Guten Tag an Fr. Dr. Britta Beate Schön,
Ihr Beitrag zum Bestandsschutz von ALG1 hat nur Fragezeichen hinterlassen. Eine konkrete Formulierung ist nicht erfolgt. Sie schreiben der Bestandsschutz ist für 2 Jahre gesichert.
Gleich danach kommt von Ihnen das Gegenteil. Die Frist beginnt am Tag vor der Entstehung des Anspruchs. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass exakt 2 Jahre bei einer Befristung der Anschluß erlischt! Können oder wollen Sie nicht eindeutig formulieren. Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel als Nicht Jurist. Ein Anspruch des Bestandsschutzes gilt auch für Arbeitsverträge die auf 2 Jahre befristet sind.
Einen solchen einfachen und klaren Satz wartet man bei Ihrer Webseite und alle anderen vergebens.
Ich würde vorschlagen es dann lieber sein zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
T. B. [Klarnamen von Mod entfernt]