So ist die Höhe deines ALG1 geschützt

  • Guten Tag an Fr. Dr. Britta Beate Schön,

    Ihr Beitrag zum Bestandsschutz von ALG1 hat nur Fragezeichen hinterlassen. Eine konkrete Formulierung ist nicht erfolgt. Sie schreiben der Bestandsschutz ist für 2 Jahre gesichert.

    Gleich danach kommt von Ihnen das Gegenteil. Die Frist beginnt am Tag vor der Entstehung des Anspruchs. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass exakt 2 Jahre bei einer Befristung der Anschluß erlischt! Können oder wollen Sie nicht eindeutig formulieren. Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel als Nicht Jurist. Ein Anspruch des Bestandsschutzes gilt auch für Arbeitsverträge die auf 2 Jahre befristet sind.

    Einen solchen einfachen und klaren Satz wartet man bei Ihrer Webseite und alle anderen vergebens.

    Ich würde vorschlagen es dann lieber sein zu lassen. Mit freundlichen Grüßen

    T. B. [Klarnamen von Mod entfernt]

  • Als ich gestern abend diesen "Thread" besuchte, war das Originalposting nicht sichtbar, wohl aber die öffentliche Rüge des Saaldieners. Für die Community war das wertlos.

    Jetzt ist das Originalposting sichtbar und die Community hat immer noch nichts davon.

    Der TE läßt an einer völlig ungeeigneten Stelle einen Rant über einen mir unbekannten Beitrag der Finanztip-Redaktion ab. Die direkt angesprochene Autorin liest hier nicht mit und die Mannschaft hier kann die Anmerkung nicht nachvollziehen, weil der zugehörige Artikel nicht verlinkt ist. Zumindest ich bin nicht so neugierig nachzurecherchieren, welchen Finanztip-Artikel der TE wohl gemeint haben mag.

    Wenn überhaupt, wäre eine E-Mail an die Redaktion vermutlich der bessere Weg gewesen (und eine E-Mail des Saaldieners an den TE, ggf. Weiterleitung des Rants an die Redaktion).

    Ins Forum gehört meines Erachtens beides nicht hin.

  • Ich denke, die Mods müssen eigentlich so viel Entscheidungsmacht haben, so etwas gar nicht freizuschalten.

    Möglicherweise hat der TE thbaldauf gerade noch vermieden, eine bestimmte rote Linie zu überschreiten. Zumindest grenzwertig war seine Eröffnung auf jeden Fall, daher schon mal "gelb" durch den Beitrag #2.

    Nun zum Inhaltlichen, also zu dem im Artikel von Frau Dr. Schön beschriebenen und mit Beispielen erläuterten Bestandsschutz, der sicher seine Berechtigung hat. Aber ich denke, über eine Lücke in dieser Regelung gestolpert zu sein. Mein Beispiel knüpft an eines im Artikel an:

    Franz verdient 3.500 € brutto (Job1) und wird zulässig gekündigt. Es winken ihm 1.700 € ALG1.

    Statt aber das ALG zu beantragen und zu beziehen wie im Artikel-Beispiel, findet und nutzt er unmittelbar im Anschluss an Job1 einen mit 3.000 € brutto zwar schlechter bezahlten Job2, dessen "Netto" mit 2.200 € doch deutlich höher liegt als das ALG, zumal er wirklich jeden Euro dringend braucht.

    Nach einem weiteren Jahr geht sein neuer Arbeitgeber in die Insolvenz und Franz sitzt auf der Straße, nun ohne Aussicht auf sofortige Anschlussbeschäftigung. Sein ALG bemisst sich nun, da ohne "Bestandsschutz", nach dem Job2 und liegt dementsprechend nicht bei 1.700, sondern bei rd. 1.450 €.

    Ergebnis: Schon ab dem 3. Monat seiner Arbeitslosigkeit steht er im Vergleich zu "1 Monat Arbeitslosigkeit zwischen Job1 und Job2" im Minus und erhält Monat für Monat 250 € weniger ALG1, obwohl er doch im Sinne einer Schadensbegrenzung, also Vermeidung von ALG1, durch die Wahl der unmittelbaren Anschlussbeschäftigung "vorbildlich" gehandelt hat.

    Mir geht es dabei nicht um eine Lücke im Artikel von Frau Dr. Schön, sondern um eine Lücke in der Bestandsschutzregelung selbst.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Möglicherweise hat der TE thbaldauf gerade noch vermieden, eine bestimmte rote Linie zu überschreiten. Zumindest grenzwertig war seine Eröffnung auf jeden Fall, daher schon mal "gelb" durch den Beitrag #2.

    Für besonders toll halte ich die Formulierung des TE nicht. Ich stoße mich allerdings deutlich mehr daran, daß ich sachlich seinen Einwand nicht nachvollziehen kann als an seiner Formulierung.

    Früher <tm> hat man still auf <Del> getippt oder auf <Weiter>, wenn einem ein Beitrag nicht gefiel, heute ist es üblich geworden, sich lauthals zu entrüsten. Hierbei ist die Entrüstung an keine Einschränkungen gebunden, der Sich-Entrüster fühlt sich dazu berechtigt, auch auf kleine Versäumnisse mit ganz großer Münze zu antworten. Denn er wähnt sich ja auf der Seite der Moral, hält sich selbst selbst also für auto-gut. Man liest derlei Beiträge hier im Forum immer wieder.

    Das nur nebenbei.

    In der Sache geht es um diesen Beitrag.

    Wer seine Arbeit verliert, erwirbt sich daraus einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Angenommen, ein Gekündigter bemüht sich sehr um eine neue Tätigkeit und möchte der Gesellschaft Geld sparen, indem er sich selbst unterhält und nicht aus Gemeinschaftsmitteln Arbeitslosengeld bezieht, und nimmt daher nach kurzer Arbeitslosigkeit (Minimum 1 Tag) einen schlechter bezahlten Arbeitsplatz an, so genießt er Bestandsschutz beim Arbeitslosengeld. Verliert er diese Tätigkeit nach kurzer Zeit wieder, bemißt sich sein Arbeitslosengeld cum grano salis nach dem höheren Entgelt der ersten Tätigkeit und nicht nach dem niedrigeren der zweiten.

    Das ist eine recht komplizierte Rechnung, die an zeitliche Grenzen und Bedingungen gebunden ist. Man kann es - wie Du es oben darstellst - für ungerecht halten, daß einer, der bewußt einen Tag Arbeitslosigkeit zwischen den beiden Tätigkeiten läßt, diesen Bestandsschutz genießt, wohingegen der, der unmittelbar zur schlechter bezahlten Tätigkeit wechselt, diesen Bestandsschutz nicht hat.

    Wie wolltest Du das beheben? Man könnte den Bestandsschutz all denen gewähren, die vor bis zu 12 Monaten zu einem schlechter bezahlten Arbeitsplatz wechselten, gleichzeitig aber verlangen, daß beim Wechsel des Arbeitsplatzes zeitnah eine Meldung beim Arbeitsamt erfolgt. Aber dieser Vorschlag hat sicher auch irgendwelche Lücken, die man zum Schaden der Gemeinschaft ausnutzen könnte.

  • Wie wolltest Du das beheben?

    Zunächst will ich mal auf diesen Umstand hinweisen, nämlich, dass einer, der im Grund nur das Nächstliegende tut (hier besser 2.200 netto als 1.700 € ALG1, nebenbei also Beiträge zahlt statt Leistungen abzurufen) am Ende der Gekniffene sein kann.

    Warum also nicht ...

    Man könnte den Bestandsschutz [auch] all denen gewähren, die vor bis zu 12 Monaten zu einem schlechter bezahlten Arbeitsplatz wechselten, ...

    [von mir eingefügt]

    ... gleichzeitig aber verlangen, daß beim Wechsel des Arbeitsplatzes zeitnah eine Meldung beim Arbeitsamt erfolgt.

    Das muss man nicht verlangen, sollte es aber empfehlen, um den Bestandsschutz zu sichern. Wer diese Meldung dann unterlässt und erst nach der nächsten Kündigung um die Ecke kommt, hätte seinen Bestandsschutz möglicherweise vergeigt.

    Aber dieser Vorschlag hat sicher auch irgendwelche Lücken, die man zum Schaden der Gemeinschaft ausnutzen könnte.

    Darauf müsste erst mal einer kommen. Darüber müssen wir uns den Kopf jetzt nicht zerbrechen.

    Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich zum Thema ALG soviel praktische Erfahrungen habe wie ein Zölibatärer von der Vielehe. Ein Arbeitsamt habe ich erst einmal von innen gesehen, und das ist exakt 55 Jahre her, am letzten Tag vor den Mungo-Jerry-Summertime-Ferien 1970, wegen Tipps in Sachen Ferienjob.
    Nicht dass ich mir etwas darauf einbilde, war natürlich auch Glück dabei.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich zum Thema ALG soviel praktische Erfahrungen habe wie ein Zölibatärer von der Vielehe. Ein Arbeitsamt habe ich erst einmal von innen gesehen, und das ist exakt 55 Jahre her, am letzten Tag vor den Sommerferien 1970, wegen Tipps in Sachen Ferienjob.
    Nicht dass ich mir etwas darauf einbilde, war natürlich auch Glück dabei

    Warum erwähnst du es dann? 😎

  • na, wegen Mungo Jerry natürlich, den hattest Du verpasst, dazu warst Du zu schnell 8)

    Jetzt muss ich googlen, da war ich 6 Jahre!

    Ah ja....

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  • Jetzt muss ich googlen, da war ich 6 Jahre!

    Also jetzt zu schnell und damals zu jung :S
    Ich war 16 und noch nicht ganz so zugewachsen wie die Jungs im Video, sonste hätte mich der Dachdeckermeister womöglich nicht aufs Dach gelassen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977