Achja, noch ein anderes Thema. Bei dem Jahresgehalt würde ich definitiv eine Steuererklarung abgeben, vor allem wenn ich Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags habe. In dem Fall kann dann die Günstigerprüfung beantragt werden und die Kapitalertragssteuer teilweise wieder zurückgeholt werden.
Verpflichtung zur Steuererklärung nach Quellensteuerrückforderungsabsicht
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Dividendendan -
25. Juni 2025 um 17:07 -
Erledigt
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Ich versuche mal zusammen zu fassen, was ich bisher verstanden habe.
Du hast bei einer deutschen Bank ein Depot, in dem du von 2021 bis 2023 Aktien von Unternehmen aus Italien und Schweden gehalten hast. Diese haben in diesen Jahren Dividenden ausgeschüttet, welcher der lokalen Quellenbesteuerung unterlegen haben. Diese Dividenden wurden abzüglich der Quellensteuer durch deine deutsche Bank deinem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Zur besseren Verdeutlichung nehmen wir mal an, dass es nur eine Aktie war und fügen ein paar fiktive Zahlen hinzu.
Die jährliche Dividende betrug 100 Euro, davon wurden durch das lokale Finanzamt direkt 10 Euro an Quellensteuer einbehalten. Deine Bank hat dir die 90 Euro gutgeschrieben und mit deinem Sparerpauschbetrag verrechnet. Neben diesen 90 Euro hattest du noch 950 deutsche Kapitalerträge (wir unterstellen einfach mal 1.000 Euro Sparerpauschbetrag für alle relevanten Jahre), wodurch 40 Euro in Deutschland versteuert wurden.
Nun möchtest du die 10 Euro ausländische Quellensteuer pro Jahr zurück bekommen und hast dafür eine Ansässigkeitsbescheinigung beim deutschen Finanzamt beantragt. Diese benötigt man in der Regel dann, wenn ausländische Kapitalerträge vorliegen, welche aber nicht nach deutschem Recht besteuert werden. Ausländische Kapitalerträge (also von einer ausländischen Bank ohne Sitz in Deutschland) führen immer zu einer Pflichtabgabe der Steuererklärung. Also geht das Finanzamt davon aus, dass du ausländische Kapitalerträge erhalten hast, welche nicht versteuert wurden und fordert dich zur Abgabe der Steuererklärung auf.
Tatsächlich aber wurden die Kapitalerträge ja in Deutschland versteuert. Dies kannst du dem Finanzamt mit den Steuerbescheiden deiner Bank nachweisen.
Habe ich deinen Fall korrekt erfasst? Falls ja, erklärt sich erst einmal die Aufforderung zur Steuererklärung. Hier hilft am besten tatsächlich ein Telefonat mit dem Finanzbeamten, um den Sachverhalt entsprechend darzulegen. Somit sollte sich auch die angeforderten Steuererklärungen für die Jahre 2021 bis 2023 erledigt haben. Für 2025 erwartet das FA natürlich eine Erklärung, weil die erstattete Quellensteuer ein zusätzlicher ausländischer Kapitalertrag ist und dieser noch nach deutschem Recht versteuert werden muss.
Wenn du 2024 keine ausländischen Einkünfte hast, bist du auch nicht zur Abgabe verpflichtet. Daher ist die Aussage korrekt und kein Flüchtigkeitsfehler.
Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonst irgendwie mit der Branche verbunden. Daher handelt es sich um meine Laienmeinung!
Ja, das ist soweit korrekt zusammengefaßt. Dieser Divizend Dienst ( https://divizend.com/de/platform/maximizer ) bietet diese Rückerstattungsformularausfüllhilfe nur für eine Handvoll Länder an. In diesem Zeitraum hatte ich auch z.B. ASML Aktien (Niederlande), der von dem Dienst nicht unterstützt wird.
2024 hatte ich keine Italienischen oder Schwedischen Aktien, dafür aus Kanada und Brasilien. Aktuell hab ich neben Italien nur noch Japan und China im Depot und paar aus Deutschland bzw. ETF mit Irland Kennzeichnung. 2023 hatte ich auch eine aus Norwegen wo ich laut dem Dienst 25 norwegische Kronen erstatten könnte was 2,12 Euro entspräche und sich nicht lohnt, da man dem Dienst auch einige Prozente an Gebühr abdrücken muss.
Habe nur zwei Depots (Comdirect und Finanzen Zero), alles in Deutschland mit dem 1000er Freibetrag der je nach Jahr mal stärker mal schwächer überschritten wird. Überschritten wird er inzwischen immer... 2024 um das dreifache. 2025 wurde er ende Mai überschritten und zum Jahresende vermutlich "nur" ums zweifache.
Ich meine das bei Dividenden ausländischer Firmen deren zusätzliche Quellensteuer dem Freibetrag mit abgezogen wird, auch wenn ich eigentlich weniger bekomme, also die Netto Dividende die ich aufs deutsche Konto bekomme, niedriger ist als was mir beim Freibetrag dann abgezogen wird. Ist mir bei der Aktie aus Kanada mal aufgefallen und fand es unfair das so getan wird als hätte man die volle Höhe bekommen.
Wie dem auch sei, wenn ich nun lese dass ich durch diese möglichen Rückerstattungen dann auf jedenfall eine Steuererklärung für das Jahr machen müsste, bin ich schon am hoffen dass das abgeschickte nach Schweden gemäß paar weniger Erfahrungstexte aus dem Internet einfach abgelehnt wird und ich das für Italien vielleicht besser doch nicht per Briefpost abschicke sondern in den Papierschreder stecke. Oder würde es helfen, den Freibetrag entsprechend eine passende Lücke zu setzen z.B. bei 5 Euro Erstattung ich den max Freibetrag beim Depot auf 990 setze statt die vollen 1000?
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Ich hab dem Finanzamt heute einen Brief geschrieben. Telefonisch oder Vorort wäre am besten aber ich bin in der fraglichen Zeit nie und nimmer ausgeschlafen und klar im Kopf und würde mich da sicherlich zu irgendwelchen schnippigen Kommentaren hinreisen lassen was niemals hilfreich ist.
In dem Brief bedanke ich mich für die schnelle Erledigung dieser Ansässigkeitsbescheinigung mit einem kleinen Nebensatz das ich bespannt bin ob ich die 8 und 19 Euro wirklich von diesen Ländern zurück erhalte da manche Erfahrungstexte im Internet nicht so optimistisch sind. Dann noch paar Sätze wo ich bestätige das diese ausländischen Dividenden hierzulande Steuerpflichtig sind und ich meine das meine Banken das auch korrekt machen und dazu eben die paar Dividendenquittungen der Banken wo man sieht was abgezogen wird bzw. wie hoch noch der Freibetrag ist. Das unterstreiche ich noch mit einer ganz aktuellen Jahressteuerbescheinigung der Banken für 2024 und das ich sonst keine Konten oder Depots im Ausland habe. Dann frag ich halt noch warum für 2024 keine Steuererklärung gefordert wurde (wollten ja 2021, 2022, 2023, 2025) und welche Fristen ich einzuhalten habe wo ich die z.B. für 2021 abgeliefert haben muss. In der letzten Frage frage ich noch ob es wirklich notwendig ist, dass ich diese ganzen Steuererklärungen machen muss.
Ich denk mal damit ist der ganze Sachverhalt nochmal etwas detaillierter ausformuliert und belegt, das ich da keine unversteuerten Dividenden erhalten habe. Ob es dann darauf heißt, lass mal gut sein oder die wollen das trotzdem... mal schauen. Jedenfalls werde ich in den kommenden Tagen anfangen den Zettelverhau hier zu sortieren. Habe bisher kein System. Nur wenn das geordnet ist kann ich sinnvoll diese Steuerprogramme mit den geforderten Daten füttern.
Danke nochmal für die Hinweise, Anmerkungen und Ratschläge
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Telefonisch oder Vorort wäre am besten aber ich bin in der fraglichen Zeit nie und nimmer ausgeschlafen und klar im Kopf und würde mich da sicherlich zu irgendwelchen schnippigen Kommentaren hinreisen lassen was niemals hilfreich ist.
Mir liegt ein Kommentar in den Fingern, den ich mir des lieben Friedens willen verkneife.
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Mir liegt ein Kommentar in den Fingern, den ich mir des lieben Friedens willen verkneife.
Eben ein Leben total gegen die innere Uhr. Jetzt ist knapp 20 Uhr und fühle mich wie jemand der zwei Stunden früher aufstehen musste als üblich. Gegen Mitternacht bei der Arbeit bin ich dann hellwach.
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Ich hab vor paar Wochen den Dienst "Divizend" verwendet, um zuviel bezahlte Quellensteuer von Aktien aus Italien und Schweden zurückzufordern. Die Aktien waren von Campari und Nibe.
Die Rückforderung betragen bei Nibe runde 103 Schwedische Kronen, also runde 9 Euro und bei Campari 18,83 Euro. Alle Kapitalerträge hab ich bei Deutschen Banken gemacht.
Kleckerkram. Muß jeder selber wissen, ob er solcher Beträge wegen den bürokratischen Aufwand der Rückerstattung auf sich nimmt.
Dafür musste ich unter anderem eine Wohnsitz-[Bestätigung] vom Finanzamt abstempeln lassen, dass ich in den fraglichen Jahren in Deutschland gemeldet war und das auch tatsächlich war.
Heute habe ich die beiden Formulare abgestempelt zurück erhalten. Aber das Finanzamt schreibt: Hinweis: aufgrund ausländischer Kapitalerträge sind Sie zur Einreichung einer Steuererklärung für oben genannte Jahre verpflichtet! 2021 bis 2025
Diese Auskunft des Finanzamt ist sachlich nicht korrekt.
Ich hab noch nie eine Steuererklärung gemacht... bin Geringverdiener im Angestelltenverhältnis (Bruttojahreslohn 16000 Euro).
Dann wird es Zeit, daß Du Dich einliest, und zwar deswegen, weil Du mit einer Steuererklärung Kapitalertragsteuer zurückerhalten wirst. Dein Steuersatz aus Deinem Bruttoeinkommen heraus ist geringer als die 25% + Soli der Abgeltungsteuer. Wenn Du Deine Kapitalerträge regelbesteuerst, wirst Du Geld zurückbekommen (sog. "Günstigerprüfung").
Ich meine immer gelesen zu haben, man müsse sich keine Gedanken wegen der Steuer machen, weil die deutschen Banken nach überschreiten des Freibetrags das weitere Steuerkrimskrams selbständig abführen?
Das stimmt. Wenn Du die oben genannten Aktien bei einer deutschen Depotbank hast, hat die die Abgeltungsteuer abgeführt. Es ist aus dem oben genannten Grund trotzdem sinnvoll, daß Du Dich in die Materie einliest. Nachdem Deine Steuererklärung keine Pflicht ist, hast Du 4 Jahre Zeit, sie einzureichen.
Ich hab ehrlich gesagt auch irgendwie nun Angst eine Steuererklärung rückwirkend bis 2021 abzugeben, irgend einen Fehler zu machen oder nachträglich eine Strafe bezahlen zu müssen wo ich so schon gar nicht viel Geld hab.
So schlimm wird es wohl nicht kommen.
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2024 hatte ich keine Italienischen oder Schwedischen Aktien, dafür aus Kanada und Brasilien. Aktuell hab ich neben Italien nur noch Japan und China im Depot und paar aus Deutschland bzw. ETF mit Irland Kennzeichnung. 2023 hatte ich auch eine aus Norwegen wo ich laut dem Dienst 25 norwegische Kronen erstatten könnte was 2,12 Euro entspräche und sich nicht lohnt, da man dem Dienst auch einige Prozente an Gebühr abdrücken muss.
Du hast für bestimmte Jahre und Länder angefragt, nur diese hat das Finanzamts jetzt auf dem Schirm. Auch, wenn manche gerne raushauen, dass der Staat doch sowieso alle Daten angreift und der Bürger gläsern gemacht wird, ist dem nicht so. Das Finanzamts weiß bei Kapitalerträgen lediglich, in welcher Höhe der Sparerpauschbetrags in Anspruch genommen wurde,mehr Daten gibt es nicht. Die Kapitalertragssteuer wird anonym durch die Banken abgeführt.
Oder würde es helfen, den Freibetrag entsprechend eine passende Lücke zu setzen z.B. bei 5 Euro Erstattung ich den max Freibetrag beim Depot auf 990 setze statt die vollen 1000?
Das hat absolut keinen Effekt. Die Erstattung der Quellensteuer wird wohl an jeglichen deutschen Banken vorbei erfolgen (lediglich auf deinem Girokonto ist ein Geldeingang, aber der kann ja woher auch immer stammen) und somit wird auch keine Kapitalertragssteuer abgeführt. Somit entsteht die Pflicht zur Abgabe.
Ich verstehe aber auch nicht, welches Problem du mit der Steuererklärung hast. Für dich dürfte sich das durchaus rentieren. Für 2024 lag zum Beispiel der Freibetrag bei 11.784 Euro. Hinzu kommt der Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro. Deine 16k Bruttolohn pro Jahr bedeuten (Single, keine Kinder) ein zu versteuerndes Einkommen von 11.346 Euro, liegt also unter dem Freibetrag. Für 2024 wirst du laut deiner Aussage ca. 3.000 Euro Kapitalerträge gehabt haben, auf die du ca. 527,50 Euro Steuern (nämlich 26,375% auf alles, was über 1.000 Euro liegt) gezahlt hast. Macht also ein zu versteuerndes Einkommen von 14.346 Euro. Dies bedeutet (gerechnet mit 13.346, da 1.000 Euro Sparerpauschbetrags) eine Steuerlast von 241 Euro, du bekommst also 286,50 Euro zurück. Und dafür reicht es sogar, wenn du den Bescheidabruf bei Elster einrichtest und dir die Daten der Banken direkt in die Steuererklarung lädst. Und selbst mit manueller Eingabe der Steuerbescheinigungen (sind ja nur 2) und der Bescheinigung von deinem Arbeitgeber dürfte es sich um max. 30 Minuten Aufwand handeln. Und 573 Euro Stundenlohn ist schon ansehnlich. Dagegen sind die Quellensteuer Peanuts.
Dann frag ich halt noch warum für 2024 keine Steuererklärung gefordert wurde (wollten ja 2021, 2022, 2023, 2025)
Du kennst schon den Spruch mit den schlafenden Hunden?
Und ganz generell, auch wenn es absolut nicht deine Zeit ist, ein persönliches Gespräch ist auch für den Finanzbeamten angenehmer. Dann kann er im Zweifel direkt Rückfragen stellen. Vielleicht solltest du mal darüber nachdenken und über deinen Schatten springen.
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Ich verstehe aber auch nicht, welches Problem du mit der Steuererklärung hast.
Die Ängste kommen oft von Ungewißheit. Überall hört man, wie aufwendig und zeitfressend es ist. So kompliziert das welche selbst nicht damit zurecht kommen und irgendwelche Steuervereine oder Berater brauchen, die auch nicht unfehlbar sind und Fehler machen können. Die Steuersparprogramme nicht richtig rechnen weil alles kompliziert mit ausnahmen der ausnahmen... Irgendwas nicht oder falsch da eingetragen nur viel Ärger mit sich bringt. Hier z.B. aus dem Formular "Ausländische Einkünfte und Steuern". Ich hätte keinen Schimmer was ich da eintragen müsste und Googelt man diese Gesetze verweißen die sprachlich gänzlich unverständlich auf zig weitere verschachtelte Gesetze.
Ich bin Praktiker und diese Bürokratischen Prozedere sind mir ein Graus. Diesen Dividendendienst hab ich auch erst nach dem dritten Anlauf genutzt als ich einen sehr guten Tag hatte und dachte, die sieben Dividendenquittungen da einscannen ist noch akzeptabel.
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Die Ängste kommen oft von Ungewißheit. Überall hört man, wie aufwendig und zeitfressend es ist. So kompliziert, das welche selbst nicht damit zurecht kommen und irgendwelche Steuervereine oder Berater brauchen, die auch nicht unfehlbar sind und Fehler machen können. Die Steuersparprogramme nicht richtig rechnen weil alles kompliziert mit Ausnahmen der Ausnahmen... Irgendwas nicht oder falsch da eingetragen nur viel Ärger mit sich bringt.
Du machst ziemlich viele Worte für "Ich will einfach nicht".
Das steht Dir frei, aber mit diesem Ansatz bist Du hier im Forum eigentlich verkehrt. Dies ist das Forum der Finanzselbermacher. Wenn einer grundsätzlich Interesse hat und lernen will, findet sich immer jemand, der demjenigen aufs Pferd hilft. Ich finde übliche Arbeitnehmer-Steuererklärungen nicht besonders kompliziert, das betrifft hier die meisten. Dafür braucht man keinen Fachmann, das kann man selber. Die gängigen Steuerprogramme helfen einem sehr, man muß sich halt die überschaubare Zeit nehmen, sich in diese einzudenken.
Du möchstest das offensichtlich nicht, was Dein gutes Recht ist. Dann laß es einfach und laß die Steuerersparnis sausen, die aus Deinem relativ niedrigen Bruttoeinkommen und den im Verhältnis dazu hohen Kapitaleinkünften folgt. Meins23hat das Sparpotential ja bereits überschlagen. Das kann man sich vom Finanzamt zurückholen, aber eine Verpflichtung dazu gibt es nicht.
PS: Da kommt mir ein uraltes Lied von Reinhard Mey in den Sinn, in dem er singt:
Mein Verhältnis zu Behörden war nicht immer ungetrübt,
was allein nur daran lag, daß man nicht kann, was man nicht übt.
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Hallo zusammen,
haben Sie sich schon das Video von Finanztip über C24 angesehen?
Steuer ist ganz einfach. Die App macht das schon.
Geben Sie sich drei Minuten…
LG
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Hallo zusammen,
haben Sie sich schon das Video von Finanztip über C24 angesehen?
Steuer ist ganz einfach. Die App macht das schon.
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Wirklich ? Auch die ausländischen Kapitalerträge ?
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Unglaublich was hans2204 mit dem Finanzamt erlebt hat.
Die Möglichkeit einbehaltene Dividenden aus dem Ausland zurückzufordern ist ja auch in Doppelbesteuerungsabkommen hinterlegt. Bis auf die Wohnsitzbescheinigung hat das heimische Finanzamt damit nicht zu tun.
Trotzdem halte ich es für möglich, dass das Finanzamt Steuererklärungen einfordern kann, auch wenn das hier Schikane ist.
Wurde vom Amt eine Frist gesetzt?
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Du machst ziemlich viele Worte für "Ich will einfach nicht".
Leider richtig... ich wäre am liebsten irgendwo abgelegen in den Bergen als Selbstversorger, vielleicht noch mit einem Hund. Niemand was schuldig oder verpflichtet und außer von der Natur von niemand abhängig und irgendwie über die Runden kommen.
Aber ich sage auch, eure Rückmeldungen zu dem Thema bekräftigen mich, das anzupacken und mit dem vielleicht erstatteten Geld paar neue Wertpapiere kaufen zu können. So frei nach dem Spruch, wer dem Schicksal nicht voraus geht, wird von diesem am Fuß gepackt und mitgeschleift. Bei ersteren hat man etwas mehr einfluss, wohin die Reise geht.
Nochmal vielen Dank euch allen.
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Wurde vom Amt eine Frist gesetzt?
Nein, keine Fristsetzung. Einfach nur der Text, "anbei die Ansässigkeitsbescheinigugen wo die beiden Länder und die jeweiligen Jahreszahlen aufgeführt werden. Darunter dann Hinweis: Aufgrund ausländischer Kapitalerträge sind Sie zur Einreichung einer Steuererkärung für oben genannte Jahre verpflichtet! Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie mich unter der Telefonnummer.... dessen Unterschriftkürzel, sonst nichts.
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Hallo zusammen,
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Steuer ist ganz einfach. Die App macht das schon.
Geben Sie sich drei Minuten…
LG
Vielleicht besser direkt verlinken weil das Video wird es glaub ich nicht sein.
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Nein, keine Fristsetzung. Einfach nur der Text, "anbei die Ansässigkeitsbescheinigugen wo die beiden Länder und die jeweiligen Jahreszahlen aufgeführt werden. Darunter dann Hinweis: Aufgrund ausländischer Kapitalerträge sind Sie zur Einreichung einer Steuererkärung für oben genannte Jahre verpflichtet! Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie mich unter der Telefonnummer.... dessen Unterschriftkürzel, sonst nichts.
Hallo
Das würde ich aussitzen. Auch ein Beamter darf mal einen Fehler machen. Amtliche und persönliche Bemühungen stehen möglicherweise in keinem Verhältnis zum fiskalischen Effekt. -
Hallo
Das würde ich aussitzen. Auch ein Beamter darf mal einen Fehler machen. Amtliche und persönliche Bemühungen stehen möglicherweise in keinem Verhältnis zum fiskalischen Effekt.Du bist schon lustig. Wir versuchen dem TE klar zu machen, dass selbst eine freiwillige Abgabe absolut sinnvoll ist, weil er auf Grund des niedrigen Bruttos sowieso Geld zurück bekommen wird. Und du kommst mit "aussitzen" um die Ecke.
Klar, die Pflicht zur Abgabe wird vermutlich unbegründet sein (da alle Kapitalerträge korrekt versteuert wurden), aber man sollte auch die anderen Aspekte (niedriges Brutto, positive Günstigerprüfung) brachten.
Die Frist für die freiwillige Abgabe der Steuererklarung 2021 ist übrigens der 31.12.2025. du hast also noch etwas Zeit, wenn du bisher aber kein Elster-Zertifikat hast, solltest du dies schnellstmöglich beantragen. Danach einfach mal bei Elster einloggen und den Belegabruf beantragen. Das kann nochmal etwas Zeit dauern und danach kannst du einfach mal eine Steuererklärung im Elsterportal anfangen und die Belege abrufen. Die verfügbaren Belege werden dir dann angezeigt und wenn alles da ist, brauchst du nur noch den Haken bei der Günstigerprüfung setzen (weiß jetzt aber nicht genau, wo der zu finden ist - im Zweifel mal danach googeln).
Wenn du alles von Hand eingeben musst / willst, dann ist evtl. ein anderes Programm sinnvoller. Ob es unbedingt C24 sein muss, muss jeder für sich selber entscheiden. Mir wird der Laden mittlerweile etwas zu datenhungrig mit der eigenen Bank und jetzt auch noch einer App für Steuererklärungen. Aber das soll jeder für sich entscheiden.
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wenn du bisher aber kein Elster-Zertifikat hast, solltest du dies schnellstmöglich beantragen.
Sehr guter Hinweis, werde ich gleich vor dem schlafen gehen noch machen.
Über die Deutsche Post App gab es heute eine Mitteilung dass ein neuer Brief vom Finanzamt mir heute zugestellt werden soll. Vermutlich kein Entschuldigungsbrief mit einem 50 Euro Pizza -Gutschein
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Hallo zusammen,
die Steuer ist sicher nicht das wichtigste.
Ohne sich etwas damit zu beschäftigen geht es auch nicht.
Es ist kein Hexenwerk.
Mit dem Finanztip Newsletter bleiben Sie auf dem laufenden.
Schlafen Sie gut.
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Das Elster-Konto ist aktiv.
Eine andere Sachbearbeiterin vom Finanzamt schreibt heute "Aufforderung der Einkommenssteuer-Erklärung". Ich soll die für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 bis spätestens 31.07.2025 über Elster oder sofern gesetzlich zulässig, nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform einreichen.
OK, vielleicht freue ich mich nachträglich darüber.... oder auch nicht
Das Schwedische Finanzamt ist da moderner... die haben per Email den Erhalt der Unterlagen bestätigt und heute schreibt auch eine Sachbearbeiterin wie meine Vorgangsnummer lautet. Auffällig ist, das die nicht "Sehr geehrter Herr Dividenden" schreiben sondern "Lieber Dan". Wirkt gleich sehr sympathischer.
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Hallo zusammen,
Elster ist eingerichtet.
Die halbe Miete haben Sie damit schon geschafft.
Wenn Sie anfangen dann aber richtig.
Schön, dass es losgeht.
LG
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