort gehört: Max 50.000 $ pro Person und Jahr für Chinesen (auf davon abweichende und damit illegale Transfers/Transferversuche sollen Gefängnisstrafen stehen). Bei einer offiziellen Auswanderung soll einmalig ebenfalls ein Geldtransfer möglich ein (zur Höhe wurde nichts gesagt).

  • Noch mal zu der Scheidung: Wenn der Ex-Mann in Deutschland lebt und bei ihm prinzipiell finanziell etwas zu holen ist, dann könnte man auch überlegen doch noch mal mit einem Fachanwalt zu sprechen. Dass jemand nach 23 Jahren Ehe vollkommen mittellos stehengelassen wird scheint mir nicht ganz koscher (bin aber auch da nur Laie).

    Die Scheidung ist zwischen beiden einvernehmlich verlaufen. Das ist abgehakt.

  • Mehrfach aus der chinesischen Community hier vor Ort gehört: Max 50.000 $ pro Person und Jahr für Chinesen (auf davon abweichende und damit illegale Transfers/Transferversuche sollen Gefängnisstrafen stehen). Bei einer offiziellen Auswanderung soll einmalig ebenfalls ein Geldtransfer möglich ein (zur Höhe wurde nichts gesagt).

    Es gibt noch ihre Eltern und Geschwister. Das ist kein Problem

  • Möglich wäre, dass die Krankenkasse meint, dass sie eine Anwartschaft für die Zeit ihres Aufenthalts in China abschließen kann? Ob das allerdings in der GKV sinnvoll ist oder nicht, habe ich trotz mehrmaliger Bemühungen nie so wirklich verstanden…

    Die Dokumente für ihre Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse haben wir bereits hier. Wir warten auf die Anerkennung der Scheidung in Deutschland.

  • Es gibt noch ihre Eltern und Geschwister. Das ist kein Problem

    So (via Stückelung innerhalb der Familie) handhaben das auch die chinesischen Familien hier in der Community vor Ort - wenn diese größere Summen aus dem Land bringen wollen (und wenn es diese Möglichkeit sprich Familie gibt) ...