Schulden und Gerichtsvollzieher

  • Hallo,

    ich habe leider einen hohen Schuldbetrag und warte derzeit auf einen Termin bei der Schuldnerberatung, da dies aber noch gut 3 Monate dauern kann habe ich derzeit noch große Sorge das eventuell ein Gerichtsvollzieher vorbei kommt vor dem Insolvenzverfahren.

    Ich habe nun einige Fragen.

    Ich lebe derzeit wieder bei meinen Eltern und habe bis auf das was in meinem Zimmer steht, keinen Besitz. Das wertvollste ist wohl der PC und ein OLED Monitor und ein 3D Drucker.

    Mehr besitze ich nicht und ich habe Angst, dass die Sachen gepfändet werden.

    Jetzt würde ich gerne wissen ob ich die Gegenstände für eine Summe X an meine Eltern verkaufen kann um diese nicht pfändbar zu machen. Teile des PC‘s wurden auch von meinem Vater gekauft und nicht von mir.

    Wäre solch ein Kaufvertrag zwischen meinen Eltern und mir eine sichere Lösung für das Problem.

    Außerdem beziehe ich derzeit Bürgergeld.

    LG

  • Kater.Ka 14. Juni 2025 um 19:19

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Prinzipiell kann nur gepfändet werden, was zweifelsfrei dir gehört und für eine "angemessene Lebensführung" nicht zwingend erforderlich ist. Gefährdet sehe ich nur deinen 3D-Drucker. Aber zur Not gehört das alles eh deinen Eltern, also mach dich locker.

    Solltest du noch eine teure Uhr oder ein hochwertiges Smartphone haben, achte darauf, dass diese Dinge nicht bei dir sind, wenn der Gerichtsvollzieher kommt, Stichwort ist die Austauschpfändung. So ein iPhone 16 Pro ist schnell gegen einen alten Nokia-Knochen ausgetauscht.

    Ansonsten mach ihm gegenüber eine Vermögensauskunft, also den alten Offenbarungseid, dann hast du Ruhe und stell dein Girokonto auf ein P-Konto um, dann sind etwa 1100€ (genaue Summe weiß ich jetzt nicht) vor dem Pfändungszugriff sicher.

  • Vielen Dank für deine Antwort!


    Ich habe auch überlegt zu sagen, dass die Gegenstände meinen Eltern gehören, allerdings muss ich das ja im Zweifelsfall nachweisen, oder nicht?

    Ich habe bis vor kurzem noch alleine gelebt, aber aus gesundheitlichen Gründen und den Schulden bin ich wieder daheim eingezogen.

    Können die Gerichtsvollzieher dann nicht davon ausgehen, dass hier auch Sachen von mir sind?

    Ein P-Konto habe ich schon und die Summe liegt derzeit bei 1500€ glaube ich, da sollte ich kein Problem haben.

    Ich bin mir etwas unsicher, wobei die Gegenstände die von mir gepfändet werden könnten auch den Wert der Schulden nicht decken können, darf denn gepfändet werden auch wenn damit die Schulden und Gerichtsvollzieher kosten nicht gedeckt werden?

  • Du weist den Besitz an den Dingen durch die Aussage deiner Eltern nach. Die sagen einfach, das gehört ihnen, fertig.

    Bürgergeld hast du schon beantragt?

    Wichtig ist, das P-Konto immer leer zu räumen, sollte was übrig bleiben. Grundsätzlich sammeln sich Verfügbarkeits-Überschüsse ja drei Monate an, auch wenn sie nicht durch Guthaben ausgeschöpft werden.

    Eine komplette Aufstellung der Schulden hast du schon?

    Denk daran, dass eine Privatinsolvenz nur möglich ist, wenn dein Geld zumindest für die Kosten des Insolvenzverwalters reicht. Das sind auch ein paar niedrige Tausend. Achte darauf, dass du zumindest diese Summe zusammenbekommst.

  • Eine Gerichtsvollzieher:in braucht in diesem Fall einen richterlichen Beschluss, um die Wohnung der Eltern überhaupt betreten zu dürfen.

    Dies nur als wichtiger Hinweis.

    Zudem kommt es natürlich darauf an, wie bestimmte Gegenstände in dieser Wohnung platziert sind.